Strafantrag stellen | Abgeschlossen

  • Hallo Leute,


    habe heute einen Brief von der Polizei bekommen um meine Sicht des Unfalls zu schildern der mir passiert ist. Mir wurde die Vorfahrt genommen und ich bin ins Auto geprallt.
    Meine Frage ist, dort ist eine Möglichkeit zum Ankreuten " Wegen Verlezung stelle ich Strafantrag"
    Wenn ich Schmerzensgeld möchte, muss ich das dann ankreuzen?


    Danke schonmal


    gruß
    Chris

  • Hallo Chris,


    wenn Du Vorsatz vermutest oder dem anderen unbedingt extra eine reindrücken willst, kannst Du das ankreuzen, aber normalerweise macht man das nicht (gibt ja schon Ärger genug)


    Gruss von Frank

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von hallo-stege

    Hallo Chris,


    wenn Du Vorsatz vermutest oder dem anderen unbedingt extra eine reindrücken willst, kannst Du das ankreuzen, aber normalerweise macht man das nicht (gibt ja schon Ärger genug)


    Gruss von Frank


    Körperverletzung ist auch bei fahrlässiger Begehung strafbar. Da es ein Antragsdelikt ist, wirds nur verfolgt, wenn du Anzeige erstattest, ansonsten macht halt keiner was. Ist man verletzt worden bzw. hat man vor, Schmerzensgeld einzufordern, sollte das Kreuz gesetzt werden.

  • @ Baumschubser... Also normal bei offensichtlichen Verletzungen wird s+doch automatisch ein Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellt.


    Wenn also am Unfallort keine offensichtlichen Verletzungen waren denke daran ggf das mit nem Attest beweisen zu können dass du verletzt warst und nicht
    " ich habe es angekreuzt wegen Schmerzensgeld "

  • ich hatte vor Ort keine offensichtlichen Verletzungen, aber die befunde von der Chirurgie hab ich alle hier.
    Ich werde morgen einfach mal einen Anwalt anrufen der mir da weiter helfen sollte. Im Polizeibrief hab ich jetzt erst entdeckt das die Gegnerin beschuldigt wird den Unfall verursacht zu haben. Da brauch ich ja von meiner Rechtsschutz eh kein Gebrauch zu machen weil ihre Versicherung das ja zahlen muss, oder?


    Auf was sollte ich bei der Auswahl meines Anwalts denn achten?


    gruß
    Chris

  • Zitat von Chrischan


    Auf was sollte ich bei der Auswahl meines Anwalts denn achten?


    Nicht zum Scheidungsanwalt :D


    Einfach nen Verkehrsrechtsanwalt.... und wenn der eh schon eingeschaltet wird einmal Akteneinsicht verlangen und der Anwalt soll dan die Aussage schreiben :wink:

  • ich meine mit der frage " hast du was zu verschenken ??" folgendes:


    hast du geld zu verschenken ?? dann verzichte auf eine strafanzeige. denn nur durch eine strafanzeige kannst du schmerzensgeld geltend machen.FALSCH falls du geld zu verschenken hast, gebe ich dir gern meine kontonummer.


    @schubser
    ich dachte, da sich mein beitrag auf deinen bezog und er zudem noch unmittelbar unter deinem befindet, könne ein bezug hergestellt werden. da dem, zumindest bei dir, nicht so ist, habe ich es jetzt ausführlicher geschrieben. recht so ??? :D

    manche kennen mich, manche können mich

  • Eine Rechtsberatung kannst Du einfach übers Telefon bei einem (Internet-) Rechtsanwalt einholen. Den Sachverhalt sollte man sich vor dem Gespräch sichwortartig aufschreiben, damit man ihn zusammenhängend in einer Minute wiedergeben kann und Deine Fragen der Wichtigkeit nach aufscheiben. Die Kosten werden pro Minute berechnet (ca. 1,90 Euro/min) und über die Telefonrechnung eingezogen.


    Bei Deiner Fragestellung sollte alles schnell erortert werden können und mit ca. 6 Euro bist Du dann dabei und dafür nicht mal einen Meter vor die Tür gegangen. :bounce:


    Hier ein Beispiel:
    Anwalt-am-Telefon / unten speziell Verkehrsrecht aufgeführt

  • Zitat von y5bc

    dann verzichte auf eine strafanzeige. denn nur durch eine strafanzeige kannst du schmerzensgeld geltend machen


    Unsinn!!!


    Das eine hat recht wenig mit dem anderen zu tun.


    Und falls der Crischan nur ein bißchen verbeult wurde beim Unfall, also nichts tief eingeschnitten oder durchtrennt oder gespießt (halt erheblich verletzt), dann kommt auch auf den Strafantrag hin nichts weiter bei rum, sondern das Strafverfahren wird dann eingestellt und als OWi an die Bußgeldbehörde abgegeben. Und das trotz Strafantrag.

  • Was hast du denn eigentlich für "Schmerzen" oder Gesundheitsschäden erlitten?
    Wenn dir nichts Ernsthaftes passiert ist und du keine Folgeschäden hast, dann verzichte auf einen Strafantrag. Damit würgst du nämlich der Tante nur unnütz einen rein ohne selbst etwas davon zu haben. Im Gegenteil. Die bekommt einen Strafbefehl und darf dann vielleicht wegen fahrl. Körperverletzung 500,- Euro (oder so) an die Staatskasse (nicht an dich!) abdrücken und sowas macht dann meist nur böses Blut und erschwert den vernünftigen Umgang miteinander und das Verhandeln in anderen Fragen.
    Die Frage, ob du Schmerzensgeld für eine eventuell erlittene Körperverletzung beanspruchen kannst ist in der Tat, wie schon richtig festgestellt wurde, eine zivilrechtliche Angelegenheit und wird dann im Zusammenhang mit deinen materielllen Schadenersatzansprüchen von einem Zivilgericht abgehandelt. Das ist unabhängig von einer eventuellen Bestrafung der Unfallverursacherin durch ein Strafgericht.
    Richtig ist, dass du für die Regulierung des Unfallschadens einen Rechtsanwalt zurate ziehen solltest. Der regelt das alles für dich. Aber laß dich auch nicht von dem in eine Strafanzeige und Strafantrag reinquatschen, wenn du es nicht selbst willst oder es nicht vonnöten ist.
    Die Kosten des Anwaltes trägt der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung.

  • Danke für die antworten bis jetzt :)


    Ich habe mich relativ gut abgerollt anscheinend. Geprellt habe ich mir das linke Handgelenk, den linken Fuß und den Brustkorb etwas. Konnte bis Samstag schlecht eigenständig Sachen machen, selbst Toast schmieren stellte sich als herausforderung raus, an duschen war nicht zu denken. Mein Kollege hat mir auch in die Klamotten helfen müssen. Ansich hat jede Bewegung mit dem Oberkörper geschmerzt, auch das Atmen. War 4 Tage Krank geschrieben, bin wieder arbeiten aber ganz abgeklungen ists noch nicht.


    Also Strafantrag habe ich nicht vor zu stellen, da ich das nicht für nötig sehe.
    Etwas Schmerzensgeld möchte ich bekommen, da die Schmerzen doch schon recht ätzend waren.


    gruß chris

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