Stress mit der Rennleitung. "Mit Führerschein B nicht Habicht fahren..." von wegen!

  • Gestern haben mich die Potsdamer Polizisten (die echt nix zu tun haben) angehalten, weil ich eine "Abkürzung" gefahren bin, die man bis vor einer Woche noch legal benutzten durfte. Naja, hat mich 20€ gekostet. Hatte die Kohle dabei. Also kein Problem.


    Doch dann meinte der Polizist mit Blick auf meinen Führerschein und die Papiere:


    "Das Moped fährt ja 60, dass dürfen sie so nicht fahren."


    Ich:
    " Alle Mopeds der marke Simson, die vor 1992 gebaut wurden, dürfen 60 fahren. Steht auch auf der ABE hinten drauf."
    Er
    "Aber: Sie haben ja nur Führerschein- Kasse B, damit dürfen sie nicht fahren."
    Ich: "Doch, da ist ja auch Klasse M enthalten."


    Er: "Ja, aber sie müssen Klasse M vor 1985 gemacht haben, um ein Moped mit 60 kmh zu fahren."
    (ich bin 1987 georen. Sehr witzig.)


    Ich: "Davon hab ich noch nie was gehört. Ich bin jetzt schon mehrfach angehalten worden. Das hat mir noch keiner gesagt."


    Er:


    "Tja, das ist aber so. Sie fahren also ohne Fahrerlaubnis. Das ist eine Straftat. Wo müssen sie hin?


    Ich:
    " Ich muss nach Babelsberg zum Radio. Ich habe es auch etwas eilig."


    Er:
    "Gut, dann fahren sie jetzt langsam nach Babelsberg und fahren mit der S-Bahn nach hause. Sie erhalten dann Post von der Staatsanwaltschaft."


    Normalerweise hätte ich den Idioten gerne schallend ausgelacht, musste aber dringend weiter.
    Daher mein Tip für alle denen das auch mal passiert: Lernt das hier auswendig


    FeV §76 8. § 6 Abs. 1 c


    Und knallt es dem nächsten Bullen an den Kopf.
    Schade, dass ich das gestern nicht parat hatte. Wäre zu schön gewesen.

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  • ruf direkt bei der Polizeistelle Potsdam an,und klär das telefonisch,bzw durch eine Gegenanzeige.
    Lg Steffen



    blödsinn.
    die polizisten (bullen-kann richtig teuer werden) werden mit sicherheit, wenn sie ihren bericht bzw. die anzeige fertigen, sich vorher schlau machen und über ihren faux pas stolpern. sollten sie dies nicht, hat man immernoch das recht des einspruchs.
    also locker bleiben und bei einer kontrolle erst recht. die jungs machen auch nur ihre arbeit

    manche kennen mich, manche können mich

  • Natürlich werden sie feststellen,
    dass sie einen Fehler gemacht haben. Ich wollte euch eigentlich nur den Tip geben, den Paragraphen zu lernen ;)

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  • Ich frage mich ja so manches mal was die Verkehrspolizisten lernen .Viele kennen sich ja kaum aus .Noch erschreckender ist es wenn Polizisten aus dem Bereich der ehemaligen DDR (Potzdam gehört ja dazu ) noch weniger Ahnung von Ostfahrzeugen haben .Echt traurig sowas .Aber hier in München gibt es auch viele unwissende Polizisten die man aber leider Gottes doch auf die Menschheit los lässt

    Meine S51 hat einen Vierventilzylinderkopf vom Trabant 500

    • Offizieller Beitrag

    Erwarte von den Polizisten nicht mehr als Du von Dir selber.


    Die können unmöglich alle Gesetze im Koppe haben, die in ihren Tätigkeitsbereich fallen (und dazu gehört deutlich mehr als nur der Strassenverkehr). Das können noch nicht einmal studierte Juristen.
    Jeder wird in seinem Beruf neben einem eher flacheren Breitenwissen nur in wenigen ausgewählten Themen richtig tief drin stecken.


    Und Ahnung von Oldtimern haben die Polizisten auch nur dann, wenn sie sich selber damit beschäftigen.
    Es gibt seit fast 20 Jahren keine "neuen" Ostfahrzeuge mehr.


    Peter

  • Und? Die Kenntnis der Fahrerlaubnisverordnung gehört zum elementaren Grundwissen, wenn man Polizist ist und Fahrerlaubniskontrollen durchführt.


    Da darf man dann ruhig auch mal die fraglichen Beamten bei der übergeordneten Dienststelle zur Weiterbildung vorschlagen, wenn das nicht geht. Immer freundlich bleiben dabei. :D

  • Eine "Gegenanzeige" ist Unsinn, hier liegt ja "nur" eine falsche rechtliche Bewertung vor, keine Lügen über Tatsachen, um etwas anzuhängen.


    Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wäre das Mittel der Wahl, die Juristen haben dazu den schönen Dreiklang "formlos, fristlos, fruchtlos".


    Als ich letztens in eine Kontrolle geriet, meinte das nette grüne Männlein bei Studieren meines Klasse 3 Führerscheins, ich dürfte keine 50 ccm fahren, was ich dann freundlich aber bestimmt anders sah. Er hat dann den Führerschein zu Ende gelesen und die Rubrik doch noch gefunden... Sowas finde ich kann man wirklich als Grundkenntnis erwarten.


    Ganz allgemein sind bei vielen juristischen Fragen selbst studierte Juristen überfordert, da sollte man nicht zuviel von den unstudierten Beamten erwarten und hier handelt es sich ja um die Ausnahme von der Ausnahme.


    Aber egal was kommt, immer freundlich und höflich bleiben, das erleichtert einen das Leben enorm. Selbst wenn man im Recht ist, können die einem zumindest einen Haufen Ärger machen, den hinterher keiner ersetzt.

  • Na hervorragend. Bald braucht man eine ganze Dokumentmappe, um sich für das Fahren einer Simson zu rechtfertigen. FS, ABE, Versicherungsschein (bei der HUK in A4), ABE-Begleitbrief und Ausdruck vom §76, das passt ja in kein Portemonnaie mehr.

  • Lach Dumme Frage darf mein Sohn wen er Führerschein M hat Schwalbe fahren


    Ja darf er, weil die Schwalbe in die Kategorie der jetzt 45 km/h Roller fällt. Steht auch in den angegebenen Paragraphen.

    es steht dir frei an deine simson einen anhänger dran zu tüddeln:-D


    Meinst du nicht, eine Handtasche würde erst einmal reichen?


    Na hervorragend. Bald braucht man eine ganze Dokumentmappe, um sich für das Fahren einer Simson zu rechtfertigen. FS, ABE, Versicherungsschein (bei der HUK in A4), ABE-Begleitbrief und Ausdruck vom §76, das passt ja in kein Portemonnaie mehr.


    Dann hast du das falsche Portmonnaie... Also in meinen sind konstant FS, ABE und Versicherungszettel drin plus Perso, diverser Karten und natürlich Geld. Wenn ich mich dann noch von den ganzen Kassenzetteln trennen würde, passen da noch locker 2 A4-Zettel rein. Ansonsten.. schon einmal über eine Handtasche nachgedacht?

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