Hallo,
bei meiner S50 B2 leuchtet das Vorderlicht auch am Tag. Soweit so gut. Um die Lampe etwas zu schonen, würde ich das gern so schalten, dass die Lampe in Zündschlossstellung 1 mit weniger Leistung betrieben wird. Mich würde hierzu aber erstmal der rechtliche Aspekt interessieren.
Prinzipiell würde ich sagen: Modifikation der Lichtanlage, nicht zulässig. Allerdings gibt es die S50 ja auch mit 25W und 15W Scheinwerfer, die dürfte ich ja theoretisch einbauen. Also kann eine "Drosslung" meiner 35W nicht so schlimm sein... Was meint ihr?