Tagfahrschaltung und Standlicht/Parklicht

  • Hallo,


    ich habe da mal Fragen.....


    An der S51/1B gibt es ja keine Tagfahrschaltung, d.h. in der ersten Zündschlüsselstellung läuft nur der Motor, will ich am Tag mit Licht fahren, geht auch das Rücklicht in der zweiten Position mit an, sowie Standlicht und Tachobeleuchtung.


    a)-Wird dabei die Batterie überhaupt noch geladen?


    b)-Kann man auch die Tagfahrschaltung der Schwalbe übernehmen? (Frontscheinwerfer von Klemme 56 an 59 mit anklemmen)


    c)-Kann ich Klemme 59b (Standlichtbirne und Tachobeleuchtung) per Kabelbrücke an Klemme 57a anschließen (also auf 59b lassen und mit einem Kabel weiter an 57a, im Sinne einer "oder" Schaltung), damit in der dritten Schaltstellung die Parkleuchte und die Tachobeleuchtung die Batterie langsam leer saugen können??


    Oder geht dabei irgendwo was kaputt???


    Wenn das funktionieren würde, wäre mir sehr geholfen, da die S51 meistens am Tag gefahren wird und einmal die Woche für ein paar Stunden in einer recht dunklen Ecke, in der mir schon mal einer meine Simme einfach umgeschubst hat. (Ich hoffe, es hat ihm ordentlich den Lack zerkratzt!)


    MfG
    H.J.

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

  • Einfach die Schaltung der Schwalbe übernehmen und sonst alles so lassen wie gehabt.


    Da sollte auf Position 4 das Parklicht angehen mit Motor aus.... Also wieso umsetzen

  • Harry, eigentlich ja. (Standlicht bei Tag) sollte wie beim Auto sein.
    Zum Standlicht gehört aber auch das Rücklicht.


    Erfahrungs gemäß kann ich sagen das das Standlicht vo. im Dunkeln den Straßenbereich vor dem Fz. doch noch spührbar gut ausleuchtet.

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • Hallo,
    das ging aber fix mit Antworten.


    Was ich eigentlich wollte, ist die Tagfahrschaltung der Schwalbe und eine Brücke, damit das Standlicht funktioniert wie bei der Schwalbe, das alles gepaart mit möglichst wenig Aufwand und ohne neue Leitungen zu ziehen.


    Ist das so wie ich mir das in meinem ersten Post vorgestellt habe möglich?? Ich frage ja nur, weil ich nichts kaputt machen will.


    Außerden kennt hier im äußersten Südwesten eh keiner den originalen Zustand von S51, Schwalbe und Co, geschweigen den den Namen Simson überhaupt. Dann gibt es ja immer noch den Oldtimerstatus und noch den Verweis auf Blinker und sonstige Sicherheit usw.


    Mfg
    H.J.

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

  • Ich glaube du hast den falschen Schaltplan.
    Du hast eine S51/1B -> Schaltplan
    dazu müssten die Klemmen für Standlicht ect. erstmal selber gesteckt werden.


    Es ist schon spät.. morgen ist auch noch ein Tag.

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • ... bevor wir hier aneinande vorbei schreiben:


    Ich habe den Schaltplan von moser-bs.de (DANKE!!! Der einzig lesbare Plan im Netz.)
    Mein Möp ist genau so verkabelt, wie es auf diesem Plan eingezeichnet ist, und funktioniert auch genau so, wie es laut diesem Plan sein soll.
    Die einzigen Unterschiede: Standlichtbirne hat 12 statt 6 Volt, die Tachobeleuchtung 4 statt 2 Watt, hatte keine anderen Birnchen mehr da, funktioniert aber schon eine ganze Zeit einwandfrei.


    MfG
    H.J.

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

  • Wieso das STandlicht wie bei einer Schwalbe.


    Die S51 hat von Haus aus auf Stellung 4 Motor aus und STandlicht vorne und hinten an :roll: :wink:


    Das ist genauso wie bei der Schwalbe. Nur dass es 2 Lämchen vorne und hinten sind.


    Und die Tagfahrschaltung kannste einfach umbauen.


    Dann ists
    0 --> Motor aus
    1 --> Motor an Frontlicht an
    2 --> Motor an Frontlicht an Rücklicht an
    3 --> Motor aus Standlicht an

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    So...nochmal in Ruhe... :wink:


    1. Wozu brauchst Du eine Tagesfahrschaltung ? Mach das normale Licht an - das Wenige an Akkuladung, das Dir durch das Leuchten des Tacholichtes verloren geht, kannst Du verschmerzen.


    2. Ja, Klemme 59b und 57 kannst Du verbinden - aber was bringt das ? In der oberen Schaltstellung hast Du da keine Akkuspannug, also auch kein Licht. :shock: Um das zu erreichen, mußt Du Klemme 59b mit 57a (das ist die Klemme, auf die der Akku Klemme 30 in der Parkstellung geschaltet wird) verbinden.


    Besser wäre es noch, wenn Du das Umsteckst wie unten auf dem Plan - da sparst Du noch die Tachobeleuchtung in der Parkstellung ein -> Akku hält länger. Allerdings hast Du dann in der normalen Licht-Stellung kein Standlicht...roll:


    Gruß aus Braunschweig





    PS:

    Zitat von Shadowrun

    ...Die S51 hat von Haus aus auf Stellung 4 Motor aus und STandlicht vorne und hinten an :roll: :wink: ...


    ...aber nicht die S51/1B.... :roll:

  • Zitat von net-harry

    1. Wozu brauchst Du eine Tagesfahrschaltung ? Mach das normale Licht an - das Wenige an Akkuladung, das Dir durch das Leuchten des Tacholichtes verloren geht, kannst Du verschmerzen.


    Aber das Rücklicht brennt doch dann auch immer mit und verbraucht ständig Strom.

  • Zitat

    Na und...? Frontlicht und Rücklicht hängen an ein und derselben Spule...und die hat nichts mit Akkuladung zu tun


    das is wohl schlicht und einfach falsch. für das vordere licht hat man ne ganz eigene Spule. Die andere Spule versorgt das Rücklicht und die Batterie!!!!!!


    Was ich aber wissen möchte ist folgendes.
    Und zwar gehen ja beim Duo 4 die Rücklichter und die Begrenzungsleuchten vorne mit Batterie. Da ich die am Tag ja nicht brauch, bräuchte ich beim Duo ne Tagfahrschaltung, sprich auf Stellung eins Zündung und vorderes Licht an.
    Dann würde sich die Batterie nämlich bei Fahrt am Tag auch besser laden, da keinerlei Verbraucher angeschlossen sind (außer Blinker und Hupe, aber wer macht das schon ständig)
    Kann mir vielleicht jemand sagen wie ich das anklemmen muss?????


    Gruß

    Wer später bremst fährt länger schnell!!!

    • Offizieller Beitrag

    Hi,

    Zitat von Luxusschwalbe

    das is wohl schlicht und einfach falsch. für das vordere licht hat man ne ganz eigene Spule. Die andere Spule versorgt das Rücklicht und die Batterie!!!!!!


    So...??? Dann schau Dir den Plan der S 51/1B mal aufmerksam an... :wink:


    Zitat von Luxusschwalbe

    ....Was ich aber wissen möchte ist folgendes.
    Und zwar gehen ja beim Duo 4 die Rücklichter und die Begrenzungsleuchten vorne mit Batterie. Da ich die am Tag ja nicht brauch, bräuchte ich beim Duo ne Tagfahrschaltung, sprich auf Stellung eins Zündung und vorderes Licht an.
    Dann würde sich die Batterie nämlich bei Fahrt am Tag auch besser laden, da keinerlei Verbraucher angeschlossen sind (außer Blinker und Hupe, aber wer macht das schon ständig)
    Kann mir vielleicht jemand sagen wie ich das anklemmen muss?????


    Gruß


    Klemme 56 mit Klemme 59 am Zündschloß verbinden... :wink:


    Gruß aus Braunschweig

  • betreffs Tagfahrschaltung und DUO:


    meine Rennleitung meint, dass STVO und STVZO in eindeutiger Wechselwirkung stehen: eine VO für die techn. Voraussetzung für FZG, die am STV teilnehmen und eine VO für das Verhalten in STV.


    §49a (5) STVZO sagt im Wortlaut aus:


    "Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für


    - Parkleuchten,
    - Fahrtrichtungsanzeiger,
    - die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
    - Arbeitsscheinwerfer an
    + land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und
    + land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,
    - Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen."


    >>> (die Rennleitung und ich haben keine (Klein-)Krafträder in den Ausnahmen gefunden) <<<


    Hinzu kommt §51a (1) STVZO:


    "Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. ..."


    Das Blöde ist nun, dass der DUO 45cm mehr hat, als die benannten 1m, woraus sich also laut STVZO die Pflicht zur vollen Beleuchtung -sprich inklusive der Begrenzungsleuchten und Rückleuchten- ergibt.
    Leider! (nachzulesen in STVZO: §§ 49a bis 51b)


    In der STVO heißt es zwar, dass bei Krafträdern und deren "Verwandten" das Frontlicht am Tage eingeschalten sein muss. Aber STVZO sagt dagegen aus: Wenn vorne, dann muss auch hinten.


    Also reines Tagfahrlicht (nur nach vorne wirkend), darf dann nur mit speziellen Tagfahrscheinwerfen gewährleistet werden! (Am Besten in LED-Technik, um wirklich Strom zu sparen)
    Oder alternativ die "noch" nicht zugelassenen LED-Birnen in den Begrenzungs und Rückleuchten verwenden.
    Oder alternativer Umbau auf LED und Normal-Licht in Rück- und B-Leuchten: in Stellung 1 LED-Licht und in Stellung 2 die normale Birnen...


    Gruß Frank

  • ganz schön verwirrend!!!!! :D


    heist das praktisch ich muss am tag auch mit begrenzungsleuchten vorne fahren??
    wenn die an sind ist ja aber das rücklicht auch an und das braucht ja dann mächtig strom!!! sind ja vier 5w birnen also insgesamt 20 watt was bei 6 v ungefähr 3,3 A entspricht. Ich hab ja aber als Ladung nur 3,5A. Die Batterie macht das also nicht lange mit. Die Lichter mit LEDs zu bestücken wär da natürlich schon ne sinnvolle Variante.
    Muss ich mir mal durch den Kopf gehen lassen und mit meinem elektrischen Bruder besprechen.

    Wer später bremst fährt länger schnell!!!

  • Also Klartext nochmal:


    Laut STVO heißt es doch sinngemäß, dass bei (Klein-)Krafträdern Abblendlicht am Tage an sein muß. DUO ist ein Kleinkraftrad mit dem Sonderstatus "Versehrtenfahrzeug" oder "motorisierter Krankenfahrstuhl".
    Da Kleinkraftrad, müsste nach STVO Abblendlich angemacht werden.


    Jedoch sagt STVZO zwei Dinge aus:
    - dass das nach vorne wirkende Licht nur in Verbindung mit Rücklicht funktionieren darf und
    - dass FZG mit mehr als 1m Breite mit Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein müssen, welche die FZG-Breite markieren.


    Demzufolge muss volle Beleuchtung an sein.


    DUO-Lima schafft aber nur 18W für Begrenzungs- + Rücklicht und Batterieladung sowie Scheibenwischer!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    So, um noch mehr Verwirrung zu stiften kommt noch etwas aus der aktuellen STVZO hinzu:


    §49a ( 8 )
    "Für alle am Kraftfahrzeug oder Zug angebrachten Scheinwerfer und Signalleuchten muß eine ausreichende elektrische Energieversorgung unter allen üblichen Betriebsbedingungen ständig sichergestellt sein."


    Also diesen Punkt erfüllt der DUO mit seiner 18W-Spule überhaupt nicht, wenn die Batterie nicht ständig manuell nachgeladen wird!
    Deswegen mein Sinnen nach LED-Leuchten oder eine Umschaltung per Zündschloss zwischen LED-Licht und Normal-Birnen für Begrenzungs- und Rücklicht oder sogar ein Spulenaustausch gegen eine leitsungsfähigere Spule.


    Ich bezweifel sogar, dass der 4/2 mit seiner 21W-Spule ausreichend bestückt ist für die volle Beleuchtung!


    Deswegen will ich meinen DUO elektrisch umrüsten auf 12V-Elektrik und dabei die 18W-Spule durch eine originale 35W- oder 42W-Lichtspule ersetzen. Nur benötigt dieser Umbau dann einen geeigneten Spannungsregler (liegt mir als Schaltplan vor).


    Will man bei 6V bleiben, wäre alternativ original eine 25W-Spule oder eine 35W-Spule verfügbar. Bei der 25W behaupte ich, dass mit den 3W Restleistung auch keine Batterie ausreichend geladen wird. Bei 35W hast du immerhin schon ca. 13W Rest, sofern weder Blink- und/oder Bremslicht betätigt werden oder der Scheibenwischer.
    Gut, Scheibenwischer = 4W. Da würde die 25W-Spule wieder zu wenig bringen. Bei der 35W sind's immerhin noch 9W Rest für die Batterie.
    Aber auch hier würde ich lieber einen Spannungsregler einsetzen, um die Verbraucher und die Batterie nicht zu überlasten, wenn mal sehr wenig Strom gezogen wird.


    Also wie du siehst: Es gibt verscheidene Lösungsansätze. Der einfachste wäre die LED-Technik in Form von (noch nicht zugelassenen) LED-Birnen, die du sogar bei ebay findest.


    Gruß Frank

  • Zitat von DUO78

    betreffs Tagfahrschaltung und DUO:


    §49a (5) STVZO sagt im Wortlaut aus:


    "Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
    >>> (die Rennleitung und ich haben keine (Klein-)Krafträder in den Ausnahmen gefunden) <<<


    Moin, in der DDR war das Fahren mit Abblendlicht auch vorgeschrieben und wegen der dann miserablen Batterieladung gab es zum Abschalten des Rücklichts bei Tage die Ausnahmegenehmigung NR.: 397/87 vom Ministerium des Inneren. die das für die diversen Mopeds erlaubte. Die hab ich leider nicht im Wortlaut und weiß nicht, ob da zum DUO-Problem auch was drinsteht.


    Ob die in Folge des Einigungsvertrags auch jetzt weiter Gültigkeit hat, wäre zu prüfen.


    Norbert

  • alles klar also abblendlicht+bregrenzungsleuchten vorne und hinten muss immer an sein!!!!!
    Ich bezweifle aber, dass der Einbau einer größeren Spule sinnvoll ist. Der Magnet des Polrades schafft es wohl kaum eine 25W Spule fürs vordere Licht, ne 35W Spule für die Gleichstromverbraucher und Batterie und dann noch die Primärspule für die Zündung zu betreiben.
    In meinem Duo ist ne E Zündung verbaut was sicher schon mal ein Vorteil ist.
    Da hab ich ja schon 21 Watt von der Ladespule!!!!
    Da die Ordnungshüter das mit den Begrenzungsleuchten sowieso mit sicherheit auch nicht so genau wissen, würde ich mir da mal keinen Kopf machen.
    Ich hab soeben mal die Brücke für die Tagfahrschaltung eingebaut. Jetzt folgt noch das Verdraten des Gleichrichters. Ich hoffe dann funktioniert endlich alles.
    Gruß

    Wer später bremst fährt länger schnell!!!

  • Moin duopa,


    Also das mit dem Tagfahrlichtgebot in der DDR kann ich mich noch dran erinnern. Jedoch ist mir die von dir genannte SR von 87 nicht (mehr) geläufig.
    Da bin ich dann schon mit PKW unterwegs gewesen. (Ich weiß: Verräter)


    Ich will jetzt auch nichts falsches sagen.


    Kann es sein, dass im Wortlaut nur Kleinkrafträder drinstand oder wurden sogar Modelle benannt?


    Wenn keine Modelle benannt wurden, sondern nur KKR allgemein, dann gilt das auch für'n DUO, weil laut Papieren KKR / Versehrten. oder Kranken. .


    Kann es nicht sogar sein, dass es für den DUO auch eine gesonderte SR auf grund seiner Breite gab, nach der ein DUO sogar ohne Licht am Tage fahren durfte?
    Die letzten 4/2 wurden ja als PKW zugelassen und müssen somit ja kein Licht am Tage einschalten.


    Wenn ich ehrlich bin, finde ich es sowieso irrwitzig, das ein DUO bei seiner breiten Silhuette mit Licht am Tage fahren muss... Da fehlen doch nur wenige Zentimeter zur vollständigen PKW-Breite!


    Luxusschwalbe


    Mir fiel gerade noch eine weitere Alternative ein:
    Am Tage anstelle von den origi Begrenzungs- und Rückleuchten die Weiß-Roten Begrenzungs-/Seitenmarkierungsleuchten. Die sind entweder mit 4W oder max mit 5W, wenn nicht sogar die neueren Typen mit LED bestückt.
    Außerdem leuchten sie nach vorne und nach hinten und würden dabei die Breite markieren. :D
    Nur ob das durchgehen würde? Kommt auf die Auslegung an: Standlicht, Parklicht, Begrenzungsleuchte...


    ==>Nachtrag:


    So, habe mal "gegurgelt" und finde auf einigen Seiten einen Zeitungsausschnitt aus „Der motorisierte Berliner“ aus dem Jahre 1987.


    Betreffs der Fahrzeugtypen heißt es hier (Zitat):
    "Die neue Baureihe „Simson-Roller“ SR50/80 ist davon ausgenommen. Sie bietet alle technischen Vorraussetzungen zum ständigen Fahren mit Licht mittels ihrer „modernen elektrischen Anlage“ bei konsequenter Nutzung von „MIKROELEKTRONIK“ zum Laden der Fahrzeugbatterie in Form der Baugruppe „Elektronische Lade- und Blinkanlage“. Aber alle anderen Fahrzeugtypen aus dem VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk Suhl „Ernst Thälmann“ waren dafür nicht ausgelegt, also die Baureihen S50, S51, SR4 (Vogelserie) und KR51, wobei die Varianten ohne Blinkanlage ausgenommen sind. "


    So, ohne genauen Wortlaut der Sonderreglung selber kann man nur spekulieren:


    vor 1987? also die KKR ohne ELBA?


    OK, ein DUO besteht bis auf Rahmen, Scheibe, Dach und Bleche aus Simson-Technik. Also auch die LIMA-Teile mit der leichten Modifikation der 18W-Spule und dem Seleen-Brückengleichrichter.
    Fakt ist: Auf eine "Ladeanlage" zur Spannungsreglung wurde damals verzeichtet, da die 18W-Spule an ihrer Leistungsgrenze arbeitet.


    Weiterer Fakt: 18W-Stromversorgung und ca. 22W Stromverbrauch bei Lichtfahrt = 0 Reserve für die Batterie!


    Überlegung auf Grund des Textes und des Faktums, dass die DUO-Lima eine Simson-Lima ist:
    DUOs mit Bj vor 87 oder Alle DUO's ohne ELBA (oder ohne gleichwertige Ladeanlagenalternative) könnten daher in die Sonderreglung hineinfallen.


    Wohl bemerkt: Könnten!


    Aber woher könnte man den direkten Wortlaut der Sonderreglung herbekommen???


    Nochmals Luxusschwalbe:


    Das Magnetfeld vom Polrad bleibt gleich, egal, auf wie viel Watt die Spulen ausgelegt sind.
    Sonst würde jede erdenkliche Spulenkombination auf einer GP auch genau so viele unterschiedliche Polradvarianten erfordern.
    Denke an die Physik: Entscheidend ist die Stärke des Magnetfeldes und dessen Bewegungsgeschwindigkeit für die Induktion.


    Gruß Frank

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