"Wie teuer wird es eigentlich wenn ich..."- grundl

  • Da hier ja häufiger mal die Frage auftaucht, wie teuer es wird, wenn man dies oder das macht, wollte ich auf die nagelneue 7. Auflage des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges (BT-KAT-OWI) des KBA hinweisen. Da stehen in gut verständlichem Deutsch alle möglichen und unmöglichen Verstöße drin und welche Folgen sie nach sich ziehen.
    Zum Beispiel:

    • "Sie fuhren als Radfahrer/Mofafahrer nebeneinander und behinderten dadurch Andere. 15,00€"
    • "Sie fuhren als Radfahrer/Mofafahrer nebeneinander. Es kam zum Unfall. 25,00€"
    • "Sie führten das Mofa, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. 25,00€"

    Ihr findet den gesamten Katalog kostenlos auf der Homepage des KBA unter diesem .Link.

  • Man wird halt nicht müde die Jugend zu eigenständigem denken zu animieren...
    Perlen...Säue... ich weiß...


    Ich dachte nur, dass mancher Jungsporn einfach nicht wusste, dass es sowas wie diesen Katalog gibt. Aber du hast sicherlich recht.... Ach, es ist einfach eine traurige Welt... Ich geh jetzt zum Kühlschrank und schaue ob da nen Bier als Lösungsansatz drin ist.

  • hab da mal ne frage:
    gestern hat so ein typ auf seinem 45km/h-roller, der jedoch 60 fuhr gedacht, er müsste mich unbedingt überholen und ist etwa 300 meter lang direkt neben mir gefahren bis er eingesehen hat,dass er mich nicht überholen kann. oben steht,dass darauf eine strafe von 15 euro steht. gilt die dann auch für mich, der ich auf der rechten Seiten gefahren bin? weil ich wollte ja nicht neben diesem kerl fahren.
    vielleicht könnt ihr mir da ja weiterhelfen...

  • Wenn du rechts fährst und den Kerl nich kennst und das der Polizei schilderst Glaub ich nicht. Aber ich lass mich gern eines Besseren belehren

    Der Sumpf-Schlumpf schlumpft sich durch den Schlumpfsumpf.

  • Es sei darauf hingewiesen, dass der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sozusagen - mal überspitzt ausgedrückt - nur ein Bürokratenwerk für Polizisten ist, nämlich damit die Bürokraten mit der Pflege dieses Dokumentes ihre Existenzberechtigung haben, und damit die Polizisten nicht ins Gesetz zu schauen brauchen, wo alles schon drin steht. Der Katalog ist nur eine Verwaltungsvorschrift, und rangiert hinter der Bußgeldkatalogverordnung, die die eigentlich maßgebliche Rechtsquelle darstellt. Bei inhaltlichen Widersprüchen gilt also die BKatV.


    @ alive4rock: Habt "ihr" andere behindert? Wohl nicht, dann ist die Frage doch erledigt.

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Zitat von Sahib


    [list][*]"Sie fuhren als Radfahrer/Mofafahrer nebeneinander und behinderten dadurch Andere.[/url].


    Ich bin so froh, ein MoKICKfahrer zu sein :bounce:

  • Zitat von alive4rock

    hab da mal ne frage:
    gestern hat so ein typ auf seinem 45km/h-roller, der jedoch 60 fuhr gedacht, er müsste mich unbedingt überholen und ist etwa 300 meter lang direkt neben mir gefahren bis er eingesehen hat,dass er mich nicht überholen kann. oben steht,dass darauf eine strafe von 15 euro steht. gilt die dann auch für mich, der ich auf der rechten Seiten gefahren bin? weil ich wollte ja nicht neben diesem kerl fahren.
    vielleicht könnt ihr mir da ja weiterhelfen...


    der überholende hat mit wesentlich höherer geschwindigkeit zu überholen, also macht er(der fahrer von dem muschifön) sich in diesem fall strafbar.

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