muss ich auch am tag und bei einsetzender dämmerung mit licht fahren wenn die strassenbeleuchtung noch nicht an ist???
hab da n kleines problem
thema licht
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Mit einem Krad ja. Wenn die Strassenbeleuchtung nicht an ist macht das keinen rechtlichen Unterschied, aber dann natürlich erst recht.
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ja na fein!!!!
das licht war an nur der fahrer der mir die vorfahrt geklaut hat behauptet ich hätte kein licht angehabt!!! und es gab nur knallzeugen -
Kannst du mal bitte langsam und deutlich erklären, was los ist. Außerdem verstehe ich deine Antwort nicht. Was ist fein? Und was hat dir deine Frage gebracht, wenn dein Licht an war? Und bitte die Sätze passend mit Satzzeichen versehen, sonst hat hier keiner Bock was zu entziffern.
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Ich glaube nach deutschem recht muss er dir beweisen, dass du das Licht nicht angehabt hast.
Das ist allerdings nur eine Vermutung.
Wenn es Zeugen gab, können die Dir das doch bestätigen, dass du Licht angehabt hast.Und vermeide Doppelfragen, das sehen die Mods nicht gerne.
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Der TE muss einfach ehrlich zu sich selber sein, ob er Licht anhatte, oder nicht.
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Und ob das Licht beim Aufprall brannte, kann ein Gutachter ggf. sogar anhand der Glühlampe feststellen.
Wenn allerdings schon so gefragt wird, ob das Licht überhaupt an sein muss, hab ich doch so meine Zweifel an der Geschichte...
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Und ob das Licht beim Aufprall brannte, kann ein Gutachter ggf. sogar anhand der Glühlampe feststellen.
Aber nur, wenn sie ausgegangen ist, oder? -
So wie Olympiablau schon schrieb, muss beim Mopped/Motorrad immer Licht an sein. Immer. Ich durfte vor kurzen gerade 10€ bezahlen, weil ich mit meiner AWO 100m nach der Tanke ohne Licht gefahren bin.
Wenn du aber schon so fragst, wird das Licht wohl aus gewesen sein. Will dir nix unterstellen, ist nur meine Meinung.MfG Björn
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Aber nur, wenn sie ausgegangen ist, oder?
Wenn sie kaputt gegangen ist und sich Teile der Glühwendel ins Glas geschmolzen haben, ja... -
Ich glaube nach deutschem recht muss er dir beweisen, dass du das Licht nicht angehabt hast.
.Dankeschön!
Diese Info habe ich gebraucht.
Dann muss ich ihm auch iwie beweisen das er keine Brille trug und er nicht geblinkt hat!
Den § bezüglich Licht habe ich schon gefunden.
Danke trotzdem.Dann wird das ne nette Argumentationsrunde werden.
Und wenn das ganze dann 50/50 ausgeht muss ich mich wohl oder übel damit zufrieden geben!
Aber ich danke euch das man hier immer super schnell beraten wird!!!
Mein Problem war das es keine Zeugen vom Unfall gegeben hat sondern nur Knallzeugen.
Und der Unfallverursacher behauptete das ich kein Licht angehabt habe.
Deswegen meine Frage nach dem Licht bei Dämmerung!
Können hier nu auch gern zu machen
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Können hier nu auch gern zu machen
Entweder dies, da es ja primär nur um das Licht ging, oder wir klären wer hier welche Ansprüche gegen wen stellt. Man muss sich nicht gegenseitig defekte Lichter/Blinker oder fehlende Brillen nachweisen. -
Na sag dann am Ende bitte mal noch wie die Sache ausgegangen ist.
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