Fahrt ihr bei guter Sicht tagsüber mit Aufblendlicht?

  • Mehrfach wurde mir geraten, bei Sonnenschein mit Aufblendlicht zu fahren, da die 25 W eigentlich niemanden blenden und man so schwerer übersehen werden kann. Ich weiß, dass es bei vielen Motorradfahren üblich ist auch tagsüber mit Aufblendlicht zu fahren.
    Außerdem wäre es ganz interessant, was die Rennleitung dazu sagt.


    Grüße
    Felix

  • Hm wäre mal interessant zu wissen ob das überhaupt was bringt im Vergleich zum Abblendlicht.


    Ich hab mir angewöhnt nachts generell und tagsüber zumindest außerorts mit Warnweste zu fahren. Sieht zwar scheiße aus, aber ich denke man wird besser gesehen. Seit es meinen Kumpel Ronny (R.I.P.) vor 2 Jahren erwischt hat mach ich das so, auch wenn es viele Leute für albern halten.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Ich wäre davon ausgegangen, dass beim Moped auch tagsüber Licht vorgeschrieben ist. Ich fahre immer mit Licht. Tag und Nacht.


    Edit: Ich habe gerade mal Google befragt - Für Motorrad und Moped gilt schon seit über 20 Jahren die so genannte „Dauerlichteinschaltung“. D.h. ihr MÜSST auch Tagsüber mit Abblendlicht fahren.


    Oder bezieht sich die Frage auf Fernlicht? Fernlicht ist denke ich tagsüber auch kein Problem und macht teilweise auch Sinn. Bei einer 25W Funzel merkt den Unterschied eh kein Mensch.

  • Es ist solange nicht verboten, wie niemand dadurch geblendet wird.


    Das hätte ich mir fast noch selbst zusammenreimen können ;)
    Aber angenommen man wird kontrolliert und der Schalter steht auf Aufblendlicht. Zu sagen man ist gerade erst rangekommen ist ja nicht gerade sehr produktiv...
    Nur mir ist es aufgefallen, dass es schon einen Unterschied macht. Bei der S51, die ich nur Tagsüber fahre, ist der Scheinwerfer extra höher, damit ich besser gesehen werde.


    Der Grund, warum ich das gefragt habe, ist sehr simpel: Ein Bekannter wurde in der Stadt von einer älteren Dame übersehen und ist mit 50-60 km/h frontal in das Auto gefahren. Zwischenzeitlich wurde ihm ein Bein abgenommen, was er mittlerweile zum Glück wieder benutzen kann.
    Ich such nur nach Möglichkeiten dem Ganzen vorzubeugen.


    Und genau darum kann ich auch nur mit dem Kopf schütteln, wenn ich Leute ganz ohne Licht mit ihrer Simson durch die Gegend fahren sehe.


    Storm: Es geht hier um das AUFblendlicht.

  • Hmmmm........also es sollte keinesweg eine schnippische Antwort auf deine Frage darstellen, es gibt schlichtweg keine andere/bessere Antwort darauf.
    Es ist nicht verboten solange.......
    Daraus ergibt sich, dass auch die Rennleitung daraus keine Vergehen machen kann. Meines Wissens gibt es lediglich Tatbestände zu nicht benutzter Beleuchtung obwohl man sie hätte nutzen müssen.
    Schwierig dürfte die objektive Selbsteinschätzung der Blendung anderer werden.
    Anders stellt sich das Ganze aber bie Dunkelheit dar!! Wenn auf der Strasse eine durchgehende Beleuchtung vorhanden ist, ein Fzg. entgegenkommt oder vorausfährt, darf man es nicht benutzen. StVO §17 (2)

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Zwischenzeitlich wurde ihm ein Bein abgenommen, was er mittlerweile zum Glück wieder benutzen kann.


    [/I]


    Ich möchte keine Details, aber wie geht das?



    Upps: Dieser doppelpost war unbeabsichtigt

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Du hast eine PN olympiablau.


    Ich erinner mich nur an die Fahrschule, wo wir gelernt haben, dass Aufblendlicht nur Nachts bei Straßen ohne Beleuchtung eingeschalten werden darf. Es gibt doch darum bestimmt eine Regelung auf die sich die Herren stützen werde. Oder bleibt es bei einem Verwarngeld?

  • Also nach meiner Einschätzung schlimmstenfalls 10,00€
    Aber in §17 steht keinerlei Einschränkung ausser: " (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheitdes Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren."


    Von Tag oder Nacht ist nirgendwo die Rede.


    Man könnte dir allerdings folgende Tatbestände vorwerfen
    Nr.:
    117114 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl Fahrzeuge entgegenkamen.
    § 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG


    117118 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein anderes Fahrzeug mit geringem Abstand vor Ihnen fuhr.
    § 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat



    Mir ist jetzt allerdings schleierhaft, auf was sich diese Tatbestände stützen. Man müsste davon ausgehen, das man andere immer blendet mit Fernlicht.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Wenn ich mir 100%ig Sicher bin, dass ich gesehen werde (Auf Offenem Gelände, bei sehr guten Lichtverhältnissen) lass ich das Licht getost aus, sobald ich aber in Waldstücke komme, oder die Sonne sich verzieht halte ich es für richtig, dass Licht einzuschalten, und mal ehrlich, manche Polzisten verstehen mittlerweile nicht mal mehr, wie man so ein Moped anmacht :? da kümmert die das Licht sowieso nicht, so Hell ist es ja nicht ;)


    In erster Linie geht es ja um die Eigene (und auch die) Sicherheit (der anderen), also ist man nicht auf der Falschen Seite, wenn man das Licht anhat.


    MfG
    Besier

  • § 17 STvO Abs. 2a Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren. ;)
    Kostet 10,00€, mit Gefährdung 15,00€ und mit Unfall 35,00€.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Gut 10 € klingt ja noch okay.
    Es soll ja je nach Gegend sehr übereifrige Polizisten geben. Bei mir ist es zum Glück noch nicht so schlimm =)


    Und das mit dem ohne Licht fahren vergessen wir mal schnell wieder (siehe oben...)

  • Schlauer wäre vielleicht eine Umrüstung auf Vape, um dann eine 55W H4 Birne zu betreiben. Ist sicherlich besser als mit 25W AUFblendlicht zu fahren.

  • Also ehrlich, der kleine Klick sollte doch unauffällig zu bewerkstelligen sein...


    Naja also ich glaube nicht das der erste Gedanke, wenn einen ein Streifenhörnchen rauswinkt, dem Aufblendschalter gilt...


    Und bei mir ZB steht der eh fast immer auf Aufblendlicht, weil mein Bruder, der Vorbesitzer, da mal die Anschlüsse vertauscht hat. Naja ich kenn das nicht anders bei mir ist oben Abblendlicht...

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Bei mir ist auch oben das Abblendlicht, der Vorbesitzer hatte den Scheinwerfer immer falschrum drin, hatte mich gewundert warum die Ausleuchtung so mies war :)


    Außerdem lässt sich durch Benutzung des Aufblendlichts tagsüber die Lebensdauer der Lampe besser ausnutzen, da ich in der Dunkelheit eigentlich immer das Abblendlicht benutze.

    Vertan! ...kräht der Hahn und steigt von der Ente.

  • Ich habe eine Vape drin..mit 35/35 Halogen...reichlich Licht und ständig an..werde mich hüten ander (auch Radfahrer!) mit Aufblendlich zu blenden.


    Licht ist auf jeden Fall in Ostfriesland angeraten, da hier meist unterschätzt wird, mit welcher Geschwindigkeit die Simmen unterwegs sind(!) im vergleich zu den vielen lahmen Plasterollern.


    Denkt an Eure eigene Sicherheit und fahrt lieber ständig mit (Abblend-) Licht!


    LG aus Emden

  • also ich fahre wie vorgeschrieben mit abblendlicht , mit vape und 55w/55w, in der taglichtschaltung. Aufblendlicht würde sicher blenden. Die 25w minibirne wird aber sicher egal wie nicht blenden. Zudem kann ich nicht verstehen das so viele noch ohne licht tagsüber fahren. Zum gesehen werden, das ist selbst mit licht zweifelhaft

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

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