H4 Scheinwerfer vom 1er Golf einbau

  • Hallo,


    ist es möglich, dass ich in meine Schwalbe einen H4 Scheinwerfer von einem 1er Golf zu verbauen?
    Da ich vorhabe eh auf eine 6v E Zündung um zu bauen und dafür soweit ich weiß einen neuen Scheinwerfer brauche kam mir diese Idee.


    Grüße


    Falk

  • Nein, ist es nicht. PKW-Scheinwerfer haben andere Prüfnormen - nur wo ECE R50 draufsteht, ist auch Motorradscheinwerfer drin.


    H4 geht dann immer noch nur mit VAPE. Mit 6V E-Zündung ist bei 35W Bilux das Ende der Fahnenstange erreicht, und die Lampe passt legal in den originalen Scheinwerfer der KR51/2.

  • Das ist ein H4-Scheinwerfer mit einer 6V HS1-Lampe drin.


    Zwei Probleme: Erstens: Diese Kombination fährt ohne Betriebserlaubnis. Zweitens: Halogenlampe an ungeregelter Bordspannung gibt entweder zu geringe Leuchtkraft oder ständig defekte Lampen.

  • @ Peter....bist dir da Sicher? Laut Angaben hat er ein E-Prüfzeichen...sollte doch also gehen. Oder ist nur die Verbindung des Scheinwefers mit der HS1 Birne verboten? Das die schneller Kaputt gehen wird wohl oder übel richtig sein....wird ja überall beschrieben. Die S51 hat doch dafür extra ein Bauteil das die Schwankungen stabilisiert...könnte man sowas auch hier mit nutzen?

    Schwalbe KR51/2L VAPE ,Bj. 80, Ultramarinblau,M541/1 KFR,H4 55W/60W

  • Der Scheinwerfer hat ein E-Prüfzeichen als H4-Motorradscheinwerfer. Da muss eine H4-Lampe rein, sonst ist das ganze wieder illegal.


    Natürlich kann man einen 6V-Spannungsregler verbauen, um Überspannung zu vermeiden, aber davon bekommt man das Problem der Unterversorgung bei mittleren Drehzahlen nicht gelöst.


    Halogenlicht bekommt man mit der originalen 12V-Halogen-Anlage auf 35W, oder mit VAPE und dann bis zu 60 Watt. Alles andere ist elendes Frickelzeug, gibt Ärger spätestens beim ersten Unfall, wo der Gegner sagt "ich hab den gar nicht gesehen, hatte der überhaupt Licht an?".

  • Die KR51/2 L hat doch von Haus aus schon 35 Watt. Kannst du mir mal ein Link von so einem 6 volt Spannungsregler posten? Am Wochenende baue ich mal vorrübergehend den Scheinwerfer ein und gebe dann mal das Ergebnis durch.

    Schwalbe KR51/2L VAPE ,Bj. 80, Ultramarinblau,M541/1 KFR,H4 55W/60W

  • Das mit dem Unfall kan ich bestätigen. Damals bei der Gerichtsverhandlung gegen die Frau, die Ronny tot gefahren hat, wurde von nem Gutachter in einem 20 minütigen Monolog dargelegt was er unternommen hat um zu überprüfen ob das Licht ging.
    Der hat da die Lichtmaschine bis in kleinste auseinander genommen um zu sehen ob das alles zusammen passt.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Ja Scheiße...tut mir Leid mit deinem Freund. Hatte er auch so einen Klarglasscheinwerfer drin?
    Im Winter wird dann höchswahrscheinlich eh die Vape verbastelt und dann ist ja alles wieder easy. Bevor ich das teil gekauft habe, hab ich mir etliche Erfahrungsbericht durchgelesen und alle beschrieben das Licht als "sehr Hell" oder "endlich Licht wie beim Auto". Naja wir werden sehen, noch hab ich das Teil ja nicht verbaut. Wir werden sehen was der Testlauf am Weekend ergibt.
    Danke erstmal

    Schwalbe KR51/2L VAPE ,Bj. 80, Ultramarinblau,M541/1 KFR,H4 55W/60W

  • Du hast das grundsätzliche Problem nicht verstanden. Die 35W Lichtspule hat 35W Höchstleistung - um eine Halogenlampe gut zu betreiben, brauchst du aber über den ganzen relevanten Drehzahlbereich konstant volle 35W bei präzise konstanter Spannung.
    Dazu verwendet man eine Lichtspule mit großem Leistungsüberschuss, die bereits bei mittleren Drehzahlen von einem Spannungsregler eingebremst wird.


    Dass genug Leute das Licht als "sehr hell" bezeichnen, ist eins. Ggf. wird dir eben ein Gutachter auseinandernehmen, dass dieser dein persönlicher Eindruck einer objektiven Messung nicht so wirklich standhält. Insbesondere wird NICHT geklärt werden, ob das Gebastel heller ist als der originale Scheinwerfer - gerichtsrelevant ist nur, ob der gerade vorhandene Scheinwerfer an sich regelkonform zusammengebaut und elektrisch korrekt betrieben wurde.


    Den 6V-Spannungsregler habe ich schon oft hier verlinkt, benutze bitte die Suchfunktion des Forums. Wie schon gesagt: Leistung herbeizaubern kann der auch nicht, er verhindert nur, dass bei Vollgas plötzlich ganz dunkel ist.

  • Da muss ich widersprechen: Ich fahre auch H4 und zwar mit 6V - E-zündung. Allerdings werden in Autos die 12 V H4 verbaut, das funktioniert also nicht (außer mit einer Vape). Es gibt aber H4- Lampen für 6 Volt. Geht ohne Probleme und das Licht ist deutlich heller als bei den Biluxlampen die eigentlich bei Simson verbaut wurden. Nachteil: Eine 6V H4 kostet 10 Euro und ist etwas schwierig zu bekommen. Muss man bestellen. Lohnt sich aber auf jeden Fall, wenn man bei der 6 Volt Anlage bleiben will und gleichzeitig auch nachts sicher fahren will. Für die H4 brauchst du natürlich auch den entsprechenden Scheinwerfer im Moped. Also ich rede jetzt lediglich von der Verwendung der Glühlampe und nicht von Autoreflektoren usw....
    Schwarzer Peter: Also das mit den defekten Lampen kann ich nicht bestätigen. Läuft jetzt seit einem Jahr ohne Probleme

  • Schick mir mal bitte einen Link zu diesen H4 Birnen.
    Alles was ich an H4 Birnen mit 6 Volt gefunden habe, hat die üblichen 55/60W oder die Kugelform für die Käferscheinwerfer.
    Bei der E-Zündung liegen aber nur 35W von der Spule an.

    Schwalbe KR51/2L VAPE ,Bj. 80, Ultramarinblau,M541/1 KFR,H4 55W/60W

  • Ja, Tuelle, so ist das, wenn man die Realität nicht sieht. Ja, es gibt 6V H4-Lampen. Nein, die brennen natürlich nicht durch, wenn man sie anstatt mit 55W nur mit 35W betreibt. Dummerweise erreichen sie dabei aber dann auch nur ein Drittel (!) ihrer Leuchtkraft.


    Das, was manchmal als "35W H4" im Handel ist, sind HS1-Lampen mit umgemurkstem Sockelfuß, damit sie in H4-Scheinwerfer passen. Die sind natürlich prüfzeichenlos und illegal. 6V H4 55W sind übrigens auch grundsätzlich ohne Prüfzeichen, weil es für H4 bei 6V gar keine Normung gibt, nach der man prüfen könnte.


    Hier mal die Norm für KFZ-Lampen:


    http://www.bmvbs.de/cae/servle…/r-37-gluehlampen-pdf.pdf


    H4 auf Seite 40.


    Optimus: Vergiss es einfach ... kein Lampenhersteller hat bisher das Perpetuum Mobile erfunden, und Tuelle auch nicht. Die sparsamsten H4-Lampen (Philips ecovision) erreichen die in der H4-Norm geforderte Leuchtstärke mit etwa 45 bis 48 Watt realer Stromaufnahme - natürlich bei 12V. Besonders leuchtstarke Lampen dagegen reizen die erlaubten 75 Watt bis zum Anschlag aus, und da wird's sogar an der VAPE langsam eng.


    Das ist übrigens ein weiterer Grund, warum für H4 Spannungsregler zwingend erforderlich sind: Die Nennleistung ist zwar mit 55/60 Watt anzugeben, aber die tatsächliche elektrische Leistungsaufnahme ist nur nach oben begrenzt, aber im Gegensatz zu herkömmlichen Bilux-Lampen nicht nach unten. Es ist eine Lichtleistung zu erreichen, wie die Lampe das macht, ist ihr Bier.

  • H4-Birne 6V 35/35W, BA20D: Amazon.de: Auto & Motorrad
    hier zum Beispiel
    oder:
    http://www.yatego.com/schraubersheaven/p,4c0780fd3a9bd,45585582319ea9_0,h4-hs1-6v-35-35w-glühlampe-simson-mz-emw-awo-bk-rt


    das müssten sie sein, wenn ich mich nicht irre.
    Ich glaube die obere passt sogar in den Standartscheinwerfer, zumindest vom Augenschein...



    Schwarzer Peter: Und wenns nun eine H4 für 35Watt und 6 volt ist? Ansonsten kann man ja immernoch sagen: Hauptsache sie leuchtet mir die Straße schön aus ;)


    Edit: Nochmal an Schwarzer Peter: Na gut, das ist natürlich möglich. Aber dann wär der Verkauf ja auch REIN RECHTLICH Betrug. Ich denke einfach mal, dass Sicherheit irgendwelchen Zertifikaten bzw. einem Aufdruck vorgeht.


    Edit der xte: Ob ich jetzt eine 35 Watt (vermeintliche) H4 oder eine mit 55W fahre kann ich dir nicht sagen. Ich habe sie mir vom Händler einbauen lassen und mich nicht näher darüber informiert. Es wurde mir nur versichert, das es sich um eine H4-Lampe handelt und mit der Leuchtkraft bin ich durchaus zufrieden. Andere S51`s mit ihren Bilux Lampen sind dagegen Funzeln


    So, hab das ganze mal überprüft. Es handelt sich in der Tat um HS1 Lampen. Fakt ist, diese sind heller als normale Biluxlampen ABER was ist jetzt mit der rechtlichen Seite? Warum sollte die Versicherung jemanden einen was reinwürgen wollen, obwohl er das Risiko eines Unfall und damit das potenzielle Risiko einer Belastung für die Versicherung, verringert hat?

  • Nochmal die zwei simplen Fakten:


    Erstens: Es gibt kein H4 für 6V.


    Zweitens: Aus 35 Watt Spulenleistung kann man keine H4-Lampe betreiben.



    Ja, dass du deiner Leichtgläubigkeit aufgesessen bist, die Kröte wirst du jetzt mal schlucken müssen. Aber auch ja, ohne den Hinweis "im Bereich der STVZO nicht verwendbar" darf der Händler so Zeug nicht verkaufen. (Übrigens ist das keine H4 und auch keine HS1 da im Link, sondern Bastelkram für Bilux-Scheinwerfersockel.)


    Eine HS1-Lampe im H4-Scheinwerfer ist illegal, genauso wie so ein 6V-Halogengebastel im Bilux-Scheinwerfer, so einfach ist das. Das kann noch so vermeintlich toll funktionieren, der gegnerischen Versicherung - und gegebenenfalls auch der eigenen - lieferst du damit den Strick, an dem sie dich aufhängen werden.



    Ganz nebenbei: Es gibt E-geprüfte Halogenlampen 35W für den Bilux-Scheinwerfer, nach Lampentyp S2 - aber auch wiederum nur für 12V und auch nur sicher betreibbar mit Spannungsregler.


    Das ist die einzige ihrer Art:
    http://www.hein-gericke.de/hal…mpe-12volt-35-35watt.html

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