Vier Blinker an Schwalbe verbauen...

  • Moin..
    ich hab ne Schwalbe und da hab ich die Blinker geändert. Vorne die Ochsenaugen raus, und Blinker verbaut die nur nach vorne blinken.
    Am Heck hab ich den Gepäckträger geändert um einen Koffer drauf zu bauen.
    Meine Frage nun:
    Wenn ich vier anstatt nur zwei Blinker verbaut habe, muss ich da die Birnchen verändern? Sprich muss die Wattzahl verringert werden oder so? Angebaut hab ich alles.. Muss nur noch die Blinker hinten anklemmen.
    Derzeit sind 6 Volt 21 Watt Birnchen in den Blinkern. Laut Schaltplan muss aber 18 Watt rein.
    Was muss ich tun, damit alles funzt, oder kann ich die Blinker so bedenkenlos betreiben??
    Danke für eure Antworten.


    Grz Micha

    • Offizieller Beitrag

    Du musst erstmal den Blinkgeber gegen ein Exemplar für vier Leuchten austauschen. Wenn du da ne digitale Variante wählst, ist die Wattzahl der Blinker mehr oder weniger egal, da der Saft eh von der Batterie kommt. Nimmst du allerdings so eine klassiche Bimetall-Dose (z.B. aus dem Simson-Regal für S 51), die über die Leistungsaufnahme geregelt wird, muss auch die Wattzahl genau passen, damit es auch blinkt und nicht dauerleuchtet.


    Beste Grüße
    Ralf

  • Kannst du mir da nen Tipp geben, was die genaue Wattzahl ist oder wie ich das rausbekomme?


    legalität?? Ich will das die Dinger blinken wenn ich abbiege... Gibt es da unterschiede, bzw illegales???
    Hab mein Moped erst seit 6 Wochen...
    grz Micha

    Einmal editiert, zuletzt von Prof () aus folgendem Grund: Doppelpost

  • Die Wattzahl ist in Prinzip vom Blinkgeber abhängig. Beim vom Prof angesprochenen S 51-Geber wäre das 2x21W, also genau 21 W pro Glühobst.
    Und zur Legalität: Also die Vierleuchtenblinkanlage von der S 51 war zu DDR_Zeiten schon als umrüstung anerkannt. Das deine Blinker geprüft sein müssen ist dir aber Bewusst?



    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • Eintragen lassen solltest du die Veränderung. Voraussetzung ist in erster Linie, dass die Blinker bauartgeprüft sind. Welche Voraussetzungen sonst noch erfüllt werden müssen, weiß ich nicht (Blinkerhöhe, seitliche Position, Helligkeit etc.). Hierfür sprichst du am besten mal mit deinem TÜV Mann des geringsten Misstrauens.


    EDIT: Und du solltest nicht unter 21 Watt gehen, sondern den Blinkgeber aus der S51 verwenden zwecks Sichtbarkeit.

    • Offizieller Beitrag

    Zur Legalität: Ja, da gibt es auf dem Markt mehr illegales als legales. Die Leuchten müssen geprüft (E-Zeichen), für den entsprechenden Zweck zugelassen und ordnungsgemäß montiert sein. Da kann man nicht einfach anschrauben, wonach einem gerade ist.


    Zur Wattzahl: Auf den Blinkgebern ist normalerweise angegeben, was die ausgeben. Der originale Schwalbenblinkgeber z.B. spuckt 1*18W aus, was eben für die Ochsenaugen passt. Ein typischer Vierleuchtenblinkgeber z.B. vom S 51 ist für 2*21W ausgelegt. Das muss schon alles zusammenpassen.


    Ralf


    Bzgl. Teamspeak: Zumindest MSN und Skype sind an.

  • Aktuelle, legale, glühlampenbestückte Blinker benutzen typischerweise 21W-Halogenlampen. Du brauchst drei Dinge: Einen Blinkgeber für 2x21W pro Seite (oft auch als 4x21W bezeichnet), 6V-Austauschlampen für die Blinker (die sie dann gleich wieder illegal machen, weil es keine H21W-Norm für 6V gibt), und ein Ladegerät (weil die Ladeleistung der Schwalbe-Elektrik vier Blinker nicht stemmt).

  • Ich versteh nich ganz was du nich verstehst.
    Je seite meint halt, dass links und rechts eben jeweils zwei Blinker dran sind


    zwei links und zwei rechts, zwei vorn und zwei hinten, sowie an jeder Ecke einen
    Macht allerdings 12 nach meiner Rechnung:D


    MfG


    Matze


    EDIT: jetzt versteh ich dein Verständnisproblem. Du hast gelesen einen Blinkgeber pro Seite(also zwei Blinkgeber)
    Peter Meint einen Blinkgeber der die au einer Fahrzeugseite verlangte Leistung verkraftet

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • Das ist eben das Dilemma:


    An der müden alten 6V-Anlage bräuchtest du sparsame LED-Blinker, aber die gibt es nicht für 6V - oder wenigstens die große Batterie der S50 samt deren Ladeanlage, aber eine große Batterie passt nicht ins Batteriefach der Schwalbe.


    Wer auf 12V umrüstet, kann LED-Blinker verwenden, braucht aber keine mehr, weil die Ladeleistung der VAPE auch für 2x21W Glühlampen ganz locker reicht.


  • EDIT: jetzt versteh ich dein Verständnisproblem. Du hast gelesen einen Blinkgeber pro Seite(also zwei Blinkgeber)
    Peter Meint einen Blinkgeber der die au einer Fahrzeugseite verlangte Leistung verkraftet


    Ich definiere Seite mit "links" und "rechts". Liegt da mein Denkfehler? Ich habe verstanden für links einen und für rechts einen.



    EDIT:*hust* 2x21Watt pro Seite stimmts? lange Leitung ;)

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Hallo!
    Das Problem mit den Blinkern und der müden Leistung der Ladeanlage bei 6V ist nichtnur bei den Simsonmopeds gegeben, viele Autos wie Citroens alte Enten aus den 50er und 60er jahren plagt das gleiche Problem. Ein Bekannter hat anstelle der üblichen Sofittenfunzeln der Ente ein paar LED oder SMD Einsätze spendiert. Ich weiß, alles höchst illegal, aber bevor dir wer den Oldtimer rammt, weil der vorher nicht so freundlich war und zur abbiegenden Ente hingerannt ist, die Hände mms Blinklicht gemacht hat, um zu sehen... AAAH... Die Ente will links hin... dann ist die LED- Lösung schon recht, wenn auch nicht rechtens. Die Position der Blinker bis Mitte der 60er Jahre ist sowiso den meisten SUV fahrern nicht geheuer, die suchen am Entenpopo vergebens, die Leuchten waren über dem 3 eckigen letzten Heckfenster angebracht (bei den ganz frühen Enten gabs noch nichtmal das Fenster und bei den allerersten nichtmal Blinker, denn dazu hat die Ente Klappfenster, damit man fix die Hand raushalten konnte.)

    Im Folgenden Internetshop werden viele hübsche Blinkersorten und auch die genannten Einsätze angeboten.
    Willkommen im Berlin- Technicalstore !

    Lieben gruß: Basti

    Einmal editiert, zuletzt von Basti_Menden () aus folgendem Grund: rechtschreibung ist was feines...

  • Jupp.
    Wie der Prof es beschrieben hat, wäre speziell für mich ne klammer besser gewesen :)) . Ich hab wirklich gedacht man bräucht für jede Seite einen Blinkgeber, nicht dass der 2x21w pro Seite bewältigen muss, der Geber.


    Basti: viel frühererer gabs noch Winker.

    Zufällig auch ein Citröen.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

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