Nachweis der BBH vom KTA?

  • Meine Güte Michel!
    Oh man viele Kosten bleiben auf dir sitzen, obwohl die Rechtslage ganz klar ist, nämlich dass du fahren darfst! Was sollen denn die machen, die keine 300 EUR und keine Rechtsschutzversicherung haben? :(
    Traurig dass sich 21 Jahre nach der Wiedervereinigung immer noch nicht alle Polizisten damit auskennen! :( Ich würde jetzt mal die beteiligten Polizisten zur Rede stellen, wer dir das ganze Geld jetzt ersetzt!

  • Hallo,
    nein, keine Angst: Ich muss das Alles ja nicht bezahlen! Habe das nur mal zusammen gerechnet damit man eine Vorstellung davon hat, wieviel Geld da verbrannt wird. Den Abschlepper hat die Polizei geordert, den Gutachter die Staatsanwaltschaft. Die Anwälte zahlt meine Rechtsschutzversicherung, ob die sich die Kosten beim Staat zurückklagt? Keine Ahnung. In jedem Falle zahlen wir Alle das Ganze über unsere Steuern.
    Gruss vom Michel

  • Ahso also weil die Ermittlung eingestellt wurde, musst du den Abschlepper und den Gutachter nicht zahlen, und was wenn du keine Rechtschutzversicherung gehabt hättest? Ich meine eine originale Simson darf halt nunmal ihre 60 km/h fahren, (natürlich nur auf Straßen wo es erlaubt ist) da wäre der Richter dann doch wohl am Ende auch darauf gekommen.

  • Gut,das bringt Klarheit.Da alles eingestellt wurde zahlt der Staat.Wenn man kein Geld hat beantragt man Prozeßkostenhilfe und der Staat zahlt den Anwalt. Vor Genehmigung dieser Hilfe wird allerdings geprüft ob man Aussicht auf Erfolg hat.Dies alles ist kostenfrei.Gut.Wenn man natürlich tuned kostet das alles und man zahlt selber.

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  • Bei Bedüftigkeit (Einnahmen abzüglich Ausgaben = keine Kohle mehr) gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.


    Außergerichtlich gibt es (meist) Beratungshilfe, das Amtsgericht gibt einem so eine Art Gutschein für einen Rechtsanwalt, der dann noch eine Art Praxisgebühr (10,- €) verlangen kann.


    Im Gerichtsverfahren kann man Prozesskostenhilfe beantragen, dazu muss man dem zuständigen Gericht darlegen, dass man 1. keine Kohle aber 2. im Prozess Erfolgsaussichten hat. Wenn man noch etwas Geld übrig hat kriegt man Ratenzahlung, d.h. der Anwalt kriegt Geld vom Staat und der Bedürftige darf es abstottern.


    Wen ich mich recht erinnere, kann es sein, dass, egal, ob man Geld hat oder nicht, im außergerichtlichen Verwaltungsverfahren die Behörde die Anwaltskosten ersetzt, wenn der (ihrer Ansicht nach) erforderlich war. Das ist aber öffentlichen Recht, da kenne ich micht nicht mehr wirklich aus.


    Eine Rechtsschutzversicherung ist eine feine Sache, die zahlt dann nämlich nicht nur den Anwalt (der oft gar nicht so teuer ist) sondern auch Gutachtenvorschüsse im Prozess (die richtig teuer werden können).

  • Hallo,
    kurzes Update, nachdem wieder ein wenig Zeit verstrichen ist:
    Ich habe zwischenzeitlich über meinen Anwalt auch schriftlich die Einstellung des Verfahrens für meinem Fall erhalten. Im Parallelverfahren gegen unsere Tochter (wir waren ja zusammen unterwegs) prüft die Jugendstaatsanwaltschaft immer noch, ob man mit Führerschein Klasse M Simson fahren darf, obwohl mein Anwalt die Ermittlungsakten und das Gutachten der Dekra für meinen Fall dort eingereicht hatte. Aus dem Schreiben meines Anwaltes vom 17.11.2011:
    "... nachdem das Parallelverfahren gegen den Vater der Beschuldigten bereits vor einem Monat eingestellt wurde, erlaube ich mir höflich mich nach dem aktuellen Sachstand zu informieren.


    Bitte teilen Sie uns mit, ob zwischenzeitlich eine Antwort des Kraftfahrtbundesamtes vorliegt. Die von uns benannten Paragrafen zum Übergangsrecht sind diesbezüglich, nach unserer Auffassung, jedoch eindeutig..."


    Den kompletten Vorgang werde ich scannen und demnächst hier einstellen.


    Gruß vom Michel

  • Nein, DIE wollen einem nichts anhängen, es ist so nur einfacher an Kohle zu kommen. Außerdem ist es nicht gefährlich. Bei uns hier kommt z.B. nach einem gemeldeten Wohnungseinbruch erst eine Woche später jemand von irgendeiner Abteilung vorbei, aber wenn es darum geht frisierte Plastikklos zu finden, stehen sie mit zehn Mann auf der Straße. Ein Schuft, der sich böses dabei denkt.....

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

  • Hallo,
    frohlocket! Zum 28.12.2012 hat nun auch die Jugendstaatsanwaltschaft Karlsruhe beschlossen, das Ermittlungsverfahren gegen unsere damals noch minderjährige Tochter gemäß §45 Abs.1 JGG einzustellen, da nicht nachgewiesen werden konnte, ob die Simme vor 1992 erstmalig in Betrieb gegangen ist!? Einziger Wermutstropfen: der zugrundeliegende §153 StPO geht von einer, wenn auch geringfügigen Schuld des "Täters" aus. Eine Eintragung im Führungszeugnis und im Verkehrszentralregister erfolgt nicht, jedoch bleibt der Vorgang für mind. 2 Jahre in der juristischen Datenbank der Staatsanwaltschaft gespeichert; auf diese Datenbank hat die Polizei Zugriff. Wenn wir der Entscheidung widersprochen hätten, um eine Einstellung nach §170 Abs. 2 StPO (= Freispruch) zu erreichen, wäre die Ermittlung höchstwahrscheinlich wieder aufgenommen worden (Zeitraum bis zur Entscheidung: geschätzt > 6 Monate). Da Tochter aber lieber in der Saison 2012 Moped fahren möchte, lassen wir das jetzt bleiben und schlucken die Kröte mit der geringen Schuld.
    Recht haben und Recht bekommen ist in Deutschland offensichtlich nicht einfach.


    Hier noch einige vielleicht wichtige Daten zum Vorgang, die vielleicht bei ähnlichen Fällen wichtig sein könnten:
    - Vorgangsnummer Polizei Bruchsal: VST/1102310/2011
    - Aktenzeichen bei der STA Karlsruhe: 450 Js 21046/11


    Falls jemand weitere Infos benötigt, dann genügt eine kurze Mail.


    Vielen Dank an dieser Stelle an meinen Rechtsbeistand Herrn Rouven Winkler, Fachanwalt für Verkehrsrecht, von der Kanzlei Schork & Wache in 76199 Karlsruhe. Er ist zwischenzeitlich die Kapazität in Sachen Simson im Raum Karlsruhe und sehr zu empfehlen.


    Gruß vom Michel

  • Hallo Michel,


    das ist eine bemerkenswerte Begründung. Der Nachweis hätte sich wahrscheinlich via Typenschild oder via Auslieferungsbuch erbringen lassen ...


    Aber wie gesagt: "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand"


    Gruss von Frank

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