Garantiefall?

  • Keine Gewährleistung wegen fehlendem Bleizusatz? Das ist die lächerlichste aller Ausreden, zumal das "Super Mix" von Addinol so ziemlich das schwächste Zweitaktöl ist, das auf dem Markt ist.


    Wenn in dem Tankstellenpansch allerdings zuwenig Öl drin war, dann bist du in der Tat angeschissen. Nimm mal eine Probe aus dem Tank, z.B. 200 ml, und lasse das Benzin verdunsten. Das Öl bleibt zurück, und dann kannst du ablesen, wieviel es ist, und somit das Mischungsverhältnis ausrechnen.

  • Hallo, soweit ich das noch in Erinnerung habe, steht auf allen Gemischzapfsäulen als Info für den Kunden:


    ... das die erforderliche Ölmenge im Gemisch nicht Garantiert wird!



    Das stimmt, ich bastele heute gerade an meiner Zweitaktsäule rum, der Kolbenmesser für das Öl ist nicht geeicht.

  • Nö, nen Grund hat der Herr nicht gesagt. Ich weiß dass das nur sinnvoll ist für alte 4Takter. Aber ich habe auch schon öfters mal gehört das Bleizusatz gegen Klappernde Kolbenringe helfen soll. Keine Ahnung was nun da dran ist, weil bei mir auch ohne das Zeug nix geklappert hat.


    Jonas

  • Selbst bei den Viertaktern gibt's erstaunlich wenige Motoren, die Bleizusatz wirklich brauchen - denn erstens hatten auch vor 40 Jahren viele Motoren schon Leichtmetallköpfe mit gehärteten Ventilsitzringen, und zweitens gab's noch weiter zurück gar kein Bleibenzin.


    Freilich kann man klappernde Kolbenringe mit unverbranntem Schmonz ankleben. Da taugt Bleizusatz ebenso wie das billigstmögliche, ordentlich kokende Zweitaktöl.

  • also ich habe mir das jetzt mal angeguckt, das ist eindeutig der sicherungsring vom kolbenbolzen, der da rausgesprungen ist! der ring springt nur dann raus wenn er entweder nicht richtig gesessen hat, in der falschen position eingebaut wird oder aber der kolben eine fehlerhafte nut hatte. wenn der sicherungsring NICHT VON DIR sondern vom fachman montiert wurde, dann liegt der fehler klar bei der werkstatt! frechheit!


    wenn der sicherungsring nicht mit der öffnung nach oben oder unten montiert wird, dann springt er früher oder später durch die schnelle auf und abbewegung des kolbens aus seinem sitz! das hatte ich damal auch schon an einem motor, es war exakt das gleiche schadensbild!


    viele grüße, rusty

  • Ich habe auch zuerst an den Sichherungsring gedacht, aber die haben ja noch in der Nut gesessen. Sichher das die öffnung nach oben oder unten sein muss? In dem Video sagt der Herr das aber ander ‪Montage des Zylinder am Simson Motor S51‬‏ - YouTube (ca. Minute 2). So hab ich das jetzt auch bei meiner neuen Garnitur gemacht. Beim Ausbau hab ich gar nicht drauf geachtet wie die drinnen gesessen haben.

  • sagtest du nicht ein sicherungsring hätte sich verabschiedet???


    also ich bin sicher das die ringe mit der öffnung nach unten bzw oben zeigen müssen, ist klar, stell dir einfach mal vor wie die kraft beim auf und ab bewegen des kolbens auf den federring wirkt! er wird gestaucht! dadurch kann er bei falscher montage zusammen gedrückt werden und aus seinem sitz springen!


    viele grüße, rusty

  • Das BUCH, Seite 76 "...die Sicherungsringe in die Ringnuten eingesetzt. Die Öffnung zeigt dabei nach oben oder unten. Ein nicht exakt sitzender Ring zerstört Zylinder und Kolben...".


    Mir war die Diskrepanz Buch - Video beim Garniturwechsel aufgefallen, aus derselben Überlegung wie Rusty überzeugt mich das Buch.

  • Schon erledigt die richtig einzusetzen.
    Der saß noch drinnen. Ich denke mal der Ring ist wegen dem schlechten Benzin kaputt gegangen, also wegen schelchter Schmierung.

  • Zitat

    Ich denke mal der Ring ist wegen dem schlechten Benzin kaputt gegangen, also wegen schelchter Schmierung.

    ??? also war der sicherungsring nun kaputt oder nicht? war er nach dem kolbenschaden noch in seiner nut oder nicht?


    du schriebst ja damals:


    Zitat

    Nunja, hab den Zylinder abbekommen durch drehen. Der Sicherrungsring vom Kolben hat sich verabschiedet

    ich bin verwirrt...


    durch schlechtes benzin springt der ring nämlich nicht raus, das thema hatten wir oben, warum der rausspringt.

  • Der saß nicht richtig mehr auf der Nut, der war schon etwas rausgerutscht. Das kann aber auch passier sein als wir den anderen demontiert haben. Und durch nen nicht richtig sitzenden Ring komm da nicht sone Spuren denke ich. Zumindest ohne das der Ring wenig keine Spure davon getragen hat.

  • Schlimm, wie wenig Ahnung die Meisten vom BGB bzw. von der Gewährleistungsregelung haben! Lasst euch doch von Händlern/Werkstätten nicht so verarschen! Selbst wenn der Kunde das falsche oder sogar gar kein Öl genommen und der Schaden dadurch entstanden wäre, das müsste der Händler erstmal (im ersten halben Jahr) gerichtsverwertbar (mit einem ordentlichen Gutachten) beweisen können, was ihm aber mit Sicherheit nicht gelingen wird.


    Ich würde nochmal zu diesem "freundlichen" Händler fahren, und mal Tacheles mit ihm reden. Blöd wenn man nicht Rechtschutzversichert ist, aber auch das ist kein Hinderniss, denn:


    Kein Gericht der Welt wird dem Händler Recht geben. Die Chancen des Kunden in diesem Fall im Rechtsstreit zu gewinnen sind nahezu garantiert. Das wird jeder ordentliche Anwalt in einem kurzen und sehr günstigen Beratungsgespräch bestätigen können. Sollte der Anwalt tatsächlich eingeschaltet werden und es sogar bis vor Gericht gehen, muss schlussendlich der Verlierer die sämtlichen Kosten des Rechtsstreits tragen. Auch die Anwaltskosten des Kunden.


    Ich würde also nochmals zu diesem Händler gehen und ihm eine klare Ansage machen: Entweder er sieht ein, dass er in der Gewährleistungspflicht ist und nimmt eine für den Kunden kostenneutrale Nachbesserung vor, oder ich setzte mein Recht zur Not gerichtlich durch und beauftrage einen Anwalt, dessen Kosten dem Händler in Rechnung gestellt werden.


    Wer gewerblich tätig ist, ist halt nun mal in der Pflicht und der private Endverbraucher in Deutschland durch sehr viele gute Gesetze geschützt. Das kalkulieren Händler normalerweise schon mit ein und verlangen entsprechende Beträge für Teile und Dienstleistungen. Denn so eine Motorregenerierung könnte man, wenn man weiß wie es geht, schon für unter 50 Euro Kosten für Material und vielleicht einer Stunde Zeitaufwand hinbekommen. Auf der Werkstattrechnung stehen dann aber Beträge von 150 bis 350 Euro. Einfach nur nehmen, sich dann aber vor gesetzlich ganz klar geregelten Pflichten drücken wollen ist meiner Meinung nach nicht akzeptabel. Wer sich das so gefallen lässt, ist zu dämlich für diese Welt!

  • Schlimm, wie viel Halbwissen manche über das BGB haben ;)


    Grundsätzlich gilt, dass jeder beweisen muss, was für ihn günstig ist, also muss z.B. der Kunde beweisen, dass der Gewerbetreibende seine Simson ruiniert hat.


    Im Kaufrecht gibt es für Verbrauchsgüterkäufe nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr, d.h. grundsätzlich wird innerhalb der ersten 6 Monate nach Erhalt der Ware vermutet, dass ein Fehler schon von Anfang an vorlag (es gibt Ausnahmen). Wenn ich also einen neuen Motor kaufe, der nach 1 Monat explodiert, muss der Händler beweisen, dass ich schuld war, um seine Gewährleistung zu verweigern.


    Das Regenerieren eines Motos ist aber kein Kaufvertrag, sondern ein Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB, für den Werkvertrag gibt es aber keine solche Beweislastumkehr (um ganz genau zu sein: solange kein Werklieferungsvertrag vorliegt).


    Und dass man einen Prozess gewinnt, wird ein seriöser Anwalt nur in ganz seltenen Fällen versprechen.

  • Soviel zur Theorie, danke für den Beitrag. Mag ja sein, das der Kunde nicht ohne Rechte durch die die böse Welt irrt.
    Lange nicht jeder will die Geschichte auch durchziehen. Beratungsgespräche sind nicht für lau zu haben, sicherlich wird auch nicht jeder Anwalt raten, die Sache auf die harte Tour durchzuspielen.
    Ich will garnicht sagen das du mit deiner Ansicht Unrecht hast, die Realität sieht aber anders aus als es im BGB steht.


    Zitat

    das müsste der Händler erstmal (im ersten halben Jahr) gerichtsverwertbar (mit einem ordentlichen Gutachten) beweisen können, was ihm aber mit Sicherheit nicht gelingen wird.


    Du bist also im Stande, das Ganze aus der Sicht eines gutachter beurteilen zu können?
    Die Realität sieht weicht stark vom geschriebenen des BGB ab.
    Recht haben und Recht bekommen, naja, man kennt das ja.

    Zitat

    Denn so eine Motorregenerierung könnte man, wenn man weiß wie es geht, schon für unter 50 Euro Kosten für Material und vielleicht einer Stunde Zeitaufwand hinbekommen. Auf der Werkstattrechnung stehen dann aber Beträge von 150 bis 350 Euro


    Privat sicherlich, gewerblich sieht das schon wieder ganz anders aus!
    Kann man also nicht vergleichen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!