Wie importiert man eine Schwalbe in die Schweiz?

  • @ Peppi Gab es die Probleme mit dem Führerschein weil du generell ein Fahrzeug mit deutschem Schild gefahren bist oder gab es das Problem weil du mit dem Schweizer Führerschein nicht mehr die 60Km/h fahren darfst und nur die 45 Km/h. Ich hab extra den A1 Schein gemacht und mir sagte man beim Straßenverkehrsamt das ich das Moped ganz normal mit deutschem Schild fahren darf, weil ich noch einen Wohnsitz in Deutschland habe. Da das Moped nicht Steuerpflichtig ist, kann ich es entweder in der Schweiz oder in Deutschland anmelden. Wäre es Steuerpflichtig, könnte ich es in Deutschland nicht mehr zulassen, weils sonst Steuerhinterziehung wäre.

    Schwalbe KR51/2L VAPE ,Bj. 80, Ultramarinblau,M541/1 KFR,H4 55W/60W

  • Die SR 50 wurden nämlich extra für die Schweiz mit einem Katalysator ausgerüstet.


    Das kann ich nicht bestätigen. Ich hatte zahlreiche SR50 (Importfahrzeuge für die Schweiz) und keiner hatte einen Katalysator. Auch vom Generalimporteur habe ich nie etwas von Kat gehört. Vielleicht waren die Modelle für andere Export-Märkte bestimmt.
    Katalysatoren kenne ich nur von den Nach-Wende-Modellen, die wurden aber hier nie offiziell zugelassen.


    Zitat von Optimus Prime

    Würde ich die Schwalbe in der Schweiz versichern, müßte ich jedes Jahr zur MFK (Tüv) und müßte mir so ein riesen Nummernschild dran bauen. Und mal ehrlich, wer will das schon?


    MFK ist nur alle 2 Jahre (und ist für ein gut gewartetes Fahrzeug kein Problem). Bezüglich Nummernschild: Die Nummernschilder in der Schweiz sind vieeeel kleiner als in Deutschland. Wisst ihr, wie wir deutsche Motorradfahrer nennen? Die Kuchenblechfahrer^^
    Aber zurück zum Thema:


    Fahren mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug
    Das ist grundsätzlich verboten, denn es kommt Steuerhinterziehung gleich. Alles weitere in diesem Link:
    Eidgenössische Zollverwaltung


    Führerscheinklassen in der Schweiz

    • A1: Ab 16 Jahren, 50 ccm, max. 11 kW (keine Geschwindigkeitsbegrenzung)
    • A1: Ab 18 Jahren, 125 ccm, max. 11 kW
    • A-: Ab 18 Jahren, max. 25 kW
    • A+: Ab 25 Jahren oder nach zwei Jahren Fahrpraxis mit A-, alle Motorräder


    Zulassung einer Simson in der Schweiz
    Grundsätzlich ist das möglich. Ich beschreibe mal den Weg, den ich gegangen bin:

    • Fahrzeug an der Grenze verzollen
    • Abgas- und Lärmnachweise beim KBA anfordern
    • Bei der kantonalen Strassenverkehrsstelle einen Prüftermin verlangen
    • Fahrzeug vorführen
    • Versicherung abschliessen


    Mögliche Schwierigkeiten
    Die erste Schwierigkeit besteht darin, Dokumente aufzutreiben, die Emissionswerte für Lärm- und Abgas für das betreffende Modell und Baujahr enthalten. Für die S51 Bj. 1982 habe ich alles vom KBA bekommen, per E-Mail, ganz unproblematisch. Wenn es jemanden interessiert kann ich die Dokumente raussuchen, müsste ich noch irgendwo haben. Könnt ihr solche Testresultate nicht auftreiben, kann man die Gutachten auch selber in Auftrag geben. Kosten meines Wissens: Um die 1000.- CHF.


    Zweite mögliche Schwierigkeit: Die Simson muss die Schweizer Gesetze, gültig am Tag der 1. Inverkehrsetzung, einhalten (Lärm und Abgas). Ich glaube, ab Bj. 1986 kann es Probleme geben, denn dann wurden die Vorschriften verschärft. Nicht zu unterschätzen ist auch die Hartnäckigkeit der Schweizer bezüglich Nachweis der 1. Inverkehrsetzung. In der ABE steht leider nichts. Ich konnte den Prüfer davon überzeugen, dass Baujahr als 1. Inverkehrsetzung anzusehen. Geht das nicht, läuft alles auf eine Neuzulassung aus. Das ist angesichts der heutigen Lärm- und Abgasvorschriften nicht möglich.


    -> Ich würde das ganze nicht nochmal auf mich nehmen. Denn es ist tatsächlich viel Aufwand. Für mich gab es keine Alternative, denn die Simson war gekauft, aus Dresden hierher transportiert und wartete nur darauf, gefahren zu werden. Mein Tipp: Wenn ihr tatsächlich Dokumente mit Emissionswerten auftreiben könnt, dann wagt es! Sonst nicht.


    Alternativen
    SR50 gibt es noch einige zu kaufen, Originalimporte mit Schweizer Fahrzeugausweis. Versicherung kostet ca. 80.- CHF im Jahr, hinzu kommt noch die Verkehrsteuer von ca. 20.- CHF. Fahrzeugausweis ändern kostet 40.- CHF. Insgesamt viel günstiger als ein Import.
    Ausserdem wurden auch noch die MZ ETZ 125 und 250 (inkl. Gespanne) offiziell importiert. Auch das kann ein interessantes Fahrzeug sein.


    Gruss aus der Schweiz

  • Das kann ich nicht bestätigen. Ich hatte zahlreiche SR50 (Importfahrzeuge für die Schweiz) und keiner hatte einen Katalysator. Auch vom Generalimporteur habe ich nie etwas von Kat gehört. Vielleicht waren die Modelle für andere Export-Märkte bestimmt.
    Katalysatoren kenne ich nur von den Nach-Wende-Modellen, die wurden aber hier nie offiziell zugelassen.


    Es gab definitiv einen Katalysator für den SR 50. Dieser KAT befand sich im Krümmer. Der Krümmer lief unter der Ersatzteilnummer 229371. Laut Katalog gab es den als 40 oder 50 km/h Variante ausschließlich für den Export und war gedacht für SR 50/1 B und SR 50/1 C. Das mit der Schweiz hat mir 2011 der Exportleiter von Simson erzählt, als wir auf dem Club-Tag von MZA waren und dort eine Werksführung mit ihm als Führer hatten. Ich hatte ihn extra gefragt, ob es einen KAT gegeben hätte. Ich müsste hier auch noch irgendwo einen Flyer haben, auf dem ein Bunny mit KAT beworben wird.

  • Ja, die Kat-Versionen habe ich im Internet auch schon gesehen, genau wie die 40 km/h oder 50 km/h Versionen. Aber alle SR50 in der Schweiz die ich gefahren bin oder gesehen habe waren 60 km/h Versionen ohne Kat. Ich habe übrigens auch eine SR50 Bedienungsanleitung und eine Reparaturanleitung auf Französisch.

  • Hi,


    Mir steht dies evtl diesen Sommer mit meiner KR51/2 auch noch bevor... @bpshop 99:


    Wie hast du den Prüfer denn "überzeugt" das Baujahr als erste Inverkehrsetzung anzusehen? Was waren deine Argumente? Will mich da auch langsam drauf vorbereiten...

  • Edit: -> Ich glaube ich komme voran.


    Plan:
    - S51 in DE anmelden -> Ein Jahr Zeit für alles weitere
    - Dann die Abgaswerte haben (danke bpshop99)
    - Beim Steueramt und der MfK nachfragen, wie die das so sehen, wird dann Solothurn sein)
    - Dann versteuern und anmelden
    - Juhuu?


    Ich bin auch gerade daran, eine Schwalbe (s51) in die Schweiz zu importieren. Ich bin Doppelbürger, habe also auch einen regulären Wohnsitz in DE und einen in der Schweiz (SG)


    Jetzt habe ich geschaut, und ich habe zwar einen A1 Führerschein, jedoch mit dem Zusatz 45km/h. Wahrscheinlich weil ich den vom Deutschen auf den Schweizer Führerausweis umschreiben musste.


    Jetzt bin ich eben auch am überlegen, was ich alles machen muss, damit ich das Fahrzeug auch in der Schweiz fahren darf.


    Papiere bekomme ich heute, dann weiß ich schonmal etwas mehr, also welches Baujahr und ob da was von Emmissionswerten steht.


    Die Frage die sich mir stellt ist: Kann ich das nicht einfach über meinen Vater anmelden (in DE) und es dann einfach "immer ausgeliehen" haben?


    - Die Maschine gehört auch meinem Vater, und jetzt ist sie halt meine :)


    So, jetzt hab ich die Betriebserlaubnis hier:


    Art d. Fahrzeuges: Mokick
    Hersteller: VEB
    Typ S51 B 2-4
    Baujahr 1981 (wobei das auch 87 sein könnte)
    Farbe: Grün
    Hubraum 49,8
    Zul. Gesamtmasse 260 kg
    Leermasse 78,5
    Nutzmasse; Personen 178,5; Sitze 2
    Zul. Achslast, hinten 180 kg


    Die allgemeine Betriebserlaubnis wurde von der KTA lt. Typenschein


    Nr. 1477-2 erteilt


    dann nochmal 2 Nummern darunter


    dann der stempel von der Verkaufsstelle


    (17.6 81 (oder 87))

  • Guten Morgen Zusammen,


    ich bin ganz neu in diesem Forum und verfolge schon seit einiger Zeit, eure interessante Diskussion über den Schweizimport.
    Ich selber habe vor einem guten Monat einen Star "halblegal" in die Schweiz gebracht -> also ich lebe in ZH und hab es auf meinen Vater (in Dtl. lebend) angemeldet/versichert. Bis jetzt hatte ich noch keine Probleme mit den Behörden - allerdings mit meinem Star und meine Schrauberkenntnisse sind leider nicht so ausgereift.
    Wollte mal fragen, wer von euch im Raum ZH verkehrt und mit seinem Know How glänzen kann.

  • Hi Gemeinde!

    Wollte nur mitteilen das ab dem heutigen Tag,wieder zwei Simson SR50 mit Schweizer Zulassung unterwegs sind :).
    Und ich kann nur sagen das es alles andere als einfach war.

    In diesem Sinne allen ein schönes We, ich geh jetzt Moped fahren:) Und das völlig legal :)

  • Hallo Leute,


    meine Kr51/2 L steht nun seit Sommer 2013 poliert und vollrestauriert in Deutschland und wird es auch bleiben. Der Aufwand war mir nach langem hin und her persönlich viel zu hoch, um dass Vögelchen hier irgendwann fahren zu können.


    Wünsche euch viel Glück bei der Zulassung und bin gespannt auf die erste Schwalbe mit schweizer Kennzeichen!

  • Hi Leute!

    Also meine Erfahrungen sind das div. Papiere ( Abgas & Lärmvorschriften) hier nicht anerkannt werden. Diese kann man sich bei Schweizer Prüfstellen besorgen. In unserem Fall war es der ehm. Importeur für Simson und MZ. TekMOBIL SA in Le Locle. Dieser hat uns nach dem Vorstellen unserer SR 50 eine Bescheinigung ausgestellt. Die den damaligen Anforderungen von 1986 und 1990 erfüllen. Zu dem kommt das auf Motor und Auspuff zusätzliche Nr. eingeschlagen werden müssen. Die beim Prüfen auch Kontrolliert werden. Sowie auch das E-Prüfzeichen auf den Scheinwerfer vorhanden sein muss.

    Die andere Sache war aber noch ein Papier aufzutreiben wo der Tag der ersten Zulassung vermerkt ist.
    Da es in der DDR eine Einheitsversicherung gab. War ein uns Bekannter Versicherungsvertreter so freundlich uns nach Angaben unserer SR50 eine Bestätigung auszustellen in dem das Bj. und der Tag der 1. Inverkehrsetzung stand. Mit diesen zwei Blatt Papier sind wir wieder zum Schifffahrstamt und siehe da, sie haben es anerkannt. Von da an ging alles sehr schnell.

    So ich Fasse noch mal zusammen:- Man braucht die Verzollungspapiere
    - Dann wollen sie die Betriebserlaubnis zwecks Technischer Daten
    - Und die zwei von mir Beschriebenen Papiere

    Und ohne diese Sachen hätten wir auch nie einen Prüftermin erhalten bzw. einen Prüfer davon überzeugen können das Bj. auch als Zulassungsjahr zu nehmen. Aber das ist auch von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In unserem Fall haben sie nach ihren Worten eine Ausnahme gemacht.

  • Den Schriebs mit Erstzulassung und Tag hab ich für schwalbe und s51. Ebenfalls hab ich ein Abgestempeltes Papierchen für die Fahrzeuge, in der auch die db Zahlen mit angegeben sind (wie DDR Papiere). Papiere hab ich vom KBA. Nur zu den Abgasen hab ich nix und ich wüsst auch nicht wo ich da was her bekommen sollte.


    Gibt es sonst noch was zu beachten; was unbedingt sein muss? Reflektoren oder so? Denk mal das 60 Schild muss dran sein. Wie groß sind denn die Kennzeichen für die Simson?

    Schwalbe KR51/2L VAPE ,Bj. 80, Ultramarinblau,M541/1 KFR,H4 55W/60W

    Einmal editiert, zuletzt von Prof () aus folgendem Grund: Doppelpost

  • Hi!

    Wie ich schon erwähnt hatte müssen auf Motor und das Auspuffendstück zusätzlich Nr. eingeschlagen werden. Darauf wird bei der Prüfung geachtet. Das 60 Schild musst erst danach anbringen, da es in deine neuen Papiere eingetragen wird.
    Das Kennzeichen hat die gösse wie sie alle Töffs haben. Geht noch :)

    Na dann geh doch einfach zum Schifffahrtsamt und sage das du einen Termin möchtest. Bzw. sagen sie dir ob deine Papiere ausreichend sind. Wenn das alles passt bekommst auch einen Termin.

  • Hi!

    Die Nr. M542KFS kommt über die schon vorhandene Motornummer. Nun kann ich dir nicht sagen ob diese Zahl auch für andere Modelle ( S51, Schwalbe etc.) passend ist. Könnte nochmal den Importeur anrufen und ihn fragen. Habe wenn mich nicht alles täuscht bei ihm eine S51 stehen sehen bzw. auch noch drei SR50. Die Nr. für den Auspuff lautet 1137905.

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