Glückwunsch
Wie importiert man eine Schwalbe in die Schweiz?
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Jetzt wird es dann mal Zeit für ein Simson Treffen in der Schweiz.
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Aber Hallo Da bin ich dabei
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Hoi zusame,
ich komm auch zum treffen ! Ich fahr einen in der Schweiz zugelassenen SR50 hab ihn jetzt seit 4 Monaten hier (ZH/Adliswil).
Es gibt ja auch einen Trabant-Club in der Schweiz ( die haben schon 2 Internationale Treffen durchgeführt (ich war auf beiden)) da können wir doch ein kleines Treffen machen
LG Kevin -
Hallo zusammen,
möchte gerne meine S51 B2-4 Baujahr 1986 in der Schweiz(Basel-Land) zulassen. Hat zufällig jemand nen Fahrzeugausweiss für ne S51 ? Gruss Flo -
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Hallo,
Import oder Übersiedlungsgut?
Bei Import kann Dir hier geholfen werden: https://www.facebook.com/groups/1452227048359673/
Grüsse Heiko
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Hallo,
Import oder Übersiedlungsgut?
Bei Import kann Dir hier geholfen werden: https://www.facebook.com/groups/1452227048359673/
Grüsse Heiko
ich will nicht böse klingen, aber du greifst hier die Hilfen zum Import ab und gibst die nur in (scheinbar deiner) FB-Gruppe weiter? Ich fände es besser, wenn das hier im Forum geblieben wäre.Das hat für MICH einen faden Beigeschmack.
Nichts für ungut,
Tobias
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Faden Beigeschmack? Ok dann lass ich das in der Gruppe, dann würde meine Antwort so klingen:
Sorry bei ner S51 kann ich dir nicht helfen, ich hab nur ne Schwalbe und nen Sperber, ich kenn einen der gerade dabei ist eine S51 zu zulassen aber der ist nicht hier im Forum angemeldet.
Sorry im Fall!!!!
Besser so?
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Also die Informationen aus dem Nest sind ja frei zugänglich für jedermann.
Ich find es nicht schlim das man das weiterreicht.
Solange sie nicht verändert werde und es hinterher heißt: ich habs aus dem Nest dafür sind die schuld!Viele Grüße
Bremsbacke
ich halt von Facebook aber nix.
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1. Schwalbe als Übersiedlungsgut in die Schweiz bringen
2. Schwalbe in der Schweiz versichern und den Versicherer einen Prüftermin machen lassen
3. zum Prüftermin tuckern und alles checken lassen (die Parkleuchte auf dem Lenker muss ab, ausserdem die Lenkerblinker, ich muss ab jetzt die Hand raushalten) <- kein Witz
4. Zur Werkstatt oder selber alles beanstandete überholen lassen
5. Führerschein A1 besorgen - dafür braucht man nur ein paar Stunden nehmen, der Führerschein ist prüfungsfrei
6. zweiter Prüftermin, Schild abholen und losfahren - es ist geschafft!notwendige Dokumente - Kaufvertrag, ABE
wegen Abgas- und solchem Quatsch : Auskunft des Strassenverkehrsamtes
Falls die 1. Inverkehrssetzung vor 01.07.1977 war, benötigen Sie keinen Nachweis über das Geräusch-und Abgasverhalten.
Viel Spass
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Hallo,
Also ich hab meine Blinker noch, genau wie das Standlicht.
Viele Grüsse
Katja -
Er hat bestimmt keine originalen Leuchten mehr dran und somit nicht zulässig.
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Die leuchten an meiner sind auch nicht original.
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Dann kauf dir mal vorsichtshalber paar neue bei ebay. Da gibts immermal neue DDR Ware für günstiges geld
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Warum? Die mfk hat sie doch so angenommen, jetzt hab ich ehe erst mal wieder Ruhe bevor ich erneut hin muss
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irgendwann gibts aber nix neues mit prüfzeichen mehr und wenn die MFK dann blöd tut haste was daheim.
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Hey,
Danke für den Tipp, aber ich lass das mal wie es ist. Meine leuchten haben prüfnummern die sich der prüfer auch notiert hat. Wir haben 3 IFA Fahrzeuge (schwalbe, sperber, p60) wenn ich mir von allem was originales hinleg muss ich anbauen.
Viele Grüsse
Katja -
Hallo Katja. Ich habe gerade euren Leidensweg für die Zulassung der Schwalbe gelesen. Der Bericht ist schon einige Zeit alt. Ist es immer noch so schwierig? Könnt Ihr mir eine Kopie zusenden? Besten Dank. Gruss Mario
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Hallo zusammen
Scheint echt nicht so einfach zu seinIch möchte meine KR51/1 in der Schweiz einlösen.
Habe das Forum deshalb durchsucht. Leider ist mir noch immer nicht so klar, was ich genau machen muss.
Verzollt ist der Vogel jedoch nicht als Uebersiedlungsgut.Vielen Dank
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Hallo Miller wie schauts bei dir? konntest du die KR51/1 schon zulassen?
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