Nun ist es endlich soweit, dass an das spontane Treffen in Frauenwald von diesem Jahr ein großer Haken dran kann, da gestern das amtliche Schreiben mit der Verfahrenseinstellung bei mir ankam.
Zur Geschichte der ganzen Sache:
Im Nachgang des Treffens bekam ich ja vom Ordnungs- und Gewerbeamt des Ilm - Kreises einen Anhörungsbogen zusammen mit einer Beschuldigung, in der mir ein Bußgeldverfahren nach dem Thüringer Ordnungswidrigkeitengesetz in Aussicht gestellt wurde. Das gleiche Schreiben wurde auch dem Waldhotel Rennsteighöhe zugestellt (das Verfahren gegen das Hotel wurde bereits vor 3 ... 4 Wochen wegen fehlendem Vorsatz eingestellt). Da ich bis Ende September noch keine Antwort auf meine Einlassung von der Behörde in Arnstadt zu hören bekam, telefonierte ich am 29.09. mit dem Leiter des Amtes, um einen Gesprächstermin zur Klärung des ganzen Sachverhaltes zu erhalten.
Als Ergebnis dieses Gespräches bekam ich nun nachfolgend in Auszügen zitierten Brief:
"[...]Sehr geehrter Herr xxx,
auf Grund Ihrer Aussagen bei der Anörung (Vorsprache am 30.09.2011) wird das gegen Sie eingeleitete Bußgeldverfahren gemäß §46Abs.1 OWiG i.V.m. §170 StPO eingestellt. [...]"
Soweit schon mal in unser aller Sinne. Doch viel wichtiger sind folgende
"[...]Hinweise:
Entgegen Ihrer Auffassung handelt es sich bei diesem "Simson - Treffen" um eine öffentliche Vergnügung im Sinne des §42 Ordnungsbehördengesetz (OBG). Der Anwendungsbereich des §42 OBG erfasst Veranstaltungen, die dazu bestimmt und geeignet sind, die Besucher zu unterhalten, zu zerstreuen oder zu entspannen. Das Treffen dient der Pflege des gemeinsamen Hobbies, hier "Simson - KfZ". Unerheblich ist, ob eine Veranstaltung nur gegen Entgelt besucht werden kann, ob gar kein Entgelt verlangt wird oder ob sie gewerbsmäßigen Charakter hat. Auch haben sich die Teilnehmer nicht zufällig getroffen. Für diese Veranstaltung wurde seit dem 17.März 2011 im Internet unter "www.simsonforum.de" geworben. Sie war somit öffentlich. Auch wurde ndurch diese Veranstaltung Gefahren für die öffentliche Sicherheit, z.B. durch Anlegen und Unterhalten von Feuern in unmittelbarer Nähe zum Wald bzw. durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verursacht.
Die Veranstaltung hätte somit mindestens eine Wochge vor Beginn bei der zuständigen Ordnungsbehörde [...] engemeldet werden müssen.
Nachdem Ihnen die Gründe für eine Anmeldepflicht erläutert wurden und Sie versicherten, künftig derartige Veranstaltungen anzumelden, sehen wir von einer Ahndung ab.
Auch gemeinsame Ausfahrten unterliegen einer Anmeldepflicht nach dem Thüriger Straßenverkehrsgesetz.
Bei künftigen Verstößen müssen Sie mit dem Erlass eines Bußgeldbescheides rechnen. [...]"
Was heißt das für künftige Treffen?
Generell sollten die hier proklamierten Treffen (gerade auch die kleineren) bei den zuständigen Behörden angemeldet werden. Gerade die Thüringer Ordnungsbehörden sind aufgrund der ganzen Sache nun besonders hellhörig geworden und lesen in unseren Foren mit.
Das SIMSON - Treffen der Foren für das Jahr 2012 wird aller Voraussicht nach durch das Waldhotel Rennsteighöhe angemeldet werden. Wer ein Feuerwerk mitbringen und steigen lassen möchte, wendet sich bitte auch im Vorfeld an das Hotel (Kontakt unter http://www.waldhotel-rennsteighöhe.de).
In Absprache mit den Betreibern des Hotels sollte sich von jedem Forum eineN AnsprechpartnerIn sowohl für Hotel als auch für die Behörden geben.
Die traditionelle Freitagsausfahrt zum Museum nach Suhl muss als Sondernutzung gemäß StVO bei den Straßenverkehrsämtern Ilm-Kreis und Suhl angemeldet werden. Darum würde ich mich für nächstes Jahr kümmern (nur die Tour Frauenwald - Suhl, die Rückfahrt wird wie jedes Jahr individuell erfolgen).
Diese Sondernutzungsgenehmigung ist im Übrigen bei allen konvoiartigen Fahrten mit mehr als 19 Fahrzeugen nötig, was ich Euch allen (gerade den Thüringer Simson-Freunden) ans Herz legen möchte.