KBA Papiere wichtig? (auch wenn Versicherung schon abgeschlossen ist?)

  • Liebe Simson Freunde



    Ich bin hier neu im Forum, also bitte ich euch für Fehler um Nachsicht ;)
    Ich habe mir vor 5 Tagen eine super restaurierte KR 51/2 zugelegt, bei der leider die Papiere fehlen. Die Versicherung konnte ich auch ohne Papiere abschließen (also habe ich das jetzt schon erledigt).
    Meine eigentliche Frage an Euch: Braucht man die KBA Papiere wirklich? (Sind sie verpflichtend)? Wenn ja, wofür?


    Ich würde mich über Antworten von euch sehr freuen :)


    Lieben Gruß aus Hamburg

  • Naja die Schwalbe könnte geklaut sein! Durch die KBA kannste das verhindern indem überprüft wird ob sie als gestohlen gemeldet ist.
    Da die Schwalbe schneller fährt als erlaubt brauchst du die ABE falls du mal angehalten wirst, da du damit belegen kannst das sie zugelassen ist.

  • Ja, sind sie. 1) als Eigentumsnachweis, 2) als Nachweis dass das Fahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen ist.


    Musst sie außerdem immer im Original mitführen.
    Das Fahrzeug ist zum Straßenverkehr zugelassen, du kannst es aber nicht nachweisen. Ist quasi so ähnlich wie als würdest du ohne Führerschein fahren (aber mit Fahrerlaubnis), in dem Fall wärst du berechtigt ein Fahrzeug zu führen, kannst dieses aber nicht nachweisen ;)


    Ich glaube beim Fahren ohne ABE gibt es ein Verwarnungsgeld und die Aufforderung die ABE nachzuzeigen.

  • Hallo schwalbenfan!


    Das mit den Papieren muss allerdings gar nicht so problematisch sein. Man braucht die Papiere zwar, aber soweit ich weiss gibt es auf der Homepage des Kraftbundesamtes Formulare mit denen man diese beantragen kann. Meistens wird das dann soviel ich weiss auch bewilligt.

    • Offizieller Beitrag

    Das mit den Papieren muss allerdings gar nicht so problematisch sein. Man braucht die Papiere zwar, aber soweit ich weiss gibt es auf der Homepage des Kraftbundesamtes Formulare mit denen man diese beantragen kann. Meistens wird das dann soviel ich weiss auch bewilligt.


    Besser ist es so vorzugehen, wie hier in der FAQ beschrieben ist. Und bewilligt werden die auch nicht, sondern ausgestellt, wenn das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist.


    Peter

  • Hallo,


    die Ausstellung der Datenbestätigungen des KBAs bei Eigentumsfragen ist nach wie vor fraglich, denn es sind nur Datenbestätigungen, natürlich, denn es kann sich jeder eine Nummer von der Strassenschwalbe aufschreiben. Nichtsdestotrotz ist es eine günstige und wenig zeitaufwendige Möglichkeit, sich amtliche Auszüge der KTA-ABE zu verschaffen im Vergleich zum TÜV und der Zulassungsstelle.

  • Hallo ich hab mir grad beim KBA neue Papiere geholt und da steht extra drin es ist kein Eigentumsbeweis bzw nachweis !!!! Die Papiere sind nur dafür da als beweis der zulassung mehr nicht leider

  • Hallo ich hab mir grad beim KBA neue Papiere geholt und da steht extra drin es ist kein Eigentumsbeweis bzw nachweis !!!!


    Das ist aber nichts besonderes, ABE Kärtchen, Datenbestätigungen, CoC Papiere, Einzelbetriebserlaubniskärtchen etc. sind niemals ein Eigentumshinweis und sollen es auch garnicht sein. Falls auf einem ABE Kärtchen etwas von Besitzer, Halter etc. steht, befindet sich dieser Vermerk immer im sogenannten "Nicht amtlichen Teil" und dieser ist - wie der Name schon sagt - nicht amtlich. Dortige Einträge können also lediglich einen Hinweis auf den Eigentümer sein, aber kein amtlicher Beweis.


    Immerhin wird bei der Ausstellung der KBA Papiere geprüft, ob eine Diebstahlmeldung vorliegt. Das ist bei anderen Zweitschriften (von Herstellern oder Zulassungsstelle) nicht unbedingt selbstverständlich.


    Gruss von Frank

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