Was für eine Frechheit

  • Schaut euch das an!


    Ich hatte meine MZ im Fahrradraum abgestellt.
    Als ich nach 3 Tagen Abwesenheit wieder zurückkam, war die MZ draussen.


    Keine Ahnung wer es war, keine Ahnung warum meine MZ im Fahrradraum stört, nichts.


    Ich meine, ein Anruf hätte gereicht, ich hätte die MZ verschoben. Oder mal bei mir klopfen. Wir sind ja Menschen und können miteinander, nicht gegeneinander.


    Jedenfalls ist eine Fussraste hinüber und das Lenkradschloss ist hin (bzw. dessen Aufnahme, wurde ja aufgebrochen).


    Was meint ihr, ist der Tatbestand des Diebstahls gegeben? Ich habe jetzt einen Zettel an die Türe gehängt mit der Bitte, sich bei mir zu melden. Sobald ich weiss wer verantwortlich ist, werde ich wohl Anzeige erstatten wegen Sachbeschädigung und evt. Diebstahl.


    Eigentlich wollte ich das erst auf freundliche Art regeln, weil ich nur die verbogene Fussraste gesehen habe. Kann ja ein Unfall sein. Und dass sich der Mensch nicht bei mir gemeldet hat hätte ich ihm auch noch verziehen. Aber nachdem ich das Lenkradschloss gesehen habe wurde es mir doch zu viel. Irgendwo hat mein Verständniss auch Grenzen.


    Gruss
    Daniel, der mal Frust rauslassen musste.

  • Anzeige wegen Sachbeschädigung ist sicherlich möglich. Hast du nicht eine leise Ahnung, wer von den geliebten Nachbarn zu so etwas im Stande ist?
    Frauen und Kinder fallen schon mal weg....

  • Ist doch eindeutig ein Diebstahl:shock:. Lenkerschloss geknackt und vom eigentlichen Standort entfernt. Nur das Du deine Emme gleich wiedergefunden hast:rolleyes:.
    Ich hätt gleich die Mehlmützen geholt, damit niewieder einer auf so´ne Idee kommt, quasi zur Abschreckung für Nachahmer.

  • Das ist kein Diebstahl, "nur" Sachbeschädigung. Diebstahl setzt eine Zueignungsabsicht voraus, also die Sache haben zu wollen. Das liegt hier ja eindeutig nicht vor.


    In ein Strafverfahren würde ich keine große Hoffnung setzten. Die Polizei wird wohl kaum DNA-Spuren sichern. Bei einer Anzeige gegen unbekannt wird wohl nichts passieren. Bei einer Anzeige gegen jemanden bestimmtest wird derjenige welcher vielleicht angehört, wenn er bestreitet das gemacht zu haben (Angeklagte dürfen lügen), wird keiner beweisen können, wer es war.


    Ich würde die Sache auch nicht zu sehr eskalieren, wenn der MZ mal etwas schlimmeres von "unbekannt" angetan wird, hilft dir das auch nicht weiter. Da sitzt der gemeine Feigling im Dunkel der Nacht am längeren Hebel.

  • Bau ne Alarmanlage in das teil ein, die gehn soffort los wenn das Teil bewegt wird, dann schaut der jenige nicht schlecht aus der Wäsche und du könntest ihn erwischen

    Für Rechtschreibfehler haftet die Tastatur!

  • Falscher Ansatz - zurück damit in den Fahrradraum, und schauen, wer von deinen lieben Mitbewohnern dann Streit anfängt. Der war's, und wenn er sich genug in Rage geredet hat, wird er's auch zugeben.



    So sehe ich das auch und scheint mir auch so rum am erfolgversprechendsten. Dann kannst du demjenigen auch noch was wegen Sachbeschädigung erzählen usw.

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

  • Ich sags nicht gern, aber wenn es ein Fahrradraum im Keller eines Wohnhauses ist, dann sollten dort keine Kfz abgestellt werden. Ob das in der Schweiz anders gehandhabt wird, weiß ich jedoch nicht. Trotzdem berechtigt sowas nicht dazu, sich an fremden Eigentum zu vergreifen und es zu beschädigen.

    Einmal editiert, zuletzt von Alfred () aus folgendem Grund: ästhetische Korrektur

  • Sagmal, war die viele Erde schon vorher am Lenker und an der Fußraste..
    oder hat jemand dein Schätzen in den Dreck kippen lassen..


    Schlimm wenn Leute keinen Respekt vorm Eigentum des Anderen haben.


    Gruß Robin

  • Die Schweizer sind da ganz krass und wenn die wissen das es Eigentum von den gehassten deutschen ist dann wird das ganze noch schlimmer. Als ich in der Schweiz noch mit deutschem Kennzeichen umher gefahren bin hat man mir innerhalb von 3 Monaten vier mal die Karre angebumst und Fahrerflucht begangen (ist ja egal, ist ja eh jeder versichert, denken die ). Mit schweizer Schild ist nie wieder was gewesen...und das in 3 Jahren. Respekt vor Fremden Eigentum kennen die nicht, aber sonst immer ein auf hochgradig anständig machen wollen.

    Schwalbe KR51/2L VAPE ,Bj. 80, Ultramarinblau,M541/1 KFR,H4 55W/60W

  • Hatte etwas ähnliche Kürzlich erst, jedoch wurde bei mir nix beschädigt und ich habe mich halbwegs friedlich mit dem Terrormacher auseinander gesetzt..


    Anzeige?? Auf jeden Fall ! Sachbeschädigung. Würde auch vorgehen, wie weiter oben beschrieben: Wieder reinstellen. Und wenn du Ärger mit der Hausverwaltung kriegst (wegen Moped im Fahrradraum) würde der Tatbestand der Sachbeschädigung doch auf jeden Fall überwiegen ;)

  • Ich hab's ja nicht böse gemeint mit dem Motorrad. Naja Keller: Da geht eine schöne Rampe hinunter und da ist eine gross Eisentüre und viel Platz dahinter, also ideal um das Moped vor Regen zu schützen.


    Ein Nachbar hat mir erzählt, es habe im ganzen Haus nach Benzin gerochen wegen meinem Motorrad (er soll im 2. Stock fast nicht mehr haben atmen können...). Benzin ausgelaufen ist aber keines, ist ganz dicht das Teil... Das kommt mir irgendwie spanisch vor. Kann mir das nicht recht vorstellen, dass das so stinkt. War dazu auch noch in der Reserve.


    Ausserdem war mein Kollege das ganze Wochenende da. Kligeln hätte genügt, um den Schlüssel für das Lenkradschloss zu bekommen. Hätte man nicht aufbrechen müssen.


    Und das Motorrad wieder nach unten stellen werde ich gewiss nicht, ich will niemanden provozieren. Wenn es irgendwie geht möchte ich den Schaden ersetzt bekommen.


    Auf jeden Fall hat es mir die Lust am Motorradfahren richtig vermiest. Und ich hatte mich schon so gefreut, den "Töff" da zu haben...

  • Wenn es irgendwie geht möchte ich den Schaden ersetzt bekommen.


    Der einzige, bei dem man drüber nachdenken könnte, ob er das Motorrad rausstellen darf, wäre der Eigentümer. Wenn ein anderer Mieter das Motorrad rausstellt und dabei beschädigt hast du einen eindeutigen Schadensersatzanspruch (§ 823 BGB). Beim jüngsten Gericht vor Gott dem Allwissenden als Richter würdest du auch jede Klage gewinnen, hier auf Erden wirst du aber nie nachweisen können, wer es war.


    Ich würde nochmal freundlich mit dem Nachbarn reden, ob der es vielleicht rausgestellt hat und es dabei vielleicht hingefallen ist, dass das ja nicht so schön ist, ob er sich mal an den Reparaturkosten beteiligt.


    Eine Strafanzeige würde ich nicht machen, bringt nichts außer dass sich einer mal rächen will.

  • Hallo,
    dadurch,dass du das Möp im Haus stehen hast, besteht natürlich auch eine erhöhte Feuergefahr durch den Sprit im Tank, außerdem was wäre z.B. wenn dein Möp verbotenerweise im Keller steht und verliert ein wenig Öl, jemand rutscht ein paar Tage später auf dem Öl aus, wer würde dann dafür haften?


    Trotzdem eine Unverschämtheit,eine MZ so zu zerstören... -.-


    Lg Steffen

    Ja komm du ruhig mit deinen Leuten, schon ok, ich komm auch alleine.

  • Ich würde mal sagen der Bock war hier diesmal nicht der Gärtner ,sondern schlicht und einfach der Hausmeister (Heute:Facility-Manager).Wenn hinreichend Verbots oder Warnschilder angebracht sind z.b. in der art; Feuer und offenes Licht verboten (Brandschutz),hat er rechtens gehandelt,da Gefahr in Verzug.
    sorry aber das ist so....

  • ...hat er rechtens gehandelt,da Gefahr in Verzug.
    sorry aber das ist so....


    Da magst Du nicht unrecht haben, allerding frag ich mich od hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde. Das hätte man sicher zerstörungsfrei und mit einmal alle Mieter anklingeln regeln können.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • da muss man mal differenzieren:


    1. darf derjenige welcher das Motorrad rausstellen? Eigentümer/Hausmeister darf das vielleicht unter Besitzgesichtspunkten, Gefahr im Verzug müsste (im Zivilrecht, öffentliches Recht ist anders) mehr sein als ein Verbot feuergefährlicher Stoffe. Ein anderer Mieter darf es nicht, selbst wenn es stinkt.


    2. haftet derjenige für Schäden auch wenn er es rausstellen durfte? Wenn er schuldhaft gehandelt hat (Vorsatz/Fahrlässigkeit) dann grundsätzlich ja, der Abschleppunternehmer darf ja auch bei berechtigtem Abschleppen nicht das Auto zerkratzen.

    • Offizieller Beitrag

    Und all das bewerten wir bitte nach Schweizer Recht... Hei, das wird ein Spaß.


    Mein erster Ansprechpartner wäre auch der arme Mensch, der ob des schlimmen Benzingestankes fast erstickt wäre.


    Auf die Signatur wird ausdrücklich hingewiesen.

    Disclaimer: Beiträge können Ironie und unsichtbare Smileys enthalten.

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