Duo angehalten , Fahrer gesund , Polizei macht Stress

  • Mein Bekannter ist auf dem Weg zu mir mit seinem Duo angehalten worden , tecnisch alles ok ,
    aber Er ist gesund , nun darf Er das Duo icht mehr fahren .
    Der Polizist hate ein Schreiben vom Kba gezeigt , in dem steht das das Duo nur von Versehrten gefahren werden darf


    kann das angehen ?

  • Hallo Deutz40,
    schau mal in der Fahrerlaubnisverordnung §76 nach:


    2. § 4 Absatz 1 Nummer 2 (Krankenfahrstühle)


    Inhaber einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach § 5 Abs. 4 dieser Verordnung in der bis zum 01.09.2002 geltenden Fassung sind berechtigt, motorisierte Krankenfahrstühle mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 dieser Verordnung in der bis zum 01. September 2002 geltenden Fassung und nach § 76 Nr. 2 dieser Verordnung in der bis zum 01.September 2002 geltenden Fassung zu führen. Wer einen motorisierten Krankenfahrstuhl mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h nach § 4 Abs.1 Satz 2 Nr.2 dieser Verordnung in der bis zum 01.September 2002 geltenden Fassung führt, der bis zum 01.September 2002 erstmals in den Verkehr gekommen ist, bedarf keiner Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung nach § 5 Abs.4 dieser Verordnung in der bis zum 01.September 2002 geltenden Fassung.


    4. § 5 Absatz 4 (Prüfbescheinigung für Mofas/Krankenfahrstühle)


    gilt nicht für Führer der in § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bezeichneten Fahrzeuge, die vor dem 1. April 1980 das
    15. Lebensjahr vollendet haben.


    Wenn also das Alter passt, ist das Fahren des DUO auch ohne Prüfbescheinigung (für Mofas!) zulässig. Amsonsten sollte der Führerschein Klasse M oder der Autoführerschein auch ausreichen, müsste man aber prüfen lassen (einfach mal eine Mail ans KBA schicken, die sind sehr kooperativ).


    Gruß vom Michel

    • Offizieller Beitrag

    Hier geht es aber nicht um den nötigen Führerschein (den wird der Freund ja wohl haben), sondern um die Aussage eines Polizisten, dass Nicht-Behinderte das Ding nicht fahren dürften.


    Das angebliche Schreiben vom KBA würde ich gerne mal sehen. Auf jeden Fall würde ich den Fall nicht auf sich beruhen lassen, sondern die Geschichte durchaus durcheskalieren.


    Mehr Informationen zum Fall wären in jedem Falle interessant.


    Beste Grüße
    Ralf

  • Hier geht es aber nicht um den nötigen Führerschein (den wird der Freund ja wohl haben), sondern um die Aussage eines Polizisten, dass Nicht-Behinderte das Ding nicht fahren dürften.


    Ich hatte schon seit langem damit gerechnet, das soetwas passiert.


    Gruss von Frank

  • Darauf wird sich der Polizist aber berufen, das kann ja lustig werden...


    MfG


    Tobias



    Ja Tobias Du hast Recht ich habe gerade mal nachgesehn , is ja ein Ding da steht tatsächlich das das Duo nur Versehrte fahren dürfen



    Ps , Ralf ich war ja nicht dabei , ich habe das Duo und Ihn nur abgeholt
    den Rest hat Er mir erzählt

    • Offizieller Beitrag

    Ich wollte eigentlich auch mal im Wiki was zum Thema Duo und Führerschein schreiben, hab's dann aber gelassen, weil das Thema für mich echt zu kompliziert war...


    Fakt ist, dass ein Duo nicht so leicht irgendwo in der FeV einzuordnen ist. Die Frage ist, ob man ein Dou auch unter §76 Nr.8 c einordnen kann ("Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.").


    Die Frage ist, ob in der alten DDR-Stvo ein Duo eben als Kleinkraftrad oder als Kleinkraftrad gleichgestellter Krankenfahrstuhl geführt wurde.Dann dürfte man es eben mit Klasse M fahren. Ich glaube, irgendwann hatten wir das hier schonmal, bin bloß gerade zu faul zum suchen...


    Lustig finde ich die Aussage "Fragen sie ihr zuständiges Verkehrsamt." Als wenn führerscheinrechtliche Fragen vom örtlichen Straßenverkehrsamt geklärt werden:rolleyes:


    Ein Duo ist aus rechtlicher Sicht irgendwie scheiße...


    edit: Faulheit besiegt und doch nochmal gesucht. Hier hatten wir das schonmal. gerd: dein Kollege sollte wirklich dagegen an gehen. So ein Wisch vom KBA hat wirklich keine rechtliche Bewandnis. Auf weitere Berichte bin ich gespannt!

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde es interessant, dass ein Polizist ganz offensichtlich solch ein Papier auf Streife dabei hat.
    Wieso???
    Hier haben wird doch schon oft genug lesen müssen, dass häufig noch nicht einmal die 60km/h-Sonderregelung bekannt ist.


    Peter

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