Duo angehalten , Fahrer gesund , Polizei macht Stress

  • Welche Art der Behinderung wird denn genau vorrausgesetzt?
    Mit einem Bandscheibenvorfall, einer Allergie, eingeschränkter Sinneswahrnehmung(Riechen im Straßenverkehr bevorzugt) gilt man ja auch schon zu einigen Prozenten als Behindert.
    Natürlich nur sofern das auch durch einen Arzt belegt ist.

  • In meiner KBA-DUO-ABE steht übrigens "Betriebserlaubnis für Kleinkraftrad Typ Duo etc...". Wenn da Kleinkraftrad draufsteht, braucht man dafür auch eine Fahrerlaubnis für ein Kleinkraftrad (also M). Um alles andere muss sich das KBA gedanken machen...


    Hallo Gerrit,


    nein, leider hat das KBA fahrerlaubnistechnisch als Bundesbehörde keinerlei Weisungsbefugnis. Die Auslegung des Fahrerlaubnisrechtes ist Sache der Bundesländer (föderales System), insofern ist der erste Ansprechpartner dafür tatsächlich die Zulassungsstelle vor Ort. So man dort nicht weiter kommt, ist die nächst höhere Stelle im Spiel und als höchste Instanz das Landes-Verkehrsministerium.


    Das Duo ist aber irgendwie in einer Grauzone. Als Behinderter darf man - wie bereits oben geschrieben - gewisse Erleichterungen in Anspruch nehmen. Sei es, das man nur "weniger" Fahrerlaubnis braucht, sei es, das man das Fahrzeug nicht zulassen muss ... (nach BRD Recht galt das Nachwende-Duo nach 1991 als PKW).


    Umgekehrt dürfen auch Nicht-Behinderte Krankenfahrstühle oder speziell umgebaute Fahrzeuge fahren, es sei denn, die Fahrzeuge wurden so umgebaut und angepasst, daß sie für Nicht-Behinderte nicht mehr fahrbar sind. Behinderte müssen wiederum ihre Fahrzeuge so umbauen lassen oder kaufen, wie es in ihrer Fahrerlaubnis vorgesehen ist (z.B. Automatic - Getriebe, wenn man nur noch ein Bein hat).


    In die Original ABE muss ich mal ´reingucken. Kann aber auch jede technische Prüfstelle, der Typschein ist dort online verfügbar.


    Gruss von Frank

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt keinen Paragraphen, der das Fahren mit einem Krankenfahrstuhl für Nichtbehinderte verbietet. Wenn einer einen solchen findet, kann er sich ne Kiste Bier bei mir abholen;)

    Mit B sollte man immer auf der sicheren Seite sein. Die Frage ist, wenn man nun nur Klasse M oder S hat, ob das ausreicht. Meiner Meinung nach müsste man mindestens Klasse S haben (dreirädrige Kleinkrafträder...) Da in der BE steht, dass das Duo ein KKR ist, müsste das also passen, auch wenn von der Definition von KKR her ein Duo da nirgendswo so richtig reinpasst.

  • Welche Art der Behinderung wird denn genau vorrausgesetzt?
    .


    Ich vermute mal um früher ein Duo erwerben zu können musste man eine Behinderung an den Beinen haben, weil man die ja benötigt um ein normales Fahrzeug zu führen. Die Duos sind ja auch darauf ausgelegt sie nur mit den Händen bedienen zu können. Deshalb müsste man auch heute eine Behinderung haben, die einen beim Führen eines normalen Fahrzeugs "behindert", wenn das rechtskräftig wäre, was die Polizisten gesagt haben.


    Mit einem Bandscheibenvorfall, einer Allergie, eingeschränkter Sinneswahrnehmung(Riechen im Straßenverkehr bevorzugt) gilt man ja auch schon zu einigen Prozenten als Behindert...


    Trotzdem könnte man mit so einer Behinderung auch ein normales Fahrzeug benutzen und ist genauso wenig auf das Duo angewiesen, wie ein Nichtbehinderter.

    • Offizieller Beitrag

    Oh, doppelpost...

    Hallo Gerrit,

    nein, leider hat das KBA fahrerlaubnistechnisch als Bundesbehörde keinerlei Weisungsbefugnis. Die Auslegung des Fahrerlaubnisrechtes ist Sache der Bundesländer (föderales System), insofern ist der erste Ansprechpartner dafür tatsächlich die Zulassungsstelle vor Ort. So man dort nicht weiter kommt, ist die nächst höhere Stelle im Spiel und als höchste Instanz das Landes-Verkehrsministerium.



    Das ist mir schon bekannt, dass das zuständige Verkehrsamt für die Auslegung zuständig ist (was meiner Meinung aber völliger Schwachsinn ist- was ist denn, wenn ich mit dem Duo durch Deutschland fahre: dann muss ich alle Verkehrsämter anrufen, durch dessen Herrschaftsgebiet ich fahre???).
    Was ich meinte ist, dass ich vom KBA eine BE bekommen habe, in der drin steht, dass ich ein KKR habe. Wenn das in meiner BE drin steht, dann hab ich auch eins, ganz einfach. Wenn ein duo nun doch kein KKR sein soll, dass darf das KBA zukünftig solbe BEs nicht mehr ausstellen. [/QUOTE]

    Zitat


    Das Duo ist aber irgendwie in einer Grauzone. Als Behinderter darf man - wie bereits oben geschrieben - gewisse Erleichterungen in Anspruch nehmen. Sei es, das man nur "weniger" Fahrerlaubnis braucht, sei es, das man das Fahrzeug nicht zulassen muss ... (nach BRD Recht galt das Nachwende-Duo nach 1991 als PKW).



    Das wäre in Bezug auf Führerschein evtl der Fall, wenn wir über eine Prüfbescheinigung für Behinderte reden, das tun wir hier ja aber nicht.

    Zitat


    Umgekehrt dürfen auch Nicht-Behinderte Krankenfahrstühle oder speziell umgebaute Fahrzeuge fahren, es sei denn, die Fahrzeuge wurden so umgebaut und angepasst, daß sie für Nicht-Behinderte nicht mehr fahrbar sind. Behinderte müssen wiederum ihre Fahrzeuge so umbauen lassen oder kaufen, wie es in ihrer Fahrerlaubnis vorgesehen ist (z.B. Automatic - Getriebe, wenn man nur noch ein Bein hat).


    Das ist klar

    Zitat


    In die Original ABE muss ich mal ´reingucken. Kann aber auch jede technische Prüfstelle, der Typschein ist dort online
    verfügbar.


    Das wär super!


    Gruss von Frank[/QUOTE]

  • Habe einen Bekannten gefragt der bei der Polizei ist,eine Duo darf jeder fahren der im Besitz der Klasse M ist.Da die Duo 50ccm und als Kleinkraftrad zählt ,behinderte die das belegen können dürfen eine Duo bis 20 kmh ohne Führerschein fahren.Ein Quad mit 50ccm da benötigt man Klasse B da es 4 Räder hat.Er hat sich auf seiner Diensstelle richtig schlau gemacht

  • Falsch, für ein Quad mit 50 ccm benötigt mindestens Führerschein Klasse S.
    Klass S ist so definiert:
    50 ccm, 3 oder mehr Räder (also auch die neuen Piaggio Ape), nicht mehr als 45 Km/h. Ausnahme: Fahrzeuge vor 2002 können auch mit Klasse M (also auch Duo, Piaggio Ape, Mopetta etc) gefahren werden.

  • . ;)


    Der Freund von Deutz ist also offenbar an ein weniger intelligentes Exemplar geraten.



    Genauso ist es :D Er darf das Duo fahren , wir waren auf der Dienststelle , angehalten wurde Er übrigens weil ein Blinker dauergeleuchtet hat , der Beamte auf der Diensstelle war auffallend net .


    PS :Also Nicht mit technisch perfekt wie Er mir gesagt hat

  • Hallo,
    hier ein Urteil zum Thema. Es geht zwar in erster Linie um die Fahrerlaubnisfreiheit, aber das Thema "wer darf fahren?" wird nach einigen Instanzen eindeutig beantwortet. Das habe ich zwischenzeitlich gelernt: um Recht zu bekommen brauchst du alle Zeit der Welt, und die drei Jahre hier sind schon sportlich!


    Urteil 1


    Die Fahrerlaubnisfreiheit des "motorisierten Krankenfahrstuhls" gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FeV hängt nicht davon ab, ob der Führer körperlich behindert oder gebrechlich ist. Das Merkmal "nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge" (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FeV; § 18 Abs. 2 Nr. 5 StVZO) setzt neben der Eignung des Kraftfahrzeugs zur Benutzung durch diesen Personenkreis lediglich die durch konstruktive Maßnahmen erzielte und auf Dauer angelegte Einhaltung der weiteren vorgeschriebenen Merkmale des Kraftfahrzeugs (Einsitzigkeit, Höchstgewicht, Höchstgeschwindigkeit) voraus.


    Bundesverwaltungsgericht


    Az.: 3 C 39/01


    Urteil vom 31.01.2002


    Vorinstanzen:


    I. VG Würzburg - Az.: W 6 K 99.673 - Urteil vom 03.11.1999


    II. Bayerischer VGH - Az.: VGH 11 B 99.3454 – Urteil vom 08.05.2001


    Der Link:
    Fahrerlaubnisrecht


    Gruß vom Michel

  • Hi,


    Tja, suchen wir uns raus was passt??


    Ist das DUO ein Krankenfahrstuhl???


    Ist ein KFZ, das Behindertengerecht Umgebaut wurde ein Krankenfahrstuhl,
    auch wenn ich mit so einem KFZ die Autobahn benutzen darf?


    Vieleicht ist das DUO ein Moped? Was steht denn in dem Versicherungsvertrag?




    solong...

    • Offizieller Beitrag

    Tja, suchen wir uns raus was passt??


    Ja, wir suchen uns Aussagen zu den Aspekten, hier im hier diskutierten Fall von Relevanz sind. Und weil es hier um einen Polizisten geht, der behauptet, man dürfe ein Vesehrtenfahrzeug nur als Vesehrter fahren, ist genau das die interessante Passage. Das ganze Führerscheingedöns bleibt außen vor.

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