Produktpiraterie SKF-Lager

  • Dazu steht nun der Händler eueres Vertrauens. Die Klamotten werden bei mir
    persöhnlich vom Großhändlerbestellt. Dabei kann ich bei der Bestellung schon aussortieren. Wenn die Ware dann ankommt, kann ich nochmal Sortieren. Und ich betone immer wieder, wenn ihr bei dem Gleichen Händler bleibt, auch wenn einige Dinge etwas teurer sind als bei anderen, fahrt ihr immer besser damit. Und was ich nicht oft genug sagen kann, je mehr ihr bei dem Händler kauft desto mehr könnt ihr auch mal bei dem Preis mitreden. Also immer erst nachdenken und dann kaufen. Dann wird auch das Konto nicht so sehr belastet.


    Gruß

  • Die Ähnlichkeit ist offensichtlich gezielt. Aber allgemein sieht das Qualitativ ja gar nicht so übel aus, keine verkorksten Nieten, keine schlecht isolierten Kabel, Schrumpfschläuche und Hitzeschutz-Sleeves vorhanden... Du hast schon recht, man müsste es mal angrabbeln.

  • Nur das MZA als Großhändler sagt, das die Bauteile nicht untereinander Kompatibel sind und evtl schäden hervorrufen können. Die man nicht vieleicht sofort merkt sondern schleichend. Ein bisschen was halten ja Elektronikbauteile aus. Da war mal ein Kunde bei mir, dem ich ne Vape Verkauft habe, und wir die zusammen eingebaut haben. Also er unter meiner Anleitung. Kam nach einem knappen Jahr wieder, und der Blinkgeber würde leicht rauchen. Was war es ein Kurzschluß am vorderen Blinker. Der Geber tuts heute noch. Ob das auch Nachbauten schaffen? Das will ich bezweifeln. Aber wer sein Geld gerne zum Fenszer rauswirft.... . Aber das sind dann wahrscheinlich diejenigen, die sich dann Beschweren, das Suhl so teuer geworden ist. Meinen alten Kumpel lasse ich mal aussen vor.

  • Antwort von Powerdynamo:

  • Ich kann nicht ganz begreifen, wieso das nicht verfolgbar sein soll.


    Schützenswert sind halt nur "ganz besonders tolle" Erfindungen, der Schutz gilt dann aber nur für die Schutzdauer von Patent/Gebrauchsmuster. Wenn es die Vape schon über 20 Jahre gibt, ist das also keinesfalls mehr geschützt und jeder darf es nachbauen. Wenn es schon gar nicht besonders toll ist, sondern nur eine "normale" Zündung, kann es sowieso nicht geschützt werden.


    Ich nehme mal an, Powerdynamo hat die elektronische Zündung nicht selbst erfunden, wenn das schützbar wäre, dürften die selber keine solchen Zündungen bauen.


    Man muss halt abwägen zwischen dem Interesse des Erfinders und dem Interesse der Allgemeinheit. Der Gesetzgeber sagt halt: hol dir ein Patent, dann hast du 20 Jahre Monopol, dann ist es aber vorbei.


    Man muss auch verhindern, was jetzt teilweise in den USA im Softwarebereich und bei Elektronik abgeht, man lässt sich jeden Scheiß patentieren und versucht dann überall abzukassieren.


    Man stelle sich mal vor, das Prinzip von Schrauben und Muttern oder der 2-Takt-Motor ... wären heute noch von der Erfinderfirma geschützt, dann dürfte man nur die Original Sowieso-Teile kaufen und wir hätten keine tolle Simson.

    Das mit den Teilenummern ist ganz interessant, da gibt es Rechtsprechung zu Briefmarkennummern, wo die "Billig"-Kataloge die Nummernaus dem etablierten Standard-Katalog benutzen. Aber das ist dann Wettbewerbsrecht, ggf. Urheberecht an Datenbanken.


    Powerdynamo sollte übrigens mit seinen Aussagen in der Öffentlichkeit aufpassen, dass sie die Maßstäbe für vergleichende Werbung einhalten, nicht das die noch Ärger kriegen, weil der Chef über die Konkurrenz im Internet "lästert".

  • Unter dem Label AKA-Electric, wurden wohl in der DDR nicht nur Küchengeräte hergestellt!


    Ich habe eine originale Schachtel mit Blinkschaltern für die Schwalbe. In dieser wurden je 12 Stück verpackt.


    Auf der Unterseite der Schachtel steht: VEB Fahrzeugelektrik Pirna - DDR


    Gruß Peter

    Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!

  • Unter dem Label AKA-Electric, wurden wohl in der DDR nicht nur Küchengeräte hergestellt!


    Auf der Unterseite der Schachtel steht: VEB Fahrzeugelektrik Pirna - DDR


    Höööhh?? :shock: wenn Pirna draufsteht ist doch kein AKA drin?!?!
    Ich kenn von AKA-electric nur Haushaltsgeräte (nicht nur für die Küche).

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Bei FER in Ruhla und FER Eisenach (Christianstr.) wurden zu DDR-Zeiten viele Produkte Streuscheiben, Schalter sämtlicher Art, Dynamos und Fahrradzubehör im allgemeinen u.u.u unter den Namen AKA ELECTRIC produziert. Im Grunde war es völlig Banane, mit was die ihre Produkte gelabelt haben, jeder war froh, wenn es endlich in die Regale kam.

  • Selbst wenn es nicht rechtmäßig ist, Produkte so zu kopieren, dass sie optisch als auch technisch fast identisch sind, kann man leider nicht viel machen. Gerichtlich kann man versuchen, gegen den Händler und den Importeur vorzugehen, aber sobald man an die Wurzel will und den Kopierer in Fernost gerichtlich belangen will wird des schwierig. China ist leider nun mal kein Rechtsstaat in unserem Sinne, in dem ordentliche Gerichte Recht sprechen. Und selbst wenn man einen chinesischen Rechtsvertreter findet, der den Kläger vor Ort vertritt, kann sich so ein Streit über Jahre hinziehen und Unsummen verschlingen. Das Ergebnis ist bei diesem Prozedere allerdings immer noch ungewiss. Letztendlich muss man dann einfach wirtschaftlich abwägen, ob sich das Ganze lohnt oder ob man mit dem Plagiat auf dem Markt leben kann.


    Recht haben und Recht bekommen ist bei uns ja schon schwer, aber international wird es erst recht schwierig. Ist leider so.

  • Wenn AKA so schlecht sein soll, wundert es mich, das Hr. Hasenkrug von der Simsonklinik nur Teile von AKA electric verbaut.


    Zudem sind 200€ für eine komplette (!) Zündanlage ein Witz. Vergleicht das mal mit andren Fabriakten. Da kostet allein der regler soviel. Trotzdem ist es im Vergleich zu U-Zündungsteilen teuer, stimmt. Dafür sol sie ja auch entpsrechend gute Leistung bringen.


    Da ich berechtigerweise darauf hingewiesen wurde:


    Die Simsonklinik in Osterweddingen baut AKA electric Teile ein, die aus Originalbeständen oder von FER kommen. Da in meinem Motor AKA Teile stecken, bin ich davon ausgegangen, das die NEU sind, weil die eben wie NEU aussehen. Offenbar gibts aber da noch Bestände an NewOldStock-Teilen aus Restbestand.


    Ich kann die Qualität von den jetzigen AKA electric Teilen nicht bewerten. Ich weiß, dass das was bei mir verbaut wurde, tadellos seinen Dienst tut. Wo die Teile herkommen oder wie alt die sind, weiß ich nicht.

    Was ich aber weiß, ist, das die Simsonklinik perfekte Arbeit liefert, zudem überaus freundlich im persönlichen Kontakt ist und sehr hilfsbereit. Ich wollte niemanden angreifen oder falsch darstellen.


    @Admin: Es wäre nett, wenn jemand meine Korrektur an den Ursprungspost anhängen könnte, damit es in Zukunft keine Unklarheiten zum Thema gibt. Danke.


    Erledigt.
    net-harry

    Fährt mittlerweile Habicht, Bj. 1974. Vorher Kr51/1, S50, SR50.

  • Selbst wenn es nicht rechtmäßig ist, ... kann man leider nicht viel machen. Gerichtlich kann man versuchen, gegen den Händler und den Importeur vorzugehen, aber sobald man an die Wurzel will und den Kopierer in Fernost gerichtlich belangen will wird des schwierig.


    Dass es schwierig ist, gegen den Hersteller in Asien vorzugehen ist völlig richtig, aber ein Vorgehen in Deutschland kann sehr effektiv sein. Ich vermute mal, dass Deutschland der Hauptmarkt für Simson-Teile ist, wenn man den "trockenlegt" haben die Plagiateure keinen Spaß mehr.


    In Zeiten von Webshops und erst recht in einem so überschaubaren Markt wie bei den Simsons ist das ziemlich einfach, alles vom Markt zu fegen.


    Ich hatte z.B. schon öfters mit einer Firma zu tun, die fortlaufend nach Markenverletzungen ihrer Marken sucht und dann systematisch alle Händler aus dem Preisvergleich auf einmal abmahnt (um möglichst viele Anwaltsrechnungen zu generieren). Da sind die Produkte dann ganz schnell vom Markt, mit einstweiligen Verfügungen ist das in ein paar Wochen zu schaffen.


    Wenn man will und mal ein paar Anwaltsstunden investiert, kann man seine Rechte durchaus durchsetzen. Ob man dann gegen die (gutgläubigen) Händler alle Register zieht (Abmahnung, Unterlassung, Schadensersatz, Anwaltskosten...) oder nicht, muss jeder Rechteinhaber selber wissen.


    Deutschland ist da übrigens auch im internationalen Vergleich sehr gut aufgestellt, das ist z.B. kein Zufall, dass der Android-Lager vs. Apple Streit zu großen Teilen in Deutschland läuft und nicht in z.B. Spanien, wo die einstweilige Verfügung mal ein Jahr dauern kann.

  • Wie es bereits mehrfach geschrieben wurde: Patentfähig sind nur neue Erfindung mit einer gewissen Schöpfungshöhe. Ausgeschlossen vom Patentschutz sind bereits bekannte Lösungen sowie solche, auf die jeder Fachmann sofort kommen würde.
    Zwar sind die Innereien der Vape nicht bekannt, da vergossen und bislang wohl kein Heimschrauber das Gußmaterial entfert hat. Dieser "Schutz" allein führt schon zu der Vermutung, daß das, was da drin steckt, aus technischer Sicht nicht der Rede wert ist. Hinzu kommt, daß Vape offenbar keinen Patentschutz beantragt hat, was das erste ist, was der Entwickler einer schützbaren Neuheit tut - jedenfalls auf dem relevanten Markt wie D (ein teures EU-Patent wäre Quatsch, fast alle Simson etc. fahren hier), was rein von den Patentgebühren her billig ist.
    Die Erfahrung zeigt: Wer eine technische Erfindung über das Patentrecht schützen (lassen) kann, der tut dies, wessen Erfindung nicht die Voraussetzung erfüllt, der versucht, seine Entwicklung so zu fertigen, daß sie nicht (leicht) rekonstruiert und nachgebaut werden kann. Das heißt in der Elektronik: Schaltungen so vergießen, daß eine Rekonstruktion wegen Zerstörung der Schaltung nicht geht, Bauteilebezeichnungen abschleifen usw.
    Und dann schauen wir uns mal die Sache an: Eine Zündung für ein altes Mopped nebst Lichtanlage. Meine Güte, das ist nun wirklich nichts, was eine patentfähige (!) Entwicklung vermuten läßt. Etwas besseres als die ELBA oder EWR kann heutzutage jeder Hobby-Elektroniker entwickeln - das ist keine große Kunst, es gibt halt heute ganz andere Halbleiter als vor 30 Jahren, die E-Technik hat Fortgeschritte gemacht, an Lösungen wir heute war damals kaum zu denken. Es ist kein Problem, die ganze Lichtanlage über einen DC-Regler mit DC zu betreiben, was den Vorteil hat, daß auch im Leerlauf das Licht ordentlich leuchtet. Kein heutiger E-Ing kommt auf die Idee, sich so etwas Krudes wie die Thyristor-Kurzschlußschaltung des EWR auszudenken. Daher spricht alles dafür, daß sich in der Vape ganz herkömmliche Elektronik und Schaltungstechnik und nicht besonders Intelligentes oder Wunderbares verbirgt, die natürlich nicht schutzfähig ist sondern für - jedenfalls was die Elektronik angeht - viel zu viel Geld unter´s Volk gebracht wird.
    Der Nachbau einer nicht patentrechtlich geschützten Elektronik ist aber zulässig und auch wettbewerbsrechtlich ist es jedenfalls dann problemlos, wenn der "Erfinder" genügend Zeit hatte, die Entwicklungskosten hereinzuholen - was bei der Vape sicherlich der Fall ist.
    Wer nun moralisieren möchte - bitte. Aber bedenkt, daß unser ganzes Wirtschaftsleben davon geprägt ist - es ist üblich, daß Wettbewerber die gleiche Ware anbieten und dadurch der Preis reguliert wird. Ist der Nachbau signifikant schlechter, wirkt sich dies auf den Preis nicht aus, ist er ebenso gut und deutlich billiger, dann ist der Preis des "Original" offenbar überhöht. Und wenn ich mir die an Vape geäußerte Kritik - unsägliche Steckverbinder, empfindliche (nicht kurzschluß- und verpolungsfester) Regler - vergegenwärtige, dann hält sich mein Mitleid in Grenzen - gerade im Automotive-Bereich muß ein gutes Produkt extrem robust sein und wenn sich an den gravierenden Mängeln trotz entsprechender Kritik nichts ändert sondern im Gegenteil - wie es beklagt wird - die Preise deutlich nach oben gehen, dann geht es dem Hersteller offenbar zu gut und er braucht offenbar einen Dämpfer.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!