Ne,Ne,Ne Froschen mach die Jungens nich unglücklich ! LOL
Klar ist , dass übernall gefeackt wird. Gleich nach den Chinesen kommt in der Rangliste übrigens die BRD. Wat annere könne, könne mir ach !
Sollange der Nachbau eine dem Preis entsprechende Qualität hat, würde ich mich da garnicht so sehr Aufregen. Ich sehe da eher ein Problem darin, dass der Nachbau als Ori verkauft wird.
Würde man den Nachbau als sollchen deklariert verkaufen, würden sich wohl viele nicht mehr aufregen.
Es wäre Denkbar, dass dann auch der Ori-Hersteller mit der Abgabe von Lizensgebüren einverstanden wäre.

Produktpiraterie SKF-Lager
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Da irrst du ganz einfach! Sehr wohl ist Bauform und Design schützenswert und patentfähig!
DPMA - GeschmacksmusterIch habe spßeshalber powerdynamo und Vape eine e-Mail zukommen lassen, vielleicht können die ja zur Klärung beitragen.
Wenn man sich das AKA-Electric-Polrad anschaut spricht das Bände! Keine wesentlichen Unterschiede zur Vape erkennbar. (8 Löcher, gleich dimensioniert und positioniert.) Beim Strator ist es ebenso fast eine 1:1 Kopie.
Soweit man das auf den kleinen Bildern überhaupt erkennen kann.Dann könnte ja keiner mehr irgendetwas patentieren lassen, was es nicht schon mal gab.
Ich gehe jetzt erstmal in den Keller und schnitze mir ein paar Schaumstoffluftfilter.
Soll zwar einen geben, der ein Patent auf seine Idee angemeldet hat, aber was soll das, er kann doch nicht einfach einen Luftfilter neu erfinden.;)
Muss jetzt auch noch mal bisschen Senf dazu geben =PStudier grad ein bisschen Jura und wollt nur noch Mal kurz auf den Unterschied zwischen einem Patent und einem Geschmacksmuster hinweisen!
Patente sind zum Schutz neuer Erfindungen gedacht. Wurde ja schon ein paar Mal erwähnt. Meist geht es dabei um technische Abläufe oder etwas in der Art.
Geschmacksmusterrecht bezieht sich eigentlich auf die Marke! Und ne Marke kann so gut wie alles sein^^
Beim Geschmacksmuster kommt es auf z.B. bauartspezifische Formfaktoren oder der gleichen an. Siehe zum Beispiel die bestimmte Form des iPads von Apple oder die 3 Streifen die von Adidas an Hosen oder Schuhen angebracht werden.
Durch Marken soll im allgemeinen der Verbraucher geschützt werden. Er weiß zunächst woher das Produkt genau kommt ( Herkunftsfunktion der Marke) und weiß auch, dass es kein Schund ist ( Qualitätsfunktion).Man muss also nichts erfinden um eine Marke anzumelden^^
Andersherum muss man was erfinden um ein Patent zu bekommen!
Hoffe das ist jetzt nicht allzu überflüssig^^
Grüße Michi
edit://
Noch kurz was zur VAPE:
Die kann patentrechtlich nicht geschützt werden. Der Ablauf ist bei allen 12V Elektronikzündungen gleich! Selbst eine Unterbrecherzündung Arbeit im technischen Sinne wie eine VAPE... nur sind dort die Spulen anders angeordnet. Die VAPE hat soweit ich weiß auch nur einen REED-Kontakt der ihr sagt: ZÜNDUNG!
Wenn die VAPE jetzt spezifische 8 Löcher gebohrt hat auf dem Polrad und eine bestimmte Form, die z.B. nicht rund wäre ( was gar nicht ginge) könnte man allerhöchstens die Marke VAPE eintragen lassen mit diesen Spezifikationen! Ein Verstoß wäre dann nur möglich, wenn jemand die 8 Löcher genau an der selben Stelle und genau die selbe Form raus bringt, oder eine ähnliche... Wobei hier schon wieder das Problem aufkommt, dass eine Marke nicht aufgrund ihrer technischen Besonderheiten eingetragen werden kann... also müssten die 8 Löcher unerheblich sein für die technische Funktionsweise. -
Hi,
deswegen wird das eine ja als 12V Aka Elektric Umrüstzündung angeboten, während das andere als 12V Vape gekennzeichnet ist.
Beispiele:
oder
Ist leider für den Endkunden mit wenig Ahnung nicht so direkt zu durchschauen, aber eigentlich deutlich gekennzeichnet.
MfG
Tobias
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So groß ist der Preisunterschied ja eigentlich nicht, lohnt ja nicht wirklich!?
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So groß ist der Preisunterschied ja eigentlich nicht, lohnt ja nicht wirklich!?
Ich hatte noch keine in der Hand. Ich glaube immer gerne was ich selber angefasst UND ausprobiert hab.Mir war aber bisher die Investition in angeblichen Schrott zu Gross.
MfG
Tobias
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Investition in angeblichen Schrott
Angeblich.... Noch hatte keiner eine der Zündungen in der Hand. Weder existieren Langzeiterfahrungen noch wurden sie sonst wie in irgendeiner Weise "getestet".
Verteufelt wird der Kram trotzdem schon mal.Wer auf den Erfolgszug von Vape aufspringen will oder seinen eigenen starten möchte wird sich über die Qualität seiner Ausgangsmaterialien (hoffentlich) im Klaren sein. Das wird mit hunzelendig produziertem Kram nicht zu bewerkstelligen sein.
Ich würde sie in jedem Fall testen. Leider bin ich schon anderweitig versorgt. -
Angeblich.... Noch hatte keiner eine der Zündungen in der Hand. Weder existieren Langzeiterfahrungen noch wurden sie sonst wie in irgendeiner Weise "getestet".
Verteufelt wird der Kram trotzdem schon mal.Wer auf den Erfolgszug von Vape aufspringen will oder seinen eigenen starten möchte wird sich mit der Qualität seiner Ausgangsmaterialien im Klaren sein. Das wird mit hunzelendig produziertem Kram nicht zu bewerkstelligen sein.
Ich würde sie in jedem Fall testen. Leider bin ich schon anderweitig versorgt.Deswegen schrieb ich ja angeblich....
MfG
Tobias
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In einem anderen Forum - ich glaube mopedforum - ist ein Testbericht. Die Zündung soll problemlos laufen, mir dem Regler gab es Probs, jetzt würde aber ein "eigener" Regler mitgeliefert werden.
Zum Schutzrecht: Das Geschmacksmuster schützt nicht die Marken - das geht über das Markenrecht, die eingetragene Marke (z.B. "Vape"). Das Geschmacksmusterrecht schützt eine konkrete (technische) Formgestaltung, nicht die technische Lösung. Wikipedia formuliert das ganz nett mit:
"Ein Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform (Design, Farbe, Form) verleiht."
Technische Lösungen als solche können nur über als Patent oder "für Arme" als Gebrauchmuster geschützt werden.Soweit ersichtlich wird diese Aka-Zündung ja nicht als Vape-Zündung angeboten. Insofern also problemlos.
Der Gedanke, daß sich der Hersteller tunlichst um gute Qualität bemühen sollte, vor allem bei einem Nachahmerprodukt, das dem "Original" das Wasser abgraben möchte, ist zwar zutreffend - und technisch wäre es hier sicherlich kein Problem. Aber die tägliche Erfahrung zeigt, daß die meisten Hersteller dies anders sehen. Auch aufgrund meiner überwiegend negativen Erfahrungen mit aus China bezogenen Produkten bin ich skeptisch.
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Soweit ersichtlich wird diese Aka-Zündung ja nicht als Vape-Zündung angeboten. Insofern also problemlos.Tja wie du bereits erwähnt hast ist ja aber VAPE die Marke. Und laut deinem schönen Wikipedia Artikel und deiner Aussage ist ja ne VAPE nur Marke und der Schutz für Geschmacksmuster ist ja n ganz anderes Blatt...
Die Marke VAPE ist unabhängig vom Geschmackmuster geschützt...Gruß Michi
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Tja wie du bereits erwähnt hast ist ja aber VAPE die Marke. Und laut deinem schönen Wikipedia Artikel und deiner Aussage ist ja ne VAPE nur Marke und der Schutz für Geschmacksmuster ist ja n ganz anderes Blatt...
Die Marke VAPE ist unabhängig vom Geschmackmuster geschützt...Ähhh - und was willst Du jetzt sagen? Daß Vape als Marke geschützt ist? Vermutlich, wenn nicht eingetragen dann aufgrund tatsächlicher Benutzung. Und? Aka benutzt die Marke ja nicht markenrechtlich, der Verweis darauf, daß die eigene Zündung baugleich ist mit der von Vape ist kein markenrechtlicher Gebrauch.
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Hi,
zumindest die Wort/Bildmarke Vape ist eingetragen. Analog ist das bei der Wort/Bildmarke Aka Elektric.
Also kann nicht jeder seine Zündung Aka oder Vape nennen. Aber Nachbauen und als "Rossis-Superzündundung" verkaufen ist wohl okay, wenn ich das so richtig sehe.
MfG
Tobias
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zumindest die Wort/Bildmarke Vape ist eingetragen. Analog ist das bei der Wort/Bildmarke Aka Elektric.
Also kann nicht jeder seine Zündung Aka oder Vape nennen. Aber Nachbauen und als "Rossis-Superzündundung" verkaufen ist wohl okay, wenn ich das so richtig sehe.
Ohne Patent- oder Gebrauchsmusterschutz ist Nachbau grds. o.k. Solange nicht der fremde Ruf ausgebautet wird kann zur näheren Beschreibung grds. auch auf das "Original" hingewiesen werden. Wenn Du z.B. eine Ersatzregelung, die für die Vape-Anlage geeignet ist, anbietest, darst Du sie auch beschreiben mit "Kann Vape-Regler ersetzen". Die Abgrenzung zwischen erlaubten und markenmäßigem Gebrauch ist aber fließen/schwierig. Ohne Hinweis auf das Original gibt es markenmäßig natürlich keine Probs.
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