Das war es ja wohl mit den roten Kennzeichen

  • Hab grad die Fahrzeugscheine rausgeholt. Ich weiß getz nur nich. wie alt das Duo ist aber SR2, Kr51/1S. und S50b2 sind defintiv älter als 30 Jahre. Der Sr2 ist sogar älter als ich! So alt wird kein Schwein, nur der Gerd.


    Der Klopfer


    PS: dat Duo würde sogar auch ne günstigere Versicherung bekommen, als versehrtenfahrzeug.

    • Offizieller Beitrag

    Hab grad die Fahrzeugscheine rausgeholt. Ich weiß getz nur nich. wie alt das Duo ist aber SR2, Kr51/1S. und S50b2 sind defintiv älter als 30 Jahre. Der Sr2 ist sogar älter als ich! So alr wird kein Schwein, nur der Gerd.


    Der Klopfer


    PS: dat Duo würde sogar auch ne günstigere Versicherung bekommen, als versehrtenfahrzeug.



    Damit ist ALLE diese Fahrzeuge bei der Allianz für 25€ versichern genauso teuer wie ein rotes und du darfst immer fahren...


    MfG


    Tobias

  • Aber ist der eigentliche Sinn von roten Kennzeichen nicht auch das man als Händler für seine zum Verkauf stehenden Mopeds Probefahrten anbieten kann? Ich dachte beim Roten KFZ-Kennzeichen wär das so. Aber wenn jedes neue Moped das man zum Verkauf hat erst der Versicherung gemeldet werden muss und obendrein auch nur der Versicherungsnehmer mit den Mopeds fahren kann, dann ist das ja unmöglich!?


    Ist das bei anderen Versicherungen auch so? Auch wenn es mich nicht direkt betrifft finde ich das schon etwas merkwürdig.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du das Schreiben richtig liest, dann entdeckst Du, dass die genannten Bestimmungen für Privatpersonen gelten.
    Für Händler und Werkstätten wird es wohl andere Bedingungen geben.


    Peter

  • Als Händler für Simson darfst Du zum Treffen fahren , zb zur Fahrzeugvorstellung , aus Werbegründen usw.
    mfg

  • Als Händler für Fahrzeuge, aber nicht als Teilehändler, das macht wohl den Unterschied, oder den Gewerbeschein ändern, aber da bleiben dann inner noch doe 143€, obwohl ich meine, das andere Versicherungen auch andere Tarife haben. Aber das war ja bisher immer so eine grauzone.


    Gruß

  • Hallo Zusammen,
    nich die Axa macht die Regeln, sondern die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV):


    "§ 28 Rote Versicherungskennzeichen
    Fahrten im Sinne des § 16 Absatz 1 dürfen mit Kraftfahrzeugen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 vorbehaltlich § 4 Absatz 1 auch mit roten Versicherungskennzeichen nach dem Muster in Anlage 12 unternommen werden. § 26 Absatz 2 und 3 ist entsprechend mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Buchstabenbereich der Erkennungsnummer mit dem Buchstaben Z beginnt. Das Kennzeichen ist nach § 27 in Verbindung mit Anlage 12 auszugestalten und anzubringen. Es braucht am Kraftfahrzeug nicht fest angebracht zu sein. Kraftfahrzeuge mit einem roten Versicherungskennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 27 Absatz 7 in Betrieb gesetzt werden. Der Versicherer hat dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die in § 30 Absatz 5 genannten Fahrzeugdaten unverzüglich mitzuteilen."


    und dazu der § 16(1):
    "§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
    (1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. ... "


    So "einfach" ist das.


    Für Oldtimerveranstaltungen etc. gibt es das "richtige" rote Oldtimerkennzeichen:
    "§ 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
    (1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
    (2) Für die Zuteilung und Verwendung der roten Oldtimerkennzeichen findet § 16 Absatz 3 bis 5 entsprechend mit der Maßgabe Anwendung, dass das Kennzeichen nur an den Fahrzeugen verwendet werden darf, für die es ausgegeben worden ist. Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Absatz 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit „07“. Es ist nach § 10 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 1 und 7 auszugestalten und anzubringen. Fahrzeuge mit rotem Oldtimerkennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 10 Absatz 12 in Betrieb genommen werden. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 4 nicht vorliegen.
    (3) Unberührt bleiben Erlaubnis- und Genehmigungspflichten, soweit sie sich aus anderen Vorschriften, insbesondere aus § 29 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung, ergeben."


    Ein rotes Versicherungskennzeichen für Oldtimer gibt es leider (!) definitiv nicht.


    Gruss von Frank

  • Für mich ist es neu, dass auch Fahrten zu Oldtimertreffen und -veranstaltungen tabu sind. Die AXA übertreibts in meinen Augen.



    Das ist NICHT neu. Die klassischen roten Kennzeichen für PKW (Zahlenkombination 06...) und Zweiräder sind nie dafür freigegeben gewesen.


    Die besonderen roten Kennzeichen für Oldtimer-PKW (Zahlenkombination 07...) geben ausdrücklich auch Treffensfahrten frei.

  • Für mich ist das alles nicht mehr relevant. Allerdings hatte ich in Erinnerung, dass das rote Wechselkennzeichen, vor einigen Jahren ausgestellt von der Thuringia, noch für Oldtimertreffen verwendet werden durfte. Von Privatpersonen.

  • Ich war wegen dem roten Versicherungskennzeichen gerade bei der ALLIANZ. Es kostet für Versicherungsnehmer über 23 Jahren, 59€. Es wird aber in der Regel nicht an Privatleute abgegeben!


    Gruß Peter

    Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!

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    • Offizieller Beitrag

    Ich war wegen dem roten Versicherungskennzeichen gerade bei der ALLIANZ. Es kostet für Versicherungsnehmer über 23 Jahren, 59€. Es wird aber in der Rege nicht an Privatleute abgegeben!


    Gruß Peter



    Scheinbar sind die Regelungen, wer eins bekommt und was man damit darf, nicht Einheitlich.


    Was den meisten Versicherungen halt immer übelst aufstösst, wenn man das Ding illegalerweise im Alltag nutzt.


    Ich könnte mir zwar auch eins zulegen, aber ich zahle lieber 25€ bei der Allianz und hab meine Ruhe und darf immer fahren. Die paar Kröten ist mir der Stress nicht wert.


    MfG


    Tobias

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