Fahren ohne Rücklicht am Tag legal?

  • Das Thema hatten wir schon bei "Dauerlich", wurde aber nicht beantwortet und gehört wahrscheinlich eher in die Ecke Recht.

    Es soll da eine Sonderregelung in der Ehemaligen gegeben haben, dass Fahren ohne Rücklicht am Tag erlaubt ist. (Damit sich nicht die Batterie für Blinker Hupe und Parklicht entläd.) Dafür wird auch im Forum eine Sonderschaltung für Dauerlicht empfohlen, bei der das Rücklicht nicht StVO-Konform aus bleibt.

    Auf meine Rückfrage bei TÜV und DEKRA Stuttgart wurde das Bestehen einer Sonderregelung verneint.

    Weiß jemand die Lösung oder wie lebt Ihr technisch oder praktisch mit dem "Problem". Oder haben wir das Problem nur hier im wilden Süden?

    Grüßle

    Helmes

    Einmal editiert, zuletzt von Helmes () aus folgendem Grund: Einen Zeilenumbruch gespart!

  • Das Rücklicht stört die Batterie beim Aufladen normalerweise nicht. Das ist nur der Fall, wenn das Bremslicht dauerhaft leuchtet. Bei uns fährt man die alten Mopeds sogar meistens ganz ohne Licht (streng genommen muss aber zumindest der Frontscheinwerfer bei Zweirädern immer eingeschaltet sein), und selbst da sagt kein Polizist was. Ich wurde schon oft ohne eingeschaltetes Licht angehalten und die Grünen haben sich bei laufendem Moped die nicht eingeschalteten Scheinwerfer angeschaut und nichts gesagt, zwei Minuten später haben sie mich mit freundlichen Wünschen weiterfahren lassen - war ja auch nichts illegales dran. Also solang du deinen Frontscheinwerfer anhast solltest du keine Probleme haben. Ich habe letztes Jahr den Motorradführerschein gemacht und ich kann mich nicht errinnern das ein am Tag eingeschaltetes Rücklicht Pflicht ist wohlaber ein immer (während der Fahrt) eingeschalteter Frontscheinwerfer.
    Wenn du nicht gerade in ner größeren Stadt lebst wird sich da kein Beamter beschweren. Wo kein Kläger da kein Richter. Zwar mögen TÜV und Konsorten wohl recht haben aber das ist auch alle reine Theorie. Auf der Straße wird wohl kaum einer die Gesetzeslage eindeutig überblicken können.

  • vorderlicht zum besseren gesehen werden (was ja mittlerweile auch für kradfahrer dank dem led tagfahrgedöns,hinfällig ist).

    aber vom rücklicht? früher war es so das man bei getönnten rücklichtern katzenaugen am auto haben musste.

    aufgefallen ist mir nun das die ganzen autos mit led`s( bzw. klarglas rückleuchten im dunkeln parkend schwerer zu sehen sind.

  • Das mit den Katzenaugen ist nicht mehr der Fall ob bei PKW oder Motorrad. Das bessere "Gesehen"-Werden ist für Motorradfahrer/Mopedfahrer bei höherem Verkehrsaufkommen kaum noch von Vorteil, da immer mehr Autos Tagfahrlicht verbaut haben. Ein Zweirad das vor einem LKW fährt ist für einen seitlich kommenden Fahrer sehr schwer zu erkennen, da LKW sowie Möp das Licht eingeschaltet haben. Man überlegt soweit ich weiß schon, für Zweiräder gelbes Licht verpflichtend zu machen, um sich wieder von dem ganzen Tagscheinwerfergewusel abzuheben

  • Ich wohne in einer Großstadt.Und fahre grundsätzlich nur mit eingeschaltenem Licht(vorn und hinten).Ich sehe es immer wieder auch bei Radfahrern daß man einfach besser gesehen wird.Trotz der PKWs mit Tagfahrlichtern in LEDs usw. Gerade bei Gegenlicht ist es mir lieber daß ich auch hinten ein LIcht anhabe.
    Daß halte ich schon seit 1977 so.Meine alte Simson macht das nichts aus.
    Übrigens habe ich immer Ersatzbirnen dabei.
    Gruß Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Also es gab definitiv diese Ausnahmeregelung.
    "
    Ausnahmegenehmigung NR.: 397/87 vom Ministerium des Inneren
    "
    Aber genau da ist das Problem. Das Dokument ist nicht aufzutreiben. Ich habe nun schon mehrere Wochen intensiv gesucht/suchen lassen. Aber ich habe noch ein paar Ideen und warte gerade auf entsprechende Dokumente.


    Diese sind in übrigen nur noch in Leipzig verfügbar ;). Mehr sage ich erstmal nicht dazu.

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • Dass es die gab will ich ja auch gar nicht in Frage stellen. Aber es müsste sich doch zweifelsfrei feststellen lassen, ob "Die" heute noch Gültigkeit hat oder nicht!

    Was sagt der TÜV Leipzig dazu?

    Grüßle

    Helmes

  • Nein das ist nicht der TÜV. Sage ich , wenn ich es finden lassen habe, gefunden habe. :D
    Es ist sehr schwierig, da die eigentlichen Unterlagen vernichtet wurden sind.
    Aber aus Gesetzeslage noch Kopien/originale existieren sollten. Und genau da schaue ich nun, mit Fachpersonal.
    Sonst habe ich immer wieder spezielles Militärmaterial benötigt (Baupläne, Schaltpläne, Teilelisten, ect.)


    Hoffe ich bekomme etwas in den nächsten 14-Tagen

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • Das Rücklicht einzuschalten ist grundsätzlich nicht Pflicht. Es ist mehr eine Verkettung von zwei Gesetzen:


    - Zweiräder müssen auch am Tag das Abblendlicht einschalten
    - Wenn an einem beliebigen Fahrzeug das Abblendlicht eingeschaltet wird, MUSS auch das Rücklicht eingeschaltet werden


    Auch wenn das Rücklicht deshalb keine Begründung wie Sicherheit/Sichtbarkeit aufweist, ist durch diese Verkettung die Pflicht gegeben. Die Ausnahmegenehmigung sollte da ja - wie der Name schon sagt - Eine Ausnahme machen - aber wo man das Dokument noch finden kann...

    • Offizieller Beitrag

    hier ist der Wortlaut (!?) dieser Verordnung abgedruckt, als Quelle ist die Zeitschrift "Der motorisierte Berliner" von 1987 angegeben.


    Das ist der Wortlaut des Zeitungsartikels. Von der Verordnung selbst ist nur die bereits bekannte Nummer zu lesen.

    Disclaimer: Beiträge können Ironie und unsichtbare Smileys enthalten.

  • Ich habe den original Zeitungsartikel (DNB Frankfurt) schon durch gelesen. Aber er bringt uns hier nicht weiter .
    Ich will exakt die Ausnahmegenehmigung.

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

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