Neues von den Führerscheinen - Kleine Analyse

  • Habt ihr schon von gehört ? Es ändert sich ab 2013 einiges bei den Führerscheinen. Zum Besseren Verständniss solltet ihr folgendes Text lesen:



    So weit so gut. Schon auch, dass Klasse S und M (also 50ccm, 45 Km/h, 2 - 4 Räder) jetzt zusammengefasst werden. Damit ist dann auch die Führerscheinfrage beim DUO entgültig geklärt. ;) Ebenfalls erfreulich ist es, dass 125 ccm KKR's nun auch offen fahren dürfen, so distanziert sich das KKR mehr vom LKR und der eingebrochene Markt würde gerettet. Außerdem ist die Autobahnfahrt mit einem Gedrosseltem LKR dann kein lebensgefährliches Unterfangen mehr.
    Richtig Interessant wird bei A bzw. A Beschränkt, welche ab jetzt A und A2 heißen:


    Zitat

    Führerscheinklasse A beschränkt:
    Die neue Bezeichnung wird dann A2 lauten. Weiterhin ist das der Einstiegsführerschein in den Motorradbereich für die 18 jährigen. Die bisherige Leistungsbeschränkung von max.25 kW wird auf 35 kW angehoben. Das Motorrad muss dann mindestens 175 Kg wiegen. Neu ist dann auch die Regelung wer zwei Jahre den A1 hat oder den Klasse 3 vor dem 01.04.1980 braucht keine Ausbildung und muss nur die praktische Prüfung ablegen. Theorie (Ausbildung und Prüfung) entfällt.


    Erstmal schon, dass der Aufstieg von A1 auf A2 (beschränkt) erleichtert wird. Jedoch ist das mit dem Mindestgewicht sehr interessant. Gilt die bisherige Leistungsgewicht Regel nun nicht mehr, und jedes Motorrad, egal wie viel PS, muss mindestens 175 Kilo wiegen ? Fragen wir mal Tante Google..und Tante Google schafft Klarheit:


    Zitat

    Die Führerscheinklasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer maximalen Leistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg. Somit muss eine Maschine mit 35 kW Leistung mindestens 175 kg wiegen.


    Somit darf auch ich meine Suzuki fahren. *puuh* Wäre auch reichlich blöde gewesen, dass so zu Regeln, wie gedacht. Schade eigentlich, da kaufe ich mir schon das schnellste Motorrad, das ich fahren kann und dann sowas :roll:.


    Ärgerlich ist auch, dass man zum Fahren unbegrenzter Maschinen nochmals eine Praktische Prüfung absolvieren muss, da heißt es, schnell noch mit dem Führerschein anfangen, bevor 2013 beginnt. Und noch ein kleiner Tipp:


    Zitat

    Wer in dieser Wartezeit über das Datum 19. Januar 2013 kommt, kann sogar ab diesem Datum die Leistungsbeschränkung von 35 kW ausnutzen.


    So viel meinerseits, ich hoffe, ich komme jetzt nicht mit einem alten Schinken an (:D) und schaffe etwas Klarheit. Meine Quellen sind diese:


    http://www.ybrfreun.de | Neue F
    Noch schnell bis 2013 Motorradf


    Gruß
    Tamino

    • Offizieller Beitrag

    Ebenfalls erfreulich ist es, dass 125 ccm KKR's nun auch offen fahren dürfen,



    Ich befürchte jedoch, dass das die Versicherungsprämien für alle, die jetzt preiswert fahren, weil ihr Motorrad mehr als 80km/h schnell sein darf, deutlich erhöhen wird.
    Die DKW RT125/2 von meiner Frau ist mit 83km/h eingetragen und kostet in SF7 (30%) mit Teilkasko ohne Selbstbeteiligung weniger als 39€ im Jahr.


    Peter

  • Zschopower: Das wird wohl eintreten, weil dann die ganzen Kiddies in der selben Versicherungsklasse rumheizen. Traurig aber wahr, aber vielleicht wird es auch nicht sehr viel teurer..Hoffentlich :|


    Zitat

    Kannst du nicht noch dieses Jahr den Führerschein machen, um unter die alte Regelung zu fallen ? Das ist nämlich mein Plan.


    Das ist die Frage, ähnliches hatte ich auch zuerst vor, als ich das las. Aber wenn man sich ein großes Motorrad leisten kann, hat man auch das bisschen Geld für ne Praktische Prüfung. Es wäre jedoch wirklich interessant zu wissen, ob man die Regelung umgehen kann, wenn man mit den Schein anfängt, oder ob es manßgeben ist, wann der FS ausgehändigt wird.

    • Offizieller Beitrag

    Ich befürchte jedoch, dass das die Versicherungsprämien für alle, die jetzt preiswert fahren, weil ihr Motorrad mehr als 80km/h schnell sein darf, deutlich erhöhen wird.
    Die DKW RT125/2 von meiner Frau ist mit 83km/h eingetragen und kostet in SF7 (30%) mit Teilkasko ohne Selbstbeteiligung weniger als 39€ im Jahr.


    Peter


    Genau deswegen ist das momentan wohl fast sinnlos eine S70 auf 81km/h zu bringen. Bald ist das dann egal.


    MfG


    Tobias

  • Außer dass man etwas schneller unterwegs ist. Aber finanziell bringen tuts dann nüscht mehr. Ein bisschen ärgerlich, aber die A1 Fahrer werden sich freuen.

  • Auf Grund diese neuen Reglungen bin ich grad mitten im Motorradführerschein, ich bekomm den Lappen dann hoffentlich innerhalb der nächsten zwei Monate ausgehändigt und falle damit noch unter die alte Verordnung.
    Dann darf ich nach zwei Jahren ohne erneute Prüfung und Ausgaben offen fahren :D


    Dann fehlt mir nur noch die AWO :P

    • Offizieller Beitrag

    Außer dass man etwas schneller unterwegs ist. Aber finanziell bringen tuts dann nüscht mehr. Ein bisschen ärgerlich, aber die A1 Fahrer werden sich freuen.



    Wenn man S70 und 70ccm als schnell beizeichnet, ober mit hängen und würgen 81km/h...


    A1 braucht man sowieso, da könnte man für SCHNELL fahren auch das entsprechende kaufen.


    MfG


    Tobias

  • Ich verstehe den letzten Abschnitt nicht ganz:"Alle, die ab diesem Datum von der Klasse A2 kommen und eine zweijährige Fahrpraxis haben, müssen erneut eine praktische Prüfung für die Klasse A (unbegrenzte Leistung) ablegen. " Ich habe Ende 2011 meinen A"Beschränkt"-Führerschein gemacht, muss ich für den unbegrenzten Schein nach 2 Jahren jetzt wieder ne Fahrprüfung machen?? Was soll das denn?? So hört es sich zumindest für mein Deutschverständnis an

  • Ich verstehe den letzten Abschnitt nicht ganz: Ich habe Ende 2011 meinen A"Beschränkt"-Führerschein gemacht, muss ich für den unbegrenzten Schein nach 2 Jahren jetzt wieder ne Fahrprüfung machen?? Was soll das denn??



    Ja, für unbegrenzt brauchst du dann nochmal ne Praktische Prüfung. Aber nur diese, und keine Theorie mehr oder so ;)

  • Ja, für unbegrenzt brauchst du dann nochmal ne Praktische Prüfung. Aber nur diese, und keine Theorie mehr oder so ;)



    Och nee :D Das hätet jetzt nicht sein müssen. Aber ist doch irgendwie ungerecht, da ich ja sozusagen eine staatlich Zusage hatte, dass ich A "Unbeschränkt" nach 2 Jahren Fahrpraxis bekomme OHNE "IchfahrschönvordemFahrschulwagenundreißedenkopfanbahnschienenundkreuzungennachlinksundrechtssodasderprüferdenktichhätteaufgepasst" :D

  • Ach du hast schon A Beschränkt ?? Dann musst du die Prüfung nicht mehr ablegen, da du noch den "alten" Führerschein hast. ;) Sorry, hatte das wohl überlesen.

    • Offizieller Beitrag

    Ach du hast schon A Beschränkt ?? Dann musst du die Prüfung nicht mehr ablegen, da du noch den "alten" Führerschein hast. ;) Sorry, hatte das wohl überlesen.


    Genau, das gilt alle für Neulinge. Auch darf man wohl mit dem Lappen ab 2013 keinen Anhänger mehr am Motorrad haben.


    Wenn das auch für Klasse AM gilt, wäre das doof...


    MfG


    Tobias


    P.S. Gut, dass ich A offen noch 2009 gemacht hab, mir egal.

  • Hat mir mein Fahrlehrer damals (vor knapp 1 Jahr) auch erzählt. Würde es auch noch vorher machen. Wird garantiert nur nochmal teurer, wenns jetzt schon 2 prüfungen braucht.

  • Die DKW RT125/2 von meiner Frau ist mit 83km/h eingetragen und kostet in SF7 (30%) mit Teilkasko ohne Selbstbeteiligung weniger als 39€ im Jahr.


    peter, nimm ggf. eine Oldtimer Versicherung, die dürfte auch mit der neuen Regelung nicht teurer werden.


    Tobias, deswegen bekommt meine S 80 wahrscheinlich ein H-Kennzeichen und auf jeden Fall einen Oldtimer Vertrag.


    Gruss von Frank

  • Um die Preise mache ich mir keine Sorge. Für die RT 125-3 aus dem Hause Zschopau zahle ich seit Jahren konstant 21,88 € im Jahr (Saison KZ = 14 €) und das im Oldtimertarif ohne SF Rabatt. Aber Alltagsteile werden sicherlich teurer. Ich habe dann Glück, denn nach der alten Regelung wird mein A beschränkt nach 2 Jahren automaisch ein A unbeschränkt. Und die sind schon um. Der Übergang A1 zu A2 ist aber super. auch die Ausdehnung der Leistungsgrenze. So können sich viele MZetten Fahrer eine Drosselung beim Stacheltier sparen ...


    Wichtig für alle die vor diesem Datum die A beschränkt bestehen - ihre A unbeschränkt wird automatisch nach 2 Jahren geäöffnet - ihr habt ja nach alten Recht die Prüfung gemacht - also schnell rann und bis 18.01.13 die Prüfungen bestehen ...


    Schönen Abend und schöne Restostern


    TS Martin

    Einmal editiert, zuletzt von Prof () aus folgendem Grund: Doppelpost

  • peter, nimm ggf. eine Oldtimer Versicherung, die dürfte auch mit der neuen Regelung nicht teurer werden.


    Tobias, deswegen bekommt meine S 80 wahrscheinlich ein H-Kennzeichen und auf jeden Fall einen Oldtimer Vertrag.


    Gruss von Frank



    Wo kann man denn sein Motorrad als Oldtimer versichern und normal nutzen? Was ich gefunden hab, war nur so zeug, dass es 2. Fahrzeug sein muss, nur zu gelegentliche Nutzung erlaubt etc...


    Jetzt zahl ich ca. 140€ SF0 nur Haftpflicht, obwohl die gute 30 Jahre alt ist.

  • Ich bezweifel nach wie vor, dass die Versicherungen teuer werden. Erst Recht nicht die schon laufenden.
    Es muss wenn erstmal neu erwiesen werden, dass aus dieser Gruppierung eine besondere Gefährdung ausgeht.


    Das H-Kennzeichen ist auch nicht gerade preiswert, noch dazu kann man sein Gefährt dann nicht mehr frei nutzen.

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • Zitat

    Das H-Kennzeichen ist auch nicht gerade preiswert, noch dazu kann man sein Gefährt dann nicht mehr frei nutzen.


    Mit H Kennzeichen kann man genauso alltäglich fahren wie mit dem normalen auch. Zumindest ist mir keine Regelung bekannt, die dies unterbindet.

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