• Offizieller Beitrag

    Wenn ich andere Blinker verbauen möchte benötige ich dann eine ABE dafür? Es handelt sich um diese Simson KR51 KR51/1 KR51/2 Schwalbe Tuning Blinker CARBON Klarglas Star Sperber | eBay Danke für eure Antworten.


    Da steht doch bei:


    Zitat

    Artikel ist nicht im Bereich der StVO zugelassen


    So lange die Dinger kein Prüfzeichen haben, sind sie nicht in der STVO zugelassen und damit im Strassenverkehr tabu.


    MfG


    Tobias

    • Offizieller Beitrag

    Hatte ich wohl überlesen danke für die antwort.
    Aber warum muss eigentlich etwas zugelassen sein was ich rein rechtlich garnicht brauche?


    Arg... natürlich brauchst du Blinker, weil sie in der ABE (nicht in deinem Auszug, sondern beim KBA) stehen, was da drin steht muss auch dran.


    Und jede Leuchte an einem KFZ hat in D eine Zulassung oder auch nicht, dann böse.


    MfG


    Tobias

  • wie jetzt wenn blinker dran waren bzw. sind gehören sie dahin und müssen funktionieren.

    was das kleingedruckte anbelangt weiss ich auch nicht.

    meine blinker haben überhaupt keine zeichen oder ähnliches habe sia aber als orikinall ersatzteil gekauft.

    möglich das unter dem glas was steht, das habe ich jetzt eben nicht geschaut.

    • Offizieller Beitrag


    Dann hast du wahrscheinlich die üblichen Nachbaubliner ohne Zulassung. Die sind leider genauso bäh wie die Klarglasblinker.


    Richtig zugelassene Nachbauten gibt es nicht für den Straßenverkehr.


    Da hilft nur auf Lagerware zurückzugreifen, dazu gibt es auch genug in der Suche.


    MfG


    Tobias

  • da könnte ich schon wieder kotzen.die neuen gleichen dem alten 1:1 sind denk von mza die alten sind tot und schon längstens in der asche vergraben.
    jetzt habe ich illegale teile.aber eine verkehrsgefährdung ist durch besagte immer noch ausgeschlossen.
    schon mal gehört das jemand wegen so grobfahrlässigen verhalten ne busse zahlen musste?

  • Das merkt so lange keiner, bis wegen eines Unfalls und der Schuldfrage Gutachter bestellt werden. Die merken das dann bevorzugt. Und aus "der hat mich nicht gesehen, obwohl ich geblinkt habe" wird dann "Ihr Fahrzeug ist nicht mit Vekehrsrichtungsanzeigern ausgestattet, die in der STVO zugelassen sind. Ob Sie geblinkt haben oder nicht, ist hinfällig." (o.ä.).


    Blinkergläser gibt's noch genug. Kann sich jeder noch eindecken.

  • übersehen beim blinken habe ich immer angst, da mein rücken wohl von haus aus schon gösser ist.
    schulterblick mache ich immer mza hat mich auch nicht darauf hingewissen, das diese nicht geprüft sind.
    verpackung habe ich eben im keller nachgesehen da ich immer 1-2 reserve blinker liegen habe.

  • übersehen beim blinken habe ich immer angst, da mein rücken wohl von haus aus schon gösser ist.
    schulterblick mache ich immer mza hat mich auch nicht darauf hingewissen, das diese nicht geprüft sind.
    verpackung habe ich eben im keller nachgesehen da ich immer 1-2 reserve blinker liegen habe.




    sind es nur die gläser? da habe ich etliche

  • schon mal gehört das jemand wegen so grobfahrlässigen verhalten ne busse zahlen musste?



    Bis jetzt noch nicht, aber ich weiß das im Falle meines Freundes der mit der Schwalbe totgefahren wurde durch einen Gutachter sehr intensiv untersucht wurde ob die Beleuchtung ordnungsgemäß war. Das ging so weit das die Lichtmaschine in einen funktionierenden Motor eingebaut wurde um zu testen ob die ausreichend Lichtleistung hat liefern können.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    • Offizieller Beitrag

    was ist mit §54 Absatz 5 Satz 4 des Straßenverkehrsrechts? in den papieren habe ich nichts von blinkern gelesen. Ist ne KR50/1



    Wenn du die suche benutzen würdest, würdest du wissen, dass es in deinem Auszug aus der ABE nicht drin steht, sondern nur in der gesamten ABE beim KBA.


    Und was vom Werk dran ist, muss auch funktionieren und damit auch eine Zulassung haben.


    Und geprüft sind nur die Blinkergläser.


    Ich mag diese Blinkerdiskussionen,


    Tobias

  • Ich mag diese Blinkerdiskussionen,


    Ich nicht. Es zeigt für mich sehr gut die typisch deutsch Gesetzgebung. In anderen Ländern (USA) ist das anders. Sicherlich sind einige Gesetze und Verordnungen notwendig, aber solche Sachen, wie das Blinkergläser ne kleine Welle brauchen um vor einem Gutachter zu bestehen, das verstehe ich nicht.


    mfg
    Albi

    • Offizieller Beitrag

    Ich nicht. Es zeigt für mich sehr gut die typisch deutsch Gesetzgebung. In anderen Ländern (USA) ist das anders.


    Genau. Wer braucht schon verbindliche Regeln, wenn man sich genausogut munter gegenseitig für die eigene Blödheit verklagen kann.

    • Offizieller Beitrag

    In anderen Ländern (USA) ist das anders.


    Dafür verdienen sich die Anwälte in den USA ne goldene Nase, weil sie Klagen durchboxen so nach dem Motto:
    "Wenn in der Bedienungsanleitung für eine Schwalbe nicht drin steht, dass man auf dem Lüfterrad einer KR51/1 keinen Hamster laufen lassen darf und er kommt dabei zu Tode, dass dem Tierfreund eine Millionenentschädigung für den seelischen Schaden zusteht"


    Oder so ähnlich.


    Peter

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