Hallo,
ich möchte wissen, ob ich eine Kr51/2N auf 4Gang Getriebe ( wie /2E oder /2L)
umbauen darf. Ich habe das ganze schon mal gelesen, nur möchte ich vor allem etwas schriftliches dazu in der Hand halten können. Gibt es zu dieser Regelung, falls es denn diese wirklich gibt von Simson ein Schreiben oder Anmerkung, wo das drin steht.
Könnte man die /2N an der Rahmennummer nachvollziehen und daher auch die damit verbunden 3 Gänge, z.B von der Poliei?
Vielen lieben Dank!!