Diebstahlsüberprüfung durch Versicherungskennzeichen ??

  • Hallo und guten Tag!


    Ich habe eine für mich sehr wichtige Frage und habe auch schon viel im Internet recherchiert, aber bekomme einfach keine Antwort...


    Damit meine Frage einen Sinn ergibt, muss ich kurz meine Hintergrundinformationen bringen, sorry:


    Wenn ich ein Moped anmelde, dann werden die Fahrzeugdaten von der Versicherung an das Kraftfahrtbundesamt gemeldet. (§26 FZV Abs. 3 (Fahrzeugzulassungsverordnung))


    Die Daten werden dann im sog. Fahrzeugzentralregister (ZFZR) gespeichert. (KBA Startseite > Zentrale Register)


    Soweit so gut: Das Fahrzeug ist jetzt zentral registeriert.


    Jetzt schaue ich mal auf §36 StVG "Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes": Hier steht, dass das Bundeskriminalamt regelmässig ne Datenbank mit gesuchten Fahrzeugen zur Suche übermittelt.


    Jetzt war mein Rückschluss:
    Wenn ein alter Versicherungsschein vorliegt kann ich davon ausgehen, dass das Fahrzeug im automatisierten Verfahren auf Diebstahl etc. geprüft wurde und sorglos gefahren werden kann.


    Im "Fachartikel: Suchvermerke im Zentralen Fahrzeug-register (ZFZR)" ist nur dargelegt, dass es nur bei Zulassungspflichtigen Fahrzeugen beim Strassenverkehrsamt der Fall ist, sogesehen nicht beim Versicherungskennzeichen. Das beisst sich ein bischen mit den Angaben auf der Internet-Seite...


    Auf meinem Versicherungsschein unter "Datenschutz" ist auch nur die Rede vom HIS (Hinweis und Informationssystem), was die Versicherer selber vorsichhin betreiben, also nix hier mit Zentraldatenbankabgleich. Jedoch auch ein Hinweis auf Registrierung beim KBA.


    Ich habe die alten DDR Papiere und bin seit 2009 damit unterwegs.
    Aber das scheint kein Nachweis für überhauptnix zu sein.
    Kaufvertrag habe ich bestimmt noch irgendwo, aber das würde auch nix bringen, die Kiste wäre trotzdem futsch, weil man kein Eigentum an "gemopsten" erwerben kann.


    Ich habe jetzt über 1000 Euro für Restaurationen investiert und kenne auch jede Macke und Schraube! Eine Einigung mit einem evtl. Ur-Eigentümer schliesse ich bei diesem nahezu PERFEKTEM Zustand auf jeden Fall aus...


    Ein Bekannter erzählte (erinnerte) jetzt, dass er damals mal ein Mofa "angemeldet" hatte und in eine Kontrolle der Polizei kam, wo dann festgestellt wurde: Mofa geklaut.


    Das war aber 1996 und bei einer Landversicherung, die wohl noch mit Papier und Kugelschreiber gearbeitet hat. Soweit ich mich erinnere, war das damals echt so, dass die seine Camino einkassiert hatten, die er die ganze Zeit fuhr.


    Wir haben jetzt 2012 und somit das digitale Zeitalter.
    Es wäre also eine Kleinigkeit die Fahrzeugdatenbank auf ->GEMELDETES DIEBESGUT<- zu untersuchen, mit einem Mausklick zu erledigen.


    Soviel zu dem Hintergrund.
    Und die Polizei will zur Überprüfung die Kiste vor Ort haben, wohl um Sie im Problemfall gleich da zu behalten.


    Da das KBA sich weigert, zu internen Abläufen Stellung zu nehmen (was eigentlich ja eher auf eine Nichtkontrolle schliessen lässt "Leute, meldet ruhig eure gemopsten Fahrzeuge, es interessiert keine Sau" kommt wohl nicht so gut), würden mich jetzt einfach mal echte Erfahrungsberichte interessieren bezüglich Versicherungskennzeichen und Diebstahlsmeldung/Fahrzeuge.


    Oder anders gefragt: Versicherungskennzeichen über mehrere Jahre = definitiv Mein Simmi?


    Oder ganz anders : Hat sich da mal irgendeine Stelle bei irgendwem gemeldet nachdem er das Kennzeichen hatte?


    Vielen Dank, Mfg.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht hab ichs überlesen, aber ist deine Kiste geklaut? Falls ja, wann?
    Wenn schon länger her, kann es gut sein, dass der ursprüngliche Eigentümer schon von seiner Versicherung ausgezahlt wurde. Dann gehört die Kiste rechtlich der Versicherung. Pluspunkt für dich, da Versicherungen in der Regel an solchem Kleinkram wenig Interesse haben. Ich kann dazu mal eine eigene Erfahrung bringen: Mir wurde ein MTB-Rahmen geschenkt. Da mir das schonmal passiert ist, dass ich günstig an was gekommen bin, das sich hinterher als geklaut herausstellte, überprüfe ich mitlerweile alle Rahmennummern bei der Polizei. Und siehe da, das MTB war geklaut. Der Vorbesitzer war aber bereits bezahlt worden und da nur noch der Rahmen ohne Anbauteile vorhanden war, hat mir die Versicherung den Rahmen damals geschenkt. Das alles lief direkt auf der Wache, der Beamte telefonierte direkt mit der Versicherung um das zu klären, trug mich direkt als neuen Besitzer ins Zentralregister ein und fertig. Solltest du also das Pech haben und eine geklaute Simson erwischt haben, würde ich an deiner Stelle mal mit der Rahmennummer zur Polizei wandern und das überprüfen lassen, wie die Versicherung da zu steht. Alles andere ist meines Wissens nach sowieso nicht legal.
    Wirkliche Sicherheit kann dir dein freundlicher Polizist vor Ort bringen.
    Viele Grüße
    Karl

  • Bei uns geht das auch so, dass ich auf die Wache trabe mit der FIN unterm Arm und Höflich nachfrage, ob der Beamte nachschauen könnte, ob die FIN bei ihn als gestohlen gilt. Moped habe ich noch nie mit genommen. Einer hat mal danach gefragt, hat sich aber mit "Ich will die noch Kaufen" beruhigen lassen.
    Die Auskunft war immer kostenfrei und schnell zu bekommen.
    Ich denke Du hast da ne ziemlich große Welle angschoben mit Deinem auftreten. Deshalb sind die wohl es bisse angepisst. Beamte wollen ihren Büroschlaf net versäumen.
    Aber ne meldung nach Erlangung des Kennzeichens habe ich noch nicht von gehört.
    Hast Du schon KBA-Papiere beantragt?

  • Danke für die schnellen Antworten!


    Pittiplatsch: Ich weiss es nicht, ob gemopst oder nicht. Auf jeden Fall nicht von mir! Und auch definitiv nicht in den letzten Jahren (wie gesagt, ab so Mitte 2009 ungefähr habe ich Sie immer angemeldet).
    +++
    Auszahlen tun die Versicherungen doch nur bei Vollkasko-Schutz, oder? In dem Zustand, wie ich Sie damals gekriegt habe glaube ich kaum, dass da jemand nen Diebstahlschutz mit bezahlt hätte...
    Und wie gesagt: Die Polizei will dass ich damit vorbei komme... evtl. versuche ich es mal bei ner anderen Station...?! Aber dann sehen die ja auch, dass ich die Maschiene habe, anhand der Fahrzeughistorie, oder?
    "Guten Tag, ich wollte mal sehen, ob meine Simson, die ich seit Jahren habe, geklaut ist... wenn ja will ich Sie aber trotzdem nicht mehr hergeben..." -> Hm...


    Rotmopedbaby:
    Nein, KBA-Papiere habe ich nicht, weil ich ja die alten Papiere habe, aber da eine ABE ja so wie so nicht als Eigentumsnachweis gilt werden die das ja wohl nicht dann überprüfen, oder? Iss ja eigentlich nur die Bestätigung, dass die Maschiene auf deutschen Strassen fahren darf.


    Bin auch ins Schlingern gekommen, als ich in einem Katalog einer bekannten Firma "Blanko-Papiere" zum kauf entdeckt habe, mein Kumpel die Horror-Geschichte seiner Camino aufgebracht hat und meine Freundin mir wegen den Kosten der Motorgeneralüberholung den A... aufreissen wolle...


    Ergo:
    Also ein geklautes Auto kann man definitiv NICHT zulassen, das war irgendwann (gar nicht so lange her) im TV... und auch habe ich noch nie von ner Meldung nach Erlangen des Kennzeichens gehört.
    Also weiss ich eigentlich durch ein Kennzeichen nur, dass ich ein Kennzeichen habe... ??


    Hier ist noch mal der Link zu dem Referat, evtl. lese ich das zu paranoid?: http://www.kbashop.de/wcsstore…Suchvermerke_20111014.pdf


    Und das mit dem Auftreten: Ja, ich habe die Eigenschaft nur schwer zum Punkt zu kommen. Meine Freundin kritisiert das auch immer und meint, dass ich die Leute damit sogar verwirre. Tut mir echt leid.
    Beim Kba haben Sie mich trösten wollen, weil mein Moped geklaut ist (..."man findet Sie ganz bestimmt") und die Polizei, naja... wundert mich direkt dass Sie mich nicht da behalten haben... Dekra dachte: Ich will Papiere für ein Mops-Moped und die Versicherung klärte mich auf, dass ich ohne ABE nicht versichert bin... :(

    • Offizieller Beitrag

    Schreib dir einfach die FIN auf, trab zur Wache, frag ob die geklaut ist, der Kollege tippt das in den Rechner und bums hast du dein Ergebniss. Falls der Hobel geklaut ist, wirst du dann sicher nochmal zu hören kriegen, dass du den doch bitte zur Wache bringen sollst - aber selbst dann dürfte es das gewesen sein. Bei mir liefs immer so, meine Kontaktdaten hat noch nie jemand aufgenommen. Nicht lang fackeln, einfach fragen obs geklaut ist oder nicht. Wie lang in deinem Besitz und solch Zeuch ist ja erstmal unwichtig. Telefonisch geht das übrigens nicht - nur falls du das vor hast :wink:
    Von den Blanko-Papieren lass man besser die Pfoten, das ist nämlich Dokumentenfälschung.

  • Alles klar!


    Und: Bei der ABE, wenn ich die beantrage, dann checken die das ob gemopst oder nicht?
    Ich meine nur, falls die Polizei sich wieder weigern sollte...

  • Also... mag ja sein, dass ich hier wieder zu kompliziert denke, ABER:


    Für die Papiere muss ich ja nur dieses Internet-Formular ausfüllen...
    Dann kann man sich ja theoretisch Papiere bestellen, bevor man nen Simmi mopst...


    Zum Anmelden braucht man ja nichtmal mehr welche, geht ja mtlw. sogar per Online-Bestellung.


    Jetzt bringt mich die Geschichte mit dem MTB zum grübeln: Wie lange ist denn ein Fahrzeug eingentlich gestohlen gemeldet? Ich meine, ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn meinem Opa mal nen Moped vor 50 Jahren geklaut wurde, dass versucht werden wird es ihm heute wieder zu bringen...
    Genau so würde ich das nach 10 Jahren nicht glauben.


    In der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) §44 Abs. 5 steht "...nach Beendigung der Fahndungsmassnahmen" - das wäre ja dann gar nicht lange... als Sie mir bei meinem Trabi die Scheiben zerdeppert hatten, kam da schon ein Scheiben nach so 6 Wochen oder so: Verfahren eingestellt.


    Also wenn ich das Gesetz wäre: Ich würde es am besten finden, die Kartei der gemeldeten Fahrzeuge zu filzen...

    • Offizieller Beitrag

    Beendigung der Fahndungsmassnahmen heisst NICHT Löschen der Eintragung im Register. Ich kann mich irren, aber meines Wissens nach werden als gestohlen gemeldete Fahrzeuge erst nach Wiederauffinden aus dem Register gelöscht. Bei der MTB-Geschichte, die um 2010 gewesen sein muss, war das auch schon - lass mich lügen - 7 Jahre gemeldet. Wirkliche Sicherheit wirst du am schnellsten und unkompliziertesten mit dem Besuch der nächsten Wache erlangen.

  • 7 Jahre?! Bei nem Fahrrad?


    Diese Antwort hatte ich mir eigentlich am wenigsten bis garnix-ten gewünscht, aber dennoch vielen Dank.
    Das ist ein klarer Fakt.


    Schön, dass zwischen Theorie und Praxis bzw. Gesetz und Realität so eine grosse Kluft ist:


    (5) Die Angaben über Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen des Fahrzeugs, des Kennzeichens oder der Zulassungsbescheinigung Teil II sind bei deren Wiederauffinden, sonst nach Ende der Fahndungsmaßnahmen zu löschen.
    -> §44 FZV


    Nachtrag:
    FZV - Fahrzeugzulassungsverordnung
    Da ein Fahrrad nicht angemeldet wird... google.... Diebstahldatenbank


    Dann führt wohl echt kein Weg um einen Besuch auf der Wache drumherum.


    Ach ist mir auch egal. Hop oder Top! Wenns wirklich gemopst ist, dann einige ich mich irgendwie mir dem Ur-Besitzer und habe keine Probleme dann vorm Himmelstor!! Trotzdem, selbst Handys für 10€ werden zentral gesperrt.

  • Und das mit dem Auftreten: Ja, ich habe die Eigenschaft nur schwer zum Punkt zu kommen. Meine Freundin kritisiert das auch immer und meint, dass ich die Leute damit sogar verwirre. Tut mir echt leid.
    Beim Kba haben Sie mich trösten wollen, weil mein Moped geklaut ist (..."man findet Sie ganz bestimmt") und die Polizei, naja... wundert mich direkt dass Sie mich nicht da behalten haben... Dekra dachte: Ich will Papiere für ein Mops-Moped und die Versicherung klärte mich auf, dass ich ohne ABE nicht versichert bin... :(


    Auf der anderen Seite ist das auch der Stoff, aus dem Komödien gemacht sind.
    :D

  • Immer wieder gerne genommen, nimm die FIN des Fahrzeuges, welches Du kaufen möchtest und ab zur Rennleitung. Mit einem freundlichen Auftreten die Herren fragen: Könnten Sie einmal Ihren Computer befragen, was er zu dieser FIN weis ? Klappte bisher immer . 3 Mal gekauft 1 mal die Rennleitung im Gepäck zum Verkäufer. Die geben eigentlich immer Auskunft. Du kannst dann zumindest davon ausgehen ,dass keine Diebstahlsanzeige vorliegt. Dann brauchstde nur noch einen Kaufvertrag und los gehts.

  • Dann führt wohl echt kein Weg um einen Besuch auf der Wache drumherum.


    Eben, das einzig sinnvolle ist, die Rahmennummer von der Polizei auf Diebstahlsdelikte checken zu lassen. Extremes tammtamm um eine wirklich banale Sache.....


    Zitat

    ich habe die Eigenschaft nur schwer zum Punkt zu kommen.


    Ist mir jetzt garnicht aufgefallen....:shock:

  • Hallo, Danke für die Antworten,

    aber ich betone nur noch mal die Frage nach der Erfahrung anderer. Meine Frage betrifft hierbei eher die Grundsätzlichkeit und auch das Interesse der Polizei an einer evtl. Wiederbeschaffung und der Einhaltung ihrer eigenen Gesetze... Mtlw. habe ich mich da so'n bischen festgebissen, weil das wohl ein grossen Geheimnis ist. Im TV werden mir mit unter banale Fragen in einer Endlosschleife erklärt aber zu diesem Thema wird geschwiegen.


    >> Das Gesetz schreibt eindeutig vor, dass Fahrzeuge automatisch geprüft werden und zwar auf Stilllegung, Diebstahl und alles was sonst noch so vor liegt... bitte schön:


    Strassenverkehrsgesetz


    § 36b Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes
    1) Das Bundeskriminalamt übermittelt regelmäßig dem Kraftfahrt-Bundesamt die im Polizeilichen Informationssystem gespeicherten Daten von Fahrzeugen, Kennzeichen, Fahrzeugpapieren und Führerscheinen, die zur Beweissicherung, Einziehung, Beschlagnahme, Sicherstellung, Eigentumssicherung und Eigentümer- oder Besitzerermittlung ausgeschrieben sind. Die Daten dienen zum Abgleich mit den im Zentralen Fahrzeugregister erfassten Fahrzeugen und Fahrzeugpapieren sowie mit den im Zentralen Fahrerlaubnisregister erfassten Führerscheinen.
    (2) Die Übermittlung der Daten nach Absatz 1 darf auch im automatisierten Verfahren erfolgen.

    • Offizieller Beitrag

    Was genau ist "ein großes Geheimnis"? Zu welchem Thema genau wird wo geschwiegen? Und was genau weckt deinen Verdacht, irgendwer würde sich nicht ans Gesetz halten?


    Mit Verlaub - du kommst nicht nur nicht zu Punkt, du drückst dich auch ziemlich kryptisch aus.

  • Naja, die Frage ist doch gar nicht so kompliziert:


    Kann ich in Zukunft darauf vertrauen, dass wenn ein Moped angemeldet war, es eben nicht auf ner Liste steht und ich es kaufen kann.


    Lt. Gesetz ist es so.
    Lt. eines Bekannten eben nicht.
    Daher die Frage nach weiteren Erfahrungen.


    Wenn ich damit plane zu hökern wäre es ein eindeutiges Indiez beim Ankauf.
    Habe wie schon beschrieben schon das KBA angeschrieben und die machen ein Geheinmis draus, genau wie alle anderen. Es gibt kein : "Nein, wir prüfen gemeldete Mopeds nicht" - und auch kein : "Ja, wir prüfen das, also alles grün".


    Wäre ich ein LKW-Fahrer wüsste ich durchs TV wie ich meine Ladung sichern muss. - Bin ich aber nicht.
    Würde ich Zigaretten aus der Türkei nach Deutschland transportieren wüsste ich wie ich mich am Airport zu verhalten habe. - Mache ich aber nicht.


    Die Frage entstand aus der Sorge, mein Moped wäre geklaut und der Behauptung meines Bekannten. Nachforschung nicht möglich? Daher die Frage nach Erfahrung...

  • Sag mal? Bist du immer so schwer von Begriff? Wenn du ein Fahrzeug kaufst, checkst du VOR DEM KAUF bei der Polizei die FIN!
    Es zwingt dich doch keiner die Katz im Sack zu kaufen. Was willst du es dir so schwer machen?

  • Sag mal? Bist du immer so schwer von Begriff? Wenn du ein Fahrzeug kaufst, checkst du VOR DEM KAUF bei der Polizei die FIN!
    Es zwingt dich doch keiner die Katz im Sack zu kaufen. Was willst du es dir so schwer machen?



    Ich wollte gerade etwas ähnliches schreiben :D

  • Sag mal? Bist du immer so schwer von Begriff?



    Eigentlich nicht, meine Frage war eine "höfliche Bitte nach Erfahrungsberichten" und ob es so etwas gibt.
    Gibt es wohl ja. Aber evtl. eben nicht hier.


    Kein Grund meine Intelligenz in Frage zu stellen, wie ich finde...


    Ist doch auch mal interessant, was "die da so oben" mit den ganzen persönlichen Daten so machen oder nicht? Also mich interessierts... aber egal.


    Noch eine persönliche Anmerkung:
    Dies ist ein Forum mit gelagerten elektronischen Texten, es muss sich also niemand genötigt oder gedrängt fühlen, IRGENDWAS zu antworten.
    Hätte mich interessiert, habe meinen Fall dargelegt und im Notfall kann man auch nix antworten und diesen Beitrag einfach "vergammeln" lassen...

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