M5x1 Motor in S50 legal?

  • Servus,
    ich hatte das Schonmal gefunden aber jetzt irgendwie nicht mehr?..
    Ist es erlaubt einen s51 Motor in einen S50 zu bauen, Kumpel wurde letztens von den Freunden vom Amt angehalten und die sagten es sei nicht erlaubt.?
    Danke für eure Hilfen

  • Danke schön... :) ging ja rasch:D
    Und wie sieht das mit den Blinkern aus.?
    Die Leute im grün meinten das kann jeder selber entscheiden ob die Dinger dran sind und funktionieren, oder ganz ab.:)

    • Offizieller Beitrag

    Danke schön... :) ging ja rasch:D
    Und wie sieht das mit den Blinkern aus.?
    Die Leute im grün meinten das kann jeder selber entscheiden ob die Dinger dran sind und funktionieren, oder ganz ab.:)



    Da hatten die Grünen ja so richtig Ahnung.


    Blinker gehören bis auf die N-Modelle dran und müssen auch funktionieren.


    Das mit der Liste, der statthaften Umbauten ist Grenzwertig. Es ist erlaubt, aber schon zu Ostzeiten musste das bei der Volkspolizei vorgeführt werden. Mit Pech muss das heute dem Dampfkesselverein gezeigt werden.


    MfG


    Tobias

  • Okay so dacht ich mir das auch:). Aber ich will unbedingt auf M5x1 umsteigen.. Mit s50 Motoren hab ich nur Probleme.
    Ich habe ein Angebot 50€ ein zerlegter 4 gang Motor..? was sagt ihr dazu?:)

  • Der S50 Motor, wenn er gemacht ist, läuft genauso gut.
    Dazu eine E-Zündung.


    Aber klar der 5x1 hat eben auch Vorteile, siehe 44mm-Hub und besserer Drehmoment Verlauf und bis zu 5-Gänge.

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • Zitat

    Lassen wir deinen Tuningkram mal weg, sind es legal erstmal nur 4-Gange.


    Ändert sich die Endübersetzung nicht, sind mit TüV Eintragung auch die 5 Gänge legal. ;)

  • Legal sind auch 5-Gänge machbar!
    Ändert sich die Übersetzung nicht, braucht es noch nicht mal eine Abnahme. Da das MS50 5-Gang Getriebe eine Zulassung besitzt.


    ABER:


    MS50
    Primär 3,25
    5. 23:32 ->1,39
    Ritzel : 16
    Mitnehmer: 51




    S51
    Primär 3,25
    Ritzel: 15
    Mitnehmer: 34
    ->1,54


    das heisst, mit 5. 23:32 und einem 13er oder 12er Ritzel zu 34er kannst du es eintragen!

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

    4 Mal editiert, zuletzt von tagchen ()

    • Offizieller Beitrag

    nein Legal sind das auch 5-Gänge!
    Ändert sich die Übersetzung nicht, braucht es noch nicht mal eine Abnahme. Da das MS50 5-Gang Getriebe eine Zulassung besitzt.



    Das halte ich für eine mehr als gewagte Behauptung. Denn die ABE wurde nicht für ein 5-Gang-Menue ;) ausgestellt.


    Peter

  • Habe habe es am Anfang des Jahre erst durch.
    Das MS50 Getriebe hat eine Zulassung, darum muss es auch nicht extra erwähnt werden.
    ABER die geänderte Übersetzung.


    Das Problem, wie oben erwähnt, der MS50 hat anderes Primärritzel und Mitnehmer. Somit wird sich das Übersetzungsverhälnis immer ändern. Eine Abnahme also erforderlich sein. Aber es geht ohne Probleme einzutragen.
    Gehen wir also erstmal davon aus, 4.Gang geht immer. 5.Gang wer will, mit Abnahme.


    das sieht dann so aus!

  • ^ganz legal, da der 3.Gang am Ende ein gleiches Verhälnis hat. Also sich nix an der Geschwindigkeit ändert. Nur du kannst den Motor besser auslasten, bzw. Territorial besser nutzen.

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • Ja Elektronikzündung ist vorhanden(lief Orginal 70) aber die Simmerringe haben sich halt verabschiedet:( und das heißt ja dann spalten-.- Und der M5x1 Motor ist ja nun mal auch Schrauberfreundlicher wie der M53..

  • Ohne Zylinder und Kurbelwelle.
    Dichtungen und Lager sind bei ~40euro + Einbau ~100euro. +50euro Kurbelwelle (30 regenrieren). Zylinder Schliff für 20euro.
    Schaltklaue und Feder + Kugel = 17euro.

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • Naja ich werde das ganze meinem Kumpel in die Hand geben(macht Motor seidem er 14ist)
    Ich hett da noch eine frage(will nie erst ein neuenFred machen) welche Batterie brauch ich für meinem S50B2?
    danke:)

  • Ist es erlaubt einen s51 Motor in einen S50 zu bauen, Kumpel wurde letztens von den Freunden vom Amt angehalten und die sagten es sei nicht erlaubt.?


    Es ist zulässig (erlaubt) in dem Sinne, das es dafür eine Werksfreigabe gibt (genau wie z.B. für den Einbau eines GTI Motors in einen Golf I Diesel).


    Legal ist es erst, wenn der Umbau von der technischen Prüfstelle positiv begutachtet und von der Zulassungsstelle mit dem Vermerk "Betriebserlaubnis erteilt" in die Fahrzeugpapiere eingetragen wurde. (genau wie z.B. der Einbau eines GTI Motors in einen Golf I Diesel).


    So einfach ist das.


    Gruss von Frank

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