Wer kennt diese Schwalbe aus dem Ruhrpott???

  • So denn Sie wirklich ein Cop war.:? Vieleicht war das auch gelogen.



    Das kann natürlich gut sein. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung käme es aber raus, welchen Beruf sie hat. Wenn das auch gelogen ist, würde es dem Gericht sicher nicht gefallen...........


    Gruß Peter

    Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!

  • Krass!


    Ich würde die Seite von Ebay, die Restaurator verlinkt hat, speichern, ausdrucken und mit dem Kaufvertrag einem Anwalt vorlegen. Wenn ein Verkäufer von nix eine Ahnung "haben will", dann darf er den Artikel auch nicht als "restauriert", etc. anpreisen, weil er ja keine zuverlässige Aussage über das Objekt geben kann. Selbst das angebliche Schlupfloch des Verkäufers, mit "keine Garantie, Gewährleistung und/oder Rücknahme", gelten in solchen Fällen nicht, da die Beschreibung des Artikels nicht zutreffend war.
    Wenn der Käufer nicht das erhält, was ihm zugesagt wurde, muss es der Verkäufer wieder zurücknehmen, da der Verkäufer verpflichtet ist eine wahrheitsgemäße Angabe über das zu verkaufende Produkt zu machen hat.


    Grüße,
    Schwalbenchris

  • Schwalbenchris, ist bereits alles so geschehen und befindet sich wohl beim Schreibdienst. Der Anwalt gibt mir sehr gute Chancen. Aber die junge Polizistin hat ja mit Ihrem ehemaligen Lebensgefährten und dem Juraprofessor gesprochen, die das alles in Ordnung finden.......

  • Also ich kann mlglatze1 einerseits schon verstehen - warum er sich für einen so teuren Kauf entschieden hat. Denn es ging mir ähnlich - glücklicher Weise war mein Griff ins K.. aber nicht ganz so tief.


    Wenn man keine Ahnung hat - was sich mlglatze1 ja auch offen eingesteht - und wenn man auch keinen Bock hat, sich das nötige Wissen anzueignen (wobei dann die Bezeichnung Schwalbe als Hobby aus meiner Sicht falsch ist) - bleibt ja nur die Möglichkeit, ein teures, möglichst von einer Fachwerkstatt durchgechecktes und restauriertes Fahrzeug zu kaufen, um sofort damit Fahren zu können und Spaß zu haben.


    Das für so etwas Auktionshäuser völlig ungeeignet sind, man ein Moped nicht ungesehen kaufen sollte und der Kauf direkt bei einer renomierten Werkstatt oder unter Zuhilfenahme von Jemandem, der sich mit der Materie auskennt, der bessere Weg gewesen wäre, hat mlglatze1 ja nun ziemlich schmerzhaft lernen müssen.


    Aber, wie gesagt, dass man mit der Erwartung "teuer = gut" an die Sache herangeht, zumal der Verkäufer ja ein voll restauriertes Fahrzeug versprochen hat, kann ich gut verstehen.


    Mein vor einigen Monaten gekaufter SR50 wurde auch als "Museumsstück" angewiesen - in TOP-Zustand. Im Nachhinein - optisch hui - technisch pfui. Angefangen bei toter Vorderbremse über den falschen Vergaser, falschen Benzinhahn, zusammengeschweisten Auspuff (und dann fein die Schellen drüber, damit es nicht auffällt) bis hin zu einem völlig leistungsschwachen und im nachhinein ebenfalls toten Motor. Aber von den zahlreichen SR50, die ich mir angeschaut hatte, war das trotzdem noch der Beste.


    Ich habe zum Glück nicht so viel gezahlt wie mlglatze1 und habe mich für den anderen, hier ebenfalls schon genannten Weg entschieden. Ich habe mir das Simson-Buch gekauft und erst einmal tagelang studiert. Dann habe ich mich daran gemacht, Bremsen, Vergaser, Auspuff und noch diverse kleinere Sachen zu reparieren.


    Ich bin wahrlich kein Schrauber-Gott - habe ich habe meinen Spaß am Schrauben gefunden und schon eine Menge über meine Simi gelernt.


    An den Motor habe ich mich nicht herangetraut - weil mir einerseits das nötige Werkzeug fehlt - andererseits habe ich es mir auch einfach nicht zugetraut.


    Aber dafür gibt es ja Fachwerkstätten - die, auch hier im Forum - durch Gleichgesinnte empfohlen werden. Gestern durfte ich meinen Motor aus einer Fachwerkstatt in Berlin-Lichtenberg wieder abholen mit neuem Kolben und Zylinder, neuen Wellendichtringen usw. usw. - die Reparaturliste füllt ein A4 Blatt. Beim Preis habe ich dann gedacht, ich höre nicht richtig - aber im positiven Sinne - die Regeneration meines Motors (nicht komplett, sondern nur regenerierungsbedürftige Teile) hat mich 151,00 EUR gekostet. Gerechnet hatte ich mit 250 - 350 EUR, das waren so die Preise, die ich u. a. hier im Forum gelesen habe.


    Sicher, unter Berücksichtigung des Kaufpreises, der von mir gekauften Teile und nun noch der Werkstatt-Rechnung, bekomme ich das Geld, was mich dieser Roller bisher gekostet hat, nie wieder rein, wenn ich den Roller verkaufen würde.


    Da sind wir an dem Punkt, über den mlglatze1 nachdenken sollte. Ich würde meinen Roller nie im Leben wieder verkaufen (außer ich nage wirklich am Hungertuch) - denn ich habe ihn mir aus Leidenschaft gekauft. Ich hatte vor 20 Jahren schon mal so einen - und für mich ist Simson eben wirklich ein Hobby.


    mlglatze1 - hast Du den Roller eben "nur" für Deine Töchter gekauft, weil die Schwalbe ja so knuffig (und in Deinem Fall auch noch so schön bunt) ist, und Dir Simson ansonsten völlig "Wurscht" ist - versuchs weiter mit dem Anwalt.


    Ist die Simi für Dich wirklich Hobby, streif den Ärger ab, nimm die Herausforderung an - und rette "das gute Stück". Kauf Dir das Schwalbe-Buch - weitere Hilfe findest Du hier im Forum - seien es Leute, die Dir praktisch beim Schrauben helfen oder auch virtuell.


    Für welchen Weg Du Dich auch entscheidest - viel Erfolg.

  • Ich habe die Schwalbe zu 90 % für meine Mädels als Transportmittel gekauft und zu 10 % damit spekuliert mich selber mal drauf zu setzen. Ich habe natürlich auch was Spass dran bekommen, aber wenn ich jetzt dran schraube, dann kann ich den gerichtlichen Weg vergessen. Ich kann auch nicht akzeptieren, so über den Tisch gezogen zu werden. Das sind ja auch keine kleinen Mängel.

  • aber wenn ich jetzt dran schraube, dann kann ich den gerichtlichen Weg vergessen.



    Das ist ein wichtiger Punkt, den viele leider nicht beachten! Wenn jemand wie hier geschehen, sein Recht bei Gericht holen muss oder will, darf er an der Mopete nicht verändern! Auch keine "kleinen Mängel" beseitigen.


    Gruß Peter

    Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!

  • Hallo warum hast du für deine Mädels keinen S51 oder einen S53 gekauft ?? Wollten deine Mädels keinen S51 oder einen S53 haben ??
    Ich finde einen S51 oder ein S53 eh viel schöner als eine Schwalbe ist nur meine eigene Meinung.

    Schöne grüße Ronny.

  • Hallo warum hast du für deine Mädels keinen S51 oder einen S53 gekauft ?? Wollten deine Mädels keinen S51 oder einen S53 haben ??


    Du hast diese, für die Problematik eigentlich nicht relevante Frage, erfolgreich selber beantwortet.


    mfg
    Albi

  • Hab mir das ganze hier mal durchgelesen und mir fällt nur ein Spruch dazu ein:
    "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"!
    Auch wenn die gute Frau nichts davon wusste, so hat sie es wie beschrieben verkauft.
    Aber ich habe etwas interessantes bemerkt: Sie hat, wie bei ebay-Auktionen von Privatpersonen üblich, die Rückgabe oder Gewährleistung NICHT ausgeschlossen!
    Und genau hier kannst du glaube ich ansetzen!
    Schau mal hier nach: Gewhrleistung & Garantie-FAQ - Fragen und Antworten zur Gewhrleistung beim Kauf von Gebraucht-PC's
    Kommt jetzt halt noch drauf an, ob dieser Gewährleistungsanspruch in deinem Kaufvertrag ausgeschlossen wurde?! Im Kaufvertrag den ich gerade angeschaut habe vom ADAC stehen auch solche Klauseln für den VERkäufer drin: "Nach der Rechtsprechung muss der Verkäufer auch geringfügige Unfallschäden dem Käufer ungefragt offenbaren."
    Also ich würde das auch über den Anwalt laufen lassen, wenn Sie nicht einsichtig ist, aber Sie weiß wahrscheinlich selbst ganz genau, warum sie die Schwalbe nicht zurück nimmt!


    Drücke dir die Daumen und hoffe, ich konnte irgendwie helfen!

  • selbst wenn bei ebay garantie und gewährleistumng ausgeschlossen werden muss der artikel immernoch der beschreibung entsprechen. ist das offesnichtlich nicht der fall ist auch ein privater verkäufer verpflichtet entweder den schaden auf sein kosten (einschließlich evtl anfallender versandkosten etc.) zu beheben oder den Kauf Rückabzuwickeln (das bedeutet übrigens auch das der verkäufer die Hin und Rück Versand kosten im Falle der Rückgabe zu tragen hat!). Keiner soll denken das er mit den paar sätzen am ende sich von jeglicher Frechheit und beanstandung schützen kann! bei so einer frechheit kann ich den weg zum anwalt verstehen. aus meiner sicht sind die aussichten nicht so schlecht.


    viel erfolg

  • das bedeutet übrigens auch das der verkäufer die Hin und Rück Versand kosten im Falle der Rückgabe zu tragen hat!


    viel erfolg



    Stimmt so nicht.
    Wie sich das mit den Versandkosten verhält kannst du ja nochmal näher in Erfahrung bringen.
    _______________________________
    Dem Verkäufer MUSS eine Arglosigkeit nachgewiesen werden. Es ist ein großer Unterschied ob man das nur vermutet oder ob man das stichhaltig beweisen kann.


    Die Verkäuferin behauptet im schlimmsten Fall, das zur Zeit der Lieferung alles den Angaben entsprach und schon steht Aussage gegen Aussage! In einem Gewerblichen Kauf müsste der Verkäufer beweisen das die Ware einwandfrei war.


    Zitat von www.anwalt-seiten.de

    Nach dem Gesetz besteht das Recht auf Umtausch und Rückgabe nur, [highlight]wenn eine Sache bei der Lieferung nachweislich mangelhaft war.[/highlight] Wenn manche Verkäufer ein Rückgabe- und Umtauschrecht auch bei mangelfreien Waren für eine bestimmte Zeit nach Lieferung einräumen, handelt es sich hier um eine freiwillige Leistung. Ein gesetzlicher Anspruch auf diese Rechtseinräumung besteht nicht.


    Quelle: Gew


    Wenn die Dame einen guten Anwalt hat ist die Sache eigentlich schon als gescheitert anzusehen.


    Und schlussendlich noch ein schöner Link eines Anwaltskanzlei:
    Recht haben und Recht bekommen von Anwalt Gerrit Naber, Fachanwalt f

    Mal bist du Hund, mal bist du Baum...

    Einmal editiert, zuletzt von Matze ()

  • Hm. Sämtliche Kommentare dazu, wie man solch ein Möff kaufen kann spare ich mir mal, die sind schon zur Genüge geschrieben worden.


    Auch ich kenne das Moped nicht.


    Um mal was produktives beizutragen: Meiner Ansicht nach gibt es 2 mögliche Vorgehensweisen.
    1) Man versucht, den Kauf rückgängig zu machen. Ich habe von Jura keine Ahnung und kann daher nicht beurteilen wie groß die Aussicht auf Erfolg ist und mit welchen Kosten zu rechnen ist.


    2) Man beantragt neue Papiere, kauft die fehlenden Ansaugteile, baut sie ein und stellt sie bei eBay wieder als fahrbereit, aber nicht schön ein. Schätzungsweise sollte das in der Ecke von Deutschland dann so bei 500€ auslaufen. Auch wenn man den Vogel in Teilen verhökert wird das Endergebnis nicht viel höher sein. Wenn man etwas für deutlich mehr als den Marktwert kauft, kommt man halt ohne Lehrgeld nicht mehr aus der Sache heraus.


    Kaufen würde ich dann eine KR51/2 E oder L, möglichst mit VAPE Zündung. Zustand: Optisch ein wenig gebraucht, aber unverbastelt und technisch fit. Da bekommt man eigentlich immer das meiste fürs Geld. Auf keinen Fall lässt man sich von seinen Mädels wegen des Farbtons "Barbiepink" ins Handwerk pfuschen ;)
    Hier im Nest gibts genug Leute die gerne Mopeds kaufen gehen und auch anderen Nestlern Schützenhilfe gewähren (mich eingeschlossen). Guck doch einfach mal in den Thread "Zwischen Köln und Düsseldorf / Bergisches Land", da kurven einige herum. Und das Forum ist ja auch noch da, hier gibt es Kaufberatungen (im Wiki). Ausserdem kann man einen Thread aufmachen wo man Angebote reinpostet und darum bittet diese zu bewerten.


    Für 2000 € sollte es keine größere Schwierigkeit sein ein Restaurationsobjekt zu kaufen und komplett restaurieren zu lassen. Dumcke z.B. hat immer mal wieder restaurierte Fahrzeuge im Angebot. Von der AKF Schwalbe würde ich persönlich abraten.


    Zum Schluss noch ein Tip: Wenn man so gar nicht gewillt ist, zwischendurch mal einen Schraubenschlüssel in die Hand zu nehmen sollte man die Finger von Oldtimern lassen, man wird sonst nicht richtig glücklich damit. Aber keine Angst, Simsons sind so konstruiert, dass lernwillige Leute nicht vor unlösbaren Aufgaben stehen.

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