BKatV stimmt nicht mit StVO überein

  • Hallo durch einen Hinweis in der Münchner Facebookgruppe hab ich gesehen das im Bußgeldkatalog steht:


    Nr. 78:
    "Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug
    benutzt, dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit weniger als 60 km/h betrug[...]"
    BKatV - Einzelnorm


    Im §18 Abs. 1 StVO steht aber (wie es sein "soll"):
    "Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;[...]"
    StVO - Einzelnorm


    Somit widersprechen sich beide Ordnungen/Verordnungen genau bei dem für uns entscheidenden Wert von 60 km/h. Wäre mal interessant was dann im Zweifel zählt, sprich ob man zwar gegen die StVO verstoßen hat aber laut BKatV kein Bußgeld von 20 Euro zu zahlen hat!?

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    • Offizieller Beitrag


    Probiere es doch aus...

    • Offizieller Beitrag

    hm is doch quasi ein Freifahrtsschein für diverse kurze Abkürzungen von Kraftfahrtstraßen


    Nö. Die StVO ist da eindeutig. Du darfst nicht. Und wenn der Bußgeldkatalog da keine eindeutige Sanktion im Angebot hat, legt die zuständige Behörde eben individuell was fest - sind ja "nur" Regelsätze.


    Dennoch eine interessante Diskrepanz der Rechtsnormen.

  • Das ist ja interessant... :shock:

    Da schließe ich mich Prof an - das ist definitiv eine Ordnungswidrigkeit nach §§ 18 I, 49 I Nr. 18 StVO, 24 StVG.

    Interessant ist, dass der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog unter der TBNR. 118106 von "60 Km/h oder weniger" spricht, dabei aber auf den Bußgeldkatalog lfd. Nr. 78 verweist... (§ 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 78 BKat)




    Scheint also in der Tat fehlerhaft zu sein und müsste man m.E. aber anfechten können... hmm...

    Werde das mal einem Verkehrsrechtsexperten zeigen und horchen, was der dazu sagt...

    Gruß Hauptstadt-Schwalbe

    Schwalbepilot.de | Alles rund um die Simson Schwalbe

  • 60km/h und weniger! Bauartbestimmt!
    Unsere sind Bauartbestimmt 60km/h Höchstgeschwindigkeit! Nicht 61 oder 62 Km/h wie an einigen Kranwagen!!!!!
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Ja schon klar, es geht aber eben darum das es im Bußgeldkatalog anders steht als in der StVO und im Tatbestandskatalog. In letzteren beiden ergänzen sich die Formulierungen nämlich (mehr als 60 km/h; 60 km/h und weniger).
    In der Facebookgruppe wird im übrigen ob der "neuen Freiheit" schon ein Autobahnkorso mit 250 Simmen von München nach Bayreuth geplant. ;)

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    • Offizieller Beitrag

    Nochmal: Die StVO definiert das Verbot. Damit ist die "neue Freiheit" schonmal obsolet. Die Tatsache, dass die BKatV keinen passenden Tatbestand parat hat, spielt keine Rolle, da im Zweifel eben individuell abgestraft wird. Bei eurem lustigen Autobahnkorso dann wegen fehlender Fahrlässigkeit (also Vorsatz) auch gern zu einem entsprechend erhöhten Kurs.


    Interessant wäre, ob hierzu eine ständige Rechtsprechung existiert.

  • Bei eurem lustigen Autobahnkorso dann wegen fehlender Fahrlässigkeit (also Vorsatz) auch gern zu einem entsprechend erhöhten Kurs.


    Was heißt hier "eurem Autobahnkorso", heißt ja nicht das ich mich ernsthaft an der "Disskussion" beteiligt habe und im übrigen gab in dem Post sogar einen sichtbaren zwinkernden Smiley.
    Naja war auch alles nur Spinnerei, ich finds an manchen Stellen halt echt nervig. Insbesondere wenn die Kraftfahrstraße dann noch auf 60 oder gar 50 km/h begrenzt ist (ich sag nur Tiergartentunnel Berlin!). In München gibts auf dem mittleren Ring ja auch diverse Tunnel usw. die für 60km/h tabu sind, da werd ich dann wenn die Frau Hansen hier ist mal sehen ob die sich sinnvoll umfahren lassen, bzw ob mich das auf meinen Wegen überhaupt tangiert.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Genau so ist es, wie Prof es sagt - das ist definitiv eine Ordnungswidrigkeit nach §§ 18 I, 49 I Nr. 18 StVO, 24 StVG.

    ich sehe da aber auch noch ein anderes Problem - bei dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift, die quasi vom Rang her unter der StVO und der BKatV liegt. Der Tatbestandskatalog darf daher auch nicht im Widerspruch zu StVO und BKatV stehen... nun könnte ich mir aber vorstellen, dass das als ein Widerspruch gesehen werden könnte...

    Ich werde mich da mal schlau machen

    Gruß Hauptstadt-Schwalbe

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  • ...was hier wieder für ein müll gepostet wird: es sollten nicht 250 sondern 280 mopeds werden (so groß ist die gruppe), die fahrt sollte nicht nach bayreut, sondern nach travemünde gehen, der vorschlag kam von mir und das ganze war kein ernst sondern spaß. es ging einfach um die frage, ob man nun mit seiner simson legal alle tunnel und straßen in und um münchen nutzen darf und ob die schwalbe, welche ab und an auf der autobahn gesichtet wird, dieses vielleicht sogar darf.

  • ich sehe da aber auch noch ein anderes Problem - bei dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift, die quasi vom Rang her unter der StVO und der BKatV liegt. Der Tatbestandskatalog darf daher auch nicht im Widerspruch zu StVO und BKatV stehen... nun könnte ich mir aber vorstellen, dass das als ein Widerspruch gesehen werden könnte...

    Das ist der Punkt. Wirklich sehr, sehr lustig. Ich entdecke sogar noch mehr Widersprüche. Im Tatbestandskatalog heißt es:


    118106 Sie benutzten die Autobahn, obwohl die durch die Bauart bestimmte
    Höchstgeschwindigkeit des von Ihnen geführten Fahrzeugs/mitgeführten
    Anhängers *) 60 km/h oder weniger betrug.
    § 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 78 BKat
    ( B - 1 ) 20,00


    Kein Wort von Kraftfahrstraße, obwohl dies wiederum in der Bußgeldkatalogverordnung steht. Allerdings steht´s im Kapitel mit der Überschrift "Autobahnen und Kraftfahrstraßen".


    Tja, wie ist das nun? Der Tatbestandskatalog ist nur eine Verwaltungsvorschrift, die nicht nur im Rang unter einer Verordnung steht, sondern auch nur als interne Regelung fungiert. Sie besitzt keine Außenwirkung zum Bürger und kommt damit gar nicht als Rechtsgrundlage für einen Bescheid in Betracht.

    Damit stellt der Bußgeldkatalog tatsächlich keine wörtliche Ermächtigungsgrundlage für einen Regelsatz dar, wenn man mit einem Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf einer Kraftfahrstraße oder Autobahn unterwegs ist, obwohl das eindeutig nach StVO unzulässig ist. was nun? Ich bin nicht Prof´s Ansicht, dass in dem Fall die Behörde infach einen individuellen Satz festlegen darf (der sich natürlich an dem normalen Regelsatz orientieren würde). Dieses individuelle Abweichen (nach oben oder unten) gilt nur für geregelte Tatbestände, das stellt die BKatV ausdrücklich klar. Man müsste hier eine Analogie zu Lasten des Verkehrssünders vornehmen, indem man auf den nicht geregelten Fall einfach die "passenden" Regeln eines geregelten Falles anwendet. Genau das ist aber unzulässig. Beim Ordnungswidrigkeitenrecht handelt es sich um abgeschwächtes Strafrecht, und Bestrafung von Tätern ohne bestimmte gesetzliche Grundlage ist ein schwerer rechtsstaatlicher Verstoß, den das Grundgesetz in Artikel 103 II verbietet. Die Geltung von Art. 103 II GG auch im Ordnungswidrigkeitenrecht ist durch das BVerfG bestätigt. Jedermann in einem Rechtsstaat muss selbst erkennen können, welches Verhalten bestraft wird und wie. Sobald da Unklarheiten auftauchen, geht das aus rechtsstaatlichen Gründen niemals zulasten des Bürgers. Da muss der Staat einfach unmissverständliche Regelungen schaffen, Punkt. So müsste und würde das Bundesverfassungsgericht urteilen, da bin ich mir absolut sicher.

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Ich habe jetzt mit dem Verfasser des Kommentars bzw. der Einführung der StVO (Beck-Text) gesprochen und habe ihm das Problem geschildert. Er war von dem Widerspruch auch sehr überrascht und wollte sich mit seinem Kontakt im Bundesverkehrsministerium in Verbindung setzen.

    Urteile zu der Problematik konnte er mir leider (noch) keine nennen...

    Mal schauen, ob er mir da noch weitere Infos zu der Problematik geben kann.

    Melde mich dann wieder...

    Gruß Hauptstadt-Schwalbe

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  • Ich habe jetzt mit dem Verfasser des Kommentars bzw. der Einführung der StVO (Beck-Text) gesprochen und habe ihm das Problem geschildert. Er war von dem Widerspruch auch sehr überrascht und wollte sich mit seinem Kontakt im Bundesverkehrsministerium in Verbindung setzen.

    :shock::confused: Und warum macht man so etwas? Was hast Du persönlich davon? Was haben andere Verkehrsteilnehmer davon? Möchtest Du, dass das so geändert wird, dass in Zukunft auch die Simson auf der Kraftfahrstraße 20 € bezahlen muss, wogegen man sich nach momentanem Stand der Dinge noch mit guter Erfolgsaussicht wehren könnte? Hast Du eine Ahnung, was diese Aktion für eine Lawine zum Nachteil der Simsonfahrer in Gang setzen könnte? Wie naiv kann ein Mensch eigentlich sein? Kann ich nicht verstehen ...


    Mal davon abgesehen - ratsam wäre es (nur um den Faden mal weiterzuspinnen) sowieso nicht, die Sanktionslücke auszutesten. Selbst wenn man der Bullerei noch vor Ort verklickern könnte, dass das wohl nicht rechtens wäre mit einem Regelsatz, was würden die dann tun? Auf der Kraftfahrstraße würden sie einen vielleicht noch weiterschieben lassen (weiß ich jetzt nicht auswendig), aber da der Gesetzgeber mindestens auf der Autobahn massiv was gegen Fußgänger hat (und völlig zu Recht die Weiterfahrt untersagt werden dürfte), könnte man mal schauen, zu was für Konditionen man so eine Simson abgeschleppt kriegt :shock:.
    (btw: Das gäbe auch gleich das nächste interessante Thema, ob oder ggf. wie weit man nämlich neben der eigentlichen Fahrbahnfläche als simsonschiebender Fußgänger unterwegs sein dürfte, um wenigstens dem ganz sicher nicht zum Freundschaftspreis erhältlichen Abschleppen zu entgehen.)


    Reicht Dir der Ärger nicht, den sich solch ein vielleicht sogar ahnungsloser Simsonaut auf einer harmlosen Spritrunde einhandeln kann? Und das alles wegen einer besch ... Erbsenzählerei, wo das ganze Problem nicht bestehen würde, wenn in den Simson-Papieren 61 km/h stehen würde?


    Bitte tu mir den Gefallen, und komm dir wengistens jetzt blöd vor für so eine Aktion, den Leuten auch noch 20 € mehr gesetzlich abgesicherte Abzocke zu wünschen. Und wer weiß, wie das in Zukunft noch sinnlos hochgeschraubt wird. Ist der Autofahrer nicht jetzt schon die Milchkuh der Nation? Anscheinend hast Du tatsächlich das Gefühl, dass Du immer noch nicht genügend abgezockt wirst, dass in diesem Staat immer noch nicht genügend reguliert und Deine persönliche Freiheit an jeder nur denkbaren Stelle beschnitten wird. Da kann ich nur hoffen, dass Du mal im wahren Leben ankommst, dann hast Du in Zukunft vielleicht nicht mehr solche fixen Ideen :-(.

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Reicht Dir der Ärger nicht, den sich solch ein vielleicht sogar ahnungsloser Simsonaut auf einer harmlosen Spritrunde einhandeln kann? Und das alles wegen einer besch ... Erbsenzählerei, wo das ganze Problem nicht bestehen würde, wenn in den Simson-Papieren 61 km/h stehen würde?


    Die Regel mit >60 km/h Mindestgeschwindigkeit hat jeder, der in der Fahrschule war, mitgekriegt. Wer sich sowas einfaches nicht merken kann, hat wohl auch noch andere Probleme und sollte seine Teilnahme am Straßenverkehr daher nochmal gründlich überdenken!


    Erbsenzählerei: Würde man auf mindestens 60 km/h setzen (statt auf >60), so kämen dann die nächsten an. Irgendwo muss eben die Grenze sein.

  • uff... langer text. aus meiner sicht aber zumindest tonmäßig ein griff neben die gute linie.


    kraftverkehrsstrasse kann ich nachvollziehen... da kommt man unfreiwillig schneller drauf als einem lieb ist, wenn man die befahrene ecke nicht kennt.
    aber wer bitte würde freiwillig mit schwalbe und co. auf die autobahn fahren?

    '76er KR51/1K | Kalender 2016, wenn genügend Bilder zusammenkommen.

  • So eine unverschämte Antwort auf einen meiner Beiträge habe ich seit meiner ganzen Zeit im Schwalbennest ja noch nie erlebt.

    Eine solch uferlose Tirade gegen einen sachlichen und fundierten Post ist völlig unangemessen und ich frage mich ernsthaft, welche Intention sich hinter einem derartigen Verhalten verbirgt.

    Ich gehe davon aus, dass dies ein einmaliger Ausrutscher war.

    Hauptstadt-Schwalbe

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