Hallo durch einen Hinweis in der Münchner Facebookgruppe hab ich gesehen das im Bußgeldkatalog steht:
Nr. 78:
"Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug
benutzt, dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit weniger als 60 km/h betrug[...]"
BKatV - Einzelnorm
Im §18 Abs. 1 StVO steht aber (wie es sein "soll"):
"Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;[...]"
StVO - Einzelnorm
Somit widersprechen sich beide Ordnungen/Verordnungen genau bei dem für uns entscheidenden Wert von 60 km/h. Wäre mal interessant was dann im Zweifel zählt, sprich ob man zwar gegen die StVO verstoßen hat aber laut BKatV kein Bußgeld von 20 Euro zu zahlen hat!?