Heute sprach mich der Inhaber der Fahrschule neben meiner Wohnung an. Ob ich meine Schwalbe umgebaut hätte. Ich verneinte. Daraufhin fing er an mich zu belehren, dann müsse ich ja A1 haben (von dem dann logischerweise ebenso benötigten großen Kennzeichen sagte er nichts). Ich erwiederte, dass es genau dafür doch eine Ausnahmegenehmigung gebe. Er erklärte mir dann folgendes:
- Er sei Fahrlehrer, ich solle ihm glauben, er müsse es wissen
- Er käme aus dem Osten, er kenne sich mit Simson aus
- Die Ausnahmegenehmigung sei an den Einigungsvertrag gebunden gewesen
- Der Einigungsvertrag sei seit 2005 ausgelaufen
- Seitdem müssten alle ex-DDR 50er auf 50 km/h gedrosselt werden
- Es gäbe dementsprechende "Zylinderköpfe" mit kleinerer Bohrung, über die diese Drosselung stattfände
- Diese "Köpfe" seien mit einer eingeschlagenen 50 auf dem Ansaugstutzen gekennzeichnet
- Ein Fahrschüler von ihm sei mit seiner S 51 angehalten worden und habe eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekommen, er habe dann bei der Polizei vorgesprochen und gesagt, dass derjenige gerade einen A-Führerschein mache, daraufhin sei die Anzeige fallengelassen worden
- Das KBA dürfe deswegen noch Auszüge aus der ABE ausstellen, weil in den neuen Bundesländern nach wie vor mit Klasse M 60km/h gefahren werden dürfe.
- Seine S 51 sei zu DDR-Zeiten 110 gelaufen.
Halten wir also fest:
- Der Einigungsvertrag ist abgelaufen, seit 2005 gibt es also wieder eine DDR ohne das wir das gemerkt haben
- Die Fahrerlaubnisverordnung ist jetzt Ländersache
- Unsere Mopeds müssen mittels eines nicht geprüften Teils, das nicht Bestandteil der Betriebserlaubnis ist und das es nirgends zu kaufen gibt auf 50 gedrosselt werden, und nicht etwa auf 45
- Drosseln über die Bohrungsgröße ist natürlich viel einfacher als über eine Blende oder nen Schieberanschlag
- Wenn man eine Anzeige bekommt - Nicht so schlimm, einfach den Fahrlehrer vorsprechen lassen, dann wird das wieder
Wisster Bescheid!