Simson- Fahrverbot in anderen EU- Ländern ?

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    genau das bezweifele ich an. Fahrlehrer erzählen viel wenn der Tag lang ist.


    Dein Führerschein wird annerkannt, das ist korrekt. Damit sämtliche Regelungen einheitlich sind wurde der EU-Führerschein geschaffen.


    Dieser enthält die Klasse AM mittlerweile, die einheitlich 50ccm und bis 45km/h enthält.


    Damit darfst du natürlich in ganz Europa bzw. mit dem internationalen Lappen in der ganzen Welt fahren, aber nur was die europäische Klasse AM hergibt und das ist nicht DDR-60km/h.


    Aber Simson fällt eigentlich unter die Klasse der Leichtkrafträder. NUR mit der nationalen FZV bzw. dem Einheitsvertrag darf man damit mit AM fahren. Das ist eine reine nationale Regelung, die das Ausland nicht anerkennen muss.



    Im Ausland darf man natürlich 60km/h Simson fahren, aber da ist es ein Leichtkraftrad, weil über 45km/h. Allerdings ist da Klasse A1 erforderlich für, wenn das Ausland das nicht anerkennt.


    Siehe dazu die Aussage von den Österreichern:


    Zitat

    Sehr geehrter Herr Jacob! Leider werden solche nationalen Sonderberechtigungen in Österreich nicht anerkannt. Wie Sie richtig schreiben, umfasst die Klasse AM eine maximale Bauartgeschwindigkeit von 45 km/h. Für das von Ihnen genannte Fahrzeug wäre daher zumindest die Klasse A1 notwendig. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Schubert

    Damit kein Simsonfahren in Österreich mit 60km/h ohne A1. Wie das in anderen Ländern aussieht, müsste man explizit erfragen.


    Als Gegenbeispiel:


    So dürfen die Österreicher ja mit ihrer 125er Regelung im Inland fahren nach einer speziellen Schulung. Da wird die nationale Regelung mit einem Hinweis in den Führerschein eingetragen. Das wird in D auch nicht anerkannt, das ist kein MUSS das anzuerkennen.


    Siehe auch hier:


    http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein/klasse_b_code111.html



    Was Andi-dussel beschreibt ist die Zulassung, die ist national geregelt und wird im (EU-)Ausland anerkannt. Das hat aber nix mit dem Führerschein zu tun. So lange man seinen Wohnsitz im Heimatland hat, gilt die Zulassung im Heimatland.


    Erst nach einem bestimmten Zeitraum (185 Tage?) muss man sich im Ausland anmelden und dann unterliegt das Fahrzeug auch den Richtlininen zwecks Zulassungs des jeweiligen Landes.



    MfG


    Tobias

  • Hallo Rossi,
    danke für den Link, der bringt wirklich etwas Licht in den Paragraphenjungel.
    andi-dussel: den Link sollte man mal der Fahrlehrer-Fahrschule weitergeben, sonst wird von denen was falsches weiterverbreitet (vielen Dank für dein Angagement)

    • Offizieller Beitrag

    Ist jetzt natürlich auch lustig, die Aussage des einen Fahrlehrers mit der eines anderen Fahrlehrers (fuerboeck.at) zu widerlegen. Alledings unterstreicht das die These, dass Fahrlehrer die letzen sind, die man um verbindlichen rechtlichen Rat fragen sollte. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Ist jetzt natürlich auch lustig, die Aussage des einen Fahrlehrers mit der eines anderen Fahrlehrers (fuerboeck.at) zu widerlegen. Alledings unterstreicht das die These, dass Fahrlehrer die letzen sind, die man um verbindlichen rechtlichen Rat fragen sollte. ;)


    Das stimmt natürlich, das habe ich auch gerade gesehen,


    aber nehmen wir das hier:


    https://www.help.gv.at/Portal.…e.040120.html#oesterreich


    Code 111 mit ausschließlicher Geltung in Österreich bzw.


    §2 Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung der Ösis:


    http://www.ris.bka.gv.at/Gelte…n&Gesetzesnummer=10012724


    Da ist auch begründet, dass Code 111 und damit das Fahren von 125ccm nur im Österreich gilt.


    Alternativ:


    http://www.polizei.gv.at/wien/…schein/3/oesterreich.aspx


    MfG


    Tobias

  • Noch schlimmer, sie lernen das dort so!Dort werden die Fahrlehrer ausgebildet!!!
    Bei einem anderen Thema bekam ich von verschiedenen Fahrschulseiten unterschiedlichste Antworten. Die gleiche Person gab mir dann aber die Aussage,welche sich auf der Infoseite der Führerscheinstelle Oldenburg und später auch im Netz mit den passenden Paragraphen bestätigte!!
    Da ging es darum ob man mit über 50 Jahren einen LKW mit 7,5 Tonnen ohne ärztliche Prüfung fahren darf,wenn man noch den alten Lappen hat und ihn noch nicht auf das neue Dokument gewechselt hat!
    Ja,darf man!! Wenn man dies allerdings in einem Gewerbe macht oder im eigenen Geschäft,dann muß man die Gesundheitsprüfung ablegen und wenn man vergessen hat die neue Karte zu erwerben,wo diese explizit daruf hin weißt,daß man den Führerschein nach alter Klasse fahren darf,dann muß man den Führerschein neu erwerben! Da hatte er auch recht!
    Andreas

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  • Sollte man unsere Freunde und Helfer fragen? Zehn Polizisten 20 Antworten!!Die dürfen ja nix verbindliches mehr sagen,es sein denn es wird ihnen angeordnet!
    A

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  • Ich habe jetzt mit dem Verkehrsdienst der Polizei gesprochen und ihnen eine Mail geschickt. Sie haben auch schon geantwortet und stellen die Frage aber zu endgültigen Klärung noch den zuständigen Fachgremium!(Oder wie man das nennt?)
    Dann haben wir eine rechtsverbindliche Antwort. Ob sie uns gefällt oder nicht. Aber wir kriegen Klarheit!
    Andreas

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    • Offizieller Beitrag

    Sollte man unsere Freunde und Helfer fragen? Zehn Polizisten 20 Antworten!!Die dürfen ja nix verbindliches mehr sagen,es sein denn es wird ihnen angeordnet!
    A



    Ich habe jetzt mit dem Verkehrsdienst der Polizei gesprochen und ihnen eine Mail geschickt. Sie haben auch schon geantwortet und stellen die Frage aber zu endgültigen Klärung noch den zuständigen Fachgremium!(Oder wie man das nennt?)
    Dann haben wir eine rechtsverbindliche Antwort. Ob sie uns gefällt oder nicht. Aber wir kriegen Klarheit!
    Andreas



    Widersprichst du dir in den zwei Antworten nicht gerade selber?


    Es wäre schön, wenn es nicht nur eine Antwort.. "ja, man darf" oder "nein" gibt, sondern das auch mit irgendwelchen EU-Richtlinien bzw. Gesetzestexten belegen könne.


    DAS wäre dann echt eine verbindliche Aussage, aber ja,der hat gesagt, ich darf ist nicht hinreichend.


    Da wird im Zweifel ein Richter drüber lachen...


    MfG


    Tobias

  • Deshalb warte ich ja auf die Antwort des Verkehrsdienstes der Polizei. Die wollen es mir eben auch wasserdicht mit § geben!Und bevor die mir etwas schriftlich (per e-mail) zu kommen lassen,werden sie es mit sicherheit mehrfach prüfen!Ich sagte Ihnen auch,daß es hier für das Forum ist und wir eine belastbare Aussage wollen!
    Andreas

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  • Deshalb war der Weg von mir ja so! Ansprechen einer Polizeiwache.Verweiß an die Zentrale.Dort angerufen und 20 Minuten Gespräch geführt.Verweiß an den Verkehrsdienst der Polizei!(Alles am 7.8.2013!) Dort angerufen und ebenfalls ca 20 Minuten telefoniert.Dann wie abgesprochen den Sachverhalt nochmals schriftlich formuliert und an den Polizeibeamten mit dem ich sprach per email geschickt!
    Nochmal schriftlich angefragt,da schon eine Woche um war.Daraufhin eine nette email bekommen,woraus hervorging,dass wegen einem noch im Urlaub befindlichen Kollegen noch nichts abschließendes Beantwortet werden kann.Ich aber in nächster Zeit definitiv eine verbindliche Antwort per e.mail bekomme.


    Gruß Andreas

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  • Deshalb warte ich ja auf die Antwort des Verkehrsdienstes der Polizei. Die wollen es mir eben auch wasserdicht mit § geben!Und bevor die mir etwas schriftlich (per e-mail) zu kommen lassen,werden sie es mit sicherheit mehrfach prüfen!Ich sagte Ihnen auch,daß es hier für das Forum ist und wir eine belastbare Aussage wollen!
    Andreas



    Hat sich der Verkehrsdienst der Polizei mittlerweile gemeldet?:roll:

    KR 51/2 E (Bj. 1982, billardgrün) | KR 51/2 N (Bj. 1981, blau)

  • Am 7.8.2013 mit dem Verkehrsdienst der Polizei in Hilden telefoniert. Daraufhin dem zuständigen Beamten( hatte ihn am Telefon) eine email geschickt. Antwortemail erhalten,daß man sich darum kümmert. Am 17.9.2013 per email nachgefragt! Antwort bekommen,daß die Frage sehr komplex sei und zur Zeit viele Kollegen im Urlaub sind. Die welche sich speziell damit befassen. Am 30.9.2014 erneut email geschrieben!
    Ratet mal immer noch keine Antwort!
    Aber!!! Ich werde sie wieder anschreiben und anrufen!
    Unsere Beamten sind nicht in der Lage,diese Sachfrage mal eben zu beantworten! Zumal ich um eine rechtsverbindliche Auskunft bat,welche in diesem Forum veröffentlicht werden kann.Da ja Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.......
    Halten wir es mit Frau..... : Na ,dann schau wir mal!
    MFG Andreas

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  • Am 7.8.2013 erstmalig angefragt.Am 15.8.2013 < wir Antworten ihnen innerhalb weniger Tage! weitere emails
    später. (noch mehrmals angeschrieben!!!!!)
    20.2. 2014!!!!
    Immer noch keine Antwort.Noch nicht einmal ein erneuter Bearbeitungshinweis!!!
    Für alle die es schon immer wußten........................ es bestätigt sich!
    Frage die Polizei schriftlich nach einer rechtsverbindlichen Auskunft! Und du löst eine Staatskrise aus! Du bekommst keine!
    Anscheinend gelten keine Gesetze in diesem Staat!Werden nur von Anwälten und Richtern ausgehandelt!
    Andreas Lang

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    • Offizieller Beitrag

    Frage die Polizei schriftlich nach einer rechtsverbindlichen Auskunft! Und du löst eine Staatskrise aus! Du bekommst keine!


    Warum sollte auch die deutsche Polizei für rechtsverbindliche Auskünfte über das Straßenverkehrswesen in anderen EU-Staaten zuständig sein...

  • Bevor ich das Eu-Parlament mit einer Anfrage verschrecke(und die Auflösung der EU betreibe) habe ich heute eine mail an die Redaktion der Oldtimer-markt.de geschrieben, mit der Bitte uns bei dem Sachverhalt zu helfen.
    (In der nächsten Ausgabe auch ein Bericht von zwei Schalben auf den Weg zum Nordkap!)
    Andreas
    PS. Ich bleibe dran!

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  • Österreich erkennt unsere Mopeds nicht als Klasse AM an. Frankreich und die Niederlande wäre interessanter da wir glaube ich noch keine Informationen darüber haben. Ich glaube allerdings nicht, dass die das anders sehen.


    Aber ich denke mit 45kmh durch die Länder zu fahren bringt schon was zumindestens für euch. ich darf demnächst erstmal im Inland den Erklärbar für die lustigen blauen Männchen spielen.

    2 Mal editiert, zuletzt von RobinNRW ()

  • Hallo, etwas neues!
    Wie ich bereits schrieb,hatte ich die Redaktion der Oldtimer-markt angeschrieben.
    Diese haben das ganze jetzt zusammengefaßt und die Frage an den Resorleiter des Bundverkehrsministerium geschickt. Zwecks Klärung des Sachverhaltes.
    Sobald es eine Antwort gibt,werde ich sie sofort hier posten!
    Mit den dazu gehörigen §§§ usw.
    Gruß Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

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