Hi,
genau das bezweifele ich an. Fahrlehrer erzählen viel wenn der Tag lang ist.
Dein Führerschein wird annerkannt, das ist korrekt. Damit sämtliche Regelungen einheitlich sind wurde der EU-Führerschein geschaffen.
Dieser enthält die Klasse AM mittlerweile, die einheitlich 50ccm und bis 45km/h enthält.
Damit darfst du natürlich in ganz Europa bzw. mit dem internationalen Lappen in der ganzen Welt fahren, aber nur was die europäische Klasse AM hergibt und das ist nicht DDR-60km/h.
Aber Simson fällt eigentlich unter die Klasse der Leichtkrafträder. NUR mit der nationalen FZV bzw. dem Einheitsvertrag darf man damit mit AM fahren. Das ist eine reine nationale Regelung, die das Ausland nicht anerkennen muss.
Im Ausland darf man natürlich 60km/h Simson fahren, aber da ist es ein Leichtkraftrad, weil über 45km/h. Allerdings ist da Klasse A1 erforderlich für, wenn das Ausland das nicht anerkennt.
Siehe dazu die Aussage von den Österreichern:
ZitatSehr geehrter Herr Jacob! Leider werden solche nationalen Sonderberechtigungen in Österreich nicht anerkannt. Wie Sie richtig schreiben, umfasst die Klasse AM eine maximale Bauartgeschwindigkeit von 45 km/h. Für das von Ihnen genannte Fahrzeug wäre daher zumindest die Klasse A1 notwendig. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Schubert
Damit kein Simsonfahren in Österreich mit 60km/h ohne A1. Wie das in anderen Ländern aussieht, müsste man explizit erfragen.
Als Gegenbeispiel:
So dürfen die Österreicher ja mit ihrer 125er Regelung im Inland fahren nach einer speziellen Schulung. Da wird die nationale Regelung mit einem Hinweis in den Führerschein eingetragen. Das wird in D auch nicht anerkannt, das ist kein MUSS das anzuerkennen.
Siehe auch hier:
http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein/klasse_b_code111.html
Was Andi-dussel beschreibt ist die Zulassung, die ist national geregelt und wird im (EU-)Ausland anerkannt. Das hat aber nix mit dem Führerschein zu tun. So lange man seinen Wohnsitz im Heimatland hat, gilt die Zulassung im Heimatland.
Erst nach einem bestimmten Zeitraum (185 Tage?) muss man sich im Ausland anmelden und dann unterliegt das Fahrzeug auch den Richtlininen zwecks Zulassungs des jeweiligen Landes.
MfG
Tobias