Und die Schweiz gehört ja auch nicht wie angefragt zu EU!!!!
Sie liegt zwar in Europa und einige Verträge mit der Eu ist aber kein EU Mitglied.
Und AM ist gleich alte Klasse M und dem enthalten sind Kleinkrafträder mit max 50ccm und einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von aktuell 45km/h und vorher (ältere Modelle ) mit 50Km/h und expliziert nachanerkanntem deutschen Zulassungsrecht und Führersceinrecht alte Simson modelle mit 60Km/h !
So sehe ich das jetzt!
A
Simson- Fahrverbot in anderen EU- Ländern ?
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Und die Schweiz gehört ja auch nicht wie angefragt zu EU!!!!
Sie liegt zwar in Europa und einige Verträge mit der Eu ist aber kein EU Mitglied.Das ist korrekt und mir durchaus bewusst. Aber wie geschrieben ist gerade die Schweiz für mich interessant - daher die Nachfrage, und wenn ich die Antwort schonmal habe, wieso soll ich sie euch vorenthalten?
Und AM ist gleich alte Klasse M und dem enthalten sind Kleinkrafträder mit max 50ccm und einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von aktuell 45km/h und vorher (ältere Modelle ) mit 50Km/h und expliziert nachanerkanntem deutschen Zulassungsrecht und Führersceinrecht alte Simson modelle mit 60Km/h !
So sehe ich das jetzt!
ADu sagst es.. nach DEUTSCHEM Recht. Nur Wird das eben nicht (überall ) im Ausland anerkannt. Und es gilt nun mal das Recht von dem jeweiligen Land. Zulassung ist in Deutschland - hier gilt deutsches Recht, fahren im Ausland - ausländisches Recht!
Es steht dir offen bei alle anderen Länder Europas (oder der EU) nachzufragenGruß
Fabi -
Also die Erklärung der Schweizer Kollegen leuchtet zumindest ein. Schade ist es natürlich trotzdem.
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habe gleich mal die Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung (Führerscheinstelle Berlin fuehrerschein@labo.berlin.de ) und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI buergerinfo@bmvi.bund.de angeschrieben
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige eine rechtsverbindliche Information bezüglich meines EU
Führerscheins mit den Berechtigungen für B, M, L, T/S vom 09.04.2010 in
Verbindung mit einem Fahrzeug der Marke Simson, speziell Schwalbe KR51/1. Es ist
ja bekannt dass die Fahrzeuge der Marke Simson 60 km/h fahren dürfen sofern
diese vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gebracht wurden. Siehe
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 76 Übergangsrecht Abs. 8 c
Laut dem Übergangsrecht werden Mopeds aus der DDR gemäß § 76 Abs. 8 c) der
FEV als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften
der Deutschen Demokratischen Republik geführt, wenn sie bis um 28.02.1992
erstmals in den Verkehr gekommen sind. Dieses erlaubt ihnen eine legale
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Daher darf man auch nicht mit der Schwalbe
auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, da hier eine bbH von über 60 km/h (also
mindestens 61 km/h) vorgeschrieben ist.
Nicht-DDR-Mopeds und Kleinkrafträdern alten Rechts (alle bis zum 31.12.2001
erstmals in den Verkehr gekommenen Mopeds), zu denen auch Simsons zählen, die
nach dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist lediglich eine
bbH von 50 km/h erlaubt. Alle Kleinkrafträder, die nach dem 31.12.2001 in den
Verkehr gekommen sind, gelten als Kleinkrafträder neuen Rechts und dürfen als
solche nur noch 45 km/h fahren.
Jedoch stellt sich mir die Frage: Wie sieht das aus mit der Regelung aus
(FeV) § 76 Übergangsrecht Abs. 8 c sowie der Anerkennung der
Führerscheinklasse M in den direkten Nachbarländern angrenzend um
Deutschland? Polen, Tschechien, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Frankreich,
Luxemburg, Belgien, Niederlande sowie Dänemark und Schweden?? Es geht mir dabei
ausschließlich um Urlaubsfahrten und Ausflüge, nicht darum mein Fahrzeug
dort anzumelden.
Welche Dokumente sind neben ABE, Führerschein und Versicherungsdokumenten
und Personalausweis zusätzlich mitzuführen? Gibt es eine rechtlich gültige
Übersetzung des Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 76 Übergangsrecht Abs. 8 c
in englischer Sprache?
Für Ihre Bemühungen mein Anliegen zu klären bedanke ich mich im voraus.
Mit freundlichem Gruß
Antwort BMVIZitatSehr geehrter Herr Lüdde,
vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie sich zum Führen von Kleinkrafträdern gemäß § 76 Nr. 8 Fahrerlaubnis-Verordnung
- FeV im Ausland erkundigen.
Das Übergangsrecht gilt nur für in Deutschland "erstmals in den Verkehr gekommene" (bedeutet hier: erstmals in Deutschland zugelassen) Fahrzeuge und muss im Ausland (hier: EU-Staaten sowie in der Schweiz) nicht anerkannt werden.
So gilt der Bestandschutz der Übergangsregelung auch nicht für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen waren.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, Ihre Frage vorab an die Auslandsvertretungen der betreffenden Staaten, die Sie bereisen möchten, zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Tel.: 030 – 2008 – 3060
Fax: 030 – 2008 – 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de
Internet: www.bmvi.de
Eine Antwort mit der ich gerechnet habe, fast nichtssagend und ein wenig verquirlt... bleibt also nur die ganzen EU Behörden mal anzuschreiben. Und ob die überhaupt ne Ahnung von meinem Anliegen haben sei dahingestellt.
So wie ich das herauslese kann es ja zu Problemen kommen bei Re-Import Schwalben (Auslandsschwalben nach Deutschland holen), wenn die hier zugelassen werden sollen. Für die gilt bei einer Zulassung hier nicht der Bestandsschutz ...
ach manno ... Ich finde schon allein die Aussage hier echt zum würgen:
Das Übergangsrecht gilt nur für in Deutschland "erstmals in den Verkehr gekommene" [..] Fahrzeuge und muss im Ausland (hier: EU-Staaten sowie in der Schweiz) nicht anerkannt werden.
hey ich DACHTE mal wir sind ein Europa was an einem Strang zieht ... wenn das so ist kann man Europa echt abschaffen ... brauchen wir doch nicht wenn sowieso jeder sein eignes Süppchen kocht. Da brauchich auch keinen EU Führerschein, sondern will den ollen Papierlappen den es vorher gab ... den kann man wenigstens noch Lappen nennen ...
Antwort LABO BerlinZitatSehr geehrter Herr Lüdde,
Ihre Anfrage wurde innerhalb der Fahrerlaubnisbehörde für Berlin an mich weitergeleitet.
Ich muss Ihnen jedoch mitteilen, dass hier im Haus keine Informationen darüber vorliegen, wie andere Länder mit der deutschen Regelung für DDR-Kleinkrafträder umgehen.
Eine offizielle Übersetzung der Fahrerlaubnis-Verordnung ist mir nicht bekannt.
Da Sie Ihre Anfrage auch an das Bundesministerium für Verkehr gerichtet haben, hoffe ich, dass Ihnen dort in dieser übergeordneten Frage geholfen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯ ¯¯¯¯¯¯
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Abt. III - Fahrerlaubniswesen
Sachgebietsleiterin
Ersterteilung
III C 22
Puttkamerstr. 16-18
10958 Berlin
Polnische BotschaftZitatSehr geehrter Herr Lüdde,
Wir haben Ihre Frage im Büro für Strassenverkehr der Hauptkommandantur der Polnischen Polizei gestellt. Dort meinte man, dass Mopeds mit über 50 ccm Hubraum und über 45 km/h Höchstgeschwindigkeit nach polnischem Recht als Motorräder einzustufen sind und somit der Führerschein AM (bzw. M) nicht ausreicht.
Die Ausnshmeregelung von der Sie schreiben hat nationalen Charakter und kann – nach unserem Wissensstand – nich ohne weiteres außenhalb Deutschlands gelten.
Sollte Sie diese Antwort nicht zufriedenstellen, da wir als diplomatisch-konsularische Vertretung nicht berechtigt sind, rechtsverbindliche Interpretationen polnischer Vorschriften vorzunehmen, könnten Sie mit Hilfe der Deutschen Botschaft in Polen die Stellungnahme des polnischen Ministerium für Infrastruktur erfragen.
Gemäß Art. 5 des Wiener Übereinkommens über die konsularischen Beziehungen gehört es nämlich zu den Aufgaben der konsularischen Vertretung, die Interessen des Entsendestaats sowie der Angehörigen des Entsendestaates im Empfangsstaat innerhalb der völkerrechtlich zulässigen Grenzen zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
1. Botschaftsrat
Die Antwort lässt wieder Interpretationsspielraum zu, ich habe die entsprechende Stelle hervorgehoben: würde statt demm fett hervorgehebnen und ein ODER stehen wäre die Aussage eindeutig, aber durch die Verknüpfung mit dem UND hat diese Aussage eine ganz andere Bedeutung.
ZitatDort meinte man, dass Mopeds mit über 50 ccm Hubraum und über 45
km/h Höchstgeschwindigkeit nach polnischem Recht als Motorräder einzustufen
sind und somit der Führerschein AM (bzw. M) nicht ausreicht.
In Suhl traf ich die Afrika Schwalben und habe mit denen gesprochen, es gelten die Bestimmungen des Landes wo sie zugelassen wurde.
Daher man nimmt sich die Rechte mit ...
ich Blick nich mehr durch... der eien sagt ja 3 andere sagen nein, und weitere formulieren so sehr schwammig das es einem echt vergeht auf Auslandstouren. Na gut is ja denn deren touristischer Verlust, und mein gespartes Geld
Und das soll Europa sein, wenn jeder Kleinstaat sein eignen Bockmist macht? Da kann ich auch gerne auf das Bananenkrümmungsintegral zu Festlegung einer einheitlichen Bananenkrümmung in der EU verzichten
Ich fürchte wir werden NIE eine Lösung finden, weil man sich dem Problem in den ganzen Behörden und Institutionen nie richtig vor Augen führt. Ganz nach dem Motto, is ja nur ne Simson ... -
Hi,
der EU Führerschein ist schon EU-Weit einheitlich. Klasse AM ist 45km/h und maximal 50ccm. Würde eine Simson 45km/h als Höchstgeschwindigkeit haben, wäre der Drops gelutscht, dank der EU.
Das Problem ist eher, das Deutschland da sein eigenes Süppchen gekocht hat und mit einer nationalen Verordnung da eine Ausnahme geschaffen hat. Dafür kann der EU-Lappen ja nix.
MfG
Tobias
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Das Problem ist eher, das Deutschland da sein eigenes Süppchen gekocht hat und mit einer nationalen Verordnung da eine Ausnahme geschaffen hat. Dafür kann der EU-Lappen ja nix.
Korrekt. Und man stelle sich mal vor, der Gesetzgeber hätte diese Ausnahme nicht geschaffen. Das wäre ein schönes Geschrei geworden und die eben noch gepriesene EU-Einheitlichkeit wäre dem Simsonfahrer aber plötzlich sowas von scheissegal gewesen.Gut, dass ich A1 hab. Ganz Europa stünde mir offen, wenn ich denn hinwollte.
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trotzdem is das alles Käse dass die anderen Staaten nich oder vllt doch die Ausnahmeregelung anerkennen ?? trotzdem alles Käse, so kann man ja doch gleich aus der EU Austreten ...
ne al im Ernst, welcher Idiot hat sich diese 45 kmh Schleichkisten Regelung ausgedacht, da waren sicher wieder Fachleute am Werk die womöglich nicht im geringsten irgendwas mit praktischem Strassenverkehr zu tun haben.
Man hätte ja auch die 60 kmh Regelung übernehmen können ... nich alles was in der DDR Recht und Gesetz war, war schlecht ...
die 45 kh provozieren sogar noch mehr riskantes Verhalten von Autofahrern, die eh schon kaum in der lage sind zu wissen das man mit 1,5 m Seiten Abstand überholt, das man dabei den Blinker anwirft etc etc und sich nich in Millimeterabstand dran vorbeidrängelt ... heute erst wieder gesehen ...
wie wäre es mit einer Petition ??
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Wie wäre es mit dem von der polnischen Botschaft vorgeschlagenen Weg über die deutschen Botschaften im jeweiligen Land zu gehen?
Möglicherweise haben ja grade die Ostländer ihre eigene Ausnahmeregelung zum Thema Simson? Fahren ja genug Kisten davon dort rum. Es gab ja für einige, aber eben nicht für alle Länder spezielle gedrosselte Exportmodelle!?
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trotzdem is das alles Käse dass die anderen Staaten nich oder vllt doch die Ausnahmeregelung anerkennen ?? trotzdem alles Käse, so kann man ja doch gleich aus der EU Austreten ...
Manchmal weiss ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Etwas weniger dramatisch ging's nicht?Zitatne al im Ernst, welcher Idiot hat sich diese 45 kmh Schleichkisten Regelung ausgedacht, da waren sicher wieder Fachleute am Werk die womöglich nicht im geringsten irgendwas mit praktischem Strassenverkehr zu tun haben. (...)
die 45 kh provozieren sogar noch mehr riskantes Verhalten von Autofahrern, die eh schon kaum in der lage sind zu wissen das man mit 1,5 m Seiten Abstand überholt, das man dabei den Blinker anwirft etc etc und sich nich in Millimeterabstand dran vorbeidrängelt ... heute erst wieder gesehen ...
Es geht bei solchen Entscheidungen nicht allein um den praktischen Straßenverkehr.ZitatMan hätte ja auch die 60 kmh Regelung übernehmen können ... nich alles was in der DDR Recht und Gesetz war, war schlecht ...
Genau. Zum Beispiel kam man gar nicht erst in die Verlegenheit, sich darüber Gedanken machen zu müssen, wie schnell man mit seiner Schwalbe in Spanien oder Italien fahren darf. Oder in Bayern. Selige Zeiten waren das.Zitatwie wäre es mit einer Petition ??
Mach mal. "60km/h für alle oder sofortiger EU-Austritt der BRD." Die Herren von der AfD werden das sicher gern unterstützen.Und wenn das nicht klappt, zieh vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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!!!Es gelten die Bestimmungen des Landes wo sie zugelassen sind.Man nimmt sich die Rechte mit....!!
Genau,sonst dürfte ich nicht mit 7,5 Tonnen duch die Eu Urlauben.Sonst dürften die Hälfte alle Durchfahrten durch die BRD ohne Passende Zulassung oder Führerscheinklasse erfolgen(GB;Italien altes Recht) usw.usw.
Andreas -
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!!!Es gelten die Bestimmungen des Landes wo sie zugelassen sind.Man nimmt sich die Rechte mit....!!
Genau,sonst dürfte ich nicht mit 7,5 Tonnen duch die Eu Urlauben.Sonst dürften die Hälfte alle Durchfahrten durch die BRD ohne Passende Zulassung oder Führerscheinklasse erfolgen(GB;Italien altes Recht) usw.usw.
AndreasDu verwechselst Zulassungsrecht und Führerscheinrecht. Dein alter Klasse 3 enthält ja auch C1E, da verfällt ja auch nix. Der rosane Lappen ist ja schon ein EU-Führerschein, steht groß vorne drauf. Klasse 4, (A)M war immernur 45/50kmh und nie 60kmh. Da ist doch das Problem. Der Führerschein wird voll anerkannt, das war nie eine Diskussion.
Und ja das ist so. Österreicher mit der nationalen! 125er Regelung dürfen in D nicht fahren, das erkennt D nicht an. Es geht stumpf darum ob diese blöde nationale deutsche Regelung als Verordnung im Ausland anerkannt wird. Dazu gibt es schon Aussagen von Österreich und der Schweiz irgendwo hier, das ist nicht.
MfG
Tobias
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Warum wird nicht jeder Schein bzw. jede Aunahme EUweit aktzeptiert bzw. gedultet? Wenn eine Simme in Holland ist, sollte das Deutsche Führerscheinrecht gelten, wenn ein Österreicher mit 125ccm zu uns fährt und nur B hat, sollte es auch anerkannt oder geduldet werden.
Was soll der Quatsch? Sind wir nun EU oder nicht? Dann sollten auch alte Regeln geduldet werden und nicht alles übern Haufen geworfen werden. Hätte ein hohes Tier der EU eine Simson, wüsste er was Sache ist und es gäb diesen Kram nicht.
Eigentlich sollte die EU Vorteile bringen aber so nicht.
Dann können wir auch austreten. Ich bin nicht gegen die EU aber, ws bringt ein "vereinigtes Europa" wenn jeder sein Süppchen kocht und es nicht anerkannt wird. Es sollte mal bessere Regelungen geben.Wie es im Osten aussieht weiß ich leider nicht.
Ich interessiere mich momentan eher fürs Recht in Frankreich, Belgien und den Niederlanden und evtl. Luxemburg.
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Aus der EU austreten weil eine Simson im Ausland keine 60 fahren darf :D:D
Was mich interessiert:
weiß jemand wie entsprechende Strafen im Ausland aussehen wenn man an einen überkorrekten Cop kommt?
Ich denke, dass wohl recht einheitlich die Weiterfahrt untersagt wird + Geldstrafe, oder? -
Warum wird nicht jeder Schein bzw. jede Aunahme EUweit aktzeptiert bzw. gedultet? Wenn eine Simme in Holland ist, sollte das Deutsche Führerscheinrecht gelten, wenn ein Österreicher mit 125ccm zu uns fährt und nur B hat, sollte es auch anerkannt oder geduldet werden.
Was soll der Quatsch? Sind wir nun EU oder nicht? Dann sollten auch alte Regeln geduldet werden und nicht alles übern Haufen geworfen werden. Hätte ein hohes Tier der EU eine Simson, wüsste er was Sache ist und es gäb diesen Kram nicht.
Eigentlich sollte die EU Vorteile bringen aber so nicht.
Dann können wir auch austreten. Ich bin nicht gegen die EU aber, ws bringt ein "vereinigtes Europa" wenn jeder sein Süppchen kocht und es nicht anerkannt wird. Es sollte mal bessere Regelungen geben..
GOTTSEIDANK bin ich nich der einzige der das so sieht DANKE DANKE und nochmals DANKE
übrigens Deutschland ist kein eigenständiger Staat wie es ein Staat normalerweise sein sollte, wir sind noch immer amerikanische Besatzungszone. Deswegen gilt noch immer das provisorische Grundgesetz etc etc ... und im Einigungsvertrag gibt's auch Pannen die ihn eigentlich nicht gültig sein lassen können. Gibt bei Youtube 2 interessante Dokus die zeigen "wie uns die BRD für Staatenlose hält"
und hier:
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.wie gesagt solange jedes Land sein eigenes Süppchen würzt brauchen wir echt keine EU so viel unterschiedliches Führerscheinrecht, wer soll sich als Normalbürger da schon zurechtfinden ...
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Ja und genau da liegt das Problem. Der "Normalbürger" fährt nichtsahnend in ein anderes Land ( vielleicht ohne sein Wissen, z.B. wenn man nach Monschau fährt, kommt man teilweise durch Belgien ) und dann ist man mit viel Pech sein Fahrzeug, Führerschein und jede Menge Geld los.
Ich finde diese Lösung sehr unklug gelöst. Würde man da mal Menschen aus dem alltäglichen Leben dran setzen, gäbe es evtl. bessere Ergebnisse.
Irgendwie bringt die EU in diesem Bereich nix außer Verwirrung. Da herscht Nachholbedarf. Also ich würde gerne in Belgien mal mit der Simme Urlaub machen oder an die niederländiche Nordsee fahren. Aber man darf es nicht. Sicherlich wird mit dem kleinen Kennzeichen keiner einen anhalten, aber ich hab auch das Kuchenblech, was aber zur Folge hat, dass ich bei uns noch nicht angehalten wurde.Wann wird da mal was richtiges unternommen? Die 45km/h sind ja EU weit für AM aber die 50km/h und gerade die 60km/h sind wieder nicht geklärt.
Aber die Strafen wären wirklich mal interessant. Denn es kann doch nicht sein, dass man im Ausland "ausgeschlossen" wird. "Ausländer mit nationalen Sonderregeln haben hier nix zu suchen, wir sind die EU" was ist das bitte für ein Denken? So schauts doch momentan aus, oder etwas nicht? Aber Deutschland ist nicht besser.
Die Österreicher werden auch angepupt. Die sollen sich doch mit was anständigen beschäftigen und Lösungen suchen. Das ist nicht fahrerfreundlich. Aber so lange nix passiert gurke ich weiter rum.
Ich lasse mir das doch nicht so einfach verbieten. Was soll der Quatsch? Einmal darf ich es,dann wieder nicht. Das nächste Land erkennt es an, das andere nicht. Die EU hat in dieser Hinsicht aus meiner Sicht keine Vorteile geschaffen sondern eher Nachteile.
Schade, dass wir da auch auf nix hoffen können. Ob wir hier schreiben oder in China ein Sack Reis umfällt juckt die EU Leute genauso viel wie als wenn mein Hund eine CO2 Austoß wie eine Kuh hätte. Also garnet. Außer wenn die EU Schäden hat. Sonst wird dieses "mir scheißegal" weitergeführt.
Also sollten wir uns wohl nicht aufregen, bringt nix, interessiert nen Toten, und die von der EU lachen sich ins Fäustchen. Doof aber leider die Wahrheit. Auch wenn ich mich drüber aufregen könnte. Lassen wir es lieber, die Nerven kann man noch eventuell für wichtigere Dinge aufsparen. Traurig aber wahr.
Früher war alles besser. Da gabs diesen Rotz noch nicht. Da war alles egal. Hauptsache wir brauchen noch keine Umweltplakette und werden "noch" nicht aus den Innenstädten verbannt. Mal schauen wie lange die EU dafür braucht. Der Tüv wird ja wohl auch bald noch kommen.
Wenn Leute die keine Ahnung haben und Gesetze schreiben, dann kommt sowas wie die EU dabei rum.
Ich habe nichts gegen die EU. Zumindestens nix was hilft. Gegen die NSA das Gleiche. Solange wir abgehört werden mache ich mir keine Sorgen, aber sobald sie denken, sollte man sich Sorgen machen, ob und was bei rum kommt. Vorher keine Angst, die Daten sind unsicher und unprivat. Die NSA weiß alles, also wenn ihr mal den Nachnamen oder eine Verabredung vergesst, wisst ihr ja wen ihr fragen könnt
Ich bin weder rechts noch links politisch und haben meine eigene Meinung auch wenn es kaum zu glauben ist, in meinem Alter gibt es Menschen die eine Meinung haben. Sorry ich bin so.
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besser hätte ich es auch nich sagen können Apllaus Applaus
uns fehlt einfach die Simson Lobby in dem EU Rat ... leider haben wa kein Geld etc etc um die ganzen studierten Politologen da zu schmieren
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Bevor hier jetzt wieder auf die böse EU schimpfen und jammern, dass es keine "gute" Lobby gibt, schlage ich mal vor, dass ihr euch lieber ein Beispiel an erfolgreichen Protesten von kleinen Interessengruppen nehmt. Ich hatte die Tage einen Artikel gelesen zum Thema angeblicher Regulierungswut der EU und wie es eigentlich dazu kommt. Ein Beispiel darin waren deutsche Küstenfischer, die es geschafft haben, deutsche Abgeordnete auf ihren Unmut auf Fangquoten aufmerksam zu machen mit anschließender europäischer Auswirkung. Dann gründet doch eine IG und kämpft für eure Ideen und Ansichten.
Aber mal ein ganz anderes Thema wegen Führerschein. Kann mir irgendwer erklären, warum es für die Ausnahmegenehmigung für Simson bzw. 50 km/h Roller eigentlich keine Schlüsselnummer im Führerschein gibt? Es gibt doch zig nummerierte Ausnahmen, national oder europaweit. Aber warum eigentlich nicht in diesem Fall? Würde in meinem Führerschein in der Spalte 12 hinter (A)M meinetwegen auch eine dreistellige Nummer stehen, erspart das doch richtig viel Diskussion.
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Also, für verschiedene Märkte wurden endsprechende Drosselungen über dei Auspuffanlage erreicht. Es gibt für den Roller auch eine 40 km/h variante.
Mein DDR-Führerschein erlaubt mir allerdingst nur Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Da dieser übrigens von Ösiland nicht anerkannt ist, mußte ich diesen tauschen, gegen diese Plastekarte. Die Führerscheinstelle brummte mir 12t auf.
Was die Ausnahmegenehmigung betrifft, man ist davon ausgegangen, das die Mopeds nach und nach altersbedingt vom Strassenverkehr verschwinden. Übrigens gab es als erste in der DDR auch nur die 40km/h Regelung. SR1 und SR2 waren davon betroffen...
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Hi,
ich weiss nicht ob ich über euer EU-Gesabbel lachen oder weinen soll. Diese 60km/h-Regel ist eine nationale Verordnung, die 1990 vor den Mastrichter Verträgen geschaffen wurde.
Vorher durften die Westbürger auch nur 50km/h fahren, das gab es quasi erst mit der Wiederverinigung dazu. Davor mussten auch die Simson, die über Neckermann importiert wurden auf 50km/h gedrosselt werden. Diese 60km/h Regel ist Produkt der DDR.
Wir sollten froh sein, dass man 1990 nicht Simson zu A1 zugeschlagen hat und diese Verordnung so geändert hat. Das wäre auch möglich gewesen, oder nur für einen Personenkreis via Schlüsselnummer begrenzt.
Ihr meckert über die Regulierungswut der EU, dass krummes Obst genormt wird, fordert aber gleichzeitig, dass die EU die nationale Regelung anerkennt? Ehm, da passt was nicht zusammen, man kann sein Mäntelchen nicht so in den Wind drehen, wie es einem gefällt. Der EU-Lappen ist Europaweit genormt, zusätzlich kann noch jedes Land eigene nationale Zusätze schaffen.
WARUM sollten das die anderen Mitgliedsstaaten anerkennen? Nennt mir einen sinnvollen Grund dazu, wenn es europäische genormte Führerscheinklassen gibt, an die sich Deutschland in dem Fall nicht hält? Nur weil das ein Robin oder ein Schwalben-Toby so wünscht?
Könnt ihr euch eigentlich an Dinger erinnern vor der EU? Grenzkontrollen? Geldumtauschen? Euroraumweite Überweisungen? Warenverkehr aus anderen EU-Ländern?
Das sind nur einige Aspekte die mir spontan einfallen, die wir so "normal" benutzen. Das war vorher alles nicht so einfach.
Überweisung ins Ausland? 25DM Gebühr bitte. Aus Österreich (erst seit 1995 in der EU!) mehr als 2 Flaschen Wein mitbringen? Einmal bitte zum Zoll. Mal eben in den Niederlande zum Eis essen, also vorher erstmal Gulden tauschen. Übertritt über die Grenze vor Schengen, erstmal bitte Perso/Reisepass vorkramen, langsam am Zollhäuschen vorbefahren und ggf rechts ran und Kofferrraum auf. Heute geht da die Autobahn bzw. Bundesstraße so drüber, da steht nur ein blaues Schild. Merkt man erst so richtig, das die Farbahnmarkierung gelb wird und sich die Sprache der Schilder ändert.
Wir haben uns so an die Europäische Union gewohnt, es ist kaum einen Klar was das alles bedeutet.
Dein DDR-Lappen ist halt kein Führerschein nach EU-Muster, woher sollen sich die Beamte in Österreich über irgendwelche DDR-Regelungen auskennen? Gleiches Problem, EU-Lappen wird anerkannt, nationaler nicht. Dafür gibt es die Plastikkarte. Und was ist so schlimm dass du jetzt 7,5Tonner mit Anhänger fahren darfst statt nur 3,5tonnen PKW?
MfG
Tobias
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Respekt Rossi, dass du überhaupt noch versuchst, dich mit dem platten Gerede auseinanderzusetzen. Ich als einer der bösen studierten Politologen bin spätenstens bei der dem uralten Quark von der amerikanischen Besatzungszone lachend vom Stuhl gefallen. Da weiss man gleich, aus welcher Ecke das kommt und nach meiner unmaßgeblichen Erfahrung sind solche Diskussionen verschenkte Zeit...
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