Simson- Fahrverbot in anderen EU- Ländern ?

  • Am Lagerfeuer beim Ententreffen disskutierte ich mit anderen Entenfahrern, ob ich die Simson auch außerhalb von Deutschland fahren darf wegen der 60KM/H Zulassung.


    Grund: Ich habe einen umgebauten Stema Anhänger um die Schwalbe zu Transportieren und könnte damit die Simson mit in den Urlaub nehmen. Interessante Ententreffen sind auch oft im Ausland usw.


    Dagegen: der DDR Einigungsvertrag besteht nur zwischen BRD und DDR ?


    Dafür: Was in einem EU- Land erlaubt ist, müsste in den anderen Ländern auch möglich sein.


    Dagegen: einige Staaten wie die Schweiz halten sich bestimmt nicht dran... wobei es mir eher um die Niederlande oder GB gehen würde.


    - Wie ist es mit nicht EU Ländern?


    Bin gespannt und schonmal dankeschön!

  • Und der Vertrag bestimmt,daß gewisse Sachen ins deutsche Recht eingeführt werden,welches vonder Eu abgesegnet wurde. Müßte eigentlich gelten!Aber: Franzosen dürfen mit ihrem Autoführerschein nach deutschem Recht nicht in die BRD mit einer 125ccm Fahren.Belgier ebenso nicht, und durften Italiener bis vor 2 Jahren ohne Führerschein nur weil sie 14 sind mit einer 50ccm Maschine hier herumfahren ohne Leistungsbegrenzung?
    Würde mich auch mal interessieren!!

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

    • Offizieller Beitrag

    Die Schwalbe selbst darf sicher überall fahren, so lange die in einem EU-Staat angemeldet/zugelassen ist. Die Frage ist, ob Du das mit FS-Klasse M überall darfst. Mit entsprechend größerem Schein (A, A1) seh ich da keine Konflikte...

  • Vielleicht ist es auch keine schlechte Idee sie die entsprechende Klausel des Einigungsvertrages in verschiedenen Sprachen auszudrucken, falls man mal irgendwo einen Polizisten antrifft, der davon gar keine Ahnung hat. In Deutschland übrigens auch gelegentlich der Fall :D.

  • Das Problem ist doch eigentlich anders rum....


    Nach deutschem Recht ist ein Kleinkraftrad nach FeV § 76 Nr. 8, also auch eine Simson, den aktuellen Kleinkrafträdern mit < 50 ccm und Höchstgeschwindigkeit 45 km/h gleichgestellt. Daher darf ich die überhaupt mit meinem EU-Führerschein und Klasse M in Deutschland fahren.


    In Östereich darf man ja mit dem B Führerschein auch 125er fahren. Das gilt aber nur für österreichische EU-Führerscheine, weil die eine eigene Klasse bzw. Code für den nationalen Gebrauch haben. In dem Fall gibt es den nationalen Code 111. Im Ausland gilt das nicht mehr. Ebenso gibt es in Deutschland ja auch noch einiges an nationalen Codes, damit man mit den alten Führerscheinen wie Klasse 3 auch noch LKW fahren darf. Das wäre dann der Code 79, auch bekannt als CE79. Die Codes stehen dann in der Spalte 12 ganz rechts im Führerschein. Bei Wikipedia gibt es eine lange Liste.


    Problem ist dann doch, dass es keine nationale eigene M oder AM Klasse mit Code gibt, die explizit sagt, dass man damit Fahrzeuge mit max. 50 ccm und Höchstgeschwindigkeit 60 km/h fahren darf. Damit dürfte ich eine Simson nicht im Ausland fahren.


    Stattdessen geht es darum, wie eine Simson im Ausland anerkannt wird. Normalerweise haben wir dann ein Motorrad und bräuchten zumindest A1. Eine Simson ist ja auch im Nicht-EU-Ausland Schweiz ein Motorrad. Mit A1 und aufwärts wäre man also auf der sicheren Seite.


    Was jetzt aber zu bedenken ist, wie das mit Kurzaufenthalten im Ausland gehandhabt wird. Wie genau da die Regelungen sind, weil es da vermutlich auch wieder Ausnahmen gibt, müsste man mal recherchieren.


    Zitat von Albi


    Vielleicht ist es auch keine schlechte Idee sie die entsprechende Klausel des Einigungsvertrages in verschiedenen Sprachen auszudrucken, falls man mal irgendwo einen Polizisten antrifft, der davon gar keine Ahnung hat. In Deutschland übrigens auch gelegentlich der Fall :mrgreen:.


    Und Einigungsvertrag ist so eine Sache inzwischen... Ich würde mir lieber die FeV mitnehmen. Das ist auf jeden Fall ein deutsches Gesetz bzw. Verordnung.


    Zitat von Basti_Menden


    Was in einem EU- Land erlaubt ist, müsste in den anderen Ländern auch möglich sein.


    Solange es sich nicht um eine EU-Verordnung handelt, die direkt in nationales Recht umgewandelt wird, kann es ziemlich große Unterschiede geben in der nationalen Umsetzung. Wenn man sich mal eine EU-Richtlinie durchliest, gibt es da teilweise recht viele kann-Bestimmungen, die man bei der Umsetzung in nationales Recht auch ignorieren, umsetzen oder mit verschärften Regelungen verabschieden kann.

  • ich habe diesbezüglich mal bei der rechtsabteilung des adac rat eingeholt. damals hieß es, dass die jeweiligen nationalen ausnahmen europaweit gegenseitig anerkannt werden. d.h. wir dürfen mit ner simson und klasse m nach holland, und der hollie darf mit seiner führerscheinklasse a2, die es hier gar nicht gibt, und dem entsprechenden fahrzeug hier rumgurken. musste mal die suchfunktion bemühen basti, es ging um eine ausfahrt in die niederlande und ich habe meine ergebnisse recht ausführlich in den thread geschrieben. übrigens: heute abend 19:00 treffpunkt der dortmunder schwalbenmeute an der möllerbrücke (51.507267,7.450817).

  • Im Prinzip ist das ganz einfach.
    Wenn du dich an die landesspezifischen Richtlinien für Mopeds hälst (in der Regel 45km im Ausland) bekommst du mit deinem Nummernschild keine Probleme.
    Du hast aber weder das Recht noch die Erlaubnis mit deinem Fahrzeug schneller, als die für deine Fahrzeugklasse in diesem Land geltende Regelung zu fahren.
    Ebenso musst du ja auch eine Warnweste oder Verbandszeug mitführen und kannst nicht einfach sagen
    "in Deutschland brauche ich das nicht".

    • Offizieller Beitrag

    Im Prinzip ist das ganz einfach.
    Wenn du dich an die landesspezifischen Richtlinien für Mopeds hälst (in der Regel 45km im Ausland) bekommst du mit deinem Nummernschild keine Probleme.
    Du hast aber weder das Recht noch die Erlaubnis mit deinem Fahrzeug schneller, als die für deine Fahrzeugklasse in diesem Land geltende Regelung zu fahren.
    Ebenso musst du ja auch eine Warnweste oder Verbandszeug mitführen und kannst nicht einfach sagen
    "in Deutschland brauche ich das nicht".



    Und damit wären wir wieder bei A1. In D ist nur aufgrund des Einigungsvertrages bzw. FEV Simson mit 60km/h zu fahren. Ob der im Ausland auch gilt ist umstritten. Ich sage immer noch nein.


    Zulassungsrechtlich ist das egal, das ding ist in D versichert und damit Thema durch.


    Zulassung und Führerschein sind zwei paar Schuhe.


    MfG


    Tobias

  • Dann dürfen alle Belgier und Franzosen und Italiäner nicht mit ihren 125ccm Maschinen nach Deutschland reisen,wenn sie nur einen Autoführerschein haben.!Hier brauchen sie dann einen A1! Welchen sie nicht besitzen. ???????????????????????????????????????????????????????
    Unlogisch!

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Da ich grade wegen der Wüstensache am suchen war welchen Führerschein man in Tunesien braucht bin ich noch über einen Aspekt gestolpert den wie hier, soweit ich mich erinnere, noch nicht wirklich betrachtet haben, nämlich das man ja in einigen EU-Ländern teilweise auch die 125ccm Maschinen mit dem FS Klasse B fahren darf.


    Da wäre natürlich sofort der Gedanke das, wenn es eine entsprechend liberale nationale Regelung im entsprechenden Land gibt, man mit der 50ccm-Maschine die 60 km/h fährt auch kein Problem haben sollte mit dem B-Führerschein?


    Wenn man der Wikipedialiste trauen kann betrifft das gar nicht mal so wenige EU-Staaten. Eine solche Regelung würde natürlich nur den Autoführerscheinbesitzern nützen, die nur M-Besitzer stünden weiterhin vor dem Problem der ungewissen Gesetzeslage.


    Ich glaube das Thema ist tatsächlich sher, sehr komplex und ich glaube auch irgendwie sehr speziell.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    es ist korrekt, dass man in einigen Ländern mit B 125ccm fahren darf.


    Aber das ist dann teils eine nationale Regelung. Sprich der Österreicher hat in seinen Führerschein keine A1 Klasse, sondern nur einen national gültigen Code als Bemerkung zu Klasse B. In D bräuchte er A1....


    Das heisst er darf mit österreichischen Führerschein in Österreich 125er fahren.


    Man könnte jetzt analog diskutieren, wir dürfen mit M in D 60km/h mit Simson fahren.


    MfG


    Tobias

  • Ja das ist echt alles ziemlich kompliziert. In Italien wiederum scheint es so zu sein das JEDER ganz normal mit Klasse B 125ccm fahen darf, ohne irgend einen Zusatz oder so. Das wäre dann zumindest schonmal ein, aus unserer Sicht, simsongeeignetes Land.


    EDIT:
    Da ich im Sommer vor habe auch mal ein paar Tage in die Alpen zu fahren und daher für mich die Führerscheinfrage speziell für Österreich ziemlich wichtig ist habe ich mal eine Anfrage an das österreichische Verkehrsministerium gestellt. Ich werde euch natürlich hier informieren sobald ich eine Antwort bekomme.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    Einmal editiert, zuletzt von Froschmaster ()

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    der Link ist interssant:


    http://www.oeamtc.at/?id=2500,1052432,,


    Man darf als Österreicher nur mit diesem nationalen CODE 111 125ccm fahren in Italien, Österreich und teilweise in Luxemburg.


    Da du als Deutscher keine 125ccm-Code in deinem Führerschein hast, ist auch keine 125ccm erlaubt.


    Und wenn da ich davon ausgehe, dass 60km/h Simson unter A1 fällt....


    In Italien und Spanien darf wohl mit Klasse B (ohne irgendwelche Einschränkungen) 125ccm gefahren werden, da wäre das Problem eh nicht.


    MfG


    Tobias

  • Ja genau das habe ich gestenr bei meinen Recherchen auch heraus gefunden. Wie gesagt Anfrage an das Österreichische Verkehrsministerium ist raus, mal sehen was die Antworten. Ich hoffe was positives. Ich könnte mir vorstellen das es z.B. zwischen diesen beiden Ländern da irgend ein Abkommen gibt, das nationale Regeln Gegenseitig anerkannt werden oder sowas. Wobei ja z.B. die österreichische Regelung mit dem Code 111 wohl in Deutschland nicht akzeptiert ist, sondern offiziell bis jetzt nur in Luxemburg und Italien. Dort war es wohl recht unkompliziert, einfach weil es mit nationalem Recht (ebenfalls 125ccm Regelung für Klasse B) in Einklang zu bringen ist.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Ach wen es interessiert, das hier habe ich dem Ministerium geschrieben:


    Zitat

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine sehr spezielle Frage zum internationalen Führerscheinrecht. Ich bin im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis der Klassen B und M aus dem Jahre 2003. Außerdem habe ich ein Kleinkraftrad der Marke Simson mit 50ccm, welches eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h hat. Normalerweise ist die Höchstgeschwindigkeit bei der Klasse AM ja bekanntlich auf 45 km/h begrenzt. Eine Übergangsregelung in der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung (§76 Abs. 8 b FeV) setzt "Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind" den aktuellen Fahrzeugen der Klasse AM gleich. Diese Kleinkrafträder nach DDR-Vorschriften sind genau jene welche die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erreichen. Nach §76 Abs. 8 a FeV gibt es eine entsprechende Regelung auch für Krafträder mit 50ccm und 50 km/h Höchstgeschwindigkeit, wie sie bis zum Jahr 2001 in der BRD üblich waren. Meine Frage wäre ob ich dieses Fahrzeug auch bei Ihnen in Österreich fahren darf, da ich damit gern eine kleine Reise durch die Alpen machen würde. Außerdem gibt es viele andere Fahrer solcher Oldtimermopeds hier in Deutschland, die ebenfalls die genaue Rechtslage sehr interessieren würde um nicht ohne gültigen Führerschein nach Österreich zu reisen. Gibt es also irgend eine Anerkennung dieser deutschen Regelung oder möglicherweise eine eigene österreichische Übergangsregelung aus früheren Fahrzeug- bzw Führerscheinklassen? Ich hoffe Sie können mir bei dieser schwierigen Frage weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    • Offizieller Beitrag

    Falle einer von Euch Mitglied im ADAC sein sollte, könnte der nicht einfach mal seinen "Club"-Rechtsverdreher fragen?


    Peter

  • Ich hab heute Antwort aus Österreich bekommen, allerdings nicht grade das, was ich mir erhofft hatte :-(:


    Zitat


    Sehr geehrter Herr Jacob! Leider werden solche nationalen Sonderberechtigungen in Österreich nicht anerkannt. Wie Sie richtig schreiben, umfasst die Klasse AM eine maximale Bauartgeschwindigkeit von 45 km/h. Für das von Ihnen genannte Fahrzeug wäre daher zumindest die Klasse A1 notwendig. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Schubert

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Da mir diese Antworten zu vage und nicht nachvollziehbar waren habe ich heute mal persönlich nachgefragt,und zwar die,welche es eigentlich wissen müßten!
    Gegenüber meiner Haustüre ist die Fahrlehrer-Fachschule! (Weiterbildungen und Ausbildung von und für Fahrlehrer).
    Ich traf dort einen der langgedienten, seine Aussage:(Die anderen Stimmten zu und nannten Paragraphen des Eu _Rechtes usw......)
    Fakt ist folgendes:
    Wer in einem Land ordnungsgemäß einen Führerschein erworben hat und ein Kraftfahrzeug bewegt,was der ihm erworbenen Führerscheinklasse entspricht (auch bei Sonderregelungen wie bei Simson) kann damit im gesamten EU Raum fahren!Bei Internationalem Führerschein sogar durch die ganzeWelt! Denn nationale Besonderheiten werden in Gesamtabkommen anerkannt.(Ausnahme: Volksrepublik China,Nord-Korea unter einigen Exoten). Denn sonst wären in der Eu jeden Tag Millionen vonFahrern ohne passenden Führerschei unterwegs.(Anhängerregelungen, Busregelungen,Zweiradregelungen usw,usw)
    Das allgemeinverständlich übersetzt: Ich kann mit dem Führerschein für PKW (3 jetzt B) (Wo ja 5,später M,jetzt AM)enthalten ist durch ganz Europa fahren obwohl meine Simson 60km/h fahren kann.Ich darf auch z.B. in Holland mit 60 km/h auf der Landstraße fahren solange dort keine Geschwindigkeitsbegrenzng angeführt wird(durch eine Verkehrssschild).Alle Staaten erkennen das deutsche Recht an!
    Aber ich darf meine Simson dort nicht an einen Einheimischen Verleihen. Der darf damit nicht fahren. Das alles gilt,solange die Simson hier versichert ist und ich hier in der Bundesrepublik Deutschland mit festem Wohnsitz gemeldet bin.Bin ich GB gemeldet, darf ich dort mit Ihr nicht mehr fahren und muß den A1 machen!Wenn aber ein Engländer in der BRD gemeldet ist und einen Autoführerschein besitzt kann er damit in England Urlaub machen!!!!! Sobald er wieder in England gemeldet ist,darf er sie nicht mehr fahren!!!Oder er macht den in England passenden Fürherschein (L kann man dort 10 Jahre und länger fahren:SFG)
    Gruß Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

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