Ich denn nicht einer von Euch bei dem grossen gelben Testergebnisverfälscherverein? Die sollten eine Antwort liefern können.
Peter
Ich denn nicht einer von Euch bei dem grossen gelben Testergebnisverfälscherverein? Die sollten eine Antwort liefern können.
Peter
Ich denn nicht einer von Euch bei dem grossen gelben Testergebnisverfälscherverein? Die sollten eine Antwort liefern können.
Peter
Meinst du die sind noch glaubwürdig?
MfG
Tobias
Meinst du die sind noch glaubwürdig?
Wenn sie das auch nicht mehr bringen .......
Die werden keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben.
Ich hatte den Fall schon mal vor 2 Jahren als ich mit unserem Club über den Brenner wollte.
Die geben nur allgemeine Auskünfte (Warnweste ja/nein, Verbandskasten, usw.)
>>Sehr geehrter Herr R,
Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden sind, bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung, wie er sich aus der Anlage 3 (Buchstabe B. für Fahrerlaubnisse und Führerscheine aus der DDR) zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 FeV auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013 geltenden Fahrerlaubnisse. Den Inhabern dieser alten Fahrerlaubnisse wird auf Antrag ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen ausgefertigt.
Der Umfang der Geltung ist für die einzelnen Fahrerlaubnisse ist Anlage 3 zu entnehmen. Sofern nach neuem Recht die Fahrerlaubnisklasse AM erteilt wird bzw. erteilt werden könnte, gilt diese europaweit.
Mit freundlichen Grüßen
i. Auftrag
Ingo Strater
Sprecher
---------------------
Referat L20 / Presse
Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44;
D-10115 Berlin
Telefon: 030 - 2008-2040
E-mail: presse@bmvi.bund.de
Internet: http://www.bmvi.de<<
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: xxxxx
Gesendet: Donnerstag, 20. März 2014 00:57
An:Rxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: Aw: Zeitschrift OLDTIMER MARKT/Führerscheinrecht
Sehr geehrter Herr Rxxxxxxxxxxxxx,
vielen Dank,daß Sie sich dem Problem angenommen haben! Auch das ganze Forum wartet nun auf eine rechtsverbindliche Antwort,welche die Polizei,der ADAC usw. nicht geben konnten,oder wollten, Hochachtungsvoll Andreas Lang
----- Original Nachricht ----
Von: <D.Rxxxxx@oldtimer-markt.de>
An: "presse@bmvbs.bund.de" <presse@bmvbs.bund.de>
Datum: 18.03.2014 09:47
Betreff: Zeitschrift OLDTIMER MARKT/Führerscheinrecht
> Sehr geehrter Herr Dr. Rudolph,
>
> folgende Frage wurde von einem Leser an uns herangetragen, die das
> Führerscheinrecht betrifft.
>
> In der DDR durften Mopeds/Mokicks 60 km/h schnell sein statt der in
> der BRD zulässigen 40 km/h Höchstgeschwindigkeit. Im Einigungsvertrag
> wurde dann festgelegt, dass DDR-Mopeds auch im wiedervereinigten
> Deutschland weiterhin mit dem Moped-Führerschein (heute: Klasse AM,
> Mopeds bis 50 ccm/45 km/h) gefahren werden dürfen.
>
> Im Zuge der EU-weit harmonisierten Führerscheinklassen stellt sich nun
> die Frage, ob diese Sonderregelung auch im Ausland gilt, sprich, ob
> auch dort ein 60 km/h schnelles DDR-Moped mit der Fahrerlaubnis AM
> bewegt werden darf oder dazu der "Leichtkraftrad"-Führerschein A1
> (Motorräder bis 125 ccm/11 kW/Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) notwendig ist.
>
> Falls dies erlaubt sein sollte, teilen Sie mir bitte mit, in welchen
> Gesetzestexten diese Regelung festgeschrieben ist. Vielen Dank
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Dirk Rxxxxxxxxxxxxx
>
> OLDTIMER-MARKT
> Europas größte Zeitschrift für
> klassische Autos und Motorräder
> Lise-Meitner-Straße 2
> 55129 Mainz
>
> Tel.: (06131)xxxxxxxxxxxxxxxx
von mir geixxt aus Datenschutzgründen.
So ganz werde ich daraus auch nicht schlau!
Andreas
Der Umfang der Geltung ist für die einzelnen Fahrerlaubnisse ist Anlage 3 zu entnehmen. Sofern nach neuem Recht die Fahrerlaubnisklasse AM erteilt wird bzw. erteilt werden könnte, gilt diese europaweit.
Das ist auch klar, AM gilt europaweit. Europaweit darf man 45km/h fahren, das ist auch klar. Aber man darf in D mit AM dank einer Verordnung 60km/h fahren. Aber ob diese Verordnung nun auch europaweit gilt ist nicht geklärt.
Die Aussage ist leider nichtssagend und hilft uns nicht weiter. Das ist so eine Standartantwort.
MfG
Aber der Führerschein gilt selbst in AM europaweit und wurde von allen Mitgliedsländern so anerkannt.Auch die Deutsche Sonderregelung (Simson usw...60Km/h mit Am)!
Dann nehme ich das jetzt als bestätigt!Wenn nicht hat uns das MInisterium unzureichend informiert!
Andreas
" Aber mit AM darf man auch Europaweit die alten Roller oder Daxen bewegen,welche mit 50km/h angegeben sind und zum Teil noch etwas schneller laufen!(Ohne jegliche Bauartveränderung manchmal sogar 55Km/h)"!
!!!!!!!!!!!!!!
OK!?? :_)
Ich habe mich zumindest redlich bemüht dies alles auf zu klären. Wenn ich im ADAC oder AVD wäre stände hier mit Sicherheit mehr!
Andreas
Hak da lieber nochmal nach und frag nach einer Antwort auf deine Frage mit den 60 km/h. Bis jetzt hast du darauf absolut keine Antwort. Das AM europaweit gilt war ja klar.
Hak da lieber nochmal nach und frag nach einer Antwort auf deine Frage mit den 60 km/h. Bis jetzt hast du darauf absolut keine Antwort. Das AM europaweit gilt war ja klar.
Da muss ich Froschi zustimmen, das ist vom Ministerium so eine Standartaussage, das AM in Europa gilt. Das wussten wir vorher. Das ist ja der Sinn des EU-Führerscheins. Froschmaster hat aus Österreich zum 60km/h eine Absage bekommen.
Die vom Ministerium die Frage nicht richtig gelesen bzw. verstanden. Es geht immer noch darum, ob eine Ausnahmegenehmigung der 45km/h im Ausland gilt.
MfG
Tobias
In der Antwortmail ist die zuständige Adresse (e-mail) des Bundesverkehrsministeriums samt Namen des Resortleiters enthalten.
Wenn Ihn mehrere Personen mit der gleichen Anfrage kontaktieren wird sich bestimmt etwas tun.
Andreas
Ich darf mit dem AM Führerschein, ja auch mit alten Rollern die mehr als 45 km/h fahren(50km/h) im europäischen Ausland unterwegs ein. Gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen samt Besitzstandswahrung.
Fahre mit dem alten 3 er mit 7,5 Tonnen durch die Eu!
Dürfte ich mit dem neuen B ja so auch nicht? Trotz Eintragung wegen der Besitzstandswahrung in der BRD!
Fahre mit dem alten 3 er mit 7,5 Tonnen durch die Eu!
Dürfte ich mit dem neuen B ja so auch nicht? Trotz Eintragung wegen der Besitzstandswahrung in der BRD!
Deswegen wird dir ja auch extra C1E zugeteilt beim umschreiben...
MfG
Tobias
Muß aber nicht umschreiben!
Wir drehen uns im Kreis.Die Mail Adresse steht im posting. Kann ja jeder hinschreiben und expliziert noch mal nachfragen!
Andreas
Hallo zusammen,
ich hatte diesbezüglich mit einem befreundeten Richter (für Verkehrsrecht) gesprochen...dachte er müsste es wissen - das war leider nicht so. Allerdings hat er mir in sofern weiter geholfen, dass es müsse nicht in allen Ländern gleich geregelt sein und ich solle in dem entsprechenden Land welches für mich interessant ist nachfragen. In meinem Fall ist es am ehesten die Schweiz. Also habe ich eine Email an die Kantonpolizei Zürich geschrieben. Heute habe ich die Antwort bekommen, welche ich (mit deren Erlaubnis!) hier zitieren möchte:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr *******
Sie haben uns angefragt, ob Sie mit Ihrem deutschen Führerschein, welchen Sie für die deutschen Klassen B und M besitzen, in der Schweiz Ihr Kleinkraftrad der Marke Simson mit 50ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h fahren dürfen. Gemäss Ihren Ausführungen sind Sie aufgrund einer Übergangsregelung in der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung dazu in Deutschland befugt, obwohl die Führerausweiskategorie M nur bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gültig ist. Wir haben Ihre Antwort beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) abgeklärt. Das ASTRA erteilte folgende Auskunft:
Gemäss Art. 42 Abs. 2 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV, SR 741.51) berechtigt der ausländische nationale oder internationale Führerausweis den Inhaber in der Schweiz zur Führung alle Motorfahrzeugkategorien, die auf dem Ausweis ausdrücklich, verständlich und in lateinischer Schrift dokumentiert sind. Diese Rechtsgrundlage berücksichtigt, dass es für die Polizei nicht möglich ist, sämtliche nach dem Recht des Ausstellerstaates dem Ausweisinhaber implizit erteilten Fahrberechtigungen zu kennen. In der Schweiz werden also nur die auf dem ausländischen Führerausweis ausdrücklich (oder mit einem in der EU harmonisierten Code) aufgeführten Fahrberechtigungen anerkannt. Da die in Ihrem Ausweis aufgeführte Kategorie M Sie grundsätzlich nicht zum Führen des erwähnten Fahrzeuges berechtigt und aus dem Ausweis die erwähnte Übergangsregelung nicht hervorgeht, dürfen Sie dies in der Schweiz mit Ihrem Führerausweis nicht lenken.
Mit der Veröffentlichung der Antwort auf dem Internet sind wir grundsätzlich einverstanden. Aus Persönlichkeitsschutz ersuchen wir Sie als Absender das ASTRA und Kantonspolizei Zürich allgemein zu erwähnen, jedoch nicht unser Namen zu publizieren.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
******
Von der Schweiz also ein klares Nein!
Gruß
Fabi
Bleibt doch immer noch ein Kleinkraftrad was halt eine angenehme Reisegeschwindigkeit hat
Oder habe ich was überlesen?
Bleibt doch immer noch ein Kleinkraftrad was halt eine angenehme Reisegeschwindigkeit hat
Oder habe ich was überlesen?
Was ist an dem Text von Fabi nicht klar? Die Schweizer sagen knallhart, dass für sie nur das zählt was auf dem Lappen steht und da steht Klasse (A)M mit maximal 45km/h.
Das heisst im umkehrschluss Simson mit 60km/h ist A1 erforderlich, so wie in der Schweiz üblich. Dennen sind Ausnahmegenehmigungen egal, es zählt der Lappen mit 45km/h.
MfG
Tobias
Bleibt doch immer noch ein Kleinkraftrad was halt eine angenehme Reisegeschwindigkeit hat
Oder habe ich was überlesen?
Überlesen hast du nichts, du machst nur einen Denkfehler.
Eine Simson ist nach üblicher Definition* kein Kleinkraftrad. Eben aufgrund der angenehmen Reisegeschwindigkeit fällt sie da raus. Und entsprechend reicht dann auch der Führerschein für Kleinkrafträder nicht mehr.
Ralf
*) KKR = 50cm³, max. 45 km/h.
Vielen Dank Fabi,
endlich mal eine verbindliche Aussage, die keine Fragen mehr offen lässt.
Da kann ich nur froh sein, dass ich einen Lappen mit Klasse 1 gemacht habe
Leider macht das Vereinstouren mit unseren Schwalben in die Nachbarländer jetzt unmöglich, da nicht alle Mitglieder einen Führerschein größer als AM besitzen
Ich würde da nicht so schnell aufgeben und das Land für Land abklopfen. Manche sehen das möglicherweise anders. Und immer schön hier berichten.
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