Simson- Fahrverbot in anderen EU- Ländern ?

    • Offizieller Beitrag

    Ich denn nicht einer von Euch bei dem grossen gelben Testergebnisverfälscherverein? Die sollten eine Antwort liefern können.


    Peter

  • Die werden keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben.
    Ich hatte den Fall schon mal vor 2 Jahren als ich mit unserem Club über den Brenner wollte.
    Die geben nur allgemeine Auskünfte (Warnweste ja/nein, Verbandskasten, usw.)

  • >>Sehr geehrter Herr R,


    Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden sind, bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung, wie er sich aus der Anlage 3 (Buchstabe B. für Fahrerlaubnisse und Führerscheine aus der DDR) zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 FeV auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013 geltenden Fahrerlaubnisse. Den Inhabern dieser alten Fahrerlaubnisse wird auf Antrag ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen ausgefertigt.


    Der Umfang der Geltung ist für die einzelnen Fahrerlaubnisse ist Anlage 3 zu entnehmen. Sofern nach neuem Recht die Fahrerlaubnisklasse AM erteilt wird bzw. erteilt werden könnte, gilt diese europaweit.



    Mit freundlichen Grüßen
    i. Auftrag
    Ingo Strater
    Sprecher
    ---------------------
    Referat L20 / Presse
    Bundesministerium für Verkehr und
    digitale Infrastruktur
    Invalidenstraße 44;
    D-10115 Berlin
    Telefon: 030 - 2008-2040
    E-mail: presse@bmvi.bund.de
    Internet: http://www.bmvi.de<<




    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Von: xxxxx
    Gesendet: Donnerstag, 20. März 2014 00:57
    An:Rxxxxxxxxxxxxxx
    Betreff: Aw: Zeitschrift OLDTIMER MARKT/Führerscheinrecht



    Sehr geehrter Herr Rxxxxxxxxxxxxx,


    vielen Dank,daß Sie sich dem Problem angenommen haben! Auch das ganze Forum wartet nun auf eine rechtsverbindliche Antwort,welche die Polizei,der ADAC usw. nicht geben konnten,oder wollten, Hochachtungsvoll Andreas Lang


    ----- Original Nachricht ----
    Von: <D.Rxxxxx@oldtimer-markt.de>
    An: "presse@bmvbs.bund.de" <presse@bmvbs.bund.de>
    Datum: 18.03.2014 09:47
    Betreff: Zeitschrift OLDTIMER MARKT/Führerscheinrecht


    > Sehr geehrter Herr Dr. Rudolph,
    >
    > folgende Frage wurde von einem Leser an uns herangetragen, die das
    > Führerscheinrecht betrifft.
    >
    > In der DDR durften Mopeds/Mokicks 60 km/h schnell sein statt der in
    > der BRD zulässigen 40 km/h Höchstgeschwindigkeit. Im Einigungsvertrag
    > wurde dann festgelegt, dass DDR-Mopeds auch im wiedervereinigten
    > Deutschland weiterhin mit dem Moped-Führerschein (heute: Klasse AM,
    > Mopeds bis 50 ccm/45 km/h) gefahren werden dürfen.
    >
    > Im Zuge der EU-weit harmonisierten Führerscheinklassen stellt sich nun
    > die Frage, ob diese Sonderregelung auch im Ausland gilt, sprich, ob
    > auch dort ein 60 km/h schnelles DDR-Moped mit der Fahrerlaubnis AM
    > bewegt werden darf oder dazu der "Leichtkraftrad"-Führerschein A1
    > (Motorräder bis 125 ccm/11 kW/Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) notwendig ist.
    >
    > Falls dies erlaubt sein sollte, teilen Sie mir bitte mit, in welchen
    > Gesetzestexten diese Regelung festgeschrieben ist. Vielen Dank
    >
    >
    > Mit freundlichen Grüßen
    >
    > Dirk Rxxxxxxxxxxxxx
    >
    > OLDTIMER-MARKT
    > Europas größte Zeitschrift für
    > klassische Autos und Motorräder
    > Lise-Meitner-Straße 2
    > 55129 Mainz
    >
    > Tel.: (06131)xxxxxxxxxxxxxxxx


    von mir geixxt aus Datenschutzgründen.
    So ganz werde ich daraus auch nicht schlau!
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

    • Offizieller Beitrag


    Der Umfang der Geltung ist für die einzelnen Fahrerlaubnisse ist Anlage 3 zu entnehmen. Sofern nach neuem Recht die Fahrerlaubnisklasse AM erteilt wird bzw. erteilt werden könnte, gilt diese europaweit.



    Das ist auch klar, AM gilt europaweit. Europaweit darf man 45km/h fahren, das ist auch klar. Aber man darf in D mit AM dank einer Verordnung 60km/h fahren. Aber ob diese Verordnung nun auch europaweit gilt ist nicht geklärt.


    Die Aussage ist leider nichtssagend und hilft uns nicht weiter. Das ist so eine Standartantwort.


    MfG

  • Aber der Führerschein gilt selbst in AM europaweit und wurde von allen Mitgliedsländern so anerkannt.Auch die Deutsche Sonderregelung (Simson usw...60Km/h mit Am)!
    Dann nehme ich das jetzt als bestätigt!Wenn nicht hat uns das MInisterium unzureichend informiert!
    Andreas
    :)

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  • " Aber mit AM darf man auch Europaweit die alten Roller oder Daxen bewegen,welche mit 50km/h angegeben sind und zum Teil noch etwas schneller laufen!(Ohne jegliche Bauartveränderung manchmal sogar 55Km/h)"!
    !!!!!!!!!!!!!!
    OK!?? :_)
    Ich habe mich zumindest redlich bemüht dies alles auf zu klären. Wenn ich im ADAC oder AVD wäre stände hier mit Sicherheit mehr!
    Andreas

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    • Offizieller Beitrag

    Hak da lieber nochmal nach und frag nach einer Antwort auf deine Frage mit den 60 km/h. Bis jetzt hast du darauf absolut keine Antwort. Das AM europaweit gilt war ja klar.


    Da muss ich Froschi zustimmen, das ist vom Ministerium so eine Standartaussage, das AM in Europa gilt. Das wussten wir vorher. Das ist ja der Sinn des EU-Führerscheins. Froschmaster hat aus Österreich zum 60km/h eine Absage bekommen.


    Die vom Ministerium die Frage nicht richtig gelesen bzw. verstanden. Es geht immer noch darum, ob eine Ausnahmegenehmigung der 45km/h im Ausland gilt.


    MfG


    Tobias

  • In der Antwortmail ist die zuständige Adresse (e-mail) des Bundesverkehrsministeriums samt Namen des Resortleiters enthalten.
    Wenn Ihn mehrere Personen mit der gleichen Anfrage kontaktieren wird sich bestimmt etwas tun.
    :) ;)
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Ich darf mit dem AM Führerschein, ja auch mit alten Rollern die mehr als 45 km/h fahren(50km/h) im europäischen Ausland unterwegs ein. Gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen samt Besitzstandswahrung.
    Fahre mit dem alten 3 er mit 7,5 Tonnen durch die Eu!
    :) Dürfte ich mit dem neuen B ja so auch nicht? Trotz Eintragung wegen der Besitzstandswahrung in der BRD!

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Muß aber nicht umschreiben!
    Wir drehen uns im Kreis.Die Mail Adresse steht im posting. Kann ja jeder hinschreiben und expliziert noch mal nachfragen! :)
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Hallo zusammen,


    ich hatte diesbezüglich mit einem befreundeten Richter (für Verkehrsrecht) gesprochen...dachte er müsste es wissen - das war leider nicht so. Allerdings hat er mir in sofern weiter geholfen, dass es müsse nicht in allen Ländern gleich geregelt sein und ich solle in dem entsprechenden Land welches für mich interessant ist nachfragen. In meinem Fall ist es am ehesten die Schweiz. Also habe ich eine Email an die Kantonpolizei Zürich geschrieben. Heute habe ich die Antwort bekommen, welche ich (mit deren Erlaubnis!) hier zitieren möchte:



    Von der Schweiz also ein klares Nein!


    Gruß
    Fabi

    simson-treffen-2012-in-baden-württemberg.de/

    • Offizieller Beitrag

    Bleibt doch immer noch ein Kleinkraftrad was halt eine angenehme Reisegeschwindigkeit hat ;)
    Oder habe ich was überlesen?


    Was ist an dem Text von Fabi nicht klar? Die Schweizer sagen knallhart, dass für sie nur das zählt was auf dem Lappen steht und da steht Klasse (A)M mit maximal 45km/h.


    Das heisst im umkehrschluss Simson mit 60km/h ist A1 erforderlich, so wie in der Schweiz üblich. Dennen sind Ausnahmegenehmigungen egal, es zählt der Lappen mit 45km/h.


    MfG


    Tobias

    • Offizieller Beitrag

    Bleibt doch immer noch ein Kleinkraftrad was halt eine angenehme Reisegeschwindigkeit hat ;)
    Oder habe ich was überlesen?


    Überlesen hast du nichts, du machst nur einen Denkfehler.


    Eine Simson ist nach üblicher Definition* kein Kleinkraftrad. Eben aufgrund der angenehmen Reisegeschwindigkeit fällt sie da raus. Und entsprechend reicht dann auch der Führerschein für Kleinkrafträder nicht mehr.


    Ralf


    *) KKR = 50cm³, max. 45 km/h.

  • Vielen Dank Fabi,
    endlich mal eine verbindliche Aussage, die keine Fragen mehr offen lässt.
    Da kann ich nur froh sein, dass ich einen Lappen mit Klasse 1 gemacht habe :)
    Leider macht das Vereinstouren mit unseren Schwalben in die Nachbarländer jetzt unmöglich, da nicht alle Mitglieder einen Führerschein größer als AM besitzen :(

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