Kunden-Täuschung durch SSW-Tuningweber bei Lichtaustrittsscheiben im ebay-Shop!

  • Vor kurzem suchte ich in eBay nach eckigen originalen Lichtaustrittsscheiben, für die SR-Roller. Ich fand dann so ein Angebot: Simson Lichtaustritt vorn eckig f. Blinker SR50 SR80 | eBay


    Klasse dachte ich, und mit 2,69€/St. auch noch super günstig, für originale Lichtaustrittsscheiben. Schnell den Text nach Hinweisen auf Kopien durchsucht, jedoch nichts dergleichen. Also die zur Verfügung stehenden 9 Teile bestellt, und mit PayPal sofort bezahlt.


    Als nach ein paar Tagen das Päckchen eintrudelte, war der Ärger groß. Statt wie auf dem Artikelbild abgebildet, wurden von SSW illegale Kopien der Lichtaustrittsscheiben von MZA verschickt!


    Sofort habe ich die Sache reklamiert, und wegen der Täuschung komplette Rückabwicklung (incl. Versand) verlangt. SSW hat auf meine Vorhaltungen bezüglich Artikelbild, tatsächlicher Lieferung, fehlender Hinweise im Artikeltext, und der daraus resultierenden Verbrauchertäuschung nicht geantwortet! Stattdessen wurde der Kaufpreis, ohne Versandkosten auf mein PayPal-Konto zurück überwiesen. Die Kosten für den Rückversand gingen natürlich auch auf meine Kappe.


    Wie ihr in dem verlinktem EBay-Angebot von SSW sehen könnt, macht er genauso weiter wie bisher. Das Artikelbild zeigt ein Original, im Text keinerlei Hinweise auf eine Kopie! Wie ja allgemein bekannt sein sollte, dürfen nach der Straßenverkehrsordnung nur bauartzugelassene Beleuchtungsteile, die zur Kennzeichnung der bestandenen Zulassung ein Prüfzeichen tragen, verkauft werden, wenn sie im deutschen Straßenverkehr benutzt werden sollen. Das ist hierbei jedoch nicht der Fall. Es werden Nachbauteile ohne Prüfzeichen verschickt.


    Da die Teile ja von MZA sind, und MZA sie mit dem Hinweis, dass sie im deutschen Straßenverkehr nicht benutzt werden dürfen auch an SSW verkauft, dürfte das auch bei SSW bekannt sein. Da er aber ein Bild von einem originalem Teil mit erkennbaren Prüfzeichen verwendet, der wichtige Hinweis, dass er etwas Anderes als auf dem Bild zu sehen, schickt, und das dieses Teil nicht verbaut werden darf aber fehlt. SSW hat auf meine konkreten Vorhaltungen leider nicht geantwortet. Stattdessen macht er weiter wie bisher. Ich gehe seinerseits, von einer bewussten Täuschung der Verbraucher aus!


    Aus diesem Grunde überlege ich, SSW-Tuningweber auf Unterlassung dieses Gebarens abmahnen zu lassen.


    Was meint ihr dazu?

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    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    ssw wird sich aufs Widerruf im Fernabsatz berufen. Da ist unter 40€ tatsächlich der Kunde in der Pflicht den Kram zurückzuschicken. ABER der Kunde bekommt den vollen Kaufpreis samt Hinporto wieder.


    Dazu gibt es ein BGH-Urteil:


    BGH: Kein Porto bei Widerruf einer Bestellung


    Den genauen Wortlaut finde ich gerade nicht.


    Ob du den abmahnst bleibt deine Sache, toll ist das Verhalten natürlich nicht.


    MfG


    Tobias


    Edit:


    http://www.it-recht-kanzlei.de…sendekosten-widerruf.html

  • Theoretisch würde ich auch dagegen angehen.Aber in der von dir verlinkten Auktion steht aber nichts von "Originalen" Lichtaustrittsscheiben.Es wäre dann vermutlich an dir,zu beweisen,das du MZA-Nachbauten bekommen hast,die nicht zulässig sind.Vielleicht hast du ja einen Zeugen der gesehen hat,wie du das Paket geöffnet hast.Eventuell sogar Bilder.Dann müßtest du zu einem Anwalt.......
    Ich weiß nicht,ob sich das wirklich lohnt.
    Aber vielleicht gibt es ja auch noch andere Auktionen von Ihm,wo es eindeutiger ist und wo du auch über die 40€ Grenze kommst,wegen kostenlosem Rückversand.
    Vielleicht könnte man ihn dann irgendwie überführen.

    • Offizieller Beitrag

    Theoretisch würde ich auch dagegen angehen.Aber in der von dir verlinkten Auktion steht aber nichts von "Originalen" Lichtaustrittsscheiben.Es wäre dann vermutlich an dir,zu beweisen,das du MZA-Nachbauten bekommen hast,die nicht zulässig sind.Vielleicht hast du ja einen Zeugen der gesehen hat,wie du das Paket geöffnet hast.Eventuell sogar Bilder.Dann müßtest du zu einem Anwalt.......
    Ich weiß nicht,ob sich das wirklich lohnt.
    Aber vielleicht gibt es ja auch noch andere Auktionen von Ihm,wo es eindeutiger ist und wo du auch über die 40€ Grenze kommst,wegen kostenlosem Rückversand.
    Vielleicht könnte man ihn dann irgendwie überführen.


    Es geht darum, dass er in den Bildern DDR-Ware hat mit Prüfzeichen und Ohne Nachbau verschickt. Wie weit das Täuschung ist, weiss ich nicht, es ist mindestens Grauzone. Abmahnwürdig ist das natürlich bei Nachbau weil mindestens der Hinweis von nicht STVZO zugelassen fehlt, bzw. nach diversen Gerichturteilen das eh böse ist.


    Was nicht geht, ist das hinporto einzubehalten bei Widerruf. DAS muss er wieder rausrücken, siehe meine Urteile.


    MfG


    Tobias

    • Offizieller Beitrag

    Freunde,


    so etwas diskutiert man bitteschön doch nicht öffentlich.
    Widerruf im Fernabsatz gibt es IMHO nur für Endverbraucher.


    Allerdings finde ich das Verhalten des Anbieters auch .....


    Peter

    • Offizieller Beitrag



    Man kann über das Verhalten des Händlers diskutieren sachlich. Aber ob Restaurator den Abmahnen soll, ist seine Sache. DA haben wir nix zu entscheiden, dass ist seine Sache. DAS sollte auch nicht öffentlich breit getreten werden.


    MfG


    Tobias

  • Ja, ich habe tatsächlich Bilder gemacht, und Zeugen habe ich auch.


    Jedoch geht es mir mehr darum, das hier normale Kunden verarscht werden, die glauben, dass sie die Teile an ihre Mopeds verbauen dürfen, weil keinerlei Hinweis, das dem nicht so ist, völlig fehlt. Das Ganze wird noch verstärkt, weil ein Artikelbild von einem legalem Artikel gezeigt wird. Wenn auf dem Bild eine Nachbauscheibe, ohne Prüfzeichen abgebildet gewesen wäre, hätte ich den Mist wohl kaum zu dem überteuerten Preis gekauft. Bei MZA kann ich selber (zu günstigeren Konditionen) bestellen!


    Mich ärgert, dass er auf meine Vorhaltungen nicht geantwortet hat, mir die Versandkosten (Hinversand) auf die er keinen Anspruch hat, trotzdem abgezogen hat, und weiter die Leute verarscht!


    Gruß Peter

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  • Naja.So genau kann man das auf dem Bild aber nicht erkennen,wenn man nicht gerade einen Vergleich hat.Und die meisten Laien können das auch nicht.Man kann es ja auch nicht vergrößern.Und ich denke mal,das er sich darauf berufen wird,das es nur ein Beispielbild ist.
    Übrigens.Bei "bereits 44 verkauften" wäre ich stutzig geworden wegen Original.
    Simson Lichtaustritt vorn eckig f. Blinker SR50 SR80 | eBay
    Das mit dem Porto geht natürlich nicht.Übrigens hat er es doch als privater Käufer gekauft.Siehe die letzte negative Bewertung bei SSW.
    Er hat doch mit Paypal bezahlt.Ich würde es mal mit dem Käuferschutz probieren und das auch bei Ebay melden.

  • Ich habe die Teile tatsächlich privat gekauft. Den Käuferschutz habe ich auch in Anspruch genommen, und den Artikel wegen falscher Beschreibung im Zusammenhang mit dem Artikelbild reklamiert.


    Im Ergebnis wurde der Kaufpreis ohne Versandkosten erstattet. Eine Antwort auf meine Vorhaltungen erfolgte nicht. Stattdessen wurde der Artikel wie vor, wieder neu eingestellt!


    In erster Linie geht es mir darum, dass tausendfach Beleuchtungsartikel ohne Zulassung verkauft werden, ohne die Kunden darüber aufzuklären. Die jenigen die solche Sachen kaufen, müssen wissen, dass sie mit dem Einbau solcher Teile ihre ABE verlieren.


    Wenn nun Unternehmen auf zuvor geschilderte Art ihre Kunden darüber bestenfalls im "Unklaren" lassen, besteht meiner Meinung nach dringender Handlungsbedarf.


    Es kann doch wohl nicht sein, dass ein Kunde sich im Internet einen verbotenen Beleuchtsgartikel für sein Moped kauft, ohne über das Verbotene vom Verkäufer aufgeklärt worden zu sein. Ja, der Verkäufer dem kritischen Kunden durch ein nicht dem Artikel entsprechendes Foto die Legalität des Artikels auch noch suggeriert.


    Ich habe die Sachen wieder zurück geschickt, weil ich weiss, dass der Kram nicht verbaut werden darf, wissen das aber auch die anderen zufrieden Kunden?


    Und genau darum geht es.


    Gruß Peter

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    Einmal editiert, zuletzt von Restaurator ()

  • Ja,ich weiß schon.Aber diejenigen,die mal schnell ein paar "billige" Gläser brauchen,gucken da nicht so genau hin.Die sehen nur,das es so aussieht,wie ihr "altes" und kaufen.
    Ich weiß halt nicht,ob man Ihm "nur" wegen eines Bildes einen Strick drehen kann.Ich denke schlimmer wäre es,wenn er in der Beschreibung es als Original DDR angepriesen hätte.


    @ Restaurator
    Versuch doch mal direkt über Paypal die Portokosten zurückzubekommen.

  • Da hilft kein Rechtsverdreher, auf dem Bild meinst du zwar ein original zu erkennen, er hat es aber mit keiner Silbe so beschrieben.
    Zumal das Bild derart krisselig ist, das man weder Zahl noch Buchstabe auf der Kappe erkennen kann wird es schlicht unmöglich sein zu beweisen das dort eine originale Kappe abgelichtet ist.


    Übrigens, (wenn das denn nicht abgeändert wurde) ist die Bewertung abgegeben kann man sich bei der Paypal-Hotline den Mund fusselig sabbeln. Das juckt die ganz einfach nicht. Der bescheidene Wunsch nach Porto-Rückerstattung durch Paypal kann man sich dann auch gepflegt in die Haare schmieren. Auch sollte man VOR Bewertungsabgabe bei Ebay oder wahlweise Paypal einen Fall wegen "abweichendem Artikel" geöffnet haben, denn später ist "alles geklärt" und auch eBay/Paypal wird sich nicht mehr darum kümmern.


    Und bei dem Preis hätte ich mich gefragt, ob das denn sein könnte das jemand Kappen aus DDR-Bestand zu solchen Preisen verkaufen würde. Zu solchen Preisen habe ich das nämlich an keiner anderen Stelle gesehen. Normalerweise werden deutlich höhere Preise erzielt. Und SSW-Tuning verkauft ja nun auch nicht seit 3 Tagen Simson-Krempel und wird die Preise sicherlich ganz gut kennen und hätte dementsprechend die Kappen teurer angeboten. Bei Unklarheiten schlage ich nicht sofort zu, dann warte ich lieber bis ich per Mail/Telefon meine Zweifel/Fragen klären konnte.
    Fakt ist einfach, man meint zwar Prüfziffern bzw. einen Aufdruck erkennen zu können, aber ganz klar kann man auch bei manueller Vergrößerung nur eines erkennen, nämlich nüscht!

  • Nach vielen Recherchen bei verschiedensten Händlern wurde mir vor etwa einem Jahr klar,daß es keine eckigen Blinkerkappen für die SR50 12 Volt modelle(Mit Prüfzeichen) mehr zu kaufen gibt,welche eine Zulassung haben.Die letzten drei für vorne bekam ich bei einem Händler im Raum Köln! Alles anderen kaufte ich über die Bucht nach vorherigem Anschreiben der Anbieter!(Wo ich mir bestätigen ließ,daß es sich um orginale zugelassenen Blinker(Kappen) mit Prüfzeichen handelt!Mehr als 80% machten auf doof oder erklärten dann,dass es auch so ginge). Ich Habe die ausschließlich alten Teile (Bis auf die Neuware von dem einen Händler) möglichst gut aufgearbeitet.(Bekam so auch noch die Gummidichtungen dazu!).
    Aber ich habe jetzt 3 komplette für Blinker für vorn und 3 für hinten. Und nochmals jeweils 3 Blinkerkappen für vorn und hinten und ein Rücklichtglas(orginal). Hat aber eine menge Recherche und € gekostet!
    Dank freundlicher Mitmenschen welche mir im Schnitt einmal im Jahr die Karre umtreten,werde ich auch nichts verkaufen!!
    Andreas


    Übrigens: Für die orginalen Blinkerkappen für vorne, bezahlte ich ca 2,95,-€ je Stück bei dem Händler! Habe deshalb noch einige andere Sachen bei ihm bestellt!Weil er sie zu einem fairen Kurs verkaufte ohne 400% Aufschlag!War im Herbst vorigen Jahres!
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

    Einmal editiert, zuletzt von Prof () aus folgendem Grund: Doppelpost

  • Um zum Anfang zurück zu kommen...
    Ich sehe das so wie der Restaurator...
    der Kunde wird getäuscht und das sollte nicht ungestaft bleiben.
    Wer Nachbauten verkauft, sollte sie auch als solche kennzeichnen, besonders dann, wenn sie einen signifikanten Mangel gegenüber dem Orginalteil haben (als solches würde ich eine nicht vorhandene Zulassung bezeichnen)

  • Das Verhalten von SSW ist nicht in Ordnung. Eindeutig.
    Nur sehe ich es so... wer im Glashaus sitzt sollte im Keller scheißen..


    Mir fällt da ein patentierter aber nicht in der STVO zugelassener Luftfilter ein, der als Nonplusultra beschrieben wird, es aber nicht ausreichend auf die Zulassung hingewiesen wird.


    Auch finde ich es grenzwertig öffentlich zur Diskussion einzuladen, ob es angebracht ist einen Händler abzumahnen. Das macht man - oder eben nicht. Letzteres spricht m.M.n. von wahrer Größe.


    Nur meine Meinung
    Jonas

  • Ich denke, man sollte im Zweifelsfall vor der Bestellung immer nachfragen.
    Ein bekannter Händler hier in Berlin, argumentierte damit, dass es ja keine Simson-Neuanfertigungen mit Prüfzeichen mehr gibt. Ja Klasse, wenn man sein Zeug loswerden will, kann man die Sache immer runterspielen.
    Es hat aber den Vorteil, dass somit noch gebrauchte originale Simson-Gläser zu bezahlbaren Preisen auf dem Markt sind. Wer sich nicht genug informiert, ist eben der Dumme.



  • Also Jonas, das du deine Meinung hast, und äußerst ist ja völlig in Ordnung.


    Jedoch finde ich es nicht in Ordnung, dass du hier mal wieder vom Thema ablenkst, und meine Luftfiltereinsätze ins Spiel bringst, die weder Patentiert sind, noch einer Bauartzulassung bedürfen, da die DDR-Luftfilter auch keine hatten! Du solltest dich besser informieren, bevor du solch einen Unsinn, der zwar deiner Meinung entsprechen mag, aber nicht den Fakten entspricht, hier zum Besten gibst.


    Doch zum Thema:


    Es geht hier nicht um mich, sondern um die Interessen von unbedarften Kunden, hier von SSW, aber auch andere arbeiten nach gleichem Muster. Um es klar zu sagen, SSW-Tuningweber ist auch kein Konkurent von mir, das sollte schon aus der örtlichen Entfernung klar sein. Da ich auch keinen Online-Handel betreibe, sind wir auch hier keine Wettbewerber, also kann mir sein Verhalten eigentlich ziemlich schnuppe sein, da ich den Portoverlust aus der beschriebenen Auktion wohl verschmerzen kann.


    Mir geht es um folgendes:


    Die beiden Großhändler (MZA und FEZ) beliefern im wesentlichen alle Händler von Simson-Ersatzteilen. Beide Großhändler weisen in ihren Artikelbeschreibungen z.B. beim Verkauf von Beleuchtungsteilen, ihre Kunden, also die Händler darauf hin, welche Teile nicht im deutschen Straßenverkehr benutzt werden dürfen.


    Der Endkunde, kann doch wohl erwarten, das er über die wichtigste Eigenschaft des Produktes, nämlich ob er es überhaupt verwenden darf, nicht im Unklaren gelassen wird. Schließlich ist es der Endkunde der durch die Montage solcher Teile (eventuell unwissentlich) seine ABE verliert, mit den im Fall der Fälle entsprechenden Folgen! Ich habe mir mal die Mühe gemacht, mir bei ebay anzuschauen, wie meine Kollegen hier vorgehen (Thema Beleuchtung).


    Die einen informieren ihre potentiellen Kunden korrekt über die nicht erlaubte Verwendung der Artikel im deutschen Straßenverkehr.


    Bei anderen fehlt dieser Hinweis völlig. Manschmal ist von "Replika" die Rede, ohne das weiter zu erklären.


    Wenige suggerieren legale Originale, verkaufen aber illegale Fälschungen.



    Nicht jeder Kunde hat das notwendige Wissen, um zu erkenen ob er, dass von ihm bestellte Produkt überhaupt verwenden darf. Vor allem, wenn die nicht erlaubte Verwendung verschleiert, oder gar verschwiegen wird! Was dein Hinweis mit dem "Glashaus" anbelangt, so geht dieser völlig fehl. Jeder Kunde, der bei mir das illegale Nachbauzeugs kaufen will, wird mündlich, aber auch schriftlich (auf der Rechnung) über die möglichen Folgen informiert. Mehr kann man nicht tun.


    Meine Frage, nach der deiner Meinung nach, "grenzwertigen Diskussion", zielte eher darauf ab, ob IHR ALS KUNDEN dafür seid, das solche wie zuvor beschriebenen Auswüchse, oder auch Verarsche gerne abgestellt hättet. Das scheint mir bei dir jedenfalls nicht der Fall zu sein. Und wenn das auch die Meinung der Mehrheit hier ist, kein Problem, zumindest ich, kann mich wehren! Es hat den Anschein, das der Kunde sich informieren, und nicht der Händler den Kunden informieren muss. Wenn das der allgemeine Tenor ist, Klasse, dann weiter so!


    Gruß Peter

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    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    die Luftfilterdiskussion ist erstmal eine andere Baustelle, da gibt es hier im Forum, sowie in den Nachbarforen genug Lesestoff zu.


    Aber öffentlich in einem Forum zu fragen ob man einen abmahnen soll finde ich auch grenzwertig. Das kann auch mal schnell als Rufschädigung nach hinten losgehen. Da schließe ich mich Bärchens Meinung an.


    Was völlig legitim ist, sachlich zu berichten was dir mit Händler X passiert ist und wie das abgelaufen ist. So können andere User entspechend informiert werden und sich ein Urteil da drüber bilden.


    Auch der Sinn eines Forums ist es anderen leuten zu helfen und sie aufzuklären. Dazu gehört auch, aufzuklären das es momentan keine legalen Nachbauten der Beleuchtungsteile gibt und wo die Unterschiede gibt.


    MfG


    Tobias

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