Es geht um folgendes: Meine Enkelin hat die Ausbildung zur Mopedprüfung abgeschlossen (und mit der zweiten praktischen Prüfung bestanden) - allerdings mit diesem Problem:
Eine Fahrschule stellt ein Moped zur Ausbildung zur Verfügung. Ich glaube 6 Fahrstunden und dann Prüfung. Zur Prüfung geht es auf einem Parkplatz los. Das Moped wird gestartet und sie soll auf der Straße nach rechts fahren. Nach 20 Metern soll sie anhalten. Sie bekommt mitgeteilt, dass sie durchgefallen ist, weil sie ohne Beleuchtung (Tagfahrlicht) gefahren ist.
Ist so ein Moped - 15 Jahre nach Einführung des Tagfahrlichtes - überhaupt zugelassen?
Oder handelt es sich um eine "Abzocke der Fahrschule"?
Ich konnte leider nichts gesetzliches finden. Der Fahrlehrer meinte nur: "Sie hat es in den Fahrstunden ja auch einschalten müssen".
Es geht mir um dabei die zusätzlichen Prüfungsgebühren (80,00 €).
Ist ein Moped ohne Tagfahrlicht zugelassen?
Bitte mit Link auf einen gesetzlichen Text.