Schwalbe von der Polizei sichergestellt, wie gehts weiter?

    • Offizieller Beitrag

    Bedienungsanleitung für ne Bremse braucht niemand, da NUR ich fahre und ich kenne mein Gefährt.


    Das werden die Grünkittel aber mit Pech anders sehen, aber das wirst du ja selber wissen.



    Ihr seid hier halt Dumpfbacken- und Neulingsdummefragengeschädigt, da könnt ihr ja auch nix für.



    Nana, nochmal sowas und ich muss die Verwarnkeule auspacken.


    Ehrlich doof gelaufen, aber wenn du im voherigen Thread zugibst, dass da Mängel dran sind, darfst du dich auch an die eigene Nase packen. Das ist dann natürlich die Bestätigung der Beamten. Dann ist deren ggf willkürliches Verhalten zwar blöde aber die Sicherstellung bestätigt: Verkehrsunsicher. Bremse ist noch Mangel mit Gefährdung, da würde ich auch keinen Mängelschein mehr schreiben. Ist dann lernen durch Aua und wenn es der Geldbeutel ist.


    Aber jetzt auf Ifly2low4you rumzuhaken ist Schwachsinn, wenn das so weitergeht muss der Sauger her.


    Die Strafe hat er schon, das Möp ist weg, die Rechnung kommt.


    Wenn du meinst, dass das alles ungerechtfertig war, Drucki und Falk haben dir ja schon Hilfe angeboten.


    Du darfst aber gerne weiter berichten, was nun passiert und wie es weiter geht (und was es am Ende kostet).



    MfG


    Tobias


  • Ihr seid hier halt Dumpfbacken- und Neulingsdummefragengeschädigt, da könnt ihr ja auch nix für.


    Rossi, ich übersetz das mal: "Hier kommen so oft Anfragen von Leuten rein, die nicht selbst denken wollen, dass viele von euch vorgeprägt sind und empfindlich/schroff/barsch reagieren, oft berechtigt, aber manchmal auch nicht."


    War glaub ich nicht als Angriff gedacht.


    Abgesehen davon:


    JA, in Berlin gibt es einige Polizisten, die SEHR genau hinsehen und anscheinend eine Aversion gegen Simson-Gefährte haben. Das haben zwei meiner Kollegen am eigenen Leib erfahren (Sicherstellung (450€) / Mängelschein (140€)) Ich bin damals mal proaktiv geworden und habe bei der Berliner Polizei angefragt, ob man gemeinsam eine Art Sicherheitsveranstaltung organisieren könnte, wo wir die Verkehrssicherheit von älteren Mopeds erörtern, Streitfragen besprechen und die Vorschriften am Objekt konkretisieren könnten - ist leider nichts draus geworden.

    Und JA, die grüne Mannschaft ist in diesem Fall offensichtlich zu Recht aktiv geworden. Defektes Bremslicht, weiche Bremse vorn und ein hängender Bremshebel sind eine reale Gefährdung, die gepaart mit einer "wird schon gutgehen"-Einstellung zur echten Gefahr werden können. Das hätte ins Auge gehen können und bei allem Ärger über die verlorene Kohle ist es gut, dass die ausstehenden Reparaturen nun zwangsweise durchgeführt werden müssen.


    Also gibt es wie immer zwei Seiten der Medaille und wenn wir alle mal durchatmen, können wir uns das gegenseitig auch eingestehen.


    Ich fürchte, um die Kosten wirst du tatsächlich nicht herumkommen. Absolut ärgerlich, ja. Aber das geht vorbei, und lieber so als wenn dein Thread "KIND ANGEFAHREN - Scheiß Bremse!! Muss ich jetzt zahlen?" gehießen hätte.


  • JA, in Berlin gibt es einige Polizisten, die SEHR genau hinsehen und anscheinend eine Aversion gegen Simson-Gefährte haben..



    wenn sowas bekannt ist, verstehe ich erst recht nicht, das man mit einem verkehrsunsicheren ( das ist nunmal so, wenn die bremse nicht ganz takko ist )Fahrzeug unterwegs ist und wenn dann der fall eingetreten ist, anfängt rumzuheulen.








    und lieber so als wenn dein Thread "KIND ANGEFAHREN - Scheiß Bremse!! Muss ich jetzt zahlen?" gehießen hätte.


    dann ist es zu spät und deshalb reagiere ich mit Unverständnis auf nicht verkehrssichere Fahrzeuge.
    ich kann meinen lkw auch nicht fahren wenn da irgendwas verkehrsgefährdend kaputt ist. ich möchte euch sehen und hören wenn ich euch angefahren habe nur weil ein blinker an meinem lkw nicht geht.







    zu guter letzt



    ich will hier keinen an die karre pissen oder sonstwas. ich tue nur meine Meinung kund. das die nicht jedem passt ist mir durchaus bewusst

    manche kennen mich, manche können mich

  • Moin alle zusammen,


    ich kurze Info wie es damals ausgegangen ist. Der Prüfer (trotz meines Wunsches nicht in meiner Anwesenheit) hat mein Moped durchgeprüft jede menge aufgeschrieben (Teilweise auch def. gelogen -> kein Luftfilter oben bei einer KR51/2, lach der ist vorm Vergaser wo er auch hingehört), kein Bremskraft Protokol. Alles im allem musste ich dann die Kiste zu einer Tüvstelle bringen und gegen prüfen lassen (das kostete nochmal 20-30 Ocken wenn ich mich recht entsinne).
    Bleckjack konnte den Zustand meines Fahrzeugs ja bestätigen.



    Blechjack war eine Beschlagnahme bei mir, Sicherstellung ist freiwillig hätte ich nie im Leben gemacht.




    Mein Rat nimm dir einen Zeugen mit und prüfe vor Ort, was der Prüfer bemängelt hat.
    Hast du eine richtlerliche Bestätigung bekommen -> Beschlagnahme (wenn es eine Beschlagnahme ohne sofortiger Bestättigung war, kann diese noch folgen) oder hast du einer Sicherstellung zugestimmt, ist ein wichtiger Unterschied.


    Ansonsten weise die Verwahrstelle darauf hin deine Papiere nicht zur KFZ-Stelle zu schicken (2 Wochen Postweg mindestens, und so lange darfste dann auch nicht fahren).


    Wo haben Sie dich denn erwischt, Schöneberg, einer der Typen so'n Jungscher?


    Ich verstehe hier einige Leute im Forum nicht. Beschlagnahme sollte einfach bei einer Ordnungswidrigkeit nicht sein. Ein Weiterfahrt kann man auch anders untersagen und ist bei einer Schwalbe kein Problem (schieben halt).


    Ordnungsamt wird dir statt Regel Bussgeld mit Sicherheit einen erhöhten Satz verpassen, wenn du aber nahe des Existiensminiums bist kann man das auch etwas absenken lassen und dann in Raten abstottern.


    Letztlich war meine Entscheidung daraufhin meine Schwalbe ins Wohnzimmer zu stellen und Motorradführerschein zu machen.



    Alle die meine nicht davon betroffen, weil ja alles ok ist können ja gern ein paar Runde in Schöneberg drehen wir werden sehen, ob da bei einer Kontrolle nicht schnell mal was kaputt geht.


    Ein Tipp noch vergiss die Plastikbremshebel hole dir die aus Metall, dann gibt es nicht viel Interpretationsraum bei der Bremskraft.

  • Naja was Thema Sicherheit betrifft rüst ich lieber auf den auf alten Standards zu fahren (soweit es erlaubt ist versteht sich). Probem den Kunststoffgriffe ist halt das man nur ein bestimmte Menge an Kraft auf die Bremsen bringen kann, alles andere geht in die Verformung den Plastehebels. Probiere es aus ist wirklich eine Besserung. Zum Thema Bremskraft vorne bei der Schwalbe gibt es ja Minimumwerte der KBA. Diese werden aber von dem Prüfer einfach mal ignoriert. Kann ja gut aus sein das unser IFLY2low4U durch aus noch in den Grenzen liegt. Stoppyqualitäten sind ja nur mit sehr extremen Maßnahmen möglich, ich habe aber das Gefühlt das die Polizie als auch Prüfer das einfach vorraussetzen.


    Naja hilft dir alles nicht viel, ich weiß. Was mich immer ärgert ist das der Hauptkostenpunkt nicht die Strafe ist, sondern eben die restlichen Kosten, die für die Untersuchung notwendig sind. 200 Tacken für den Prüfer? Komisch der Tüv beim Motorrad macht das gleiche und kostet nicht mal die hälfte gibt es hier keine Ausschreibungsverfahren oder wird hier in einer Art Selbstjustiz indirekt die Strafe erhöht. Auch wenn man schuldig ist hat man Rechte. Frustet mcih das Thema.


    Hatte damals einfach mit abgeschlossen weil ich mich nur drüber aufregen konnte. Werde bis WE dir noch Fragen beanworten wenn ich kann, danach höre ich wieder auf mich mit dem Thema zu beschäftigen. Sonst versaue ich mir Weihnachten.

    • Offizieller Beitrag

    Mein Vater hilft mir oft und würde mich nicht mit einer nicht verkehrstauglichen Schwalbe auf die Strasse lassen.


    Und es war auch nicht meine erste Polizeikontrolle... bisher wurde nie so ein Tamtam gemacht. UND JA ES WAR DEFINITIV EINE WILLKÜRLICHE AKTION.


    Hab ich das jetzt richtig verstanden? Du bist 35 Jahre und musst dir von deinem Vater erlauben lassen, dass du mit deiner Schwalbe fahren darfst??:mrgreen::mrgreen::mrgreen:
    (Ok, schluss jetzt, du hast hier schon genug einstecken müssen. Entschuldige;))


    Wenn ich dich richtig verstanden habe, siehst du eine Willkür darin, dass du kontrolliert wurdest, obwohl du ordentlich gefahren bist, und darin, dass sein Moped sichergestellt wurde, obwohl du ja auch hättest nach Hause schieben können.


    Zur Kontrolle: Soetwas nennt sich allgemeine- oder auch anlassunabhängie Verkehrskontrolle. Man muss nichts falsch machen, um mal in den Genuss einer Kontrolle zu kommen;)


    Zur Sicherstellung: Ich vermute, diese diente weniger der Vorbeugung einer Weiterfahrt, als vielmehr der Nachweisung des Ist-Zustandes während der Kontrolle. Eine "weiche" Vorderbremse und eine hakende Hinterradbremse- da kannst du dich auf ein nicht gerade geringes Bußgeld einstellen. Nun soll es ja böse Menschen geben, die schieben ihr Moped nach Hause, bringen alles in Ordnung, und sagen dann, die Polizei hat sich vertan, mein Moped kann gerne überprüft werden...


    Hast du denn mal einfach auf der Polizeidienststelle angerufen und nachgefragt, wie lange die Sicherstellung vmtl dauern wird?

  • Bitte sag mal ist es jetzt eine Sicherstellung (sprich mit deinen Einverständniss) oder eine Beschlagnahme gewesen?
    Sicherstellung wäre doof das das dein Einverständniss vorraussetzt, damit müsstest du die Kosten sogar bei einen für dich positiven Test zahlen (fieser Trick), soweit ich weiß.



    @ Dr.Gerberit: Den Vorwurf Willkühr kann ich durchaus nachvollziehen den Sicherstellen kann man auch nur die Betriebserlaubniss einziehen und nach bestätigter Reparatur wieder rausrücken. Es wird hier um eine Ordnungswiderigkeit zu beweisen das Fahrzeug beschlagnahmt. Reden bringt nichts mehr wenn die Kiste beschlagnahmt wurde, denn dann geht es einfach seinen Weg und niemand kann was dran ändern (ok ggf. mit Rechtsbehelf, aber auch das muss man bezahlen und kriegt es übrigens nicht wieder). Das ganze ruht zumindest in Berlin rechtlich auf einer sehr komisch formulierten Gesetzeskrücke, wo man auch für Ordnungswidrigkeiten Massnahmen aus dem Strafgesetzbuch verwenden kann.


    Auf Teufel komm raus alles beweisen zu wollen führt uns mal schnell zu Zuständen eines Polizeistaates. Leider gehen die Tendenzen immer weiterhin. Siehe Hausdurchsuchung wegen zu schnellen Fahrens (OWI höhe, keine Straftat),Unschuldig im Kast und dann darf man von seiner mickrigen Entschädigung auch noch Kost und Loggie (Zelle) zahlen, gibt andere mehr oder weniger passende Beispiele. Mich kotz das allgemein an und besonders wenn es mich direkt betrifft.


    Ok vielleicht bin ich Idealist und nicht jeder teil unbedingt meine Meinung. Aber Besitz/ Eigentum ist ein Grundrecht Art 14 wenn einer fragt, es kann einfach nicht sein das wegen des Verdachts einer OWI das Grundrecht einfach mal eingeschränkt wird. Wer sagt, halt das ist ja der Richtervrbehalt, der gibt sich Träumerein hin, das meiste wird durchgewunken weil die enfach keine Zeit zur Prüfung haben (Beispiel Köln - Streaming Abmahnungen).




    Ach sorry ich reg mich schon wieder auf. Das ist der Grund warum ich mich mit den Scheiß einfach nicht mehr beschäftigen wollte. Sorry für die Grammatik und Rechtschreibung, achte nicht so drauf wenn ich mich aufrege ;-).

    • Offizieller Beitrag

    Ach sorry ich reg mich schon wieder auf. Das ist der Grund warum ich mich mit den Scheiß einfach nicht mehr beschäftigen wollte. Sorry für die Grammatik und Rechtschreibung, achte nicht so drauf wenn ich mich aufrege ;-).


    Das ist aber fatal, weil man gerade in solchen Situationen präzise formulieren sollte, um Unklarheiten zu vermeiden. Das ist bei deinem Beitrag schön zu sehen, wo einige Dinge stehen, die so, wie sie da stehen, einfach keinen Sinn ergeben. Das hilft keinem weiter und bildet nur das Fundament für weiteres Halbwissen und Legendenbildung.

  • Zum Thema Gutachten! Der Sohn(auch schon 28 Jahre alt) eines Bekannten wurde mit einer Piaggio Sfera (Mokick) BJ 2004!(50km/h Höchstgeschwindigkeit laut Betriebserlaubnis), von der Polizei angehalten und das Fahrzeug zwecks Sicherstellung beschlagnahmt!Er wäre aus Sicht des Beamten(1 Sternchen) mit mehr als über 60 km/h durch die Stadt gerast. Der Dekra-sachverständige (hier in D.dorf machen die das!) attestierte dem Roller, dass er massiv getuned wäre,da er doch laut Tacho 59 km/h führe,was laut genauster Messung echte 56 km/h gewesen wären! Dies sei ja bei einem Roller viel höher als die erlaubten 45km/H!!!!!!!!!!!!!!!!! Wie und was manipuliert worden sein lies er aus,ebenso wie er die Geschwindigkeit ermittelt habe(Bergab mit Rückenwind??).
    Nachdem ich alle Unterlagen gesichtet hatte schickte ich seinen Vater(56 Jahre alt) zum Chef(Oder deren Abteilungsleiter) der Dekra!Nach kurzem Gespräch über die"Tatsachen" und die Fehler in dem "Gutachten" und Rücksprache mit der Polizei konnte er den Roller sofort abholen! :)
    Andreas.
    Der Rest liegt bei der Staatsanwaltschaft!(Der Sohn hat übrigens einen PKW und Führerschein und fuhr den Roller wegen Parkplatzmangel in der Düsseldorfer Stadt,wo er arbeitet.)

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Prof Welche Halbwahrheiten denn? Würde mich schon mal interessieren. Unabhängig davon könnte man auf Grund der alljährlich wiederkehrenden gleichartigen Berichte, die meistens aus Berlin (in einer bestimmten Gegend) kommen, Vermutungen haben.


    1. Die Berliner pflegen Ihre Schwalben nicht.
    2. Es gibt ein grundsätzlich abweichendes Verhalten von einem oder auch mehrere Polizisten im Schnitt zu anderen Gegenden.
    3. Berliner Gesetzeslage ist was ganz besonderes.
    4. Die meisten Schwalbennest Mitglieder sind Berliner (schätze eher nicht)
    5. Die Häufung ist reiner Zufall.


    Ich finde es auch erst mal nicht gut das der Betroffene erstmal niedergemacht wird. Ob er nun mit seinen Vater die Schwalbe durchschaut oder auch mal erwähnt das die Bremse vorne weich war (was heißt weich, solange er die für die Schwalbe vorgebenden Werte erreicht ist es erstmal ok, das interessiert die Prüfer nur scheinbar nicht) und das Bremslicht prüft man zum Fahrtbeginn und nicht ständig, als ist auch hier die Möglichkeit gegeben das es während der Fahrt passiert es. Er hat das nicht ausdrücklich gesagt, aber eben auch nicht das Gegenteil.


    Ich habe es doch erlebt Bremsen werden bemägelt aber genaue Werte werden von den Prüfer nicht gemacht. Ich habe zum Beispielt mein Sitzschloßschlüssel damals nicht mit abgegeben (Polizei hatte auch nicht gefragt). Jemand hat dann die Sitzbankhalterung verbogen und mir wurde das noch als zusätzlicher Mängel angekreidet.


    Ganz ehrlich ich glaube nicht mehr an die Neutralität der von der Behörde beauftragten Prüfer (ich für mich kann da nur einen nennen). Auch das hier scheinbar keine Ausschreibung im Sinne günstiger Preis statt findet (wie es eigentlich bei jeden öffentlichen Auftrag Pflicht ist) spricht nicht unbedingt für absolut fairen Umgang, sondern eher in die andere Richtung. Das Problem bleibt das zu beweisen.


    Zu IFLY2low4U: Du haste die Nummer der Verwahrstelle auf deinen Protokoll da kannst du anrufen. Frag nach wann der Prüfungstermin ist ggf. kannst du ja dabei sein (leider meistens eher nicht). Wenn ja wappne dich mit dem Schwalbenbuch und einen Zeugen möglichst nicht verwand oder verschwägert (am besten selbst Prüfer ;) ). Wenn du noch etwas Zeit zur Prüfung hast und des auf anderen Wege probieren willst geh zum Anwalt und mach eine Erstberatung (auf den Kosten wirst du aber vermutlich auch bei Erfolg sitzen bleiben). Ggf. gibt es ja Kniffe wer weiß.


    Rechne mit ca. 400 Euro als Zahlung an das Ordnungsamt. Und 20 -30 Euro um das Fahrzeug erneut bei einen technischen Überprüfer vorzuführen.


    Wichtig selbst wenn der dir ok gibt darfst du erst wieder mit der Karre fahren bis du deine BE wieder hast.
    Ich hab ja schon geschrieben das du nach Möglichkeit verhindern solltest das die Papiere über die Behörden Post von der Verwahrstelle zur Zulassungsstelle (Landsberger wenn ich mich nicht irre) gesendet wird. Dann kannst du locker 2 Wochen warten bis es da ankommt.



    Schlußendlich wenn du dann Wochen später deine Bußgeld Bescheid bekommst ruf alsbald bei denen an und vereinbare eine Ratenzahlung (du kannst sie leider nicht zu zwingen, aber innerhalb eines Jahre geht wohl meistens) ggf. auch wegen erduziertes Bußgeld, weil die Bußgelder ja seit einiger Zeit sozial angepasst werden können (das geht bei hohen Verdienst nach oben aber eben auch nach unten). Du kannst auch dort Einspruch erheben, der aber zu mindestens bei mir nicht fruchtete (genaue Prüfungsunterlagen bekommst du dort nur Vorort). Danach geht es nur noch über eine Klage, mit dem entsprechenden Risiko.


    Ansonsten bin ich gespannt, wie es ausgeht.

    • Offizieller Beitrag

    arccra: Es tut mir leid, bei sehr vielem von dem, was du schreibst, kann ich nicht nachvollziehen, was du damit aussagen möchtest, deshalb werde ich mal bis auf zwei kleine Punkte nicht weiter darauf eingehen:


    Deine sehr komisch formulierte Gesetzeskrücke, die zumindest in Berlin auch für Ordnungswidrigkeiten Massnahmen aus dem Strafgesetzbuch verwendet, ist der sehr einfach formulierte §46 aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz (einem Bundesgesetz).


    Die These, dass, sofern kein Widerspruch gegen die Sicherstellung eingelegt wurde, der Betroffene selbst dann die Kosten des Verfahrens zahlen darf, wenn er nachgewiesen unschuldig ist, halte ich für sehr gewagt. Ich kenne jetzt die berliner Vorschriften nicht, aber die Kostenübernahme richtet sich im allgemeinen nach zwei Punkten: War die Grundmaßnahme (hier Sicherstellung) rechtmäßig? Und: Kann der Vorwurf nachgewiesen werden? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass Berlin sich darüber hinwegsetzt und denjenigen, die keinen Widerspruch einlegen, einen so krassen Nachteil einräumt. Sollte es so sein, lasse ich mich von dir gerne eines Besseren belehren, dann aber aufgrund von Fakten und nicht ala "ich hab da mal was gehört".


    Ansonsten lesen sich deine sehr ausführlichen Beiträge so, dass du selber schlechte Erfahrung gemacht hast, nun auch von anderen Berlinern gehört hast, die sich ebenfalls ungerecht behandelt gefühlt haben, und du nun eine große Verschwörung der Berliner Polizei, der dortigen Sachverständigen und des gesamten Verwaltungsapparates gegen die Schwalbenfahrer vermutest. Das gehört für mich in den Bereich Smalltalk, da kann sich dann jeder selbst seine Meinung dazu bilden. Ich fände es schön, wenn man sich im Bereich Recht mit Halbwissen und Stammtischpalaver zurückhält und nicht hilfesuchenden Leuten irgendwelche Flöhe in's Ohr setzt. Sicherlich kann der TE hier keine perfekte Rechtsberatung erwarten, aber solche Beiträge sind für mich der Grund, warum die lustigsten Rechtsaufassungen kursieren.

  • @ Dr. Gerbit: Also bei mir wurde aktiv um die Zustimmung zur Sicherstellung gebetten, da sehe ich schon einen Unterschied. Hier könnte man einen Schuh draus drehen, weil man aktiv einverstanden war sei es auch nur Schadensersatzansprüche zu bekommen.


    Desweiteren möchte ich hier mal feststellen das die Interpretationen von Gesetzen auf keinen Fall so eindeutig sind. Ich schätze mal Sie beziehen sich auf Absatz 2. Was genau ist denn dann mit der geforderten Verhältnismäßigkeit, die Kosten der Dokumentation des Fahrzeugszustands übersteigen ja das Regelbussgeld bei weitem.


    Und ich male hier keine Verschwörungstheorien über der Berliner Polizei, es ist nur sehr auffällig das es bei den mir gekannten Fällen, immer um den selben Polizisten gehandelt hat (hier wäre eine PM des TE interessant - Name sollten im Protokoll stehen was du bekommen hast).


    Und eine Rechtsberatung darf hier ehy nicht getätigt werden, darauf haben die Anwälte bis auf ein paar Ausnahmen ein Monopol drauf.


    Ich habe dem TE entsprechend Hinweise gegeben wie die Prozedur abläuft und Möglichkeiten aufgezählt wie er handeln kann, alles zum Thema Rechtliche Schritte habe ich mit Absicht rausgelassen und auf einen Anwalt verwiesen.



    Fühlte ich mich damals ungerecht behandelt? Ja, auch heute noch. Von den Betroffenen (waren zwei) mit denen ich geredet habe, denke ich das gleiche.


    So bevor das hier in einen Kleinkrieg ausartet sollten wir mal darauf warten was der TE sagt.

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich fragen die Polizisten nach deiner Zustimmung. Ohne diese wäre es ja keine Sicherstellung mehr, sondern eine Beschlagnahme. Und da an einer solchen noch ein ganzer Rattenschwanz an Arbeit dranhängt (ggf. Bestätigung durch einen Richter etc.), ist es für alle Beteiligten einfacher, die Geschichte im Rahmen einer freiwilligen Sicherstellung über die Bühne zu bringen. Am Ende bleibt's dabei, dass die Polizei das Fahrzeug mitnimmt, wenn sie es will - ob nun so oder so.


    Darüber hinaus kann die Sicherstellung durchaus ein angemessenes Mittel sein. Es geht ja nicht nur um die Dokumentation des Fahrzeugzustandes, sondern auch um die wirksame Verhinderung der Weiterfahrt im Sinne der Gefahrenabwehr.


    Man kann sich sicher darüber streiten, ob da vielleicht etwas mehr Augenmaß hätte walten lassen können, aber grundsätzlich halte ich die beschriebenen Maßnahmen für rechtmäßig. Und was natürlich auch eine Rolle spielt, ist der Fakt, dass zu einer Kontrollsituation immer zwei Seiten gehören und sich das gern mal aufschaukelt, wenn man sich "auf dem falschen Fuß" erwischt. Und ganz sicher spielen - auf beiden Seiten - auch Erfahrungen der Vergangenheit rein, die manchmal den vorurteilsfreien Blick trüben.


    Ralf


  • Darüber hinaus kann die Sicherstellung durchaus ein angemessenes Mittel sein. Es geht ja nicht nur um die Dokumentation des Fahrzeugzustandes, sondern auch um die wirksame Verhinderung der Weiterfahrt im Sinne der Gefahrenabwehr.


    Das probate Mittel zur Gefahrenabwehr ist die Weiterfahrt zu untersagen ggf. die BE einziehen. Beschlagnahme erfordert immer richterliche Zustimmung (geht auch im Nachhinein). Mit dem falschen Fuß aufstehen ist dann ja quasi eine Umschreibung von Willkür, denn vor dem Recht soll ja jeder gleich sein unabhängig von der Tagesform.
    Thema Verhältnismäßigkeit wird mir zu sehr außen vorgelassen.
    Ob eine Maßnahme gerechtfertigt ist oder nicht lässt sich nur höchstrichterlich wirklich entscheiden, genau so wie es falsche Interpretationen von Gesetzen gibt, gibt es auch falsche Gesetze.




    Eine Frage noch an den TE. Bist du auch Halter des Fahrzeuges? Wenn nicht kann es sein das das gleiche Bußgeld auch nochmal zusätzlich beim Halter abverlangt wird, bei den Punkten weiß ich es leider nicht ob es da auch möglich ist.

    • Offizieller Beitrag

    Fuß aufstehen ist dann ja quasi eine Umschreibung von Willkür, denn vor dem Recht soll ja jeder gleich sein unabhängig von der Tagesform.


    Beamte sind auch nur Menschen, ich unterstelle dennen und dir, dass keiner 100% objektiv an sowas rangeht. So soll es sein, aber ist es nicht. Dir steht immer noch das Recht zu, mit einem Anwalt dagegen vorzugehen.


    Zitat


    genau so wie es falsche Interpretationen von Gesetzen gibt, gibt es auch falsche Gesetze.

    Dafür gibt es ebenso Richter und Rechtsanwälte, die den ganzen Tag nix anderes tun als Gesetze zu interpretieren.


    Falsche Gesetze ist genauso ein subjektive Aussage wie deine subjektive Ungerechtigkeit.


    Wenn dir was nicht passt, sind die Gesetze falsch? Ich glaube das solltest du nochmal überdenken.


    Du lebst in diesem Staat und kannst die Spielregeln überall nachlesen. Entweder akzeptieren, politisch aktiv werden und versuchen sie zu ändern oder auswandern. Man muss ja nicht mit allem Einverstanden sein, aber das ist die bittere Wahrheit.


    MfG


    Tobias

  • Rossi: Kläre mich bitte mal auf, kriege ich das Geld für den Anwalt wieder wenn das OWI-Verfahren eingestellt wird? Bitte nicht mit Rechtsschutz kommen da dies nur bedeutet das man sich den Anwaltliche Vertretung auf Monatsratenbasis leistet. kann man sich überhaupt kostenneutral wehren? Oder bleibt es immer ein abwägen was kostet jetzt mehr Recht haben oder Schuld eingestehen obwohl man sich nicht schuldig fühlt.


    Die Spielregeln sind übrigens keineswegs so überall nachzulesen, sondern sind recht teuer zu bezahlen. Ja die Gesetze sind frei lesbar, zur Deutung dieser sind aber die Kommentare wichtig. Versuch mal die Kommentare zu Gesetzen oder bestimmte Urteilsverkündungen kostenfrei zu bekommen. Das zum Thema Spielregeln und nachlesen. Aber diese Diskussion führt hier sehr weit weg vom eigentlichen Thema.


    "Entweder akzeptieren, politisch aktiv werden und versuchen sie zu ändern oder auswandern." - Ich nehme Option 3 oder vielleicht später 4 ;)

    • Offizieller Beitrag

    Versuch mal die Kommentare zu Gesetzen oder bestimmte Urteilsverkündungen kostenfrei zu bekommen. Das zum Thema Spielregeln und nachlesen.


    Gerade in Berlin stolpert man doch an jeder Ecke über eine öffentliche (Uni-)Bibliothek. Gut, man muss den Arsch hochkriegen und hingehen, aber irgendwas ist ja immer. ;)

  • Auch eine Bibliothek ist nicht kostenfrei, zugegeben die Kosten sind gering. Ob du jetzt dort alles wirklich bekommst ist eine andere Frage.


    P.S. Wenn hier schon kein Stammtischgelaber erwünscht ist. Sollten es unsere Vorbilder (Admins und Moderatoren) auch unterlassen am Stammtisch zu sitzen.

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