Schwalbekindersitz jetzt doch eintragen ??!! Bitte lesen

  • Hallo,
    Ich weis das Thema Kindersitz ist eigentlich schon ca. 1000 mal durchgekaut worden , trotzdem hab ich doch jetzt was neues aufgeschnappt . Ich hatte jetzt mal in einen Buch gelesen wie das mit dem Sitz ist und da stand :
    "[...] nach der anbringung des Kindersitzes am kleinkraftrad oder Moped ist mit dem Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle der deutschen Volkspolizei vorzufahren.
    Dort werden der Kindersitz und das Fahrzeug überprüft .nach der Abnahme wird im registrierschein für kleinkrafträder der Vermerk "Kindersitz" eingetragen . Nur mit diesem Vermerk im Registrierschein ist es erlaubt , zusätzlich Kinder bis 7 Jahre auf einen kleinkraftrad mitzunehmen."


    Eine Seite weiter vorne steht das mit der Achsenlast , alter , Gewicht , usw.


    Nun meine frage , der Einigungsvertrag sagt aus das DDR mopets und anbauteile nach der Bestimmung der DDR weiter genutzt werden dürfen , als muss ich den Sitz eintragen ?? Mein Sitz hat die prüfnummer 667 und ist so ein original .


    Das Buch Heist "Moped und kleinroller "


    Würde mich sehr freuen wenn mit jemand weiter helfen kann .
    Danke schonmal im voraus .

  • Solange du eine Niederlassung der deutschen Vopos finden kannst, würde ich das machen.


    Die Bestimmungen über das Alter des Kindes etc würde ich einem erfahrenen RA überlassen, ansonsten möchte ich mal sehen, wie eine "Eintragung" in einer ABE aussieht....


    Eine schöne Weihnacht allen hier.....

    • Offizieller Beitrag

    Solange du eine Niederlassung der deutschen Vopos finden kannst, würde ich das machen.


    Die Bestimmungen über das Alter des Kindes etc würde ich einem erfahrenen RA überlassen, ansonsten möchte ich mal sehen, wie eine "Eintragung" in einer ABE aussieht....


    Eine schöne Weihnacht allen hier.....


    Naja, das eintragen lassem ist technisch gesehen in der neuen ABE kein Problem.


    Der originale Kindersitz hat eine Prüfnummer und musste man sich zu Ostzeiten von Vopo absegnen lassen. Ob man den nun einfach anschrauben kann oder nach §19 eintragen lassen muss ist selbst hier im Forum umstritten. Ich fürchte ohne geht es nicht.


    Mit der Nummer ist er zumindest eintragungsfähig, die Nachbauten sind das nicht. Ich würde mich mit dem Unterlagen mal zum Tüv-Onkel vorwagen und fragen.


    MfG


    Tobias

  • [QUOTE=Rossi;1310800. Ich würde mich mit dem Unterlagen mal zum Tüv-Onkel vorwagen und fragen.


    MfG


    Tobias[/QUOTE]

    hast du irgendwelche unterlagen????
    da das Thema bei mir ja demnächst auch irgendwann ansteht, würde ich mal zum tüv onkel hin schlappen

    manche kennen mich, manche können mich

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