Aber achtung: es handelt sich um eine Kann Bestimmung. Berlin lehnt diese Anträge prinzipell wegen Erkennungsprobleme ab. Andere Landkreise wo es genug Kombinationen gibt, geben den Anträgen statt. Viele Landkreise nur noch, wenn man eine Altkreiskennung wählt für 10,20 € extra. Man wird ungefähr 75 € bei der ZuLa ärmer. Und Führerschein Klasse M genügt. In den Papieren steht ja die Bezeichnung: Kleinkraftrad drinne.
Leichtkrafträder bekommen immer das 125er Kuchenblech, da können die sich aufm Kopf stellen. Bei mehr als 125ccm kann das abgelehnt werden oder so eine lustige Ausnahmegenehmigung für viel Geld erteilt werden. Das ist gerade bei MZ ES150 und IWL Roller oft der Fall.
FZV Anlage 4 sagt:
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.
MfG
Tobias