Freiwllige Zulassung und großes Kennzeichen

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    Aber achtung: es handelt sich um eine Kann Bestimmung. Berlin lehnt diese Anträge prinzipell wegen Erkennungsprobleme ab. Andere Landkreise wo es genug Kombinationen gibt, geben den Anträgen statt. Viele Landkreise nur noch, wenn man eine Altkreiskennung wählt für 10,20 € extra. Man wird ungefähr 75 € bei der ZuLa ärmer. Und Führerschein Klasse M genügt. In den Papieren steht ja die Bezeichnung: Kleinkraftrad drinne.



    Leichtkrafträder bekommen immer das 125er Kuchenblech, da können die sich aufm Kopf stellen. Bei mehr als 125ccm kann das abgelehnt werden oder so eine lustige Ausnahmegenehmigung für viel Geld erteilt werden. Das ist gerade bei MZ ES150 und IWL Roller oft der Fall.


    FZV Anlage 4 sagt:


    Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.


    MfG


    Tobias


  • Ja nur handelt es sich hier nicht um ein Leichtkraftrad, sondern ein Kleinkraftrad.


    Ich war heut bei der HUK und die haben mir ein Angebot gemacht. Mit Saisonkennzeichen März-Okt fürs Kleinkraftrad kostet da 49,09 Euro in der SF0. Dabei sind alle Fahrer (beliebig viele) mindestens 25 Jahre alt.


    Wenn ich dann mal in SF3 bin kostet der Saisonzeitraum nur noch 15 Euro, das lohnt sich schon.


    Ich werd morgen mal mit meiner Versicherungsbestätigungsnummer auf die Zulasungsstelle gehen und mal schaun wie die die Sache sehen.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!


  • nö....an meiner 1200er hab ich auch ein kleines kennzeichen. da gab es doch mal vor nicht all zu langer zeit ne gesetzesänderung das das Kuchenblech out ist und auch kleine kennzeichen an große moppeds getackert werden dürfen. inwieweit das jetzt von jedem Landkreis so gehandhabt wird bzw. welche landkreise dieses sich immernoch vom kunden extra bezahlen lassen, kann ich dir aber nicht sagen



    .


    Wenn ich dann mal in SF3 bin kostet der Saisonzeitraum nur noch 15 Euro, das lohnt sich schon.



    und wie sieht es aus wenn das bereits das dritte oder gar vierte Fahrzeug ist ?? stichtwort zweitwagenregelung

    manche kennen mich, manche können mich

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    nö....an meiner 1200er hab ich auch ein kleines kennzeichen. da gab es doch mal vor nicht all zu langer zeit ne gesetzesänderung das das Kuchenblech out ist und auch kleine kennzeichen an große moppeds getackert werden dürfen. inwieweit das jetzt von jedem Landkreis so gehandhabt wird bzw. welche landkreise dieses sich immernoch vom kunden extra bezahlen lassen, kann ich dir aber nicht sagen



    Wenn ich deine Kiste richtig in Erinnerung hab, hast du ein neueres Motorradkennzeichen, da wurden mal die Maße geändert. Die sind jetzt mehr rechteckig:


    Kleine_Kennzeichen


    Du wirst das mittlere haben, das LKR Kennzeichen ist das ganz kleine. Das Das ist offiziell nur für Leichtkrafräder, da brauch man immer eine Sondergenehmigung, wenn man das an mehr als 125ccm tackern will. Einige Landkreise weigern sich da oder nehmen horrende Gebühren für die Ausnahmegenehmigung. Ich hab sowas am Sperber, da LKR.



    MfG


    Tobias

  • @ Rossi: Die Ausnahmen sind dank eine Kämpfers im Land Brandenburg kostenfrei. Hier gibt es einen Erlass des Ministerium das an Krafträdern die eine Betriebserlaubnis vom KTA haben das verkleinerte zweizeilige zuzuteilen ist. So habe ich auch an meinem ETZ Gespann dieses lustige kleine im Format 240 x 130.


    edit: Dazu mal noch ein paar Bilder. Bei der TS 150 brauchte ich noch die ministerielle Ausnahme. Vor wenigen Jahren erließ das Land dann einen Erlass. Siehe Zeitungsartikel.

  • Ich war heute auf der Zulassungsstelle und habe heut auch mein Kennzeichen bekommen...




    ...allerdings anders wie erwartet:



    schwalbennest.de/attachment/35895/


    Der Chef der Zulassungsstelle in München, ein gebürtiger DDR-Bürger, sieht die Sachlage ein bisschen anders. Nach seiner Auffassung ist ein freiwillig zugelassenes Fahrzeug automatisch auch kennzeichenpflichtig und damit auch HU-pflichtig, weil es ja dann zugelassen ist und damit ein Kennzeichen tragen MUSS!


    Auf die Tatsache hingewiesen, das es auch anderswo sowas schon gegeben hat, meinte er da ist was falsch gelaufen. Er meinte ich könnte ja die Zulassung schriftlich beantragen und er würde dann eine Ablehnung schreiben. Das Problem ist dann das es in Bayern keine Möglichkeit des Widerspruchs dagegen gibt und man also direkt klagen müsste. Das ist dann doch ein bisschen viel Aufwand für den Nutzen der daraus erwächst. Insofern werde ich erstmal bei dem ganz kleinen Kennzeichen bleiben. Evtl. mach ich dann später, wenn ich in einem anderen Zulassungsbezirk bzw. Bundesland wohne nochmal einen Anlauf.

  • Sorry hatte den Teil mit der HU vergessen, so macht es keinen Sinn. Hab es mal ergänzt. Und nein ich habe das Versicherungskennzeichen natürlich von der Versicherung. Hab ja auch nicht geschrieben das ich es von der Zulassungsstelle hab :mrgreen:

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

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    schwalbennest.de/attachment/35895/
    Nach seiner Auffassung ist ein freiwillig zugelassenes Fahrzeug automatisch auch kennzeichenpflichtig und damit auch HU-pflichtig, weil es ja dann zugelassen ist und damit ein Kennzeichen tragen MUSS!



    es ist korrekt, dass ein freiwillig zugelassenes Fahrzeug dann ein amtliches Kennzeichen trägt, aber warum es dann Kennzeichenpflichtig ist sehe ich noch nicht ganz ein.


    Kennzeichenpflichtig sind nur zulassungfreie Fahrzeuge wie Leichtkrafträder, das widerspricht sich ja selber.


    MfG


    Tobias

  • Richtig. Sieht der gute Mann in München auch falsch. Es ist weder kennzeichenpflichtig noch zulassungspflichtig und die FZV regelt das eindeutig. KKR's sind von der HU befreit und bleiben es auch. Also in Widerspruch gehen.


    In Brandenburg ist das ganz einfach - mir wollten sie auch für den Wartburg 1.3 ein 520 x 110 Kennzeichen verpassen - passt aber nicht - max. 500 x 110 geht. Ich bat um eine kurze Erkennung - keine Chance. Habe mich dann bei der obersten Straßenverkehrsbehörde (Ministerium) beschwert und die haben mir Recht gegeben und die Kreisbehörde angepfurzt. Also das was der kleine Behördenleiter sagt ist anzweifelbar vor der oberen Landesbehörde.


    Viel Spaß.


    @ Froschmaster: Hast du nicht Eltern oder Geschwister in Neufünfland? Wenn ja regel das in Neufünfland - meistens einfacher und unkomplizierter als in den verbrauchten Ländern. Grade Berlin, München und Hamburg sind die schlimmsten ZuLas.

  • Und Verwandschaft in Neufünfland? Dann eben da anmelden.


    Ein guter Kumpel hatte auch Probleme mit seiner Trabantanmeldung in Bayern (München). Hat den Wagen dann in seiner Heimat über die Eltern angemeldet und fährt nun in München mit LUP Kennzeichen und H zwecks Umweltzone. In Bayern haben sie ihm das H verweigern wollen, wg. 12V in einem 82er Trabant ... dafür sieht er nun öfters mal die Kelle, aber da steht er drüber.

    • Offizieller Beitrag

    Wie Kelle trotz H-Kennzeichen?


    Wäre mir neu, dass man mit H-Kennzeichen nicht mehr kontrolliert werden darf. :roll:


    Außerdem wäre es mir ganz lieb, wenn wir hier langsam wieder zum Kern der Debatte zurückfänden, statt uns über Trabant-Elektrik oder die Größe von Wartburg-Kennzeichen auszutauschen.


    Ralf

  • Hat das schon einer geschafft? Also Führerscheinklasse M und 60km/h ohne TÜV ? vielleicht sogar in NRW ?

  • Würde mich auch mal interessieren!
    Freiwllige Zulassung mit 60km/h frei versichert. Zulassungskennzeichen! Mit Klasse M!
    Kosten? Möglich? Schon wo wie gemacht?
    Habe doch SF 22! :)
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Wer sich schon mit dem Paragraphendschungel auskennt kann am Montag mal um 8Uhr !!! Keine Beamten wecken!!! :D im Ministerium in NRW anrufen. Die nummer poste ich jetzt mal aus datenschutzgründen nicht.

  • Moin,


    Sag ma ts-martin muss der Antrag auf freiwillige Zulassung schriftlich vorliegen und wenn ja unterliegt der irgendeiner Form? Oder zählt es als Antrag wenn ich hingehe und sage "macht mal"?


    Dürfen natürlich auch andere antworten die da was wissen.. klingt nur so als wäre martin zur zeit wer einzige aktive hier, der es schon durchgezogen hat.


    Viele grüße

  • Also wenn der Typ Ahnung hat, bzw mit sich reden lässt, dann geht es auch mündlich. Bei mir war es so das ich gefragt habe wie ich eine schriftliche Ablehnung bekommen kann, nachdem ich sie schon mündlich bekommen hab. Er meinte dazu müsste ich es schriftlich beantragen. Formgebunden eher weniger, gibts ja kein Formblatt für :) Denke mal einfach paar Sätze das du nach §3 Abs. 3 FzV eine Zulassung deines Fahrzeuges beantragst. Und dann evtl noch hinzu das du nach §29 StvZO das ganze auch ohne HU-pflicht haben möchstest.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    Einmal editiert, zuletzt von Froschmaster () aus folgendem Grund: Zahlendreher beim StvZo-§

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