Freiwllige Zulassung und großes Kennzeichen

  • Das mag ja noch gehen! aber wie bekommt man dann eine Versicherung???
    Ist ja so nicht vorgesehen! Und bei meinen 35% machen die sicherlich keinen Gewinn!
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Versicherung ist kein Thema. Bei der HUK hab ich problemlos eine bekommen für ein Kleinkraftrad. Bis SF3 (das ist bei der HUK Maximum für Motorrad), was dort 35% entspricht, kann es runter gehn.


    PS: Der gewinn der Versicherung richtet sich sicher nicht nach deiner SF, das ist schon alles kalkuliert, immerhin bist du damit ein kleineres Risiko. In der Haftpflicht fällst du bei denen im übrigen sofort in SF0 zurück, wenn die einen Schaden beim Motorrad zahlen müssen.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • JA die Versicherung bekommst du recht schnell. Aber mit der Zulassung ist das wohl eher Ländersache. Morgen wissen wir in NRW mehr.

  • Aber mit der Zulassung ist das wohl eher Ländersache.


    Defintiv ist Zulassung Bundesrecht. Nuur die Handhabung in den Zulassungsstellen kann halt scheinbar variieren.
    mit den entsprechende Mittel (zB Widerspruch oder Klage) sollte das also in allen Bundesländern funktionieren. Kommt halt drauf ob das es dir wert ist.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Ach mir ist das viel Wert. ich habe einige Montage zeit und der Werkstattmann hat genug Montagezeit.


    Mal sehen ob ich auch mit dem Ministerium in NRW telefonieren muss, oder sogar nachher mit dem Verkehrsminister :D Hauptsache ich bekomme dieses Backblech. Was ich will bekomme ich auch, wenn net wird so lange gekämpft bis es klappt.

  • Ich war heute beim Straßenverkehrsamt, jetzt muss erstmal alles geprüft werden, ob das geht. Es kann sein, dass die das Landesministerium einschalten und fragen. Aber da ich weiß, dass es geht, muss es gehen.


    Wie sieht eigentlich das Kennzeichen dann aus? Kann ich die Größe frei wählen, oder wie siehts aus?

    Einmal editiert, zuletzt von RobinNRW ()

  • Ich war heute beim Straßenverkehrsamt, jetzt muss erstmal alles geprüft werden, ob das geht. Es kann sein, dass die das Landesministerium einschalten und fragen. Aber da ich weiß, dass es geht, muss es gehen.


    Wie sieht eigentlich das Kennzeichen dann aus? Kann ich die Größe frei wählen, oder wie siehts aus?


    Die Größe ist vorgegeben steht hier aber schon irgendwo.


  • Das ist das mit den verkleinerten Buchstaben?

  • ok. danke. was lernen wir? NRW ist Mopedunfreundlich und sehr burökratisch. Entscheidungen im Sinne der Bürger scheint es nicht oder kaum zu geben. wenn ein Umzug an steht am Besten nach Schleswig Holstein da suchst du die die Behörden aus und das Kennzeichen auch. oder alles andere außer Bayern und NRW. scheint in NRW wenns geht sehr teuer und unwirtschaftlich zu werden. Deswegen machts hier keiner. TÜV ist einmalig teuer nötig, damit Abgaswerte und Bremswerte nach heutigen Standards gemessen werden. naja die wissen, dass eine Simme das nicht schafft somit ist wieder eine Hürde kunstlich geschaffen.


    vielen Dankeschön.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Entscheidung im Sinne der Bürger war es z.B., dass du, ohne je im Osten gelebt zu haben, trotzdem den Bestandsschutz genießen und mit 60km/h und M-Lappen durch die rheinländische Walachei brettern darfst. Jetzt was von Bürokratie und Mopedunfreundlichkeit zu murmeln, nur weil einem etwa 14 Cent pro Tag für die Versicherung als Wucher erscheinen, ist meiner Ansicht nach Jammern auf verdammt hohem Niveau.


    Ralf

  • nUn ja. eine.Zulassung ist wohl mittlerweile üblich wie meine Versicherung mir sagte. nur blöd, dass man steine in den weg gelegt bekommt. aber noch ist nichts komplett entschieden oder abgelehnt. vielleicht entscheidet man sich doch noch für mich und lässt die simme einfach zu ohne tüv und Probleme.

  • achja, das bestätigt uns doch diese praxisnahen Entscheidungen, wo immer Leute vom Fach sitzen und entscheiden. In NRW sind ja teilweise echt klasse gesetze.

  • es sieht wohl so aus, dass eine einmalige Abnahme nötig ist, dann aber ohne 2 jährigen Tüv. Es wurde gesagt, dass der Kreis, und das Land das auf Wunsch anfordern kann, und es in ihrem ermessen liegt. Dafür gibt es leider auch einen Paragraphen, was leider auch wohl rechtlich richtig ist.


    Naja auch wenns mir nicht schmeckt entweder so, oder abwarten ob die nen Schritt auf mich zugehen. Solange wird dann brav wohl noch das kleine Kennzeichen angeschraubt.

  • AUFRUF AN ALLE DIE ES SCHON GESCHAFFT HABEN, egal ob Berlin, Brandenburg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, etc.


    Um einen Vergleich zu finden wäre es sehr nett, wenn ihr eure Kennzeichen für die nächste Generation hier eintragt. dann kann man damit die Zulassungen vergleichen


    Danke schonmal an alle die mitmachen.

    Einmal editiert, zuletzt von RobinNRW ()

  • Was würde denn passieren, wenn man seine Simson zu einem Oldtimer nach FZV § 2 Abs.1 Nr. 22 / § 9 Abs. 1 mit einem § 23 StVZO-Gutachten als Oldtimer zulässt ? Dann müsste man eigentlich erstmal Ruhe haben ...


    Gruss von Frank

    • Offizieller Beitrag

    Was würde denn passieren, wenn man seine Simson zu einem Oldtimer nach FZV § 2 Abs.1 Nr. 22 / § 9 Abs. 1 mit einem § 23 StVZO-Gutachten als Oldtimer zulässt ? Dann müsste man eigentlich erstmal Ruhe haben ...


    Gruss von Frank



    Dafür ist aber eine H-Abnahme und 30Jahre alt erforderlich...


    Robins S51 ist aus Ende der 80er, wird also nix.


    MfG


    Tobias

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!