@ Rossi: Da steht sinngemäß in § 3 (3) FZV drinne: Kann auf Antrag ...
Das ist grade der springende Punkt ... muss aber nicht.
Warten wir mal ab, vielleicht mache ich nur die Pferde schau und alles legt sich kommende Woche.
@ Rossi: Da steht sinngemäß in § 3 (3) FZV drinne: Kann auf Antrag ...
Das ist grade der springende Punkt ... muss aber nicht.
Warten wir mal ab, vielleicht mache ich nur die Pferde schau und alles legt sich kommende Woche.
Endgültige Gewissheit gab es heute von der Kreisverwaltung. Man hat alle geprüft und nun einen Beschluss für Brandenburg:
Und ja man kann nun dank Erlass zulassungsfreie Fahrzeuge zulassen.
Wehrmutstropfen: Die Miteintragung auf ein rotes Wechselschild ist nicht möglich. Dazu sind die Gesetzeslagen eindeutig. Auf ein rotes WKZ dürfen nur zulassungspflichtige Fahrzeuge geschrieben werden. Das Land Brandenburg gestattet hier nur eine Ausnahme und selbst die ist unzulässig: Leichtkrafträder von bedeutender Gattung. Da diese aber eben kennzeichnungspflichtig sind.
Die Simson ist jedoch beides nicht und daher bleibt ihr das rote verwehrt. Das Land sagt zudem: die Versicherer geben diese aus und sind dazu vom Gesetz verpflichtet. Wenn sie an Firmen ausgeben diese auch an privte Sammler auszugeben.
Seltsam, ich habe mal eine /2 wieder flott gemacht, die auch in den Papieren eines 07er Kennzeichens aufgeführt war. Liegt wohl am Wohnort und Bundesland...
Seltsam, ich habe mal eine /2 wieder flott gemacht, die auch in den Papieren eines 07er Kennzeichens aufgeführt war. Liegt wohl am Wohnort und Bundesland...
Ich hab das schon öfters gesehen, dass Simsons auf 07er Nummer liefen, das ist nicht neu.
Macht aber keiner, weil da doch extreme Einschränkungen sind. Um sich ~50€ im Jahr zu sparen, lohnt sich kein Fahrtenbuch, Eintragung in die rote 07er Nummer. Dafür ist der Aufwand doch etwas groß.
MfG
Tobias
Und mit der Beschwerde hat Brandenburg die Tore beim 07er dicht gemacht. Kann man ja ohne HU amtlich zulassen. Und daher wird diese KANN Regelung inzwischen abgelehnt. Aber im DDR Moped Forum ist jemand aus dem Barnim dranne alles zu geben das es wieder klappt. Ich drücke ihm die Daumen auch einen Sieg auf Landesebene zu erhalten wie RobinNRW in NRW und ich bereits in Brandenburg mehrfach ...
Aber wenn das an einer Schwalbe hängt..... Neee Danke.
Ich werde es mir Mitte des Jahres für die SR2 holen - wie das wohl aussehen mag - interessiert mich aber nicht. Fahre einfach damit zu wenig das sich ein Mopedschild ab Mai für knappe 40 € lohnt. Bei der gedachten Saison: 05 - 08 fallen so Prämien von 3,50 € an ...
Der Betreffende hatte sie Simme damals bei Beantragung der Nummer gleich mit eintragen lassen, obwohl sie defekt im Hochregal stand. Er hatte einfach gefragt und sie wurde ihm dann "na klar, kein Problem" einfach mit eingetragen, mit allem anderen, was er sonst noch so rumstehen hatte. Wie immer das auch möglich war.....
Hallo,
ich möchte mein Simson KR50, Baujahr 1962, auch dem freiwilligen Zulassungsverfahren unterziehen.
Als ersten Schritt schreibt RobinNRW, dass man bei MZA die Bestätigung des Baujahres und die Schlüsselnummern erfragen soll.
Leider komme ich da schon nicht ganz genau weiter.
Ein Mitarbeiter hat mir nur die Hersteller-Schlüsselnummer für Simson geben können. Das ist die 6948. Leider keine Schlüsselnummer für den Bautyp, da diese erst ab der KR51, Baujahr 1968 bekannt ist.
Bzgl. Baujahr konnte man mir nicht weiter helfen, da das Archiv nur bis 1964 geht. Aber ich denke, das ist nicht das größte Problem.
Dann habe die Tabelle mit den Hersteller- und Typschlüsselnummern auch auf den Internet-Seiten des KBA gefunden. Leider auch wieder ohne KR50-Eintrag und erst ab 1968.
Also habe ich beim KBA nachgefragt, ob man das nicht nachtragen kann.
Die Antwort (auch nach telefonischer Rückfrage): Nein, man hat nach der Wende einen KTA-Unterlagenbestand bekommen, und was nicht dabei ist, kann man nicht "einfach" nachtragen. Ich müsste zuerst die notwendigen Dokumente (also die alte Typzulassung) nachreichen.
Die habe ich natürlich nicht.
Habt ihr eine Idee, wie man in einem solchen Fall weiter vorgehen kann?
Ich will auch mal bei der DEKRA fragen, ob die einen Ratschlag haben.
Grüße,
Patrick.
Hi,
hast du keine neuere KBA-ABE? Die neuen Datenstätigungen (ABEs erstellt ab ~2007) sehen doch innen wie ein Farhzeugschein aus. Da ist bei mir (ich hab gerade nur die vom SR4-3 hier) unter "2.1 Code zu (2)" 6948 als Herstellerschlüsselnummer drin.
Man müsste jetzt eine KBA-ABE mal einsehen von der KR50, was da als Schlüsselnummer drin steht, dann wäre es klar.
MfG
Tobias
Edit unser Wiki sagt:
http://www.schwalbennest.de/si…ller-Schl%C3%BCsselnummer
Hier ein SR2 mit KBA-ABE:
http://www.ddrmoped.de/forum/u…post-1-1389117139_big.jpg
Der hat als Schlüsselnummer auch 6948 und ist definitiv vor 1968.
Unserem Wiki zu glauben und der SR2 ABE hat die KR50 auch 6948.
Hi,
also meine "Datenbestätigung - Auszug aus der KTA-ABE-Nr. 220" vom 14.04.2009 sieht schon wieder anders aus. Diese Nummern wie im Fahrzeugschein (wie z.B. 2.1) sind nicht vorangestellt. Es ist auch keine Herstellerschlüsselnummer angegeben. Eine Typnummer gibt es laut offiziellen Dokumenten des KBA bei dem Baujahr noch nicht (erst ab KR51 Bj. 1968).
Ich war in der Zwischenzeit bei der DEKRA.
Man hat mir gesgt, dass in dem Fall eine Einzelabnahme möglich wäre. Als Typschlüsselnummer wird dann 00 verwendet. Die HSN 6948 ist schon korrekt.
Kopfschmerzen bereitet mir jetzt die Aussage, dass eine Kennzeichenbeleuchtung nachgerüstet werden müsste. Das schränkt mich bei der Anbringung des Nummernschilds noch weiter ein. Aber das müsste doch auch die Leute betreffen, die ihre (neueren) Mopeds schon zugelassen haben. Wie ging das da? Ist eine Kennzeichenbeleuchtung in jedem Falle wirklich pflicht?
Grüße,
Patrick.
ja wenn ich mich recht erinner ist auch da die kennzeichenbeleuchtung pflicht. das liegt einfach daran, dass amtliche kennzeichen beleuchtet sein müssen.
wieso willst du die kr50 überhaupt amtlich zulassen?
grüße
Schau dir mal den Fahrzeugschein von meinem SR 50 Bj. 88 an ...
Da ist auch der Typ ausgenullt. Wo ist das Problem? Kennzeichenbeleuchtung ist beim SR 50 und dem S51 von Robin kein Problem, denn da ist ja das MZ Teil dranne.
Aber: lt. Auskunft der brandenburgischen Behörden bedarf es keiner Kennzeichenbeleuchtung bei Kleinkrafträdern und das belibt deine KR 50 doch ...
Aber: lt. Auskunft der brandenburgischen Behörden bedarf es keiner Kennzeichenbeleuchtung bei Kleinkrafträdern und das belibt deine KR 50 doch ...
Den § möchte ich immer noch sehen wo das drin steht. Es ist immerhin ein amtliches Kennzeichen und dafür gilt:
FZV §10 Abs. 6:
Zitat
Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben
Stehen tut das nirgends @ Rossi. Das ist deren Auslegungssache. Ähnlich mit dem freiwilligen zulassen. Man braucht ja auch keine HU lt. § 29 StVZO. Hier haben auch einige Behörden gesagt, man brauche, weil man dann sich der FZV unterwirft. Tut man aber eben nicht ...
Also - sehr sehr schwieriges und vor allem heikles Thema ...
Inzwischen wurden mindestens eine alte Hercules (ohne Kennzeichenbeleuchtung) und eine alte Dax (ohne Kennzeichenbeleuchtung)freiwillig in NRW zugelassen!
Andreas
Last die Ämter sich ruhig weiter mit der amtlichen Zulassung beschäftigen. Vielleicht kommt dann auch der TÜV für die 50`ger bald. Ist ja noch Platz für eine weitere Plakette auf den Kennzeichen.
Ihr bringt die echt noch auf Ideen.
Also das mit der Kennzeichenbeleuchtung sehe ich als Pflicht an. Wo ist denn das Problem da ne beleuchtung dran zu basteln? Also bei der Schwalbe sollte das doch auch gehen.
Bevor man da später Geld für lassen muss, kauf ich doch lieber für das Geld die Kennzeichenbeleuchtung, die ist sogar noch günstiger.
Also ich hab das runde MZ Rücklicht drauf. Sieht schöner aus und ob das Licht das Kennzeichen nu beleuchtet oder nicht, ist mir auch wurscht. Tuts halt.
Das mit der Zulassung machen wohl jetzt viele nach, wie ich mitbekommen hab. Ab und an kommen auch PNs oder Mailanfragen hier an. Ich glaub ich hab da echt nen Stein ist rollen gebracht. Im Endeffekt ist es mir egal, aber das mit dem TÜV das er wirklich dann schneller kommt, kann dann wirklich sein.
"Die Mopeds haben ja schon große Kennzeichen, ein Siegel mehr oder weniger, ist uns doch egal, bringt Geld" Wenn die Beamten so denken dann wirds teuerer.
Das nenn ich mal frechen Dokumentenklau. KKR freiwillig zulassen - billig und praktisch - Forum der Hercules-IG e.V.
Die Formatierung kommt mir doch sehr bekannt vor von den Dateien. dann kann man doch wenigstens schreiben, dass es nicht die ganze Eigenleistung ist... sowas.....
Es gibt Leute die formatieren alles, dann kommt einer daher schreibt statt Simson einfach Hercules und das sieht so aus als wäre er der erste... naja wers braucht sich mit fremden Ruhm zu beglücken.
Naja zumindest hat er geschrieben dass er viele der Infos ausm Nest hat.
"ich hab viele dieser Infos aus dem Schwalbenforum"..... kein Name des Forums und sehr beiläufig.
Das man die Zulassung nicht so einfach rückgängig machen kann ist ihm wohl auch net so klar. Hätte man mal die Sachen wovon man klaut ganz gelesen, dann wüsste er darauf die Antwort. :D:D:D
Bin ja in dem Forum(hercules) und hatte darauf hingewiesen,daß das geht. Aus rechtlichen Gründen..... Aber den Link vom Schwalbennest direkt wieder gelöscht.
Wurde dann aber PM angeschrieben und hatte dann per interner Nachricht (nicht öffentlich!/ so wie pn hier..) die für jeden sichtbare Seite vom Schwalbennest und die Abteilung Recht genannt! Dort sollte er sich durchlesen.!War aber ein anderer User, welcher unabhängig von dem dortigen Verfasser , rein auf deine Angabe hin.welche du hier veröffentlicht hast nun die Ämter nervt. Für eine Hercules KX 5!
Andreas
PS. Alles wissen von Robin NRW auch in Honda daxen foren
Wissen teilen ist die eine Sache, klauen ist nicht.
Ich habe absolut nichts dagegen wenn jemand das Wissen nutzt, wenn die Person dann zitiert oder die Quelle angibt.
Wir sind doch nicht bei ner Doktorarbeit wo man mal eben alle Quellen vergisst.
Du kannst ihn ja mal anschreiben, oder nen Kommentar drunter schreiben.
PS: er hat völlig vergessen, dass die Kennzeichenbeluchtung Pflicht ist. Das hätte ihm das Amt sagen können. Einfach großes Kennzeichen dranbasteln und fertig ist nicht. Rossi hatte da ja schon den passenden Gesetzestext rausgesucht.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!