Freiwllige Zulassung und großes Kennzeichen

  • Hey Leute, hab mich auch mit dem Thema befasst und vorher schonmal alles mit der Zulassungsstelle geklärt nun stehe ich vor dem Problem der Versicherung. Ich finde nirgends was wo ich mein Moped versichern könnte mit großem Kennzeichen. Könntet ihr vielleicht mal eure Versicherungen hier Posten?
    Schönen Dank;)

  • Mich würde viel mehr interessieren, was die Rennleitung dazu sagt, wenn man mit Klasse M, B, oder 3 mit größerem Schild statt Versicherungskennzeichen daher kommt. Oftmals gibt es ja schon Probleme wegen dem kleinen Schild und der 60km/h

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

  • Wer sagt das ????


    Ich persönlich würde mir keine Maschine kaufen die auf großem Kennzeichen läuft, da ich es zum einen keinen bock auf das hin und her beim zulassen habe und zum anderen finde ich es optisch eine Katastrophe.

    • Offizieller Beitrag

    Na gut, "keine Lust auf Zulassung" und "ich find das große Kennzeichen hässlich" sind jetzt aber nicht unbedingt objektive Kriterien für Wiederverkaufswert und Rechtssicherheit.


    Und wenn ich es recht überblicke, zwingt dich auch niemand, das Fahrzeug auch für alle Zeiten mit Zulassung zu fahren. Kannst es ja immer noch als gewöhnliches Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen nutzen, wenn du unbedingt willst.

  • Ich denke nicht,
    wenn man es wieder abmeldet, sollte das kein Problem sein.
    Man kann nur nicht das Fahrzeug anmelden (mit Saisonkennzeichen) und zusätzlich noch für den Rest ein Versicherungskennzeichen kaufen.
    Für mich lohnt sich die Umstellung auf jeden Fall, da ich finanziell genug daran spare und nicht immer wieder das Kennzeichen umschrauben muß.
    Mein Bekannter mit seiner S70 muß auch ein großes Schild fahren und der hat noch nie gejammert.
    Ich habe jetzt im 1. Jahr für Zulassung und Versicherung knapp 45€ gezahlt
    (Anmeldung im Juni) und zahle danach ohne Diskussion bis 2019 jedes Jahr 30€. Ab 2019 versichert meine Versicherung das Fahrzeug für rund 20€ (nur Haftpflicht) als Oldtimer, was bei aktuell 5 Fahrzeugen schon eine gute Ersparnis ausmacht.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke nicht,
    Man kann nur nicht das Fahrzeug anmelden (mit Saisonkennzeichen) und zusätzlich noch für den Rest ein Versicherungskennzeichen kaufen.



    Das halte ich für bedenklich, du hast dich freiwillig dem Zulassungsverfahren unterworfen, damit ist das Versicherungskennzeichen erstmal essig.


    Nachdem man sich freiwillig dem Zulassungsverfahren unterworfen hat, wüsste ich jetzt keinen § wie man das wieder rückgängig macht. Das müsste das Straßenverkehrsamt machen. Ich fürchte das ist nicht soo einfach vorgesehen.


    Okay man könnte einfach eine ABE bestellen und damit das Fahrzeug versichern, würde wahrscheinlich niemanden auffallen, aber sinnvoll ist das erstmal nicht.


    Aber wo ist das Problem? Beim Verkauf wird das Fahrzeug ganz normal abgemeldet beim Amt und der neue meldet es wieder einfach an. Ist beim Auto ja auch nicht anders.


    MfG


    Tobias

  • Da hast du Recht.
    Die ABE hat das Amt übrigens nicht eingezogen, aber ein Stempel mit Kennzeichen wurde auf die Rückseite geschrieben.
    Ich hab die Fahrzeuge zudem auch angemeldet, weil ich sie behalten will und nicht weil ich sie so verkaufen möchte.
    Was in ein paar Jahren ist, ist mir derzeit egal, aber andere bei mir in Verein denken auch schon über ein großes Kennzeichen nach, deshalb glaube ich nicht, dass der Wert durch diese Aktion gefallen ist.
    Ich hab mir die Sache beim ersten Fahrzeug gründlich überlegt und mich dann für die Zulassung entschieden.
    Vielleicht kann ja noch ein Rechtsexperte was dazu sagen, ob man das auch wieder rückgängig machen kann, wenn das Fahrzeug abgemeldet wurde.
    Es steht auf jeden Fall überall in den Papieren was von Bestandsschutz und ich denke nicht, dass man den verliert.

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    ich hab das schon im sf.de bemeckert, es gibt kein § der sagt, dass ein Oldtimer mit H-Kennzeichen HU-Pflichtig ist. Es ist nur einmalig eine §23 Abnahme (okay, die enthält die Pflichtprüfpunkte der HU, ist aber offizell keine!) Pflicht. Das ist beim 07er Oldtimerkennzeichen auch so, danach ist keine weitere HU nötig.


    Auch ist das Duo 4/1 und das Duo 4/2 laut KTA 1112 ein Kraftrad dreirädrig (Krankenfahrstuhl). Das sieht das KBA auch so, die KBA ABEs sind alle deswegen Kleinkraftrad dreirädrig mit Aufbauart Krankenfahrstuhl.


    Selbst wenn ich für einen §21 für ein Duo mache, ist das kein Problem. Es gelten die Bestimmungen was zum Zeitpunkt des Inverkehrsbringen galt. Und warum die DDR ABE erlischt ist mir auch noch nicht klar, die ist ja für DAS Fahrzeug noch gültig!


    Sonst könnte man ja auch kein US-Car mehr in Verkehr bringen, das erfüllt die heutigen Normen auch nicht.


    Die Fahrzeugklasse (auch die alte) ergibt sich doch aus der ABE und der HSN/TSN, die kann und darf das Straßenverkehrsamt nicht einfach ändern! Die können doch nicht einfach z.B. aus einer MZ ein PKW machen. Das können die gar nicht entscheiden, die müssen das nehmen aus den Papieren.


    MfG


    Tobias

  • Ja, und als ich dir das dort alles wiederlegt hatte wart stille.


    Fakt, Duo ist ist kein KKR, steht auch im Einignungsvertrag - wird dir auch keine Zulassungsstelle so zulassen. Wenn eine Einzelabnahme gemacht wird und du eine neue ABE bekommst erlischt die DDR ABE, sonst wär das alles fürn Bummi. Du bekommst auch keine KBA ABE mehr weil das dort regestriert ist.


    Fakt, HU/AU bei H Kennzeichen ist ebenso Pflicht wie bei normalen Zulassungen, ausser die Fahrzeuge sind älter als 1960, und das trifft max. fürs SR1 und 2 zu. Auch hier wird eine Zulassungsstelle die Zulassung ohne AU verweigern.


    Das Ganze hat auch nichts damit zu tun ob das der einzelne Bürger versteht oder nicht, sondern was die Gesetze und Paragrafen rechtlich hergeben und was nicht.

    • Offizieller Beitrag


    Fakt, Duo ist ist kein KKR, steht auch im Einignungsvertrag - wird dir auch keine Zulassungsstelle so zulassen. Wenn eine Einzelabnahme gemacht wird und du eine neue ABE bekommst erlischt die DDR ABE, sonst wär das alles fürn Bummi. Du bekommst auch keine KBA ABE mehr weil das dort regestriert ist.


    Schau in die KTA 1112, da steht explizit drin, dass das Ding ein Kraftrad dreirädrig ist. Das ist FAKT, genauso wie für die §21 die Regeln des Baujahres und Herkunft gelten und deren Bestimmungen.



    Fakt, HU/AU bei H Kennzeichen ist ebenso Pflicht wie bei normalen Zulassungen, ausser die Fahrzeuge sind älter als 1960, und das trifft max. fürs SR1 und 2 zu. Auch hier wird eine Zulassungsstelle die Zulassung ohne AU verweigern.


    Nö, wer sagt den sowas? Da hätte ich gerne ein § für. Bei einem 07er Oldtimer wird auch einmalig eine §23 (inklusive HU) Abnahme gemacht, und dann wars.


    MfG


    Tobias

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