Freiwllige Zulassung und großes Kennzeichen

  • HU für Oldtimer mit H Kennzeichen ergibt sich aus 29 StVZO, da in diese die AU seit 2010 inkludiert ist, muss auch der Oldtimer aller 2 Jahre dort hin, ausser er entspricht den Ausnahmen, was schwierig sein dürfte, weil das Duo mindestens eine Anforderung schon nicht erfüllt. Kannste auch hier nochmal nachlesen. AU-Pflicht - DEKRA


    Warum nun das Duo schon immer ein Krankenfahrstuhl war und das auch bleibt steht schon im Einigungsvertrag, ob du das nun verstehst oder nicht, liegt an dir.


    Ich denk aber das du bei der Zassungsstelle bzw. bei TÜV/ Dekra besser aufgehoben bist mit deinen Fragen - ich habs bereits hinter mir. Dann kannst du dort mit denen Diskutieren als hier und dort etwas Gutes schlecht zu reden.

  • [...]Ich denk aber das du bei der Zassungsstelle bzw. bei TÜV/ Dekra besser aufgehoben bist mit deinen Fragen[...]


    Ich denke auch Rossi du solltest mal einen Profi von einer richtigen Prüforganisation konsultieren, so kann das nicht weiter gehen mit dem gefährlichen Laien-Halbwissen! :))

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    • Offizieller Beitrag

    Durch solche Diskussionen bleibt der Thread wenigstens oben :) und hilft andren Miesepetern :cool:


    Was ich viel wichtiger finde - der Erfolg gibt dir Recht!


    Und wer sich Profi nennt, hat noch lange nicht Professionalität erreicht.
    Da gehört mehr dazu, als den Beruf auszuüben.


    LG Kai d:)

    • Offizieller Beitrag


    Ich denk aber das du bei der Zassungsstelle bzw. bei TÜV/ Dekra besser aufgehoben bist mit deinen Fragen


    Ne, ich hab die Woche Urlaub.


    Richtig ist, die AU ist seit 2010 in der HU inkludiert, aber wenn keine HU, dann ist das eh hinfällig. Damit ist der Drops gelutscht. Trotz Oldtimer ist es ja immer noch ein freiwillig zugelassenes Kleinkraftrad. Daran ändert sich ja nix, es ist nur historisches Kulturgut.


    Ich will gar nichts schlecht reden, eher im Gegenteil. Wir haben hier und im Schwalbennest-Chat damals Robin (Home - NRWs erste Simson mit gro) damals die § vorgekaut und ihm beraten was er nun tun soll und muss.


    Ausserdem ist das alles nix neues, die Hausmeister Behörden-Mofas aus dem ÖD hatten das in den 70er und 80er bzw. 90er schon immer. Beim ÖD dauert ja alles immer länger, bis da ein Kennzeichen beschafft worden wäre, wäre das ja wieder ungültig gewesen...
    Wir haben hier schon Fahrzeugscheine aus den 90ern gesammelt, wo Plastikroller bzw. Vespas freiwillig ohne HU zugelassen worden sind. Müsste hier im Thread irgendwo drin sein.


    Ich will hier niemanden hindern, dass er sein KKR nicht freiwillig zugelassen bekommt, eher im Gegenteil. Das ist eine gute Sache.


    Es gab hier schon im Nest ewig lange Diskussionen was das Duo nun ist. Fakt ist, dass die KTA 1112 sagt, dass es ein Kraftrad dreirädrig ist. Genau wie die KBA ABE, die ist der gleichen Meinung.


    Dieser Text aus dem Einigungsvertrag bezieht sich imho nicht aufs Duo, sondern auf die alten Piccolos, die sind als reinen Krankenfahrstuhl angegeben. Der passt dazu.


    Ich lasse mich aber gerne mit entsprechenden § belehren und bin lernfähig, aber nicht einfach ist so.


    Kai71
    Einfach mal rumstänkern ist kontraproduktiv, daher empfehle ich dir mal frei nach Dieter Nuhr:
    "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...."
    Sorry, das musste mal raus...



    MfG


    Tobias

    • Offizieller Beitrag


    Kai71
    Einfach mal rumstänkern ist kontraproduktiv, daher empfehle ich dir mal frei nach Dieter Nuhr:
    "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...."
    Sorry, das musste mal raus...


    Dieser Teil deines Beitrages ist nicht nur unprofessionell sondern darüber hinaus ein Versuch, mein Recht auf freie Meinungsäußerung zu beschneiden. So sollte sich ein Moderator nicht verhalten.
    Warum du dich von dem Unterschied zwischen Profi und professionell so angegriffen fühlst, verstehst wohl nur du.


    LG Kai

  • Giftet eich mal nicht so an, obwohl das wirklich schon bisschen unsachlich ist, aber beim diskutieren sollte man schon sauber bleiben.


    Das mit dem Duo mag sein, grundsätzlich, jedoch hab ich mich darüber ausführlich mit der hiesigen Fachaufsicht auseinandergesetzt, welche das zwar bei den Moped grundsättzlich so sieht wie es das Gesetz vorschreibt, bei den Duos jedoch nach seiner Erklärung welche nachvollziehbar ist definitiv verneint.
    Der Grund liegt darin, egal was die KTA Abe sagt, das das Duo ein Krankenfahrstuhl ist dessen Zweck es ist kranke mobil zu machen. Fährt ein nicht kranker das ding kann der gesetzgeber ekne neubeirteiling des fahrzeugs verlangen, dies erfolgt mit einer einzelabnahme und der daraus resultierenden neuausgestellten Abe. Diese Abe ist dann für diese Fin gültig und man bekommt auch beim Kba keine Abschrift mehr.
    Da dann damit der Bestandschutz nicht mehr gilt, kann die Zulassungsstelle eine HU verlangen, ebenso auch eine gtige Au wenn es später als 1969 gebaut wurde. Da hier die anderen ausnahmen zwar gelren, eine jedoch nicht, Vmax ist 55kmh.


    Ich saug mir das ja nijt aus den Fingern, und ich lass mich aich gerne belehren, aber wenn das selbst die Fachaufsicht für ein Bundesland das so soeht hat wohl jeder andere schlechte karten. Man kann natürlich daraus einen Präzedenzfall konstruieren, wenn man den elan dazu hat.


    Das das nicht neu ist, ist mir klar, aber meiner Ansicht nach waren die fakten die man im Netz gefunden hat mehr als schlecht aufbereitet.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Fährt ein nicht kranker das ding kann der gesetzgeber ekne neubeirteiling des fahrzeugs verlangen, dies erfolgt mit einer einzelabnahme und der daraus resultierenden neuausgestellten Abe.


    Dazu möchte ich gerne einen § haben, das kann einfach nicht sein. Eine ABE kann nicht so einfach entzogen werden.


    §19 STVZO


    Zitat


    Gehört ein Fahrzeug zu einem genehmigten Typ oder liegt eine Einzelbetriebserlaubnis nach dieser Verordnung oder eine Einzelgenehmigung nach § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vor, ist die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis nur zulässig, wenn die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen ist.(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    Sorry, die ABE entziehen wenn damit kein Behinderter fährt geht nicht. Dann müsste in der KTA ABE extra drinstehen, dass nur Behinderte damit fahren dürfen. Tut es aber nicht und das ist kein Grund die ABE zu entziehen.


    MfG


    Tobias

  • Naja, da du ja vom Fach bist kannst du das ja sicherlich ausfindig machen, ich verlasse mich darauf was die Fachaufsicht meines Bundeslandes sagt ohne mich mit Paragrafen bewerfen zu lassen für Beweissicherungsmaßnahmen für irgend einen Internet-Random, die nächsthöhere Instanz wäre ja das Bundesamt.


    Glaub es oder lass es, davon kann ich auch nicht schlechter schlafen. Ein freiwillig zugelassenes Duo ohne HU Pflicht hast du auch noch nicht als Gegenbeweis angeführt, somit hab ich bis dahin Recht, und das kannste mir nicht nehmen :))


    Da du einfach nicht verstehen willst was im Einigungsvertrag steht, bzgl. der Krankenfahrstühle ist auch jede weitere Diskussion sinnlos und wenig zielführend. Wenn du Zugriff auf die Typscheine von einem Krause Duo hast, dann veröffentliche diese einfach mal, da du hier irgendwelche nebulösen Dokumente als Quelle angibst auf die ein normaler Bürger keinen Zugriff hat braucht man das auch nicht als Argumentationsgrundlage vorbringen um gültige Gesetze wieder und wieder zu widerlegen.


    Enenso solltest du dir mal das Anschreiben vom KBA durchlesen, dort steht drin das die Krause Duos nur von behinderten gefahren werden dürfen, ansonsten kann die BE entzogen werden. Sogar mit deinen geforderten Paragrafen.

    • Offizieller Beitrag

    ... obwohl das wirklich schon bisschen unsachlich ist, aber beim diskutieren sollte man schon sauber bleiben.


    Nun, das der Herr "Rossi" so abgeht ist neu.
    Zumal ihn niemand persönlich angegriffen hat.


    Ansonsten ist das der grundsätzliche Modus operandi von Herrn "Rossi".
    Da wird nicht nur mit Paragraphen jongliert, das dem unkundigen
    Hilfesuchenden der Kopf schwirrt, sondern auch mal Gesetzestexte neu ausgelegt.
    Und wenn das nichts bringt, wird halt ein neues kleines Körnchen aus dem
    Zusammenhang herausgepickt und bis zur Unkenntlichkeit breitgewalzt.
    Das es mitunter gar nicht mehr um die eigentliche Frage geht,
    tut seinem Enthusiasmus hierbei keinen Abbruch.


    Rossi
    Nochmal zu "kontraproduktiv" -
    Ich habe im letzten halben Jahr 6 x Danke für hilfreiche Beiträge... und du!?



    LG Kai d:)

  • Jetzt kommt mal wieder runter hier!


    Ich habe mir jetzt 293 Beiträge angetan und komme zu folgender Schlussfolgerung: Richtiges Kennzeichen sieht scheiße aus, ist aber geil; weil billig.


    Amtlich zulassen geht - aber bitte ohne HU-Pflicht, und wenn man das Ding verkauft, und abmeldet, ist das der Reset-Knopf und das Teil läuft wieder als zulassungsfreies KKR?


    Stimmt das so grob?


    Dann wird das nächstes Jahr definitiv in Angriff genommen. Dieses elende Kennzeichenkaufen geht mir hart auf die Nerven.


    Aaaaaber: Irgendwann auf Seite 12 oder so hieß es mal (sinngemäß) "wenn das so weiter geht, wird die HU-Pflicht eingeführt". Was hat es damit auf sich? Ich habe das nicht verstanden???

  • Um das hier mal kurz hochzuholen,


    es gibt seit heute auch im Kreis ABG 4 freiwillig zugelassene Simsons, zwei S51 und zwei /2er Schwalben. Jeweils eine davon als Saisonzulassung. Wer ich also dran versuchen möchte schreibt mir einfach ne PN und bekommt genauere Infos an wen er sich wenden muss, denn die Chancen bei der Zulassungsstelle sind stark vom bearbeitenden Beamten abhängig.



    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • Moin
    Habe heute meine Vespa auf Saison Kennzeichen umgemeldet und gleichzeitig mal wegen der freiwilligen Zulassung gefragt. Da hat die Dame sich mal eben schlau gemacht und dann ging das ohne Probleme. Telefonisch ne EVB Nummer geben lassen. Feddich. Zahle jetzt für Saison 3-11 42€. Wird aber von Jahr zu Jahr günstiger.
    Die Dame von der Zulassungsstelle hatte das vorher auch noch nie gemacht. Kannte sie auch nicht. Als nächstes kommt meine 1975er Vespa Special dran wenn sie feddich ist.
    Gruß Marco

  • Moin
    Erstmal ne V 50 Special.
    Dann evt noch die PK.
    Ne Betriebserlaubnis brauchst du. Ohne geht das nicht.
    Kannste dir ja beim Piaggio Händler neu ausstellen lassen. Mußt vorher allerdings zur Zulassungsstelle dir so einen Wisch holen das die Vespa ne deutsche ist und nicht geklaut ist.
    Dann bekommste die Betriebserlaubnis. Dauert ca 2-3 Wochen und kostet je nach Händler 55-95€.
    Muß ich auch noch machen. Habe auch noch eine stehen ohne Papiere.
    Gruß Marco

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