keine Betriebserlaubnis vom KBA aber Gutachten nach §18 (5) StVZO

  • Hallo,


    hat sich erledigt
    (wie kann ich denn hier ein selbst angefangenes Thema wieder löschen...?)



    Gruß Asterix


    Das war nun mal ganz besonders voreilig. Du sollst kein selbst angefangenes Thema löschen können und eigentlich auch den Inhalt nicht, damit andere etwas von Deinen Fragen und Erfahrungen lernen können.
    Wie hat es sich denn geklärt?


    Zschopower

    KR51/2L Bj. 1982, 12V - S50 B1 Bj. 1978, 12V

    2 Mal editiert, zuletzt von Zschopower () aus folgendem Grund: geklärt! aber wie???

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Asterix,


    die KBA-Papiere brauchst Du. In der FAQ steht, wie's geht.


    Den Eigentumsnachweis kannst Du mit dem Kaufvertrag antreten. In dem steht hoffentlich drin, dass der Verkäufer auch Eigentümer ist und uneingeschränkt über das Fahrzeug verfügen kann und dass er Dir den Kaufpreis zurückerstattet, wenn bei der Bestellung der KBA-Papiere was "schief geht".


    Peter

  • So, nun bin ich ganz verwirrt.
    Ich habe von meiner Schwalbe eine ABE ausgestellt vom KBA
    Für meine nun neu erworbene S50 habe ich "nur" eine Betriebserlaubnis nach §21 StVZO für zulassungsfreie Fahrzeuge von der Dekra.
    Ist das für die S50 ausreichend? Oder muss ich mit der BE von der Dekra erts beim KBA eine ABE beantragen?


    Gruß Asterix

    KR51/2L Bj. 1982, 12V - S50 B1 Bj. 1978, 12V

    • Offizieller Beitrag

    Eine Betriebserlaubnis von der Dekra???
    Das wird sich doch wohl eher um das hier handeln:


    § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge


    (1) Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu beantragen. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der nach Landesrecht zuständigen Behörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist. Dem Gutachten ist eine Anlage beizufügen, in der die technischen Vorschriften angegeben sind, auf deren Grundlage dem Fahrzeug eine Betriebserlaubnis erteilt werden kann.


    Unterstreichung von mir.


    Peter

  • Also wenn du eine richtige Betriebserlaubnis hast, brauchst du keine weitere. Die von der DEKRA war bestimmt entsprechend teuer. Das KBA bietet das nur als Service an, um genau das zu umgehen.


    Du kannst ja mal eine (zensierte) Version deiner BE rein stellen, damit man man sieht wie sowas für Simson aus sieht.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Beantrage einfach die ABE vom KBA, das ist ja nicht umständlich und nicht teuer.
    Fallst dier der Gesetztestex weiterhilft:

    Gefunden hier:
    StVZO - Einzelnorm bzw. hier:
    StVZO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis


    Viele grüße


    Bremsbacke


    EDIT:Mist schon wieder zu langsam:oops:

  • Hallo,


    hier mal die Betriebserlaubnis/Gutachten der Dekra.


    Schade. Bilder einfügen klappt hier nicht. ABE ist in meinen Alben zu sehen...


    Brauche ich nun noch eine ABE vom KBA? Mir soll es auf die knapp 30 € nicht ankommen - sicher ist sicher, keine Frage. Nur was "bringt" mir die BE von der Dekra...???


    Gruß Asterix

    KR51/2L Bj. 1982, 12V - S50 B1 Bj. 1978, 12V

  • Also wie es aus sieht (die Bilder sind ziemlich schlecht) ist das eine richtige Betriebserlaubnis, ausgestellt von der DEKRA. Ich weiß aber nicht ob da von der Zulassungsstelle noch Stempel und Unterschrift drauf gehören. Sieht zumindest komisch aus.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Also wie es aus sieht (die Bilder sind ziemlich schlecht) ist das eine richtige Betriebserlaubnis, ausgestellt von der DEKRA. Ich weiß aber nicht ob da von der Zulassungsstelle noch Stempel und Unterschrift drauf gehören. Sieht zumindest komisch aus.



    Hallo Froschmaster,


    tja. Da das ja aber ein nicht zulassungspflichtiges Teil ist, kann ich ja schlecht zur Zulassungsstelle. ..? Was sollen sie da auch zulassen?
    Mir kommt das so vor Wie: ohne Arbeit keine Wohnung und ohne Wohnung keine Arbeit... :)


    Gruß Asterix

    KR51/2L Bj. 1982, 12V - S50 B1 Bj. 1978, 12V

  • Diese ABE genügt, wenn sie noch den Stempel der zuständigen Kreisverwaltung erhält. Denn diese muss dir die Betriebserlaubnis erteilen.


    Du hast nun die Entscheidung:


    - diese nutzen und ggf. eine Mängelrüge von der Polizei erhalten oder
    - diese abstempeln zu lassen und zu nutzen und an den Kreis ca. 10 € zahlen oder
    - eine ABE vom BA für rund 25 € beantragen und 1 - 2 Wochen warten ...

  • @ Prof: Geht das inzwischen so schnell? Ich habe letztes Jahr eine bestellt und die hat 2 Wochen auf sich warten lassen, aber wenn dem so ist, ist das doch ein fairer Dienst vom KBA ...

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