Seit diesem Jahr keine Simme mehr mit Klasse M Fahrbar ??

    • Offizieller Beitrag

    Das ist ja ne kleine Werkstattausrüstung:shock:
    Neee wenn ich soviel mit rumschleppen sollte wäre das das erste was mir sauer aufstoßen würde wenn ich mir sowas kaufen wollte:))


    Nicht vergessen, dass die meisten Russenfahrer mit Seitenwagen unterwegs sind. Platz ist also im Überfluß vorhanden und Gewicht stört im SW nicht. Einiges von dem Werkzeug ist auch bei mir im Seitenwagen zu finden.


    Dennoch sind Russenfahrer ein spezieller Schlag Menschen, die, wenn sie eine Weile gefahren sind, das Improvisieren im Blut haben und auch größere Reparaturen am Straßenrand im Nu erledigen.
    Ich kenne einige von denen, da kann ich nur meinen Hut ziehen!

    • Offizieller Beitrag

    Deswegen tue ich mal den ADAC löchern. Mal sehen, was Kommt...


    Weswegen? Wegen des Bordwerkzeugs der Russenfahrer?
    Was rauskommt hängt üblicherweise vom Inhalt und von der Grösse der Löcher ab.

    Peter

  • Nee, wegen der Fahrerlaubnis, hab sogar eine Broschüre bekommen. Nee, ist möglich. Offendsichtlich beschänkt sich die Ausnahmereglung nur auf Fahrzeuge, welche bis 28.2.1992 in Betrieb genohmen wurden. Das ist ja nun alles bekannt!


    Nur , jetzt kommt es, wie machen es die Händler, welche aus Ersatzteilen aufgebaute Neufahrzeuge in den Verkehr bringen? Den Hersteller gibt es nun nicht mehr, also auch kein ABE-Inhaber in gesetzlichen Sinne.


    Sehr geehrter Herr Däubner,


    vielen Dank für Ihr Schreiben an den ADAC. Mit einer Fahrerlaubnis "alt-3" oder "neu-B" können zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren bewegt werden (Fahrerlaubnis-Klasse AM).


    Ferner zählen zu den Kleinkrafträdern auch solche mit max. 50 cm³ und max. 50 km/h, sofern sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gebracht worden sind sowie Kleinkrafträder und FmH der ehemaligen DDR, sofern sie bis zum 28.02.1992 erstmalig in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV). Erfasst werden Kleinkrafträder aus der Zeit vor dem 01.09.1952 (50 cm³ und 0,7 kW) und vor dem 01.01.1957 (max. 40 km/h und 33 kg Leergewicht - ohne Kraftstoff und Werkzeug).


    Ist ein Kleinkraftrad allerdings trotz eingetragener bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auch ohne technische Veränderung fahrzeugbedingt wesentlich schneller (z.B. mehr als 70 km/h), darf es nicht mehr mit Klasse AM gefahren werden. Es bedarf der Fahrerlaubnisklasse A1 oder höher.


    Sowohl in fahrerlaubnisrechtlicher Hinsicht als auch nach den Bestimmungen der FZV und StVZO gibt es kein generelles Verbot für Motorradanhänger. Folglich dürfen hinter allen Krafträdern, soweit die technischen Voraussetzungen gegeben sind, Anhänger mitgeführt werden. Die Bau- und Ausrüstungsvorschriften der StVZO sowie die Verhaltensvorschriften der StVO müssen beachtet werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Kramer
    Fachbereich Verkehr & Technik
    Mitgliederberatung
    ADAC Hessen-Thüringen e.V.
    Lyoner Straße 22, 60528 Frankfurt am Main
    Telefon 069 66 07 84 02
    Telefax 069 66 07 84 49
    thomas.kramer@hth.adac.de
    www.adac.de/hessen-thueringen



    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Von: adac-online@adac.de [mailto:adac-online@adac.de]
    Gesendet: Samstag, 10. Mai 2014 12:56
    An: Hessen-Thüringen
    Betreff: Internet-Anfrage


    Internet-Kontaktanfrage
    *******************************************


    Sendezeit: 10.05.2014 12:55:30
    Vorgangsnummer : 25016067



    ====== Nachricht ======


    Da es beim Betrieb eines 50cm³-Mopeds immernoch Informationsdefizite gibt, währe Zusammenfassung nicht schlecht.


    Also wer darf mit welchen Mopedschein welches Moped fahren, insbesondere die 60 km/h schnellen Fahrzeuge? Wie war die Gesetzliche Entwicklung in beiden Staaten? Wie ist das nach dem Einigungsvertrag geregelt? Was ist aktuell? Wie ist das mit einem Anhänger geregelt?


    Schlecht währe es nicht, diese mal in der Motorwelt zu veröffentlichen. Wie schon gesagt, geht es um die 50er Klasse

    ====== Ende =======

  • Werden auf alte Rahmen aufgebaut! Der Rahmen ist alt und die Papiere auch,alles andere ist neu! So macht man das auch bei Harleys usw!!! (AC Cobra,Porsche,BMW,Shelbys usw..)
    Mal vorsichtig ausgedrückt!

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich gibt es nichts nachzuhaken. Oder seh ich gerade die Frage nicht?


    Ich auch nicht, jeder mit Klasse (A)M darf Zweiräder mit 50ccm und 60km/h fahren, sofern sie vor dem oben genannten Stichtag in der DDR in den Verkehr gekommen sind. Da ist die FEV als auch die Aussage des ADACs eindeutig genug. Das gleiche steht auch auf dem Wisch von KBA bei, das bei jeder ABE beiliegt.


    MfG



    Tobias

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