Vorgehen nach Unfallflucht

  • Hey euch allen,


    wie dumm sind eigentlich die Bouletten? Da ist man heute auf einer Beisetzung und seine Freunde stehen draußen und rauchen eine. Da stellt ein Bauarbeiter seine Wasserwaage an sein Auto beim Be und Entladen und dank des Windes oder dessen Missgeschick knallt mir diese auf mein Kotflügel und Scheibe. Na danke ...


    Er haut natürlich ab - Polizei kam - nam alles auf samt Zeugenaussage. Die Daten vom Halter habe ich. da es im Zusammenhang mit dem Be und Entladen passierte muss die KfZ Haftpflicht zahlen und der Fahrer darf sich über ein Strafverfahren freuen.


    Aber für mich: Was muss ich nun machen? Anwalt, Gutachten oder nur Kostenvoranschlagß


    MfG - schockiert über die Dreistigkeit der Berliner.

    • Offizieller Beitrag

    Du machst das selbe wie bei jedem anderen Unfall auch. Gegnerische Versicherung kontaktieren und der Dinge harren, die da kommen.


    Und obwohl ich kein Berliner bin, möcht ich mal höflich einwerfen, dass dein wiederholtes Gemaule gegen "die Buletten" langsam nervt. 3 Millionen Leute in einen Topf zu werfen, zeugt schon von einer gewissen Einfachheit. Wenn ich jetzt beispielsweise deinetwegen Rückschlüsse auf alle Verkehrsteilnehmer mit einem OHV-Kennzeichen ziehen würde, würde ich wahrscheinlich vielen Menschen großes Unrecht tun. So seltsam kann sich kein ganzer Landkreis anstellen.


    Ralf

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    dir steht natürlich im Unfall (ist ja nix anderes) als Geschädigter ein Anwalt zu, denn die gegnerische Versicherung auch zahlt. Wenn die Sache klar ist, ab zum Anwalt, der managed das. Der kümmert sich dann auch um alles. Der kann dir auch sagen wie es nurn weiter geht.


    Ich mag die Zunft auch nicht, aber es hilft nix. Versicherungen wollen per se nie zahlen und haben ebenfalls Anwälte. DAS ist meine Erfahrung.


    MfG


    Tobias

  • @ Prof: Das geht nicht nur mir so. Das ist hier ironisch von uns allen eine kleine "Hassbeziehung" Sehen die Lenker mit B den Fernsehturm nicht mehr - es graut uns. Oder: ach die Lenker der 3er Erkennungen - draußen die dreisten Raser in berlin die Schnecken oder wissen nicht wohin sie wollen.


    Von daher ist das nur Geplänke...


    @ Rossi: Naja. Ich habe, da meine Kumpels sich vom Verursacher - beim Be und Entladen - das KZ merkten - nun den Halter von der Pol B erfahren. Mehr nicht. Wo das KfZ versichert ist, weiß ich auch noch nicht.


    Aber dazu werde ich morgen mal den Gesamtverband der Versicherer anrufen.

    Einmal editiert, zuletzt von Prof () aus folgendem Grund: Doppelpost

  • Aber nur hier. Ich fahre selbst oft nach Berlin ein. Ich lebe im Umland und genieße die Vorteile des schnellen: "In Berlin sein". Aber genieße auch die Ruhe im Umland.

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    genau mit dem Daten zum Anwalt. Der macht das schon, der bekommt ja von der Pozilei Akteneinsicht. NICHTS selber machen, man verstrickt sich da nur in Teufels Küche mit irgendwelchen Aussagen. Und wenn der Anwalt deine Forderungen erstmal dem Halter in Rechnung stellt, der macht des schon.


    Normalerweise reicht das Kennzeichen beim Zentralruf der Versicherungen. Das ist kein Problem.


    MfG


    Tobias

    • Offizieller Beitrag

    Also GDV noch anrufen und dann bei der gegnerischen Versicherung und danach sofort zum Anwalt.



    Wie ich gerade schon gesagt, hab, lass das alles den Anwalt machen. Die drehen dir das Wort im Mund um.


    Aber du bist ja wieder ignorant und weisst es eh besser. WIE immer.


    MfG


    Tobias


    P.S. Ich blicke eh nicht, warum man den Typen nicht direkt anspricht als die Wasserwaage gegen das Auto geflogen ist. Gleich Adresse tauschen, Chef anrufen und fertig ist der Lack. Aber so muss jetzt erstmal die Keule ausgepackt werden mit der Staatsmacht.

  • An sich habe ich noch nie einen gehabt und immer alles alleine geklärt. Aber hier habe auch ich Angst was falsch zu machen. Also einen suchen.


    Oder sollte man den nehmen, den man sowieso schon vom Oldiestammtisch privat kennt?

  • Danke fürs Kompliment. Wir haben es nicht so mit Fahrerfluchten da draußen. Hier benehmen sich die meisten und warten auf die Polizei.


    Und beim Standardunfall wäre es zu keine Frage gekommen. Aber danke - Thema aus.

  • Danke euch beiden. Habe die Sache an meinen Anwalt abgegeben. Habe ja für den Ernstfall, wenn man den Verursacher nicht ermittelt eine Rechtschutz ohne Selbstbeteiligung ...


    Läuft alles nun über ihn ...


    Und ... ach was soll es ... das hätte hier draußen genauso passieren können. Berlin ist eine schöne Stadt in der Mann gut leben und vor allem arbeiten kann ...

    • Offizieller Beitrag

    Danke euch beiden. Habe die Sache an meinen Anwalt abgegeben. Habe ja für den Ernstfall, wenn man den Verursacher nicht ermittelt eine Rechtschutz ohne Selbstbeteiligung ...


    Läuft alles nun über ihn ...


    Und ... ach was soll es ... das hätte hier draußen genauso passieren können. Berlin ist eine schöne Stadt in der Mann gut leben und vor allem arbeiten kann ...


    Ach, gugge an...

    • Offizieller Beitrag


    Da stellt ein Bauarbeiter seine Wasserwaage an sein Auto beim Be und Entladen und dank des Windes oder dessen Missgeschick knallt mir diese auf mein Kotflügel und Scheibe. Na danke ...



    Nach meiner Kenntis dürfte es sich hier eigentlich gar nicht um einen Verkehrsunfall handeln, da dieser ja einen Unfall voraussetzt, der mit den typischen Gefahren des Straßenverkehrs zusammenhängt. Be- und Entladen hat mit Straßenverkehr an sich nichts zu tun. Siehe z.B. hier.


    Insofern ist es wirklich nett von den Polizisten gewesen (oder auch eher Unkenntnis), hier ein Anzeige aufzunehmen und die Halterdaten zu übermitteln. Dies ist nämlich eigentlich nicht zulässig. Da es ein reines Zivilrechtsverfahren ist, hätten die Daten bei der Zulassungsstelle selbst (kostenpflichtig) ermittelt werden müssen.


    Ansonsten sehe ich es genauso: hätte mal einer seine Kippe ausgemacht und das persönliche Gespräch gesucht, wäre viel zu vermeiden gewesen. Aber so freut sich mal wieder ein Anwalt.

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    das weiss ich nicht. Wenn z.B. ein Stein vom Kieslaster runterfällt und dir in die Windschutzscheibe ist das auch Haftpflicht des LKWs.


    Das wird der Anwalt besser wissen, das ist alles etwas verwirrend bei TS-Martin. Wie immer.


    Als Unternehmer muss er ja eine Betriebshaftpflicht haben. Ist es kein Verkehrsunfall, ist es auch keine Fahrerflucht, auch das wird der Anwalt besser wissen. Dann ist es nur normale Sachbeschädigung.



    MfG


    Tobias

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