Vorgehen nach Unfallflucht

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    das weiss ich nicht. Wenn z.B. ein Stein vom Kieslaster runterfällt und dir in die Windschutzscheibe ist das auch Haftpflicht des LKWs.


    Stimmt, wenn nachweislich der Laster für den Schaden verantwortlich ist, muss die Haftpflicht zahlen, das hat aber nichts mit einer Verkehrsunfallflucht zu tun. Auch wenn's banal klingt: man muss hier genau prüfen, ob ein Verkehrsunfall und eine Flucht vorliegt. Im o.g. Fall dürfte es m.M.n. so sein, dass Flucht->ja, aber Verkehrsunfall->nein vorliegt. Im Kiesellasterfall liegt zwar ein Verkehrsunfall vor, aber man kann kaum von einer Flucht sprechen, da der Fahrer es nicht mitbekommen dürfte, wenn hinten ein Kiesel runterfällt.

    • Offizieller Beitrag

    wie dumm sind eigentlich die Bouletten?


    Woher weist Du das mit den Bouletten, vielleicht ware es ja doch eher Freakadellen? ;)


    Peter

  • @ dr. gerberit:


    Das ist eine sehr sehr kompplizierte Sache. Wie auch die Polizisten sagten. Hier kann man aber lt. Zeugenaussagen von einem Be und Entladeschaden reden. Dieser ist auch von der KfZ haftpflicht zu bezahlen.


    Dies bestätigte mir der Anwalt und meine eigene KfZ Haftpflichtversicherung. Ich selbst habe extra Be und Entlädeschäden rausgenommen und bis 2000 € in der privaten Haftpflicht versichert. So riskiere ich meinen SF Rabatt wegen Unachtsamkeit nicht.


    Aber: lassen wir doch die Behörden und den Anwalt seine Arbeit machen ...

  • Und das ist nicht meine/unsere Aufgabe sondern der der Polizei. Sollten sie es bejahen steht jedem Bürger ein Widerspruch zu und die Sache kann noch immer vor Gericht eingestellt werden.

  • ... mit der Überweisung und Einsicht der Versicherung. Die Versicherung hat dank meines Anwaltes nun binnen eines Monats den Schaden reguliert. Ohne hätte das wohl länger gedauert oder man hätte alles bestritten ... nie wieder ohne ist mein Fazit - echt Klasse wenn man sofort alles abgibt. Und mein Anwalt sitzt im schönen Berlin ...

  • Kann ich dir nicht sagen. Bis jetzt kein Input. Und muss dir ganz ehrlich sagen: ist mir auch egal. Gönnen würde ich es ihm nicht. Ist doch so schon betraft genug mit der Höherstufung, wenn er es nicht zurückkauft ...

  • Bei einer Beschädigung eines stehenden Fahrzeuges ist neben "Unfall" auch noch der Tatbestand der "Sachbeschädigung" gegeben und man kann zivilrechtlich Anzeige erstatten.
    Wenn man unbedingt will...


    Bye,
    Derk

    • Offizieller Beitrag

    Lieber Derk, neben einer objektiven Tatbestandserfüllung gibt es auch noch einen subjektiven Tatbestand. Würde jeder, der ausversehen irgendetwas von jemand anderem kaputt macht, gleich strafbar handeln, würde jeder von uns schon diverse Straftaten begangen haben. Aus diesem Grund gibt es den Tatbestand einer "fahrlässigen Sachbeschädigung" nicht.


    Ein Unfall kann auch niemals zusammen mit einer Sachbeschädigung sein, da geht nur entweder/oder. Unfall=ausversehen/Sachbeschädigung=vorsätzlich.


    Auch gibt es eine "zivilrechtliche Anzeige" nicht. Man kann zivilrechtlich etwas einfordern. Sollte dies nicht reichen, kann man eine zivilrechtliche Klage einreichen. Aber was du da schreibst ist einfach nur Mist. Es geht hier nicht darum, hauptsache irgendetwas zu schreiben. Wenn man keine Ahnung hat...

  • Lieber Derk, neben einer objektiven Tatbestandserfüllung gibt es auch noch einen subjektiven Tatbestand. Würde jeder, der ausversehen irgendetwas von jemand anderem kaputt macht, gleich strafbar handeln, würde jeder von uns schon diverse Straftaten begangen haben. Aus diesem Grund gibt es den Tatbestand einer "fahrlässigen Sachbeschädigung" nicht.


    Ein Unfall kann auch niemals zusammen mit einer Sachbeschädigung sein, da geht nur entweder/oder. Unfall=ausversehen/Sachbeschädigung=vorsätzlich.


    Auch gibt es eine "zivilrechtliche Anzeige" nicht. Man kann zivilrechtlich etwas einfordern. Sollte dies nicht reichen, kann man eine zivilrechtliche Klage einreichen. Aber was du da schreibst ist einfach nur Mist. Es geht hier nicht darum, hauptsache irgendetwas zu schreiben. Wenn man keine Ahnung hat...


    Dann mach Du der Rennleitung klar, dass sie Mist erzählt. ;)


    Nach einer Beschädigung eines recht neuen Golf auf dem Parkplatz eines Baumarktes - ich hatte beim Einladen mit meiner Tür eine Minimaldelle von ca. Daumennagelgrösse in seine Tür gedrückt - haben sie den "Unfall" aufgenommen damit die Versicherung meines Firmenwagens ihren Papierkram hat und anschliessen fragten sie den Golf-Fahrer ob er zusätzlich noch Anzeige wegen "Sachbeschädigung" gegen mich erstatten will...


    Ist also nicht irgendein Mist sondern mir so passiert und ich glaube kaum, dass sich die Rechtslage seit Oktober 2010 drastisch geändert hat.


    Bye,
    Derk

    • Offizieller Beitrag

    Ich nehme zu Vorfällen, bei denen ich nicht selber dabei war und somit nicht genau weiß, wer was gesagt und getan hat, kategorisch nicht Stellung zu.


    Wenn es denn so ist, wie du oben schreibst, hätten die Polizisten in zwei Punkten falsch gehandelt:


    -Wie gesagt handelt es sich hier nicht um einen Unfall. Ob jetzt eine Situation als Unfall aufgenommen wird, hängt von den Unfallaufnahmerichtlinien ab. Die Unfallaufnahmerichtlinien für die Polizei haben die Bundesländer für sich geregelt, wie das also bei euch in Moringen aussieht weiß ich nicht. In SH ist es z.B. so, dass nur Unfälle aufgenommen werden, wenn die Unfallursache mit mind. 55€ Bußgeld belegt ist (ganz neu, bis vor kurzem waren es noch 35€), eine Straftat ist oder Personen verletzt wurden. Andere Bundesländer widerum nehmen auch alle Verkehrsunfälle auf.
    Wenn aber kein Verkehrsunfall vorliegt, kann der Unfall auch nicht als Verkehrsunfall aufgenommen werden. Mich würde dann an dierser Stelle interessieren: Wenn der Unfall aufgenommen wurde, muss dir ja irgendein Tatvorwurf gemacht worden sein. Das mindeste ist eine mündliche Verwarnung vor Ort (angenommen die Polizisten haben eine geringfügige Ordnungswidrigkeit erkannt), ansonsten müsstest du ja irgendeinen schriftlichen Tatvorwurf bekommen haben. Wenn ja, was stand da drin?


    -Zum zweiten: Wie ich ja schon schrieb, handelt es sich niemals um eine Sachbeschädigung, solange sich nicht der kleinste Tatverdacht ergibt, dass du die Delle vorsätzlich beigefügt hast. Wenn man denn der Meinung ist, dass es sich um eine Sachbeschädigung handeln könnte, hätten die Polizisten auch bei Ausbleiben eines Strafantrages eine Strafanzeige fertigen müssen, da Sachbeschädigung kein absolutes Strafantragsdelikt ist, sprich ausschließlich nur bei Stellung eines Strafantrages gefertigt wird. In dem Fall hättest du zumindet eine Anhörung als Beschuldigter und einen Einstellungsbescheid bekommen müssen. Ich gehe davon aus, dass dies nicht erfolgte, somit auch keine Anzeige gefertigt wurde und somit auch von den Polizisten keine Sachbeschädigung gesehen wurde.


    Entweder wurde da also etwas falsch verstanden, sich unverständlich ausgedrückt oder die Polizisten lagen einfach falsch, es bleibt aber Mist und wird auch im Oktober 2010 schon Mist gewesen sein. Ich werde jetzt aber nicht von Kiel nach Moringen fahren, um deiner Rennleitung das zu erzählen;)

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