Hi,
das weiss ich nicht. Wenn z.B. ein Stein vom Kieslaster runterfällt und dir in die Windschutzscheibe ist das auch Haftpflicht des LKWs.
Stimmt, wenn nachweislich der Laster für den Schaden verantwortlich ist, muss die Haftpflicht zahlen, das hat aber nichts mit einer Verkehrsunfallflucht zu tun. Auch wenn's banal klingt: man muss hier genau prüfen, ob ein Verkehrsunfall und eine Flucht vorliegt. Im o.g. Fall dürfte es m.M.n. so sein, dass Flucht->ja, aber Verkehrsunfall->nein vorliegt. Im Kiesellasterfall liegt zwar ein Verkehrsunfall vor, aber man kann kaum von einer Flucht sprechen, da der Fahrer es nicht mitbekommen dürfte, wenn hinten ein Kiesel runterfällt.