Nach Diebstahl meiner S51 > Vorladung zur Aussage als Zeuge gegen XYZ: BSD Moped

  • Hallo,
    nach gut einem Monat, nachdem die S51 als gestohlen gemeldet und Anzeige gegen Unbekannt wegen besonders schwerem Diebstahl erstattet wurde, kam heute Post von der Polizei.
    Siehe auch hier bzgl. meiner Meldung zum Diebstahl hier im Forum: http://www.schwalbennest.de/si…ftl-gestohlen-113402.html


    Sinngem. Inhalt des Briefes:

    Zitat

    Sehr geehrter Herr ABC,
    wegen der vorliegenden Sache BSD Moped gegen Marcel XYZ werden Sie gebeten, sich am [...Mitte Juli 2014...] hier [...] einzufinden.
    Es ist beabsichtigt, Sie als Zeuge zu vernehmen bzw. anzuhören. [...]

    Daraus folgt also (hoffentlich) die freudige Nachricht, dass die Ermittlungen einen neuen Stand haben und es einen Verdächtigen gibt (da die Sache ja "gegen Marcel XYZ" läuft).
    Er ist also wahrscheinlich der Dieb (oder vllt. auch ein armer Käufer, der für das Moped oder zumindest für den Rahmen eine ABE beantragt hat).


    Nun hoffe ich natürlich, dass die S51 bald wieder zurückkommt.


    Fragen:
    Wie sollte ich mich bei der Vernehmung an dem Termin verhalten und vorbereiten?
    Wie läuft die Ermittlung jetzt voraussichtlich weiter?
    Wann kommt das Moped erfahrungsgemäß zurück (oder das was noch davon übrig ist)?
    Falls es sich nur um den Rahmen handelt oder andere Schäden vorhanden sind, woher bekomm ich Schadensersatz für die fehlenden und/oder defekten Teile?
    Und was muss ich ggf. tun, um den Schadensersatz möglichst schnell durchzusetzen (außergerichtlich?)?


    Ich hoffe, jmd kann aus Erfahrung etwas beitragen. Danke im Voraus!


    VG

  • Also erstmal Glückwunsch das du was von deinem Moped gehört hast, ich warte seit 3 Jahren vergeblich auf positive Nachricht von meiner in Zwickau geklauten S51/1 C1. Außer das die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt hat kam da noch nix.


    Ich würde zu der Vernehmung evtl ein paar Fotos mitnehmen, wo dein Moped und möglichst viele Details der einzelnen Teile zu sehen sind. Vor allem von Besonderheiten, also meistens Macken im Lack, Beulen, Aufkleber usw, die diverse Teile deinem Moped zuordnen lassen.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    selbst wenn der Dieb am Ende strafrechtlich verurteilt werden sollte, heisst das noch nicht, dass dein Schaden bezahlt wird.


    Wenn der die Kiste zerlegt, und zu Geld gemacht hat ist das erstmal so. Für deine Schäden musst du zivilrechtlich vorgehen, der wird erstmal nur für die Tat verurteilt.


    Aber wenn es da eine Zeugenanhörung gibt, gibt es dazu zumindest ein Ergebnis. Ich würde hier zum laufenden Ermittelungsverfahren auch nicht so viel posten, das kann hier jeder lesen.


    Sobald klar ist was Sache ist und der Urteil gefallen, darfst du gerne alles posten.


    MfG


    Tobias

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