Motorrad ohne Papiere kaufen was ist zu beachten

  • Hallo erst mal


    Ich habe nach dem ich meine Schwalbe jetzt kernsaniert habe Blut geleckt und bin zu dem entschluss gekommen mir einen alten Zweitacker aus der MZ serie zuzulegen. Habe auch das objekt der begierde gefunden eine MZ TS 250 soll es werden.


    Der Verkäufer hat die maschine bereits vor ca drei jahren per handschlag gekauft ohne Papiere. Die Maschine war da schon 10 Jahre in der Garage eingemottet gewesen. Sie wurde neu aufgebaut hat sie aber in den Drei Jahren nicht angemeldet.


    Jetzt das Problem ich bekomme die maschine so nicht wieder angemeldet weil die nachvollziehen müssen ob ich jetzt rechtmäßiger Eigentümer bin ich habe zwar einen Kaufvertrag aber der letzte besitzer hätte die Emme erst anmelden müssen um neue papiere zu bekommen laut auskunft SVA. Es gibt zwar noch die zweite möglichkeit das ich im kaufvertrag angebe die papiere erhalten zu haben (dem ja nicht so ist) und eine (falsche) eidesstattliche Versicherung abzugeben.


    Hat jemand von euch schon mal erfahrung mit so einer oder ähnlichen Situation gehabt über antworten wäre ich sehr dankbar

  • Bei meinem Bulldog (da hatt man bis 14 Tage nach der Auslieferung Papiere beantragen können - hatt aber keiner) habe ich ein Vollgutachten machen lassen (rund110€), und habe dann eine Versicherung abgeschlossen.
    Beim Vollgutachten hat der TÜVler einen Vordruck dabei gehabt auf dem schon (fast) alles drauf stand (war nur zum Ankreuzen/Ausfüllen.)


    Dann bin ich mit dem Vollgutachten und dem Versicherungsnachweis zur Zulasungsstelle.
    Dort musste man dann Unterschreiben das es keine Papiere gibt und das das KFZ nicht geklaut ist.
    Dann hat sich die Sachbearbeiterin in ihr Büro zurück gezogen.
    Nach 2Std wartezeit hatte ich dann einen Schein und einen Brief und konnte ihn anmelden.
    Gekostet hatt das alles zusammen rund200€.


    Viele Grüße


    Bremsbacke

  • Bei mir hat damals ein Kaufvertrag als eigentumsnachweis gereicht - ich meine dafür ist der ja auch da. Ne falsche eidesstatliche Versicherung würde ich nicht abgeben. Wieso wird dem Vorbesitzer auferlegt das er die Machine anmelden muss? seltsame regelung.


    grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    das kommt immer auf die Zulassungstelle drauf an. Einige nehmen da einfach den Kaufvertrag als Eigentumsnachweis und fertig. Andere wollen wissen wo die Papiere geblieben sind und wer sie verloren hat. Da im Kaufvertrag steht, dass die Kiste ohne Papiere verkauft wurde, ist der Vorbesitzer bzw. der davor dran.


    Es geht da wohl darum, dass nicht irgendeiner mit den "verlorenen" Papieren und einem Blankorahmen ein zweites Fahrzeug mit gleicher Fahrgestellnummer in den Verkehr bringt.


    Bei mir hat beim Sperber sogar nur die ABE gereicht... Kaufvertrag... "ach das ist ja ein Leichtkraftrad und so alt, da ist das egal", obwohl ich den sogar extra gemacht habe.


    MfG


    Tobias

  • wenn du dir sicher bist, das die karre sauber ist, kannst du den von ort zu ort schwereren oder leichteren weg über die Behörden gehen.
    wenn du dir nicht 100% sicher bist, lass die finger von.



    ich persönlich würde mir den stress nicht antun sondern einfach einen rahmen mit papieren besorgen. wenn du eh restaurieren willst, für mich die einfachste Methode.

    manche kennen mich, manche können mich

    • Offizieller Beitrag

    Einfach wenn fahrfertig je §21 Abnahme machen und fertig. Dann bekommst du neue Papiere aber das würde oben ja schon beschrieben



    §21 muss sowieso, aber einige STVA wollen wissen wo der alte Brief ist, den muss der VERLIERER aufbieten. Dann wird der in irgendeinem Gesetzblatt ausgeschrieben, wenn da nach 6? Wochen keiner meldet, bekommst du erst einen neuen.


    MfG


    Tobias

  • Das mit der kompletten Abnahme beim tüv möchte mein stva nicht die wollen sehr detailliert wissen wem gehört die Maschine dann anmelden und sofort zum normalen Tüv . Der vor vorbesitzer ist leider nicht mehr unter uns das mit den sechs Wochen hört sich gut an auf welchen Paragraphen stützt sich das den.


    lg

    • Offizieller Beitrag

    Moin, ohne tüv anmelden geht schon mal gar nicht. Und dann ist es leider so das nur der letzte eingetragene Halter ein Aufgebot machen kann um an neue Papiere zu kommen. Da ist dein Stva gut informiert und so ist es auch richtig wenn man die Angabe gemacht hat, das der Verkäufer oder wer auch immer die Papiere verloren hat. Ich hab das mitm Klaufix durch, der Streß lohnt nicht. Ich kaufe nur noch mit Papieren.

  • Gut ich fass mal ein wenig zusammen:


    Ein fahrzeug ohne Papiere was länger als 7 jahre stillgelegt ist geht wenn es sich im besitz befindet und nicht bei den behörden gemeldet wurde (angemeldet oder gestohlen) ins eigentum über. Richtig?


    Eine Vollabnahme ist heute nur angemeldet möglich.


    Den Brief kann man beantragen mit gültigem Kaufvertrag zusätzlich E. V. vom Verkäufer.


    Jetzt kommt die nächste frage auf kann sich ottonormalverbraucher den mit fin oder so informieren ob das dingen geklaut is oder net?


    Unsere Polizei macht es nicht und ein anruf beim kba wegen datenschutz dürfen wir nix rausgeben.

    • Offizieller Beitrag


    Jetzt kommt die nächste frage auf kann sich ottonormalverbraucher den mit fin oder so informieren ob das dingen geklaut is oder net?
    Unsere Polizei macht es nicht und ein anruf beim kba wegen datenschutz dürfen wir nix rausgeben.


    Versuch es über Deinen KFZ-Versicherer.
    Erklär ihm das Problem und bitte ihn, sich drum zu kümmern.


    LG Kai d:)


  • Ein fahrzeug ohne Papiere was länger als 7 jahre stillgelegt ist geht wenn es sich im besitz befindet und nicht bei den behörden gemeldet wurde (angemeldet oder gestohlen) ins eigentum über. Richtig?



    wo hast du die 7 jahre her ??
    das Fahrzeug gehört immer dem der es käuflich erworben, geschenkt, vererbt etc pp.hat. und sich im besitz des Kfz-briefes befindet. sollte dieser abhanden gekommen sein, muss der letzte bei den Behörden gemeldete Besitzer bzw. dessen erben, den Brief aufbieten und eine eidesstattliche Versicherung abgeben.
    vorher kann niemand anderes sich als Besitzer bezeichnen.



    es ist nicht wirklich einfach ein Fahrzeug ohne papiere wieder in verkehr zu bringen. von daher kaufe ich gar nichts mehr ohne papiere.
    wenn du vom letzten Besitzer eine eidesstattliche Versicherung hast, kann man bei einigen Zulassungsstellen auch selber den Brief aufbieten. manche zulassungsstellen stellen sich da aber auch gern mal quer.
    eine vollabnahme nach 7 jahren ohne Zulassung gab es früher mal. heute reicht ein normaler tüv. dies ist aber unabhängig von der Zulassung. die Prüfstellen prüfen auch ohne Brief. mit dem tüvgutachten allein kannst du aber kein Fahrzeug anmelden

    manche kennen mich, manche können mich

  • An der alte: hab mal in der meisterschule sachenrecht gehabt mit den 7 jahren gilt auch auch für kfz (BGB). Besitzer ist nicht gleich Eigentümer lernt man in der ersten Stunde. Fahrzeugbesitzer ist der es körperlich hat und Eigentümer ist der im brief steht. Hatten früher auch kfz Mechaniker in der klasse.


    Hab diesen threat geöffnet um zu erfahren wie sich das geändert hat zu früher

  • @ kai
    Danke für die Verbesserung. Du meinst rechtmäßiger Eigentümer. Rechtmäßiger Besitzer gibt es so nicht so weit ich weiß. Fakt ist Eigentümer hat Motorrad per Handschlag verkauft ohne Papiere aus Unwissenheit oder nach altem recht das wenn man eine vollabnahme machen läßt einen neuen brief bekommt. Ergo sein eigentum an den Käufer abgeben. Dieser hat angefangen die emme aufzubauen hat sie aber nicht vorführen können da sie noch nicht fertig ist. Hat keine Zeit und will sie jetzt weiter verkaufen.


    So das Problem das Fahrzeug ist seit ca 13 jahren eher länger nicht im Straßenverkehr bewegt worden ist bzw abgemeldet.


    Klar sollte man die Finger davon lassen zu heiss und oder ärger mit dem amt sind vorprogrammiert. Aber ich finde so ein Schätzchen gehört wieder auf die Straße und versuche jetzt dieses mit euren Erfahrungen zu bewerkstelligen.


    Vielen dank für eure hilfe da ist licht am ende des Tunnels.


    P.s vielleicht hatte die emme zuletzt ddr nummerschild wie sieht es dann aus selbst wenn man einen ddr Brief hätte

  • das der Besitzer nicht gleich Eigentümer ist, ist mir auch klar. dafür brauch ich keine meisterschule.
    Eigentümer kann nur der sein, der auch die entsprechenden ansprüche hat und nicht der der eine Sache sieben jahre auf dem dachboden versteckt und es dann vorholt.
    wenn der offizille weg gewählt wird, kann da aber schon ein schuh draus werden. ich hab ja auch ein Fahrrad gefunden und beim Fundbüro abgegeben. nach einem halben jahr, konnte ich es abholen und es war meins.
    falls es mich jetzt einer vom Fahrrad boxt und beweisen kann, das es seins ist und es ihm geklaut worden ist, muss ich es aber trotzdem hergeben. denn entweder gehört es ihm nach wie vor oder es gehört der Versicherung wenn die ihm den schaden beglichen hat.

    manche kennen mich, manche können mich

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!