Hallo Leute,
Für meine S51 N habe ich einen Registrierschein, der mir irgendwie merkwürdig vorkommt und mit dem ich bei einer Kontrolle Bedenken hätte. Neue Papiere beim KBA wären also definitiv ne Überlegung wert.
Den Winter über habe ich am Moped noch einiges an "Sicherheitsausstattung" angebaut.
Als erstes wäre da definitiv die VAPE zu nennen, sprich der Umbau von 6 V unterbrecher auf 12 V Elektronik. Dann habe ich noch Blinker angebaut (Originale mit DDR-prüfzeichen), die ja bei der N auch nicht Serie sind.
Ausgehend von der etwas anderen Elektrik bei der N (kein Zündschloss, kein Kombischalter) hab ich die Verkabelung etwas modifiziert. Mit dem rechten Kippschalter legt man entweder Masse auf die Zündung (sprich "Zündung aus") oder Masse auf die Batterie, sprich DC-Stromkreis an. Mit dem linken Kippschalter wechselt man zwischen Abblendlicht und Fernlicht, Licht aus ist nicht vorgesehen, da sowieso gesetzlich vorgeschrieben. Den Blinkerschalter habe ich in einem kleinen Kästchen unterhalb des linken Kippschalters angebracht. Ein- und ausschalten muss man manuell.
Ich nehme an, dass ich die Vape und die Blinker auf jeden Fall beim TÜV eintragen lassen muss. Wenn ich aber sowieso neue Papiere beantragen will, kann ich da nicht einfach schon die Papiere für eine 12V-Version ordern und mir die Eintragung sparen oder sollte ich im Hinblick auf Versicherung und Verkehrssicherheit den TÜV doch mit Geld füttern?
LG, Hannes